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222051 · Beschlussvorlage

Vorplanung zum Neubau einer Fuß- und Radwegbrücke über die A 565 zwischen Immenburgstraße und An der Immenburg – Ergebnisbericht über die Prüfung von Planungsvarianten zum Bau der Brücke vor Fertigstellung des 6-streifigen Ausbaus der A 565

Nummer
222051
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
03.01.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 07.03.2023 Anhörung
  2. Sitzung des Hauptausschusses 20.04.2023 Empfehlung
  3. Sitzung des Rates 27.04.2023 Entscheidung federführend
  4. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 25.04.2023 Empfehlung
  5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 19.04.2023 Empfehlung
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Untergeordnet

  1. 222051-004 ST Vorplanung zum Neubau einer Fuß- und Radwegbrücke über die A 565 zwischen Immenburgstraße und An der Immenburg – Ergebnisbericht über die Prüfung von Planungsvarianten zum Bau der Brücke vor Fertigstellung des 6-streifigen Ausbaus der A 565
  2. 222051-01 AA FDP-Änderungsantrag: Vorplanung zum Neubau einer Fuß- und Radwegbrücke über die A 565 zwischen Immenburgstraße und An der Immenburg – Ergebnisbericht über die Prüfung von Planungsvarianten zum Bau der Brücke vor Fertigstellung des 6-streifigen Ausbaus der A 565 Antrag zur Vorlage
  3. 222051-003 AA Änderungsantrag der Koalition - Vorplanung zum Neubau einer Fuß- und Radwegbrücke über die A 565 zwischen Immenburgstraße und An der Immenburg – Ergebnisbericht über die Prüfung von Planungsvarianten zum Bau der Brücke vor Fertigstellung des 6-streifigen Ausbaus der A 565
  4. 222051-02 AA FDP-AA: Vorplanung zum Neubau einer Fuß- und Radwegbrücke über die A 565 zwischen Immenburgstraße und An der Immenburg – Ergebnisbericht über die Prüfung von Planungsvarianten zum Bau der Brücke vor Fertigstellung des 6-streifigen Ausbaus der A 565 Antrag zur Vorlage

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Beschlussvorlage
öffentlich
222051
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Vorplanung zum Neubau einer Fuß- und
Radwegbrücke über die A 565 zwischen
Immenburgstraße und An der Immenburg –
Ergebnisbericht über die Prüfung von
Planungsvarianten zum Bau der Brücke vor
Fertigstellung des 6-streifigen Ausbaus der A 565
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 25.01.2023 Empfehlung
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 26.01.2023 Empfehlung
Bezirksvertretung Bonn 31.01.2023 Anhörung
Hauptausschuss 02.02.2023 Empfehlung
Rat 09.02.2023 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Dem Vorplanungsentwurf vom 05.08.2021 für den Neubau der Fuß- und
Radwegbrücke über die A 565 zwischen Immenburgstraße und An der
Immenburg nach der Fertigstellung des 6-streifigen Ausbaus der A 565 wird
zugestimmt.
Begründung
Mit dem Ratsbeschluss vom 09.12.2021 (DS-Nr. 211532) wurde die
Vorplanung für den Neubau einer Fuß- und Radwegbrücke über die A 565
zwischen Immenburgstraße und An der Immenburg geändert beschlossen.
Entsprechend Pkt. 1 des Beschlusses wurde dem Vorplanungsentwurf vom
05.08.2021 für den Neubau einer Fuß- und Radwegbrücke über die A 565
zwischen Immenburgstraße und an der Immenburg zugestimmt.
Entsprechend Pkt. 2 des Beschlusses wurde die Verwaltung beauftragt, alle
notwendigen Voraussetzungen dafür zu schaffen, damit die Fuß- und
Radwegbrücke frühestmöglich und nicht erst nach Fertigstellung des
Autobahnbaus errichtet werden kann. Dazu wurde die Verwaltung gebeten, zu
berichten, wie die Situation eingeschätzt wird.Seite 1 von 28
Seite 2
Sachstandsbericht:
Im Zuge des 6-streifigen Ausbaus der A 565 erfolgt im Bereich der geplanten
Brücke Immenburgstraße eine Tieferlegung der Autobahn, die auch
Voraussetzung für die Umsetzung des Vorplanungsentwurfs vom 05.08.2021
ist. Ein Bau der Brücke Immenburgstraße vor der Ausführung des
Autobahnbaus erfordert eine Höherlegung der Brücke um ca. 2 m. Die
Ingenieurgemeinschaft Schüßler-Plan/ Sweco hat in Abstimmung mit der Stadt
Bonn und der Autobahn GmbH dazu folgende Planungsvarianten zur
Weiterführung der östlichen Anschlussrampe erarbeitet und untersucht, die in
den hier beigefügten Plänen dargestellt sind.
