222051 · Beschlussvorlage
Vorplanung zum Neubau einer Fuß- und Radwegbrücke über die A 565 zwischen Immenburgstraße und An der Immenburg – Ergebnisbericht über die Prüfung von Planungsvarianten zum Bau der Brücke vor Fertigstellung des 6-streifigen Ausbaus der A 565
Kerndaten
- Nummer
- 222051
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 03.01.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Anhörung
- Sitzung des Hauptausschusses Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Empfehlung
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- FDP-Änderungsantrag: Vorplanung zum Neubau einer Fuß- und Radwegbrücke über die A 565 zwischen Immenburgstraße und An der Immenburg – Ergebnisbericht über die Prüfung von Planungsvarianten zum Bau der Brücke vor Fertigstellung des 6-streifigen Ausbaus der A 565 Antrag zur Vorlage
- Änderungsantrag der Koalition - Vorplanung zum Neubau einer Fuß- und Radwegbrücke über die A 565 zwischen Immenburgstraße und An der Immenburg – Ergebnisbericht über die Prüfung von Planungsvarianten zum Bau der Brücke vor Fertigstellung des 6-streifigen Ausbaus der A 565
- FDP-AA: Vorplanung zum Neubau einer Fuß- und Radwegbrücke über die A 565 zwischen Immenburgstraße und An der Immenburg – Ergebnisbericht über die Prüfung von Planungsvarianten zum Bau der Brücke vor Fertigstellung des 6-streifigen Ausbaus der A 565 Antrag zur Vorlage
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Beschlussvorlage öffentlich 222051 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Vorplanung zum Neubau einer Fuß- und Radwegbrücke über die A 565 zwischen Immenburgstraße und An der Immenburg – Ergebnisbericht über die Prüfung von Planungsvarianten zum Bau der Brücke vor Fertigstellung des 6-streifigen Ausbaus der A 565 Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 25.01.2023 Empfehlung Ausschuss für Mobilität und Verkehr 26.01.2023 Empfehlung Bezirksvertretung Bonn 31.01.2023 Anhörung Hauptausschuss 02.02.2023 Empfehlung Rat 09.02.2023 Entscheidung Beschlussvorschlag Dem Vorplanungsentwurf vom 05.08.2021 für den Neubau der Fuß- und Radwegbrücke über die A 565 zwischen Immenburgstraße und An der Immenburg nach der Fertigstellung des 6-streifigen Ausbaus der A 565 wird zugestimmt. Begründung Mit dem Ratsbeschluss vom 09.12.2021 (DS-Nr. 211532) wurde die Vorplanung für den Neubau einer Fuß- und Radwegbrücke über die A 565 zwischen Immenburgstraße und An der Immenburg geändert beschlossen. Entsprechend Pkt. 1 des Beschlusses wurde dem Vorplanungsentwurf vom 05.08.2021 für den Neubau einer Fuß- und Radwegbrücke über die A 565 zwischen Immenburgstraße und an der Immenburg zugestimmt. Entsprechend Pkt. 2 des Beschlusses wurde die Verwaltung beauftragt, alle notwendigen Voraussetzungen dafür zu schaffen, damit die Fuß- und Radwegbrücke frühestmöglich und nicht erst nach Fertigstellung des Autobahnbaus errichtet werden kann. Dazu wurde die Verwaltung gebeten, zu berichten, wie die Situation eingeschätzt wird.Seite 1 von 28 Seite 2 Sachstandsbericht: Im Zuge des 6-streifigen Ausbaus der A 565 erfolgt im Bereich der geplanten Brücke Immenburgstraße eine Tieferlegung der Autobahn, die auch Voraussetzung für die Umsetzung des Vorplanungsentwurfs vom 05.08.2021 ist. Ein Bau der Brücke Immenburgstraße vor der Ausführung des Autobahnbaus erfordert eine Höherlegung der Brücke um ca. 2 m. Die Ingenieurgemeinschaft Schüßler-Plan/ Sweco hat in Abstimmung mit der Stadt Bonn und der Autobahn GmbH dazu folgende Planungsvarianten zur Weiterführung der östlichen Anschlussrampe erarbeitet und untersucht, die in den hier beigefügten Plänen dargestellt sind. Variante 1: in Achse der Fußgängerbrücke verlängerte Rampe / Kfz-Durchfahrt zur Gerhard-Domagk-Straße (GDS) gesperrt Variante 2: in Achse der Fußgängerbrücke verlängerte Rampe mit Kfz-Durchfahrt zur Gerhard-Domagk-Straße Variante 3: Verlängerung der Rampe / Abknicken in die Gerhard-Domagk-Straße Variante 4: Anhebung/ Anrampung der umgebenden Stadtstraßen zur Anbindung an die Brückenrampe Im Folgenden werden die Auswirkungen der jeweiligen Varianten auf die Nutzung des Supermarkts (Immenburgstraße 42, Flurstück 883), der Stadtstraßen und Grundstücke näher beschrieben. Zu Variante 1: - Durchfahrt Immenburgstraße - Gerhard-Domagk-Straße (GDS) komplett gesperrt. - Bisherige Zufahrt für LKW zum REWE-Parkplatz ist nicht mehr nutzbar. Durch die Anhebung der Brücke ist die neue PKW-Zufahrt direkt am Brückenwiderlager ebenfalls als LKW-Zufahrt (lichte Höhe 4,50 m) nutzbar -> der REWE-Supermarkt kann weiter betrieben werden. - Zufahrt zum Grundstück Immenburgstraße 40 (Flurstück 783) ist über die Immenburgstraße nicht mehr nutzbar. - Die Planung der neuen Rampe erstreckt sich zusätzlich bis auf das Grundstück Immenburgstraße 40 (Flurstück 783) -> zusätzlicher Grunderwerb erforderlich.Seite 2 von 28 Seite 3 Zu Variante 2: - Durchfahrt Immenburgstraße - Gerhard-Domagk-Straße (GDS) offen (≥ 4,70 m), Fahrspuranpassung wegen Stützenstellung erforderlich. - Bisherige Zufahrt für LKW zum REWE-Parkplatz ist nicht mehr nutzbar. Durch die Anhebung der Brücke ist die neue PKW-Zufahrt direkt am Brückenwiderlager ebenfalls als LKW-Zufahrt (lichte Höhe 4,50 m) nutzbar -> der REWE-Supermarkt kann weiter betrieben werden. - Zufahrt zum Grundstück Immenburgstraße 40 (Flurstück 783) für LKW nicht mehr nutzbar (lichte Höhe < 4,0 m), Zufahrt für PKW möglich. - Durchfahrt Immenburgstraße – Am Dickobskreuz komplett gesperrt. - Die Planung der neuen Rampe erstreckt sich zusätzlich über die Grundstücke Immenburgstraße 40 (Flurstück 783), Immenburgstraße 38 (Flurstück 1054) hinaus bis auf das Grundstück Immenburgstraße 24 (Flurstück 528) -> zusätzlicher Grunderwerb erforderlich. Zu Variante 3: - Restbreite der Gerhard-Domagk-Straße (GDS) ist nicht mehr für Kfz- Durchfahrt nutzbar -> Durchfahrt Immenburgstraße - GDS komplett gesperrt. - Bisherige Zufahrt für LKW zum REWE-Parkplatz nicht mehr nutzbar. Durch die Anhebung der Brücke ist die neue PKW-Zufahrt direkt am Brückenwiderlager ebenfalls als LKW-Zufahrt (lichte Höhe 4,50 m) nutzbar -> der REWE-Supermarkt kann weiter betrieben werden. Zu Variante 4: - Alle Stadtstraßenverbindungen bleiben erhalten. - Zahlreiche Stützwände zur Abstützung der Stadtstraßen gegenüber den tieferliegenden Grundstücken sind herzustellen. - Bisherige Zufahrt für LKW zum REWE-Parkplatz nicht mehr nutzbar. Durch die Anhebung der Brücke ist die neue PKW-Zufahrt direkt am Brückenwiderlager ebenfalls als LKW-Zufahrt (lichte Höhe 4,50 m) nutzbar -> der REWE-Supermarkt kann weiter betrieben werden. - Parkflächen auf Flurstück 2346 an der Verdistraße nicht mehr nutzbar, Nutzung ggf. durch Höherlegung möglich. - Grundstückszufahrt Immenburgstraße 31 (Flurstück 2778) von Verdistraße aus ohne Anpassung nicht mehr nutzbar.Seite 3 von 28 Seite 4 Grundstückszugang über Immenburgstraße aufgrund einer Höhendifferenz von 1,40 m ebenfalls nicht mehr nutzbar. Ggf. Errichtung eines Treppenzugangs möglich, Barrierefreiheit nicht mehr gegeben. - Grundstückszufahrt zum Flurstück 2750 über Immenburgstraße nicht mehr nutzbar (Höhendifferenz = 0,80 m). - Grundstückszufahrt zum Flurstück 2549 von der Immenburgstraße aus nicht mehr nutzbar (Höhendifferenz = 0,40 m) - Grundstückszufahrt zum Flurstück 783 von der Immenburgstraße aus nicht mehr nutzbar (Höhendifferenz = 1,00 m). - Grundstückszufahrt zum Flurstück 784 von der Gerhard-Domagk-Straße aus nicht mehr nutzbar (Höhendifferenz = 0,40 m), ggf. Ausbildung einer Rampe auf dem Grundstück zur Nutzung der Zufahrt möglich. - Grundstückszufahrt zum Flurstück 993 von der Gerhard-Domagk-Straße aus nicht mehr nutzbar (Höhendifferenz = 0,20 m), Ausbildung einer Rampe auf dem Grundstück zur Nutzung der Zufahrt möglich. Durch Amt 37-2 (Fachabteilung „Vorbeugender Brandschutz“ der Feuerwehr) wurden die vier Vorplanungsvarianten hinsichtlich der Belange des vorbeugenden Brandschutzes mit dem Ergebnis geprüft, dass die Varianten in der hier aufgeführten Rangfolge denkbar sind, unter Berücksichtigung der aufgeführten zusätzlichen erforderlichen Maßnahmen zur Schaffung der Erreichbarkeit von Grundstücken bei den vier Varianten und zur Schaffung einer Wendemöglichkeit für Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr in der Gerhard- Domagk-Straße bei den Varianten 1 und 3. Rang 1: Variante 4 Durch Anhebung der gesamten Fahrbahnflächen bleiben alle Straßenverbindungen erhalten. Aufgrund der zahlreichen Stützwände, welche zur Anhebung der Fahrbahnen errichtet werden müssen, ist die Erreichbarkeit einiger Grundstücke fraglich. Unter der Voraussetzung, dass die notwendige Erreichbarkeit hergestellt wird, bestehen keine Bedenken. Rang 2: Variante 1 und 3 Bei der Variante 1 ist durch die verlängerte Rampe die Durchfahrt Immenburgstraße - Gerhard-Domagk-Straße komplett gesperrt. Bei der Variante 3 ist durch das Abknicken der Rampe in die Gerhard-Domagk-Straße die Restbreite der Gerhard-Domagk-Straße nicht mehr als Kfz-Durchfahrt nutzbar, d. h., die Durchfahrt ist auch für die Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr gesperrt. Die Erreichbarkeit der angrenzenden Liegenschaften kann über die Straße Am Dickobskreuz sichergestellt werden. Aus Sicht der Brandschutzdienststelle ist im Bereich der gesperrten Mündung der Gerhard-Seite 4 von 28 Seite 5 Domagk-Straße in die Immenburgstraße eine Wendemöglichkeit für die Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr herzustellen. Rang 3: Variante 2 Die Gerhard-Domagk-Straße bleibt auch für Einsatzfahrzeuge (Schwerlastverkehr) befahrbar. Die Durchfahrt Immenburgstraße – Am Dickobskreuz ist komplett gesperrt. Diese Variante wird aus Gründen der schlechteren Erreichbarkeit der Liegenschaften, welche sich in Richtung Viktoriabrücke befinden als ungünstig bewertet. In diesen Bereich fallen z. B. die MVA, das Heizkraftwerk Nord, die Firma EATON und der geplante Innovationspark (ehem. Schlachthof). Auswertung und Ergebnis: Es ist festzustellen, dass sich die hier vorgestellten vier Varianten zum Bau der Brücke Immenburgstraße vor der Ausführung des Autobahnbaus maßgeblich auf die umliegenden Stadtstraßen und Grundstücke auswirken und damit bereits rein aus diesen entstehenden Auswirkungen heraus nachteilig im Vergleich zum Vorplanungsentwurf vom 05.08.2021 zu bewerten sind. Dabei wurden Faktoren, wie bspw. Bauerschwernisse für den Ausbau der A 565 und Kostenerhöhungen durch Mehrmengen etc. noch nicht mit einbezogen. Zu berücksichtigen ist auch, dass im Zuge des 6-streifigen Ausbaus der A 565 eine bauzeitliche Inanspruchnahme von Teilflächen erforderlich ist, die sich im Bereich der geplanten Brücke Immenburgstraße befinden. U. a. ist im Zuge des Autobahnbaus ein neuer Medientunnel (Rohrvortrieb) unter der A 565 herzustellen und ein Schachtbauwerk, wie im Vorentwurfsplan dargestellt. Bei einem Bau der Brücke vor dem Autobahnbau ist die Baufreiheit für den Autobahnbau nicht mehr gegeben. Die Umsetzung der Planung erfordert die Inanspruchnahme und den Grunderwerb von Teilflächen der Privatgrundstücke Flurstück 2096 „Immenburgstraße“ und Flurstück 883 „Immenburgstraße 42“. Amt 03-4 steht mit den Eigentümern in Kontakt, um den erforderlichen Grunderwerb abzustimmen. Laut Amt 03-4 haben die Eigentümer allerdings mitgeteilt, einem Verkauf der Teilflächen nicht zuzustimmen. (Die Umsetzung der Planungen gemäß Variante 1 und 2 würde, wie oben beschrieben, für den Bau der Rampe den Grunderwerb von weiteren Privatflächen erfordern. Bei der Umsetzung der Varianten 1 und 3 werden zusätzliche Flächen erforderlich für den Bau der notwendigen Wendemöglichkeit in der Gerhard-Domagk-Straße entsprechend dem o. a. Hinweis der Feuerwehr) Derzeit läuft das Planfeststellungsverfahren für den 6-streifigen Ausbau der A565 im Auftrag der Autobahn GmbH. Für die geplante Brücke Immenburgstraße ist ein Planfeststellungsantrag durch die Stadt Bonn zuSeite 5 von 28 Seite 6 stellen. Als Ergebnis wird hiermit der Vorplanungsentwurf vom 05.08.2021, der auch die Grundlage des Beschlussvorschlags für den Rat am 09.12.2021 (DS-Nr. 211532) war, zur endgültigen Beschlussfassung vorgestellt, um auf der Grundlage die weitere Planung mit dem Ziel fortführen zu können, den Bau der Brücke erst nach erfolgter Tieferlegung der BAB 565 auszuführen. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass der Anschluss an den Campus Endenich und an das innerstädtische Radverkehrsnetz noch in der Abstimmung sind; diese sind für die weitere Planung zu berücksichtigen. Entsprechend dem Beschlussvorschlag (DS-Nr. 211532), belaufen sich die Gesamtkosten für die Herstellung des Neubaus der Fachwerkbrücke im Zuge der Immenburgstraße inkl. der Rampenbrücke auf der Ostseite, aber ohne die Kosten für den Rückbau der Stützwände zur A 565 und ohne die Kosten für die Herstellung der Rampenbrücke auf der Westseite gemäß Kostenschätzung vom 05.08.2021 auf ca. 2,4 Mio. EUR netto bzw. 2,85 Mio. EUR brutto. Die Maßnahme wird voraussichtlich mit 80 % gefördert. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.12 Verkehrsflächen und –anlagen, ÖPNV 1.12.07 Verkehrsplanung Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen 2.846.480,00 EUR 5610012079000/785200 2.846.480,00 EUR Haushalt 2025/2026 Einzahlungen 2.277.184,00 EUR 5610012079000/ 681100 2.277.184,00 EUR Haushalt 2025/2026 Investiver Finanzsaldo 569.296,00 EUR Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen Einzahlungen / Erträge HaushaltsbelastungSeite 6 von 28 Seite 7 jährlich Anlage/n 1 Erläuterungsbericht v 05_08_2021 (öffentlich) 2 Vorentwurfsplan v 05_08_2021 (öffentlich) 3 Vorentwurfsplan Variante 1 (öffentlich) 4 Vorentwurfsplan Variante 2 (öffentlich) 5 Vorentwurfsplan Variante 3 (öffentlich) 6 Vorentwurfsplan Variante 4 (öffentlich)Seite 7 von 28 O:\DBI\20153073 - A 565 Bonn\Stadt Bonn\DAT\21_VEP\13_BW\01 Brücke\01 E-Bericht\210804_A565_VEP_E-Bericht_Brücke_IBS.docx Seite 1 von 16 ERLÄUTERUNGSBERICHT ZUR VORPLANUNG Ingenieurgemeinschaft A 565 Bonn c/o Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH Grafenberger Allee 293, 40237 Düsseldorf Auftraggeber: Stadt Bonn – Tiefbauamt der Bundesstadt Bonn – Ingenieurbau Berliner Platz 2, 53111 Bonn Düsseldorf, den 05.08.2021 GEH- UND RADWEGÜBERFÜHRUNG IM ZUGE DER IMMENBURGSTRAßE ÜBER DIE A 565Seite 8 von 28 A 565 Bonn Geh- und Radwegüberführung Immenburgstraße O:\DBI\20153073 - A 565 Bonn\Stadt Bonn\DAT\21_VEP\13_BW\01 Brücke\01 E-Bericht\210804_A565_VEP_E-Bericht_Brücke_IBS.docx Seite 2 von 16 Inhaltsverzeichnis 1. Veranlassung 4 2. Bestandssituation 4 Lage im Netz 4 Bauliche Anlagen im Brückenbereich 6 3. Planungsgrundlagen 6 4. Aufgabenstellung in Kurzform 7 5. Planungsparameter 7 Trassierungsparameter Geh- und Radwegbrücke, Querschnitt 7 Baugrundsituation 8 6. Grundsätzliche Überlegungen zur Tragwerkslösung 10 7. Technische Beschreibung - Vorzugsvariante 11 Allgemeines 11 Gründung 12 Unterbauten 13 Überbauten 13 Lagerung 13 Fahrbahnübergänge 14 Abdichtung / Belag / Korrosionsschutz 14 Entwässerung 14 Schutzeinrichtungen 14 Lärmschutzwände 15 Zugänglichkeit Konstruktionsteile, Wartung, Wartungsaufwendungen 15 Herstellung / Bauzeit 15 Änderungen der baulichen Anlagen / Sonstige bauliche Maßnahmen 16 8. Kostenschätzung 16Seite 9 von 28 A 565 Bonn Geh- und Radwegüberführung Immenburgstraße O:\DBI\20153073 - A 565 Bonn\Stadt Bonn\DAT\21_VEP\13_BW\01 Brücke\01 E-Bericht\210804_A565_VEP_E-Bericht_Brücke_IBS.docx Seite 3 von 16 Anlagen: Anlage 1 Bauwerksskizze Anlage 2 KostenschätzungSeite 10 von 28 A 565 Bonn Geh- und Radwegüberführung Immenburgstraße O:\DBI\20153073 - A 565 Bonn\Stadt Bonn\DAT\21_VEP\13_BW\01 Brücke\01 E-Bericht\210804_A565_VEP_E-Bericht_Brücke_IBS.docx Seite 4 von 16 1. Veranlassung Die bestehende Autobahn A 565 verläuft zwischen der Anschlussstelle Bonn-Hardtberg (AS BN- Hardtberg) und dem Autobahnkreuz Bonn-Nord (AK BN-Nord) in Süd-Nord-Richtung durch das Bonner Stadtgebiet. Aufgrund der Höhensituation der Autobahntrasse ist bislang keine Verbindung der Straßen Immenburgstraße und An der Immenburg möglich, so dass diese aktuell unmittelbar vor der Autobahn