222144-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
"Bäume für Bonn“ zur Bepflanzung verwaister Baumstandorte im öffentlichen Raum mit Setzlingen in Patenschaft
Kerndaten
- Nummer
- 222144-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 15.11.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 222144-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III "Bäume für Bonn“ zur Bepflanzung verwaister Baumstandorte im öffentlichen Raum mit Setzlingen in Patenschaft Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 16.11.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Initiative "Bäume für Bonn" schlägt vor, Baumsetzlinge auf nicht besetzten Baumstandorten zu pflanzen sowie auf weiteren Flächen in der Stadt, welche (noch) nicht konkret benannt werden. Die Entwicklung dieser Setzlinge solle von Baumpaten beobachtet werden. Die Setzlinge sollen, nachdem diese eine gewisse Größe erreicht haben, von der Stadt zur weiteren Pflege übernommen werden. Um deutlich zu machen, warum die vorgeschlagene Aktion von der Verwaltung kritisch beurteilt wird und das Pflanzen von in Privatgärten ausgesamten Bäumen auf städtischen Flächen problematisch ist, wird das Prozedere einer zukunftsfähigen Baumpflanzung erläutert. In der Regel beginnt eine Baumpflanzung mit einem Planungsprozess. Dieser ist bei der Ausweisung von neuen Standorten, meist im Zusammenhang mit Straßenplanungen oder anderen Freiflächenplanungen, aufwändiger als bei Ersatzpflanzungen. Aber auch bei Letzterem ist vieles zu bedenken, was bei einer nachhaltigen, d.h. auf Dauer angelegten Pflanzung eines Baumes notwendig ist. Die Verwaltung möchte keine Pflanzung vornehmen, welche nach kurzer Zeit wieder entfernt oder entnommen werden muss, eingeht oder keine längerfristige Entwicklungsmöglichkeit hat. Aus diesem Grunde sind die Baumstandorte an Straßen, welche aktuell nicht bepflanzt sind, entweder in der Planung für eine Ersatzpflanzung oder sie sind für eine Baumpflanzung ungeeignet. Straßenbäume und Bäume, welche auf innerstädtischen Plätzen und Verkehrsflächen gepflanzt werden, müssen bestimmte Kriterien erfüllen, um als Baum auch Überlebenschancen zu haben. Insbesondere das mehrmalige Umpflanzen in der Baumschule, wodurch dasSeite 1 von 4 Seite 2 Wurzelwachstum gefördert und überhaupt erst ein Wurzelballen ausgebildet wird, welches das Verpflanzen möglich macht, ist ein wesentliches Kriterium. Um den Bäumen gute Voraussetzungen beim Anwachsen bieten zu können, wird nach dem Regelwerk „Empfehlungen für Baumpflanzungen“ (Teil 1 und 2) der FLL (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.) gearbeitet. Diese setzt u. a. einen ausreichend dimensionierten Wurzelraum von mind. 12m³ pro Baum voraus. Daraus ergeben sich Beetgrößen von ca. 2 m x 4 m und eine Wurzelraumtiefe von 1,5 m. Dies sind Mindestmaße, welche für die Pflanzung zwar ausreichend, für die weitere Entwicklung jedoch noch nicht optimal sind. Für das Wachstum des Baumes wäre ein weit größerer Wurzelraum notwendig. Dieser ist aber selten im Straßenraum zu erzielen. Schon das Erreichen von 12 m³ setzt in der Regel im Verkehrsgrün eine Standortsanierung bzw. -vergrößerung und einen vollständigen Bodenaustausch mit speziell abgestimmten Baumsubstraten voraus. Um diese Vorgehensweise fachgerecht zu planen, muss jedes Beet vor Ort eingehend geprüft werden, weil die Gegebenheiten (Gehwegbreite, PKW-Stellflächen, Einfahrten, unterirdische Leitungen, etc.) in jedem Beet unterschiedlich sind. In der Baumschule werden der Wuchs und die Gestalt des Baumes vorbereitet, welche Voraussetzung für die Funktion eines Straßenbaumes sind. Darunter wird beispielsweise ein durchgehender Leittrieb und die Vorbereitung für ein notwendiges Lichtraumprofil verstanden. Auch hierzu wird in den „Empfehlungen für Baumpflanzungen“ der FLL festgelegt, dass Gehölze aus Anzuchtbetrieben der DIN 18916 und somit den „Gütebestimmungen für Baumschulpflanzen“ (FLL) entsprechen müssen. Die Ausführungen zeigen, dass der in einen aktuell nicht besetzten Baumstandort gepflanzte Setzling keine Chance hätte, dort zu wachsen und groß zu werden. Die Verwaltung beurteilt diese Art der Pflanzung daher äußerst kritisch. Die Stadt pflanzt aktuell etwa 700 neue Bäume jährlich. Zusätzlich steht die Erarbeitung