Variante 1:
in Achse der Fußgängerbrücke verlängerte Rampe / Kfz-Durchfahrt zur
Gerhard-Domagk-Straße (GDS) gesperrt
Variante 2:
in Achse der Fußgängerbrücke verlängerte Rampe mit Kfz-Durchfahrt zur
Gerhard-Domagk-Straße
Variante 3:
Verlängerung der Rampe / Abknicken in die Gerhard-Domagk-Straße
Variante 4:
Anhebung/ Anrampung der umgebenden Stadtstraßen zur Anbindung an die
Brückenrampe
Im Folgenden werden die Auswirkungen der jeweiligen Varianten auf die
Nutzung des Supermarkts (Immenburgstraße 42, Flurstück 883), der
Stadtstraßen und Grundstücke näher beschrieben.
Zu Variante 1:
- Durchfahrt Immenburgstraße - Gerhard-Domagk-Straße (GDS) komplett
gesperrt.
- Bisherige Zufahrt für LKW zum REWE-Parkplatz ist nicht mehr nutzbar.
Durch die Anhebung der Brücke ist die neue PKW-Zufahrt direkt am
Brückenwiderlager ebenfalls als LKW-Zufahrt (lichte Höhe 4,50 m)
nutzbar -> der REWE-Supermarkt kann weiter betrieben werden.
- Zufahrt zum Grundstück Immenburgstraße 40 (Flurstück 783) ist über
die Immenburgstraße nicht mehr nutzbar.
- Die Planung der neuen Rampe erstreckt sich zusätzlich bis auf das
Grundstück Immenburgstraße 40 (Flurstück 783) -> zusätzlicher
Grunderwerb erforderlich.Seite 2 von 28
Seite 3
Zu Variante 2:
- Durchfahrt Immenburgstraße - Gerhard-Domagk-Straße (GDS) offen
(≥ 4,70 m), Fahrspuranpassung wegen Stützenstellung erforderlich.
- Bisherige Zufahrt für LKW zum REWE-Parkplatz ist nicht mehr nutzbar.
Durch die Anhebung der Brücke ist die neue PKW-Zufahrt direkt am
Brückenwiderlager ebenfalls als LKW-Zufahrt (lichte Höhe 4,50 m)
nutzbar -> der REWE-Supermarkt kann weiter betrieben werden.
- Zufahrt zum Grundstück Immenburgstraße 40 (Flurstück 783) für LKW
nicht mehr nutzbar (lichte Höhe < 4,0 m), Zufahrt für PKW möglich.
- Durchfahrt Immenburgstraße – Am Dickobskreuz komplett gesperrt.
- Die Planung der neuen Rampe erstreckt sich zusätzlich über die
Grundstücke Immenburgstraße 40 (Flurstück 783), Immenburgstraße 38
(Flurstück 1054) hinaus bis auf das Grundstück Immenburgstraße 24
(Flurstück 528) -> zusätzlicher Grunderwerb erforderlich.
Zu Variante 3:
- Restbreite der Gerhard-Domagk-Straße (GDS) ist nicht mehr für Kfz-
Durchfahrt nutzbar -> Durchfahrt Immenburgstraße - GDS komplett
gesperrt.
- Bisherige Zufahrt für LKW zum REWE-Parkplatz nicht mehr nutzbar.
Durch die Anhebung der Brücke ist die neue PKW-Zufahrt direkt am
Brückenwiderlager ebenfalls als LKW-Zufahrt (lichte Höhe 4,50 m)
nutzbar -> der REWE-Supermarkt kann weiter betrieben werden.