enden. Die im Bestand 4-streifige Autobahn soll im Abschnitt zwischen der AS BN-Endenich und dem AK BN-Nord 6-streifig ausgebaut werden. Die Planung zum Ausbau der Autobahn wird durch Straßen.NRW Regionalniederlassung Ville-Eifel koordiniert. Im Zuge der Variantenuntersuchung der Verkehrsanlage für den Autobahnausbau wurde die Variante H1T1c als Vorzugsvariante ermittelt und vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) bestätigt. Die Vorzugsvariante weist eine gegenüber dem Bestand tieferliegende Gradientenführung im Bereich der Stadtstraßen Immenburgstraße und An der Immenburg auf. Hieraus ergibt sich die Möglichkeit eine Geh- und Radwegüberführung in Verlängerung der Immenburgstraße mit barrierefreien Rampen anzuordnen. Da es sich bei der Geh- und Radwegüberführung um eine innerstädtische Verbindung handelt, wurde die Ingenieurgemeinschaft Schüßler-Plan | Sweco von der Stadt Bonn mit der Planung der östlichen Rampe und der Brücke über die A565 beauftragt. Der westliche Anschluss ist nicht Bestandteil der Planung, da zurzeit die Randbedingungen für den Anschluss an den Campus Endenich und an das innerstädtische Radverkehrsnetz noch nicht festgelegt sind. In diesem Dokument wird die Vorplanung der beauftragten Ingenieurleistungen für die Geh- und Radwegüberführung über die Autobahn dargestellt. 2. Bestandssituation Lage im Netz Die Baumaßnahme befindet sich im Stadtgebiet Bonn zwischen den Stadtteilen Endenich und Weststadt, die durch die Autobahn A 565 getrennt werden. Im Bestand enden die beiden Stadtstraßen Immenburgstraße und An der Immenburg aktuell unmittelbar an der Autobahn. Die nächstgelegene Verbindung der beiden Stadtteile besteht über die nördlich gelegene Gerhard-Domagk-Straße oder den südlich gelegenen Hermann- Wandersleb-Ring bzw. die Endenicher Straße (s. Abbildung 2.1 und Abbildung 2.2).Seite 11 von 28 A 565 Bonn Geh- und Radwegüberführung Immenburgstraße O:\DBI\20153073 - A 565 Bonn\Stadt Bonn\DAT\21_VEP\13_BW\01 Brücke\01 E-Bericht\210804_A565_VEP_E-Bericht_Brücke_IBS.docx Seite 5 von 16 Abbildung 2.1 Lage zu planende Geh- und Radwegüberführung Immenburgstraße (Quelle: Google Maps, Karte) Abbildung 2.2 Luftbild zu planende Geh- und Radwegüberführung Immenburgstraße (Quelle: Google Earth, Satellit)Seite 12 von 28 A 565 Bonn Geh- und Radwegüberführung Immenburgstraße O:\DBI\20153073 - A 565 Bonn\Stadt Bonn\DAT\21_VEP\13_BW\01 Brücke\01 E-Bericht\210804_A565_VEP_E-Bericht_Brücke_IBS.docx Seite 6 von 16 Bauliche Anlagen im Brückenbereich Für die Planung des Neubaus der Geh- und Radwegbrücke Immenburgstraße sind die nachfolgenden bestehenden baulichen Anlagen: Stadtstraßen Immenburgstraße und An der Immenburg, Zufahrt zum Rewe-Supermarkt über die Immenburgstraße, Ver- und Entsorgungsleitungen und Kanäle und die nachfolgenden in der Planung befindlichen Anlagen zu berücksichtigen: 6-streifiger Ausbau der Bundesautobahn A 565 inkl. angrenzender Ingenieurbauwerke: o Stützwände östlich und westlich der Bundesautobahn, o Mischwasserunterführung unter der Bundesautobahn inkl. Schachtbauwerke, o Medientunnel, Entwicklungsgebiet „Campus“ des BLB (Planungen sind in Abstimmung), Anschlüsse an das innerstädtische Radverkehrsnetz (Randbedingungen liegen nicht vor) Weitere Zwangspunkte infolge baulicher Anlagen sind im Brückenbereich nach aktuellem Kenntnisstand nicht vorhanden. 3. Planungsgrundlagen Als Planungsgrundlagen liegen der Ingenieurgemeinschaft Schüßler-Plan | Sweco zur Vorplanung nachstehende Unterlagen vor: Topographische Aufnahme des Geländes durch eine vermessungstechnische Aufnahme, übergeben durch Straßen.NRW. Angaben zu den Ver- und Entsorgungsleitungen, infolge einer Leitungsabfrage durch die INGE Angaben zur Planung am „Campus“-Gelände, übergeben durch HJP Planer. Angaben zur Ausbildung des Brückenquerschnitts (u.a. Festlegungen der Fahrbahnbreite). Die Angaben sind in Abstimmung mit der Ingenieurgemeinschaft Schüßler-Plan | Sweco durch die Stadt Bonn festgelegt worden. Für die Vorplanung liegt ein geotechnischer Bericht des Baugrundgutachters ICG Düsseldorf GmbH & Co.KG inkl. einer Gründungsempfehlung vom 31.03.2020 [1] vor, welcher auf Basis einer Baugrunderkundung erstellt wurde.Seite 13 von 28 A 565 Bonn Geh- und Radwegüberführung Immenburgstraße O:\DBI\20153073 - A 565 Bonn\Stadt Bonn\DAT\21_VEP\13_BW\01 Brücke\01 E-Bericht\210804_A565_VEP_E-Bericht_Brücke_IBS.docx Seite 7 von 16 4. Aufgabenstellung in Kurzform Im Rahmen der Vorplanung werden von der Ingenieurgemeinschaft Schüßler-Plan | Sweco eine Vorzugsvariante für die Planung des Neubaus der Geh- und Radwegbrücke Immenburgstraße ausgearbeitet, untersucht und bewertet. Bestandteil des Auftrags sind die Brücke über die Autobahn A 565 und die Rampenbrücke zur Erschließung auf der Ostseite. Für die Vorzugsvariante ist eine Kostenschätzung zu erstellen. Die Vorzugsvariante wird in Abstimmung mit der Stadt Bonn festgelegt. 