222051-004 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Vorplanung zum Neubau einer Fuß- und Radwegbrücke über die A 565 zwischen Immenburgstraße und An der Immenburg – Ergebnisbericht über die Prüfung von Planungsvarianten zum Bau der Brücke vor Fertigstellung des 6-streifigen Ausbaus der A 565
Kerndaten
- Nummer
- 222051-004 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 26.04.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 222051-004 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Vorplanung zum Neubau einer Fuß- und Radwegbrücke über die A 565 zwischen Immenburgstraße und An der Immenburg – Ergebnisbericht über die Prüfung von Planungsvarianten zum Bau der Brücke vor Fertigstellung des 6-streifigen Ausbaus der A 565 Beratungsfolge Rat 27.04.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zu den im Hauptausschuss am 20.04.2023 unter TOP 6.2 gestellten Fragen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Zu 1) Macht ein Bau der Brücke vor dem Neubau Tausendfüßler Sinn? Der Bau der Brücke vor der Sanierung der Autobahn macht aus Sicht der Verwaltung nur unter dem Gesichtspunkt Sinn, dass diese Radwegeverbindung möglicherweise eher nutzbar ist, als das Projekt der Autobahn GmbH abgeschlossen ist. Zu 2) Welche Varianten empfiehlt die Verwaltung? Die vier Varianten wurden auf der Grundlage des Beschlusses vom 09.12.2021 (DS-Nr. 211532) erarbeitet und sollen die Konsequenzen aufzeigen, die aus einem Bau der Brücke vor der Maßnahme Tausendfüßler erwachsen. Die Verwaltung hatte ursprünglich eine Variante vorgeschlagen, die nach dem Bau des Tausendfüßlers realisiert werden sollte. Diese Variante berücksichtigte die später um 2 m tiefer liegende Autobahn, so dass die Brücke mit entsprechend niedrigerer lichter Höhe gebaut und mit kürzeren Rampen an die angrenzenden Verkehrsflächen angeschlossen werden könnte. Bei Realisierung dieser Variante käme es nicht zu Schwierigkeiten mit dieser Anbindung, da vor allem die Rampe auf der Ostseite nicht über die Gerhard- Domagk-Straße hinaus reichen würde, diese also nicht abgebunden würde. Grunderwerb wäre überdies nur in geringem Umfang erforderlich.Seite 1 von 2 Seite 2 Zu 3) Welche ggf. negativen Konsequenzen könnten sich durch einen vorherigen Bau ergeben? Wenn die Brücke vor der Fertigstellung der A 565 gebaut wird, muss die Brücke ca. 2 m höher gebaut werden, als es die spätere Höhenlage der Autobahn erfordert. Hierdurch verlängern sich die Rampenabwicklungen und infolgedessen ergeben sich erhebliche Auswirkungen auf die umliegenden Straßen und die Erreichbarkeit von Grundstücken. Der erforderliche Grunderwerb von Privatflächen gestaltet sich bereits bei Umsetzung des Verwaltungsvorschlags schwierig. Sollte eine der vier vorgelegten Varianten realisiert werden, sind darüber hinaus weitere Flächen zu erwerben, wie zum Beispiel für den Bau von Wendemöglichkeiten. Ob und wie ein Flächenerwerb in entsprechendem Umfang erreichbar ist, kann derzeit nicht abgeschätzt werden. Bei Umsetzung der Variante 4 der Alternativplanungen wäre zwar unter allen vier Varianten noch der geringste Eingriff in die Verkehrsflächen zu erwarten. Gleichzeitig wird aber durch die Feuerwehr darauf hingewiesen, dass aufgrund der hohen erforderlichen Stützwände an den Grundstücksgrenzen die Erreichbarkeit einiger Grundstücke und Gewerbebetriebe fraglich ist. Die nicht mehr nutzbaren oder umzubauenden Grundstückszufahrten sind in der Vorlage aufgeführt. Aufgrund von Mehrmengen (z.B. tiefere Gründungen, höhere Wandscheiben und höhere Stützpfeiler, längere Rampen, usw.) führen die Planungsvarianten zu höheren Baukosten, die bisher noch nicht ermittelt wurden. Hinzu kommt der Aufwand für die Anpassung der umliegenden Verkehrsflächen, um z.B. die Gerhard-Domagk-Straße nicht abzubinden. Dieser Aufwand kann noch nicht benannt und die technische Realisierbarkeit noch nicht beurteilt werden. Eventuell hätten Synergieeffekte mit dem zeitgleichen Bau der Autobahn genutzt werden können (z.B. aus gemeinsamer Verkehrsführung, Baustelleneinrichtung, Erdarbeiten, usw.). Bei einem Bau der Brücke vor der Tieferlegung der A 565 sind zudem Bauerschwernisse beim Ausbau der A 565 denkbar, u.a. für den Bau eines Medientunnels unter der A 565. Die vorliegenden Planungen der Brücke Immenburgstraße über die A 565 beinhalten nicht den Anschlussbereich auf der Westseite der Autobahn (= Planungsbereich des BLB für den Campus Endenich), sondern nur die Brücke über die A 565 mit der Anschlussrampe auf der Ostseite der Autobahn. Die Auswirkungen einer Höherlegung der Brücke auf die Planungen des Uni- Campus sind noch nicht bekannt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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