Zu Variante 4:
- Alle Stadtstraßenverbindungen bleiben erhalten.
- Zahlreiche Stützwände zur Abstützung der Stadtstraßen gegenüber den
tieferliegenden Grundstücken sind herzustellen.
- Bisherige Zufahrt für LKW zum REWE-Parkplatz nicht mehr nutzbar.
Durch die Anhebung der Brücke ist die neue PKW-Zufahrt direkt am
Brückenwiderlager ebenfalls als LKW-Zufahrt (lichte Höhe 4,50 m)
nutzbar -> der REWE-Supermarkt kann weiter betrieben werden.
- Parkflächen auf Flurstück 2346 an der Verdistraße nicht mehr nutzbar,
Nutzung ggf. durch Höherlegung möglich.
- Grundstückszufahrt Immenburgstraße 31 (Flurstück 2778) von
Verdistraße aus ohne Anpassung nicht mehr nutzbar.Seite 3 von 28
Seite 4
Grundstückszugang über Immenburgstraße aufgrund einer
Höhendifferenz von 1,40 m ebenfalls nicht mehr nutzbar. Ggf.
Errichtung eines Treppenzugangs möglich, Barrierefreiheit nicht mehr
gegeben.
- Grundstückszufahrt zum Flurstück 2750 über Immenburgstraße nicht
mehr nutzbar (Höhendifferenz = 0,80 m).
- Grundstückszufahrt zum Flurstück 2549 von der Immenburgstraße aus
nicht mehr nutzbar (Höhendifferenz = 0,40 m)
- Grundstückszufahrt zum Flurstück 783 von der Immenburgstraße aus
nicht mehr nutzbar (Höhendifferenz = 1,00 m).
- Grundstückszufahrt zum Flurstück 784 von der Gerhard-Domagk-Straße
aus nicht mehr nutzbar (Höhendifferenz = 0,40 m), ggf. Ausbildung einer
Rampe auf dem Grundstück zur Nutzung der Zufahrt möglich.
- Grundstückszufahrt zum Flurstück 993 von der Gerhard-Domagk-Straße
aus nicht mehr nutzbar (Höhendifferenz = 0,20 m), Ausbildung einer
Rampe auf dem Grundstück zur Nutzung der Zufahrt möglich.
Durch Amt 37-2 (Fachabteilung „Vorbeugender Brandschutz“ der Feuerwehr)
wurden die vier Vorplanungsvarianten hinsichtlich der Belange des
vorbeugenden Brandschutzes mit dem Ergebnis geprüft, dass die Varianten in
der hier aufgeführten Rangfolge denkbar sind, unter Berücksichtigung der
aufgeführten zusätzlichen erforderlichen Maßnahmen zur Schaffung der
Erreichbarkeit von Grundstücken bei den vier Varianten und zur Schaffung
einer Wendemöglichkeit für Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr in der Gerhard-
Domagk-Straße bei den Varianten 1 und 3.
Rang 1: Variante 4
Durch Anhebung der gesamten Fahrbahnflächen bleiben alle
Straßenverbindungen erhalten. Aufgrund der zahlreichen Stützwände, welche
zur Anhebung der Fahrbahnen errichtet werden müssen, ist die Erreichbarkeit
einiger Grundstücke fraglich. Unter der Voraussetzung, dass die notwendige
Erreichbarkeit hergestellt wird, bestehen keine Bedenken.
Rang 2: Variante 1 und 3
Bei der Variante 1 ist durch die verlängerte Rampe die Durchfahrt
Immenburgstraße - Gerhard-Domagk-Straße komplett gesperrt. Bei der
Variante 3 ist durch das Abknicken der Rampe in die Gerhard-Domagk-Straße
die Restbreite der Gerhard-Domagk-Straße nicht mehr als Kfz-Durchfahrt
nutzbar, d. h., die Durchfahrt ist auch für die Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr
gesperrt. Die Erreichbarkeit der angrenzenden Liegenschaften kann über die
Straße Am Dickobskreuz sichergestellt werden. Aus Sicht der
Brandschutzdienststelle ist im Bereich der gesperrten Mündung der Gerhard-Seite 4 von 28
Seite 5
Domagk-Straße in die Immenburgstraße eine Wendemöglichkeit für die
Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr herzustellen.
