222154-01 AA · Änderungsantrag
CDU-Änderungsantrag: 44. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung über die Abfallentsorgung in der Bundesstadt Bonn Antrag zur Vorlage 222154
Kerndaten
- Nummer
- 222154-01 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 11.11.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Empfehlung
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Änderungsantrag öffentlich 222154-01 AA Antragsteller/in: CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn MdL Guido Déus Rainer Haid Prof. Dr. Norbert Jacobs Julia Polley Christian Gold CDU-Änderungsantrag: 44. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung über die Abfallentsorgung in der Bundesstadt Bonn Antrag zur Vorlage 222154 Beratungsfolge Rat 08.12.2022 Entscheidung Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 23.11.2022 Empfehlung Inhalt des Änderungsantrags 1. Die Gebühren unter Tarifnummer 2.2 für die Anlieferung von Haus- und Sperrmüll sowie Bauschutt, der zur Abfallentsorgung getragen oder mit Handwagen, Personenkraftwagen oder Pkw-Kombi mit höchstens fünf Sitzplätzen angefahren wird (sog. Kofferraumladung), werden nicht angehoben. 2. Die Abrechnung pro halben Kubikmeter soll zu einer Gebühr von 7,50 Euro ermöglicht werden. 3. Die Gebühr für die Beistellsäcke wird nicht angehoben. Begründung zu 1. In den letzten Jahren wurde diese Gebühr unter der Tarifnummer 2.2 für sog. Kofferraumladungen von 5,00 Euro ohne Mengenbegrenzung auf 15,00 Euro erhöht. Dann wurde die Ablademenge bei einem Betrag von 15 Euro auf eine Menge von einem Kubikmeter begrenzt. Jetzt soll laut Vorlage die Gebühr für eine Kofferraumladung (1 m³) von 15,00 Euro auf 25,00 Euro angehoben werden. Dies wäre eine Erhöhung um fast 67 Prozent zum Status Quo. Verglichen mit der Ausgangslage (5,00 Euro) für 1 m³ eine Erhöhung um 500 Prozent, bzw. bei einer Menge von 2 m³ eine Erhöhung von 5,00 Euro auf 50,00 Euro also eine Erhöhung um 1.000 Prozent.Seite 1 von 2 Seite 2 Die Antragsteller sind der Auffassung, dass eine derartige Gebührenerhöhung nicht darstellbar ist und keine Akzeptanz in der Bevölkerung findet. Eine solche Gebührenerhöhung könnte auch negative Folgen für die Stadtsauberkeit haben. Es ist nicht auszuschließen, dass bei derart hohen Gebühren die illegale Entsorgung in Grünanlagen, am Rheinufer oder im Wald zunimmt. zu 2. Wie in der Vorlage vorgesehen, soll eine Abrechnung pro halber Kubikmeter ermöglicht werden. Die Antragsteller halten dies in der Praxis für schwer umsetzbar, da die genaue Größe der Anlieferung schwer feststellbar ist und es leicht zu unterschiedlichen Wahrnehmungen der Größe zwischen Anliefern und Entgegennehmern kommen kann. Da es sich um einen Verwaltungsvorschlag handelt, gehen die Antragsteller davon aus, dass eine Umsetzung gemeinsam mit der bonnorange AöR abgestimmt ist. Die Antragsteller werden sich von der bonnorange AöR über die Erfahrungen, ob und wie dies in der Praxis funktioniert, berichten lassen. zu 3. Die Gebühren für Beistellsäcke sollen laut Vorlage von 3,5 Euro auf 4,00 Euro erhöht werden. Auch für diese Erhöhung wird es aus Sicht der Antragsteller keine Akzeptanz in der Bevölkerung finden. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 11:32 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de