5. Planungsparameter Trassierungsparameter Geh- und Radwegbrücke, Querschnitt Die Planung der Verkehrsanlagen für das Brückenbauwerk und die Anschlussbereiche erfolgt durch die Ingenieurgemeinschaft Schüßler-Plan | Sweco. Der geplante Regelquerschnitt inkl. der Fahrbahnbreite wurde in Abstimmung mit der Stadt Bonn festgelegt. Der Querschnitt berücksichtigt einen Zweirichtungsradweg mit 4,0 m und einen Gehweg mit 2,50 m. Die Querschnittsbreite wurde zu 6,50 m zwischen den Geländern bzw. Handläufen festgelegt. Die neu geplante Geh- und Radwegbrücke beginnt westlich der Autobahn an der Straße An der Immenburg, überquert die Autobahn A 565 und schließt östlich der Autobahn mittels einer Rampenzuwegung an die Immenburgstraße an. Als Zwangspunkte der Lagetrassierung werden die folgenden Bereiche definiert: - Achsverlauf des 6-streifigen Ausbaus der A 565 - Stützwände westlich und östlich der A 565 - Lage der Mischwasserunterführung und des Medientunnels unter der Autobahn inkl. der zugehörigen Schachtbauwerke im Zuge des Ausbaus der A 565 - Östliche Gewerbebebauung an der Immenburgstraße (Rewe-Supermarkt inkl. Zufahrtsituation von der Immenburgstraße) - Lage der Immenburgstraße - Planungen des westlich gelegenen „Campus“-Entwicklungsgebiets Für die Höhentrassierung der Brücke stellt die einzuhaltende Durchfahrtshöhe der unterquerenden Autobahn von mindestens 4,80 m den maßgebenden Zwangspunkt dar. Für die Rampenbrücke auf der Ostseite ergibt sich ein weiterer Höhenzwangspunkt aufgrund der Einfahrtsituation zum Rewe-Supermarkt. Hier wurde eine Durchfahrtshöhe von 2,50 m für PKW- Durchfahrten als Zwangspunkt definiert Die Zufahrt des Anlieferungsverkehrs zum Rewe- Supermarkt muss auf dem Grundstück verlegt werden. Zur Ermittlung einer verträglichen Linienführung wurden die oben aufgelisteten Zwangspunkte berücksichtigt. Um weiterhin einen Verkehr auf zwei Fahrstreifen auf der Immenburgstraße zu ermöglichen, wird der Anschluss der Rampenbrücke an die Immenburgstraße über den bisherigen Gehweg bzw. einen Teil des Parkplatzes des Rewe-Supermarkts ausgebildet.Seite 14 von 28 A 565 Bonn Geh- und Radwegüberführung Immenburgstraße O:\DBI\20153073 - A 565 Bonn\Stadt Bonn\DAT\21_VEP\13_BW\01 Brücke\01 E-Bericht\210804_A565_VEP_E-Bericht_Brücke_IBS.docx Seite 8 von 16 Die Geh- und Radwegeverbindung wird barrierefrei ausgeführt. Die Rampenbrücke auf der Ostseite der Autobahn wird abschnittsweise mit einer Längsneigung von 6 % auf einer Länge von 6,00 m und Podesten mit einer Längsneigung von 2,5 % auf einer Länge von 1,50 m ausgebildet. Die Rampe erhält keine Querneigung. Die Längsneigung der Brücke über die Autobahn beträgt 3,0 %. Die Anschlussrampe auf der Westseite der Autobahn wird in Abstimmung mit den Planungen zum „Campus“-Gelände ausgearbeitet und ist nicht Bestandteil der in diesem Bericht beschriebenen Vorplanung. Auf der Brücke ist eine Querneigung von 1,5 % ausgehend von einem mittig liegenden Hochpunkt zu beiden Seiten vorgesehen. Die Ausbildung erfolgt über eine Dickenanpassung der Gussasphalt-Deckschicht. Baugrundsituation Der grundsätzliche Bodenaufbau ist in [1] ausführlich beschrieben. Anhand des in Abbildung 5.1 dargestellten, vereinfachten geologischen Längsschnitts lässt der Aufbau des Baugrunds (von oben nach unten) erkennen: - Anschüttung (Schicht 1) - Hochflutablagerungen (Schicht 2) - Niederterrasse (Quartär, Schicht 3) - Siegen-Schichten, devonisches Grundgebirge (Schicht 5).Seite 15 von 28 A 565 Bonn Geh- und Radwegüberführung Immenburgstraße O:\DBI\20153073 - A 565 Bonn\Stadt Bonn\DAT\21_VEP\13_BW\01 Brücke\01 E-Bericht\210804_A565_VEP_E-Bericht_Brücke_IBS.docx Seite 9 von 16 Abbildung 5.1 Vereinfachter geologischer Längsschnitt entlang der A 565, Auszug aus [1] Die Auffüllung im Bereich der Brücke Immenburgstraße resultiert aus einer Altablagerung, bei der es sich um eine ehemalige Kiesgrube handelt. Diese wurde vermutlich in den 50er Jahren des 20. Jahrhunderts ausgekiest und wieder verfüllt [1]. Aufgrund der geringen Tragfähigkeit sowie einer großen Zusammendrückbarkeit ist die Anschüttung (Schicht 1) für die Aufnahme von Bauwerkslasten nicht geeignet. Die Hochflutablagerungen (Schicht 2) sind gemäß [1] für das Aufnehmen von Bauwerkslasten nur bedingt geeignet. Die Niederterrasse (Schicht 3) hingegen ist aufgrund ihrer guten bis sehr guten Tragfähigkeit und geringen Zusammendrückbarkeit gut bzw. sehr gut für die Aufnahme von Bauwerkslasten geeignet. Der Bemessungswasserstand wird in [1] für den Endzustand mit +51,0 m NHN angegeben. Bauzeitlich liegt der maßgebliche Wasserstand bei +50 m NHN. Das Baugebiet liegt nach Einstufung gem. DIN EN 1998-1/NA:2011-01 in der Erdbebenzone 1. Für den Bereich der geplanten Brücke Immenburgstraße wird aufgrund der militärischen Vorbelastung vom Kampfmittelbeseitigungsdienst eine Überprüfung der zu überbauenden Fläche empfohlen.Seite 16 von 28 A 565 Bonn Geh- und Radwegüberführung Immenburgstraße O:\DBI\20153073 - A 565 Bonn\Stadt Bonn\DAT\21_VEP\13_BW\01 Brücke\01 E-Bericht\210804_A565_VEP_E-Bericht_Brücke_IBS.docx Seite 10 von 16 6. Grundsätzliche Überlegungen zur Tragwerkslösung Das neue Brückenbauwerk überquert die untenliegende Autobahntrasse etwa bei Bau- km 10+390. Der Kreuzungswinkel zwischen der A 565 und der geplanten Trassenlage der neuen Brücke Immenburgstraße beträgt ca. 76 gon. Die Stützweite der Einfeldbrücke liegt bei ca. 47 m. Aus der Trassierung der Brücke Immenburgstraße ergibt sich für die Tragwerkslösung die technische Randbedingung einer maximalen Konstruktionshöhe von 0,50 m. In dieser Konstruktionshöhe ist bereits die Aufbauhöhe des Oberbaus enthalten. Mit einer verbleibenden Bauhöhe von ca. 35 cm für den Überbau sind nur Konstruktionen mit einem obenliegenden Tragwerk ausführbar. Möglich ist daher die Ausführung von Stahlbrücken in