Rang 3: Variante 2
Die Gerhard-Domagk-Straße bleibt auch für Einsatzfahrzeuge
(Schwerlastverkehr) befahrbar. Die Durchfahrt Immenburgstraße – Am
Dickobskreuz ist komplett gesperrt. Diese Variante wird aus Gründen der
schlechteren Erreichbarkeit der Liegenschaften, welche sich in Richtung
Viktoriabrücke befinden als ungünstig bewertet. In diesen Bereich fallen z. B.
die MVA, das Heizkraftwerk Nord, die Firma EATON und der geplante
Innovationspark (ehem. Schlachthof).
Auswertung und Ergebnis:
Es ist festzustellen, dass sich die hier vorgestellten vier Varianten zum Bau
der Brücke Immenburgstraße vor der Ausführung des Autobahnbaus
maßgeblich auf die umliegenden Stadtstraßen und Grundstücke auswirken
und damit bereits rein aus diesen entstehenden Auswirkungen heraus
nachteilig im Vergleich zum Vorplanungsentwurf vom 05.08.2021 zu bewerten
sind. Dabei wurden Faktoren, wie bspw. Bauerschwernisse für den Ausbau
der A 565 und Kostenerhöhungen durch Mehrmengen etc. noch nicht mit
einbezogen.
Zu berücksichtigen ist auch, dass im Zuge des 6-streifigen Ausbaus der A 565
eine bauzeitliche Inanspruchnahme von Teilflächen erforderlich ist, die sich im
Bereich der geplanten Brücke Immenburgstraße befinden. U. a. ist im Zuge
des Autobahnbaus ein neuer Medientunnel (Rohrvortrieb) unter der A 565
herzustellen und ein Schachtbauwerk, wie im Vorentwurfsplan dargestellt.
Bei einem Bau der Brücke vor dem Autobahnbau ist die Baufreiheit für den
Autobahnbau nicht mehr gegeben.
Die Umsetzung der Planung erfordert die Inanspruchnahme und den
Grunderwerb von Teilflächen der Privatgrundstücke Flurstück 2096
„Immenburgstraße“ und Flurstück 883 „Immenburgstraße 42“. Amt 03-4 steht
mit den Eigentümern in Kontakt, um den erforderlichen Grunderwerb
abzustimmen. Laut Amt 03-4 haben die Eigentümer allerdings mitgeteilt, einem
Verkauf der Teilflächen nicht zuzustimmen.
(Die Umsetzung der Planungen gemäß Variante 1 und 2 würde, wie oben
beschrieben, für den Bau der Rampe den Grunderwerb von weiteren
Privatflächen erfordern. Bei der Umsetzung der Varianten 1 und 3 werden
zusätzliche Flächen erforderlich für den Bau der notwendigen
Wendemöglichkeit in der Gerhard-Domagk-Straße entsprechend dem o. a.
Hinweis der Feuerwehr)
Derzeit läuft das Planfeststellungsverfahren für den 6-streifigen Ausbau der
A565 im Auftrag der Autobahn GmbH. Für die geplante Brücke
Immenburgstraße ist ein Planfeststellungsantrag durch die Stadt Bonn zuSeite 5 von 28
Seite 6
stellen.
Als Ergebnis wird hiermit der Vorplanungsentwurf vom 05.08.2021, der auch
die Grundlage des Beschlussvorschlags für den Rat am 09.12.2021 (DS-Nr.
211532) war, zur endgültigen Beschlussfassung vorgestellt, um auf der
Grundlage die weitere Planung mit dem Ziel fortführen zu können, den Bau der
Brücke erst nach erfolgter Tieferlegung der BAB 565 auszuführen. Ergänzend
wird darauf hingewiesen, dass der Anschluss an den Campus Endenich und an
das innerstädtische Radverkehrsnetz noch in der Abstimmung sind; diese sind
für die weitere Planung zu berücksichtigen.
Entsprechend dem Beschlussvorschlag (DS-Nr. 211532), belaufen sich die
Gesamtkosten für die Herstellung des Neubaus der Fachwerkbrücke im Zuge
der Immenburgstraße inkl. der Rampenbrücke auf der Ostseite, aber ohne die
Kosten für den Rückbau der Stützwände zur A 565 und ohne die Kosten für die
Herstellung der Rampenbrücke auf der Westseite gemäß Kostenschätzung
vom 05.08.2021 auf ca. 2,4 Mio. EUR netto bzw. 2,85 Mio. EUR brutto.
