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222180-01 AA · Änderungsantrag

Koalitions-ÄA Parkraumkonzept Nordstadt Antrag zur Vorlage 222180

Nummer
222180-01 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
23.11.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Rates 08.12.2022 Entscheidung federführend
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 06.12.2022 Anhörung
  3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 23.11.2022 Empfehlung
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Übergeordnet

  1. 222180 Parkraumkonzept Nordstadt

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Änderungsantrag
öffentlich
222180-01 AA
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Rolf Beu
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Gabi Mayer
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Patrick Tollasz
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Karin Langer
23.11.2022
Koalitions-ÄA Parkraumkonzept Nordstadt
Antrag zur Vorlage 222180
Beratungsfolge
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 23.11.2022 Empfehlung
Bezirksvertretung Bonn 06.12.2022 Anhörung
Rat 08.12.2022 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Der Vorlage wird mit folgenden Ergänzungen und im Übrigen
unverändert zugestimmt:
1. Alle Parkscheinautomaten werden, wo immer möglich, nicht auf dem
Gehweg, sondern im Bereich des Parkstreifens aufgestellt, auch wenn
dadurch ein Parkstand entfällt.
2. Bereits jetzt werden Parkscheinautomaten auch für diesich zeitlich
unmittelbar anschließenden Umsetzungsgebiete der Parkraumstrategie
mit ausgeschrieben und beauftragt, um vor dem Hintergrund der langen
Lieferzeiten bei den nächsten einzurichtenden Zonen einen möglichst
kurzen Zeitraum zwischen Beschlussfassung und Umsetzung zu
ermöglichen.
3. Die Verwaltung wird geben, dem Beschluss zur DS 212060 zu folgen,
der besagt: „Bei neuen Parkautomaten, die bestehende ersetzen oder
zusätzlich angeschafft werden sollen, ist darauf zu achten, dass diese
Barzahlungen und Zahlungen mit EC-[Giro], Kreditkarte oder digital
ermöglichen.“
4. Alle Straßen, in denen die baulich angelegten Gehwege schmaler als
1,5 m sind, werden im Rahmen der Bönnschen Viertel prioritär
behandelt.
5. Die Bürger:innen in dem Gebiet werden über das Parkraumkonzept
angemessen und mit ausreichendem Vorlauf informiert (Ziele, geplante
Parkregelungen, verändertes Parkraumangebot).
6. Die Verwaltung führt Gespräche mit den Eigentümer:innen von privat,
gewerblich und städtisch genutzten Parkplätzen, Parkhäusern,
Tiefgaragen, Garagen und Garagenhöfen im räumlichen Umfeld des
Gültigkeitsbereichs des Parkraumkonzeptes Nordstadt, um Plätze für
Quartiersparken zu erschließen. Die Zielsetzung ist die gemeinsame
Entwicklung eines Konzeptes, bei dem untergenutzte ParkflächenSeite 1 von 2
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Bewohner:innen und ggf. auch Kurzzeitparkenden mit Parkschein
entgeltlich zur Verfügung gestellt werden. Die Verwaltung soll Ideen für
Gegenleistungen für die privaten Anbieter prüfen.
7. In den Straßen, in denen eine Gehwegbreite von mindestens 1,50
Metern wegen vorhandener Bäume / Baumbeete nicht eingehalten
werden kann, soll sie zumindest auf einer Straßenseite, ggf.
abschnittsweise die Straßenseite wechselnd, trotzdem zwischen den
Bäumen / Baumbeeten hergestellt werden, sofern dies trotz eines
stellenweisen andersartigen Pflasters rechtlich möglich ist.
Sollte es bei einem der Beschlusspunkte zu Verzögerungen kommen, darf
dadurch die Umsetzung der anderen Punkte nicht verzögert werden.
Begründung
Erfolgt mündlich.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 11:34 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de