Form von Fachwerk- oder Stabbogenbrücken. Diese Konstruktionen tragen die Lasten in Querrichtung über Querträger in die Längsträger des obenliegenden Tragwerks ein. Als maßgebliches Kriterium für die Wahl des Brückensystems (Fachwerk- / Bogenbrücke) ist die Einbindung in die Planungen zum Autobahnausbau der A 565 anzusehen. Im Bereich der neuen Brücke Immenburgstraße befinden sich beidseits der Autobahn Stützwände mit Lärmschutzwänden mit einer Höhe von ca. 5,0 m im Westen und ca. 9,0 m im Osten. Die Höhe der vorgesehenen Lärmschutzwände beidseits der Autobahn zeigt, dass es sich um einen schalltechnisch gesehen sensiblen Bereich handelt. Folglich darf die schalltechnische Situation durch die neue Brücke Immenburgstraße für die angrenzenden Wohn- und Gewerbegebiete nicht verschlechtert werden. Um eine schalltechnisch vergleichbare Situation mit der neuen Brücke Immenburgstraße zu erzielen, muss die Lärmschutzwand auf beiden Seiten der neuen Brücke weitergeführt und ohne Zwischenraum angeschlossen werden. Da das Tragsystem einer Fachwerkbrücke die Weiterführung der Lärmschutzwand optisch verträglicher gestaltet, wurde die Ausbildung der neuen Brücke als Fachwerkbrücke gewählt und die Variante der Bogenbrücke verworfen. Außerdem befinden sich zwischen der Geh- und Radwegüberführung und den benachbarten Brücken am Endenicher Ei und der Gerhard-Domagk-Straße Verkehrszeichenbrücken, die über die gesamte 6-streifige A565 ohne Mittelstreifenauflagerung spannen und ebenfalls eine fachwerkartige Tragkonstruktion aufweisen. Für die beiden Brückenwiderlager östlich und westlicher der Autobahn A 565 sind gemäß [1] aufgrund der geringen Mächtigkeit der Anschüttungen sowohl eine Flach- als auch eine Tiefgründung möglich. Eine Flachgründung erfordert einen Bodenaustausch bis zur tragfähigen Niederterrasse. Die Niederterrasse eignet sich aber ebenfalls zum Absetzen der Pfähle bei einer Tiefgründung. Bei der Tiefgründung ist ein ausreichender Abstand zum devonischen Grundgebirge (mind. 2,0 m bei ØPfahl ≤ 1,2 m) erforderlich, da die Quartärbasis aufgrund von Verwitterungserscheinungen entfestigt sein kann. Die neue geplante Brücke Immenburgstraße befindet sich direkt zwischen zwei weiteren Ingenieurbauwerken, die im Zuge des 6-streifigen Autobahnausbaus erforderlich werden. Da die neue Gradiente der Autobahn tiefer liegt als im Bestand, wird eine Umlegung aller Ver- und Entsorgungsleitungen erforderlich, die in der Flucht der Immenburgstraße die Autobahn queren. Hierfür wird nördlich der Brücke ein Medientunnel inkl. beidseitig der Autobahn erforderlicher Schachtbauwerke angeordnet. Der Medientunnel nimmt alle Versorgungsleitungen auf. Südlich der Brücke wird eine Unterführung für die Mischwasserleitung inkl. beidseitig der Autobahn erforderlicher Schachtbauwerke hergestellt (s. Abbildung 6.1).Seite 17 von 28 A 565 Bonn Geh- und Radwegüberführung Immenburgstraße O:\DBI\20153073 - A 565 Bonn\Stadt Bonn\DAT\21_VEP\13_BW\01 Brücke\01 E-Bericht\210804_A565_VEP_E-Bericht_Brücke_IBS.docx Seite 11 von 16 Um eine Beeinflussung der angrenzenden Ingenieurbauwerke (Rohrvortriebe, Schachtbauwerke) durch die Brückenlasten infolge der neuen Brücke Immenburgstraße auszuschließen, wurde die Tiefgründung als Vorzugsvariante definiert. Hierdurch ergeben sich auch keine Zwänge bzw. Abhängigkeiten in der Herstellungsreihenfolge. Abbildung 6.1 Ingenieurbauwerke im Zuge des Ausbaus der A 565 im Bereich der Immenburgstraße (Medientunnel – rot / Mischwasserunterführung – braun) Die auf der Ostseite anschließende Rampenbrücke zur Überbrückung der Differenzhöhe zwischen Brücke und Straßenniveau wird als aufgeständerte Konstruktion mit deutlich geringeren Stützweiten von in der Regel 7,50 m weitergeführt. Die Stützen werden aufgrund der geringeren Lasten flach gegründet (frostfrei). Von den fünf Feldern der Rampenbrücke sind nur die ersten beiden durchfahrbar, die weiteren Felder werden durch Rankgitter eingefasst und begrünt. 7. Technische Beschreibung - Vorzugsvariante Allgemeines Die neue Geh- und Radwegbrücke über die Autobahn A 565 im Zuge der Immenburgstraße wird als einfeldrige Stahlfachwerkbrücke mit einer Stützweite von ca. 47 m ausgebildet. Die Widerlager werden als tiefgegründete Pfeilerscheiben konzipiert. Der Regelquerschnitt ist in Abbildung 7.1 dargestellt. Die Hauptparameter des neuen Brückenbauwerks werden im Folgenden übersichtlich zusammengefasst: Hauptparameter des Brückenbauwerks: Brückenquerschnitt: 6,50 m Breite zw. Geländern/Handlauf Querneigung Fahrbahn: 1,5 % je Querschnittshälfte Kleinste lichte Höhe: ≥ 4,80 mSeite 18 von 28 A 565 Bonn Geh- und Radwegüberführung Immenburgstraße O:\DBI\20153073 - A 565 Bonn\Stadt Bonn\DAT\21_VEP\13_BW\01 Brücke\01 E-Bericht\210804_A565_VEP_E-Bericht_Brücke_IBS.docx Seite 12 von 16 Lichte Weite zw. den Widerlagern: 43,15 m orthogonal Stützweite: 46,80 m Konstruktionshöhe: 4,77 m Brückenfläche: 283,34 m² Kreuzungswinkel: 76 gon Die Verkehrslasten der Geh- und Radwegbrücke werden gemäß DIN EN 1991-2, Abschnitt 5 angesetzt. Dabei sind grundsätzlich vertikale und horizontale Lasten durch Fußgänger- und Radverkehr, durch während des Baus auftretende Lasten, durch Sonderfahrzeuge und durch außergewöhnliche Lasten anzusetzen. Abbildung 7.1 Regelquerschnitt Fachwerkbrücke Immenburgstraße Der Regelquerschnitt wird auf der östlich anschließenden