Die Maßnahme wird voraussichtlich mit 80 % gefördert.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.12 Verkehrsflächen und –anlagen,
ÖPNV
1.12.07 Verkehrsplanung
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen 2.846.480,00
EUR
5610012079000/785200 2.846.480,00
EUR
Haushalt
2025/2026
Einzahlungen 2.277.184,00
EUR 5610012079000/
681100
2.277.184,00
EUR
Haushalt
2025/2026
Investiver
Finanzsaldo
569.296,00
EUR
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
Einzahlungen /
Erträge
HaushaltsbelastungSeite 6 von 28
Seite 7
jährlich
Anlage/n
1 Erläuterungsbericht v 05_08_2021 (öffentlich)
2 Vorentwurfsplan v 05_08_2021 (öffentlich)
3 Vorentwurfsplan Variante 1 (öffentlich)
4 Vorentwurfsplan Variante 2 (öffentlich)
5 Vorentwurfsplan Variante 3 (öffentlich)
6 Vorentwurfsplan Variante 4 (öffentlich)Seite 7 von 28
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ERLÄUTERUNGSBERICHT ZUR VORPLANUNG
Ingenieurgemeinschaft A 565 Bonn
c/o Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH
Grafenberger Allee 293, 40237 Düsseldorf
Auftraggeber:
Stadt Bonn – Tiefbauamt der Bundesstadt Bonn – Ingenieurbau
Berliner Platz 2, 53111 Bonn
Düsseldorf, den 05.08.2021
GEH- UND RADWEGÜBERFÜHRUNG
IM ZUGE DER IMMENBURGSTRAßE ÜBER DIE A 565Seite 8 von 28
A 565 Bonn
Geh- und Radwegüberführung Immenburgstraße
O:\DBI\20153073 - A 565 Bonn\Stadt Bonn\DAT\21_VEP\13_BW\01 Brücke\01 E-Bericht\210804_A565_VEP_E-Bericht_Brücke_IBS.docx Seite 2 von 16
Inhaltsverzeichnis
1. Veranlassung 4
2. Bestandssituation 4
Lage im Netz 4
Bauliche Anlagen im Brückenbereich 6
3. Planungsgrundlagen 6
4. Aufgabenstellung in Kurzform 7
5. Planungsparameter 7
Trassierungsparameter Geh- und Radwegbrücke, Querschnitt 7
Baugrundsituation 8
6. Grundsätzliche Überlegungen zur Tragwerkslösung 10
7. Technische Beschreibung - Vorzugsvariante 11
Allgemeines 11
Gründung 12
Unterbauten 13
Überbauten 13
Lagerung 13
Fahrbahnübergänge 14
Abdichtung / Belag / Korrosionsschutz 14
Entwässerung 14
Schutzeinrichtungen 14
Lärmschutzwände 15
Zugänglichkeit Konstruktionsteile, Wartung, Wartungsaufwendungen 15
Herstellung / Bauzeit 15
Änderungen der baulichen Anlagen / Sonstige bauliche Maßnahmen 16
8. Kostenschätzung 16Seite 9 von 28
A 565 Bonn
Geh- und Radwegüberführung Immenburgstraße
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Anlagen:
Anlage 1 Bauwerksskizze
Anlage 2 KostenschätzungSeite 10 von 28
A 565 Bonn
Geh- und Radwegüberführung Immenburgstraße
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1. Veranlassung
Die bestehende Autobahn A 565 verläuft zwischen der Anschlussstelle Bonn-Hardtberg (AS BN-
Hardtberg) und dem Autobahnkreuz Bonn-Nord (AK BN-Nord) in Süd-Nord-Richtung durch das
Bonner Stadtgebiet. Aufgrund der Höhensituation der Autobahntrasse ist bislang keine
Verbindung der Straßen Immenburgstraße und An der Immenburg möglich, so dass diese aktuell
unmittelbar vor der Autobahn enden.
