222178-01 AA · Änderungsantrag
CDU-Änderungsantrag: Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit - Einrichtungen der Offenen Jugendarbeit in Bonn Antrag zur Vorlage 222178
Kerndaten
- Nummer
- 222178-01 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 24.11.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Entscheidung federführend
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 222178-01 AA Antragsteller/in: CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Feyza Yildiz 23.11.2022 CDU-Änderungsantrag: Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit - Einrichtungen der Offenen Jugendarbeit in Bonn Antrag zur Vorlage 222178 Beratungsfolge Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 24.11.2022 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags 1. Die Verwaltung wird beauftragt, rechtlich zu prüfen, ob eine Förderung von mehr als 85 Prozent der Gesamtaufwendungen ermöglicht werden kann. Hierzu ist ggf. ein Rechtsgutachten anzufertigen und dem Ausschuss vorzulegen, das aufzeigt, wie § 17 (1)3. Ag-KJHG-KjFöG NRW (Drittes Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes; Gesetz zur Förderung der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes - Kinder- und Jugendförderungsgesetz) auszulegen ist und ob das Erbringen eines Eigenanteils der Träger keine Pflichtbestimmung ist. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, den ursprünglichen Entwurf der OT- Richtlinie, der nach der Stellungnahme der AG78 eine Einigung zwischen den Trägern und der Fachverwaltung darstellen soll, dem Jugendhilfeausschuss vorzulegen. 3. Der Beschluss über die OT-Richtlinie wird bis zur rechtlichen Klärung und Vorlage des ursprünglichen Entwurfs der OT-Richtlinie zurückgestellt. Begründung Die Antragsteller wünschen sich eine hohe Qualität der Jugendarbeit und unterstützen daher ausdrücklich die folgenden ursprünglichen Ziele der neuen Richtlinie: • Verringerung des bürokratischen Aufwands • Erhöhung der finanziellen Möglichkeiten/Festbetragsfinanzierung • Übertragbarkeit der Fördermittel in Folgejahre/Zulassung der BildungSeite 1 von 2 Seite 2 von Rückstellungen • kein Eigenanteil für die Träger Aus der Stellungnahme der AG 78 geht hervor, dass es zu keiner Einigung zwischen den freien Trägern und der Verwaltung bei der Erstellung der OT- Richtlinien gekommen ist. Das Rechnungsprüfungsamt habe den ursprünglichen Entwurf, den die freien Träger der offenen Kinder- und Jugendarbeit und das Amt für Kinder, Jugend und Familien erstellt haben, nicht akzeptiert. Eine rechtliche Kommentierung bzw. Begründung sei den freien Trägern nicht vorgelegt worden. Die AG 78 lehnt den vorliegenden Entwurf aus den vorgenannten Gründen ab. Zur besseren Nachvollziehbarkeit und Transparenz sollte das Rechtsgutachten und der ursprüngliche Entwurf der OT-Richtlinien dem Jugendhilfeausschuss vorgelegt werden. Erst auf dieser Grundlage kann der JHA einen Beschluss zu den Förderrichtlinien der Jugendarbeit fassen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:51 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de