Rampenbrücke ohne Ausbildung des Fachwerks fortgesetzt. Die Stützweite der Rampenbrücke liegt bei 8,41 m im ersten und 7,50 m in allen weiteren Feldern. Die minimale Durchfahrtshöhe liegt bei 2,50 m, so dass PKW- Durchfahrten ermöglicht werden können. Um die angegebene Durchfahrtshöhe zu ermöglichen, wird eine geringfügige Absenkung des Straßenniveaus erforderlich. Gründung Unter Berücksichtigung der Baugrundsituation und der örtlichen Gegebenheiten wird wie in Kapitel 6 näher erläutert eine Tiefgründung für die Brücke über die Autobahn vorgesehen. Es wird eine Bohrpfahlgründung mit jeweils zwei Bohrpfählen mit einem Durchmesser von 1,00 m gewählt.Seite 19 von 28 A 565 Bonn Geh- und Radwegüberführung Immenburgstraße O:\DBI\20153073 - A 565 Bonn\Stadt Bonn\DAT\21_VEP\13_BW\01 Brücke\01 E-Bericht\210804_A565_VEP_E-Bericht_Brücke_IBS.docx Seite 13 von 16 Die Widerlager in Form von Pfeilerscheiben werden auf einer Pfahlkopfplatte errichtet. Die Gründungskote der Pfahlkopfplatte auf der Westseite der Autobahn A 565 liegt bei +59,7 mNN, auf der Ostseite bei +58,77 mNN. Für die Rampenbrücke auf der Ostseite wird entsprechend der Empfehlung in [1] eine frostfreie Flachgründung der Stützen gewählt. Aufgrund der in diesem Bereich anstehenden, nur bedingt tragfähigen Bodenschichten wird ein Bodenaustausch mit einer Dicke von 1,0 m und der Einbau einer entsprechenden Polsterschicht erforderlich. Unterbauten Die neue Fuß- und Radwegbrücke schließt sowohl auf der Ost- als auch auf der Westseite der Autobahn A 565 an Rampenbrücken zur Aufrechterhaltung der Zuwegung zum Rewe- Supermarkt und der Überführung eines in der Planung befindlichen Radschnellweg an. Hierdurch ist die Ausbildung eines Kastenwiderlagers mit Parallelflügeln nicht möglich. Die Widerlager werden stattdessen als Pfeilerscheibe ausgebildet, die auf der Pfahlkopfplatte errichtet werden. Die Pfeilerscheibe wird als massive Stahlbetonscheibe mit der Festigkeitsklasse C 30/37 mit Verwendung von Betonstahl B 500 B ausgeführt. Da sich die Pfeilerscheiben in direkter Nähe zu den Stützwänden und Lärmschutzwänden der A565 befinden, sind die Planungen aufeinander abzustimmen. Es wird im Vorentwurf davon ausgegangen, dass die Bauwerkteile der Autobahn und der Stadt Bonn getrennt hergestellt werden können. Für die Rampenbrücken erfolgt die Ausbildung des Widerlagers als Kastenwiderlager mit Parallelflügeln mit der Festigkeitsklasse C 30/37 mit Verwendung von Betonstahl B 500 B. Die Stützen werden als Stahlbauteile mit einem Querschnitt RO 219 aus Stahl S355 ausgebildet Überbauten Der Überbau wird als Fachwerk aus Stahl mit einer Konstruktionshöhe von 4,77 m konzipiert. Die lichte Höhe innerhalb des geschlossenen Fachwerks beträgt ca. 4,00 m, die lichte Breite ca. 6,80 m. Der Ober- und Untergurt der Tragwerkkonstruktion wird als quadratisches Hohlprofil QRO 350 x 350, die Querriegel oben und unten als QRO 300 x 300 und das Fachwerk selbst als QRO 200 x 200 ausgebildet. Die Feldweite der Fachwerkträger wurde zu 2,60 m gewählt. Als Fahrbahnträgerplatte wird eine orthotrope Platte vorgesehen. Die Stahlbauteile werden aus Stahl S 355 J2 hergestellt. Die Tragwerkskonstruktion wird im Bereich der Rampenbrücke ohne Fachwerk entsprechend fortgeführt. Lagerung Der Überbau der Fachwerkbrücke wird als Einfeldträger zwangsfrei aufgelagert. Es sind vier Lager vorgesehen, ein Festlager, zwei einachsig bewegliche Lager mit Bewegungsrichtung zum Festlager und ein allseitig bewegliches Lager. Es werden Elastomerlager vorgesehen. Die Auflagerung der Rampenbrücke auf den Rohrstützen erfolgt über die Anordnung von Kopfplatten. Die Rohrstützen werden in Querrichtung in jeder Stützenachse und in LängsrichtungSeite 20 von 28 A 565 Bonn Geh- und Radwegüberführung Immenburgstraße O:\DBI\20153073 - A 565 Bonn\Stadt Bonn\DAT\21_VEP\13_BW\01 Brücke\01 E-Bericht\210804_A565_VEP_E-Bericht_Brücke_IBS.docx Seite 14 von 16 in einem Feld auf beiden Seiten ausgesteift. Auf dem Widerlager sind zwei Lager vorgesehen, ein Festlager und ein allseitig bewegliches Lager. Es werden Elastomerlager vorgesehen. Fahrbahnübergänge Der Überbau der Fachwerkbrücke erhält auf beiden Seiten einen wasserdichten Fahrbahnübergang und das Rampenbauwerk einen Fahrbahnübergang am Widerlager. Über die Fahrbahnübergänge werden die Verformungen der Konstruktion in der Fahrbahn überbrückt. Abdichtung / Belag / Korrosionsschutz Die Überbauabdichtung erfolgt entsprechend den Anforderungen gemäß ZTV-ING, Teil 7, Abschnitt 4, mit einer Abdichtungsschicht auf dem Deckblech bestehend aus einer Bitumenschweißbahn auf einer Reaktionsharzgrundierungsschicht mit einer Dicke von 0,50 cm und einer darüberliegenden 3,50 cm dicken Gussasphalt-Schutzschicht. Der Fahrbahnbelag besteht aus der 3,50 cm dicken Schutzschicht aus Gussasphalt und einer 4,00 cm dicken Deckschicht aus Gussasphalt. Die Dicke des Gesamtaufbaus beträgt ca. 9 cm. Die Stahlkonstruktion des Überbaus sowie die Stahlstützen der Rampenbrücke erhalten einen Korrosionsschutzaufbau nach ZTV-ING 2017, Teil 4, Abschnitt 3, Anhang A, Tabelle A 4.3.2. Aus gestalterischen Gründen können die Stahlträger mit einer Deckbeschichtung mit einem gewünschten Farbton ausgeführt werden. Entwässerung Die Entwässerung der Fahrbahnebene erfolgt über das Quergefälle und die Längsneigung der Brücke. Für die Entwässerung sind seitlich entlang der