eines Baumkonzeptes vor dem Abschluss, welches weitere neue Baumstandorte in Straßen vorsieht, welche derzeit noch ohne Baumbestand sind. In einem weiteren Schritt ist geplant, auch innerstädtische Plätze zu untersuchen. Diese Anzahl an neuen Bäumen ist weit überdurchschnittlich und trägt wesentlich zur lebenswerten, klimaangepassten Stadt bei. Die Bäume kommen zum großen Teil aus lokaler Anzucht, sind also für den heimischen Boden und das städtische Klima vorbereitet. Langjährige Beobachtungen (s. auch Ausführung zu Forschung) zeigen, dass sich viele Bäume zwar aussamen und über einige Jahre auch wachsen, dies aber kein Kriterium dafür ist, dass diese Bäume zukunftsfähig sind. Gerade die in Gärten gerne als Sämlinge wachsenden Arten wie Birke, Buche und (Berg)Ahorn sind die Bäume, welche am stärksten in den trockenen und heißen Sommern der vergangenen Jahre gelitten haben und ausgefallen sind. Die Baumstandorte an Straßen werden meist auch mit einheimischenSeite 2 von 4 Seite 3 Wildkräutern eingesät oder mit einer auf Bonner Verhältnisse angepassten Stauden-Kräutermischung bepflanzt. Auch die Einbeziehung von Kitas und Schulen erfolgt schon jetzt und wird weiter verfolgt. Es wurden Bäume von Kindern gespendet und auch mit ihnen zusammen gepflanzt. Zudem wurden ausführliche Informationen zum Thema vermittelt (s. dazu auch https://www.bonn.de/themen-entdecken/umwelt- natur/stadtbaeume/stadtbaeume.php). Die Auswahl der Bäume erfolgt auf der Grundlage verschiedener Forschungen. Auf der Grundlage von 2 Straßenbaumtests wurde die GALK- Straßenbaumliste entwickelt, die eine sehr umfangreiche Informationsquelle zu klimatoleranten Bäumen darstellt. In über 20 Städten werden seit 1995 über 40 Baumarten in mehr als 2.500 Exemplaren auf fast 200 Standorten analysiert. Auch die Stadt Bonn beteiligt sich am Baumtest. Im Projekt Stadtgrün 2021 wurden 30 Baumarten gepflanzt und an drei Versuchsstandorten auf die Eignung als Stadtbaum getestet. Seit 2010 wird jährlich auf Frost- und Trockenschäden, Kronenvitalität, Gesundheit und Zuwachsleistung bonitiert. Das Netzwerk Zukunftsbäume testet an 5 Standorten in Deutschland verteilt 43 weitere Baumarten auf ihre Klimaresilienz. Die Klima-Arten-Matrix (KLAM) von Prof. Roloff zeigt Bewertungskriterien zu Winterhärte und Trockentoleranz. Im einem Forschungsprojekt der TU Dresden wurde die Datenbank CITREE entworfen. Sie enthält Daten von über 360 Baumarten, welche in Mitteleuropa angepflanzt werden können. Grundlage war die Sichtung forstbotanischer Literatur, ergänzt durch Messungen zur Luft- und Bodenfeuchte und Bodentemperatur. Weitere Forschungen und Untersuchungen haben gezeigt, dass die Bedeutung von Bäumen für die Biodiversität nicht ausschließlich von dem Kriterium heimisch oder nicht-heimisch abhängt. Sowohl heimische als auch südeuropäische oder auch Gehölze aus weiteren Ländern sind unverzichtbar für das Ökosystem. Das entscheidende Kriterium ist immer die Vielfalt. Die Stadt wird keine Baumpatenschaften vergeben. Angeboten und auf der städtischen Internetseite beworben werden Grünpatenschaften, woraus der Baum selbst ausdrücklich ausgenommen ist. Die innerstädtischen Bäume müssen vielfältige Erfordernisse erfüllen, welche insbesondere das Thema der Verkehrssicherheit betreffen. Daher kann die Stadt diese Pflicht nicht einem Dritten übertragen. Es gibt jetzt schon vielfältige Patenschaften, welche sich auch um den Baumstandort kümmern. Die Verwaltung ist der Auffassung, dass die Sämlinge, welche sich im privaten Garten ausgesät haben, die besten Überlebenschancen auch in dieser Umgebung haben. Daher ist das beste Engagement für das Stadtklima und dieSeite 3 von 4 Seite 4 Vermehrung des Baumbestandes, wenn die Bäume auch am ursprünglichen Standort weiterwachsen können. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss zur Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung und lehnt den Bürgerantrag ab. Es wird angeregt, dass sich die Verwaltung mit den Antragstellenden verständigt, wie das bürgerschaftliche Engagement sinnvoll für den städtischen Baumbestand eingesetzt werden kann. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen. Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:36 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de