Längsträger Entwässerungsrinnen vorgesehen. Das gesammelte Wasser wird auf der Ostseite der Brücke am Widerlager in Achse 20 über Fallleitungen abgeschlagen und über Entwässerungsleitungen in die städtische Kanalisation geleitet. Die Entwässerung der Rampenbrücke erfolgt nur über das Längsgefälle. Am Ende der Rampe wird eine ACO-Drainrinne mit verschraubtem Gitter angeordnet, deren Schacht mit Auslass über eine Entwässerungsleitung an die städtische Kanalisation angeschlossen wird. Schutzeinrichtungen Die auf der Brücke über die Autobahn beidseitig angeordnete Glasfassade wird so ausgebildet, dass sie gleichzeitig die Funktion der Absturzsicherung übernehmen kann. Für die Nutzung als barrierefreier Geh- und Radweg sind in den erforderlichen Höhen Handläufe (1,30m und 0,90 m) und Radabweiser anzuordnen. Auf der Rampenbrücke hingegen wird ein Füllstabgeländer entsprechend RiZ-ING Gel 4 vorgesehen. Das Geländer wird aus Stahl S235 JR hergestellt. Für die Nutzung als barrierefreier Geh- und Radweg sind in den erforderlichen Höhen Handläufe (1,30m und 0,90 m) und Radabweiser anzuordnen.Seite 21 von 28 A 565 Bonn Geh- und Radwegüberführung Immenburgstraße O:\DBI\20153073 - A 565 Bonn\Stadt Bonn\DAT\21_VEP\13_BW\01 Brücke\01 E-Bericht\210804_A565_VEP_E-Bericht_Brücke_IBS.docx Seite 15 von 16 Lärmschutzwände Im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung zum 6-streifigen Ausbau der Autobahn A 565 wurde ermittelt, dass westlich und östlich der A 565 Lärmschutzwände erforderlich sind. Diese schalltechnische Untersuchung berücksichtigt die neu geplante Brücke im Zuge der Immenburgstraße noch nicht. Da sich durch die neue Brücke keine Verschlechterung der Lärmsituation der angrenzenden sensiblen Gebäude ergeben darf, müssen die Lärmschutzwände auf den an die neue Brücke angrenzenden Stützwänden auf der Brücke weitergeführt werden. Hierzu ist eine durchgehende Glasfassade im Bereich der Fachwerkträger geplant. Diese ermöglicht zum einen den Lärmschutz, zum anderen lässt sie weiterhin die Sichtbeziehung zu. Die Glasfassade wird an der Innenseite der Fachwerkträger über Punktlager befestigt. Zugänglichkeit Konstruktionsteile, Wartung, Wartungsaufwendungen Alle Konstruktionsteile liegen frei, sind einsehbar und zugänglich. Die Prüfung der Fachwerkbrücke ist innen von der Brücke aus möglich. Außen und von unten ist eine Besichtigung von der Autobahn mit Hubsteigern auszuführen. Hierfür sind temporär einzelnen Fahrstreifen der Autobahn zu sperren. Alle Konstruktionsteile liegen frei, sind einsehbar und zugänglich. Die Pfeilerscheiben sind autobahnseitig vom Seitenstreifen der Autobahn aus und anliegerseitig von den Straßenseiten der Immenburgstraße und an der Immenburg zugänglich. Die Rampenbrücke inkl. der Unterbauten ist von der Immenburgstraße und dem Rewe- Supermarkt aus zugänglich. Herstellung / Bauzeit Die Herstellung der neuen Brücke Immenburgstraße erfolgt nach derzeitigem Planungsstand nach der Fertigstellung 6-streifiger Ausbaus inkl. angrenzender Stütz- und Lärmschutzwände im Bereich der Immenburgstraße, da der Verkehr auf der A565 vor dem Bau der Brücke in Endlage geführt werden muss. Die Andienung der Baustelle kann über die Stadtstraßen Immenburgstraße und an der Immenburgstraße sowie die weiteren Verbindungsstraßen erfolgen. Die Herstellung der Widerlager kann klassisch außerhalb des Verkehrsraums ggf. mit einer Einschränkung des Seitenstreifens auf der Autobahn erfolgen. Als BE-Fläche wird auf der Westseite der Autobahn A 565 eine größere Fläche in Anspruch genommen werden, um die Fachwerkbrücke dort vorzumontieren und dann anschließend mittels Vorbauschnabel längs einzuschieben. Die Fahrbahnplatte und die Glasfassade werden in Endlage hergestellt. Für das Einschieben und die Arbeiten an der Fahrbahnplatte sowie der Glasfassade sind einzelne oder mehrere Fahrstreifen der A565 zeitweise zu sperren. Die Unterbauten und das Widerlager der Rampenbrücke auf der Ostseite werden im Schatten der Brücke über die Autobahn hergestellt. Der Überbau inkl. Fahrbahn werden im Anschluss an den Verschub hergestellt. Die Bauzeit wird insgesamt auf ca. 9 Monate geschätzt.Seite 22 von 28 A 565 Bonn Geh- und Radwegüberführung Immenburgstraße O:\DBI\20153073 - A 565 Bonn\Stadt Bonn\DAT\21_VEP\13_BW\01 Brücke\01 E-Bericht\210804_A565_VEP_E-Bericht_Brücke_IBS.docx Seite 16 von 16 Änderungen der baulichen Anlagen / Sonstige bauliche Maßnahmen Die bestehenden baulichen Anlagen werden durch den Neubau der Brücke Immenburgstraße teilweise verändert. Die Zufahrtsituation zum Rewe-Supermarkt wird in der Höhe eingeschränkt, so dass der Anlieferungsverkehr über eine alternative Zufahrt auf dem Grundstück gewährleistet werden muss. Die vorhandenen Versorgungsleitungen sind im Zuge der Baumaßnahme zu sichern oder gegebenenfalls zu verlegen. 8. Kostenschätzung Die Gesamtkosten für die Herstellung des Neubaus der Fachwerkbrücke im Zuge der Immenburgstraße inkl. der Rampenbrücke auf der Ostseite, aber ohne die Kosten für den Rückbau der Stützwände zur A 565 und ohne die Kosten für die Herstellung der Rampenbrücke auf der Westseite betragen gemäß Kostenschätzung: ca. 2.392.000 € (Netto) Aufgestellt: 05.08.2021 gez. M. Diegmann, R. WallusSeite 23 von 28 Seite 24 von 28 Seite 25 von 28 Seite 26 von 28 Seite 27 von 28 Seite 28 von 28
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