Die im Bestand 4-streifige Autobahn soll im Abschnitt zwischen der AS BN-Endenich und dem
AK BN-Nord 6-streifig ausgebaut werden. Die Planung zum Ausbau der Autobahn wird durch
Straßen.NRW Regionalniederlassung Ville-Eifel koordiniert. Im Zuge der Variantenuntersuchung
der Verkehrsanlage für den Autobahnausbau wurde die Variante H1T1c als Vorzugsvariante
ermittelt und vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) bestätigt. Die
Vorzugsvariante weist eine gegenüber dem Bestand tieferliegende Gradientenführung im Bereich
der Stadtstraßen Immenburgstraße und An der Immenburg auf. Hieraus ergibt sich die
Möglichkeit eine Geh- und Radwegüberführung in Verlängerung der Immenburgstraße mit
barrierefreien Rampen anzuordnen.
Da es sich bei der Geh- und Radwegüberführung um eine innerstädtische Verbindung handelt,
wurde die Ingenieurgemeinschaft Schüßler-Plan | Sweco von der Stadt Bonn mit der Planung der
östlichen Rampe und der Brücke über die A565 beauftragt. Der westliche Anschluss ist nicht
Bestandteil der Planung, da zurzeit die Randbedingungen für den Anschluss an den Campus
Endenich und an das innerstädtische Radverkehrsnetz noch nicht festgelegt sind.
In diesem Dokument wird die Vorplanung der beauftragten Ingenieurleistungen für die Geh- und
Radwegüberführung über die Autobahn dargestellt.
2. Bestandssituation
Lage im Netz
Die Baumaßnahme befindet sich im Stadtgebiet Bonn zwischen den Stadtteilen Endenich und
Weststadt, die durch die Autobahn A 565 getrennt werden.
Im Bestand enden die beiden Stadtstraßen Immenburgstraße und An der Immenburg aktuell
unmittelbar an der Autobahn. Die nächstgelegene Verbindung der beiden Stadtteile besteht über
die nördlich gelegene Gerhard-Domagk-Straße oder den südlich gelegenen Hermann-
Wandersleb-Ring bzw. die Endenicher Straße (s. Abbildung 2.1 und Abbildung 2.2).Seite 11 von 28
A 565 Bonn
Geh- und Radwegüberführung Immenburgstraße
O:\DBI\20153073 - A 565 Bonn\Stadt Bonn\DAT\21_VEP\13_BW\01 Brücke\01 E-Bericht\210804_A565_VEP_E-Bericht_Brücke_IBS.docx Seite 5 von 16
Abbildung 2.1 Lage zu planende Geh- und Radwegüberführung Immenburgstraße
(Quelle: Google Maps, Karte)
Abbildung 2.2 Luftbild zu planende Geh- und Radwegüberführung Immenburgstraße
(Quelle: Google Earth, Satellit)Seite 12 von 28
A 565 Bonn
Geh- und Radwegüberführung Immenburgstraße
O:\DBI\20153073 - A 565 Bonn\Stadt Bonn\DAT\21_VEP\13_BW\01 Brücke\01 E-Bericht\210804_A565_VEP_E-Bericht_Brücke_IBS.docx Seite 6 von 16
Bauliche Anlagen im Brückenbereich
Für die Planung des Neubaus der Geh- und Radwegbrücke Immenburgstraße sind die
nachfolgenden bestehenden baulichen Anlagen:
 Stadtstraßen Immenburgstraße und An der Immenburg,
 Zufahrt zum Rewe-Supermarkt über die Immenburgstraße,
 Ver- und Entsorgungsleitungen und Kanäle
und die nachfolgenden in der Planung befindlichen Anlagen zu berücksichtigen:
 6-streifiger Ausbau der Bundesautobahn A 565 inkl. angrenzender Ingenieurbauwerke:
o Stützwände östlich und westlich der Bundesautobahn,
o Mischwasserunterführung unter der Bundesautobahn inkl. Schachtbauwerke,
o Medientunnel,
 Entwicklungsgebiet „Campus“ des BLB (Planungen sind in Abstimmung),
 Anschlüsse an das innerstädtische Radverkehrsnetz (Randbedingungen liegen nicht vor)
Weitere Zwangspunkte infolge baulicher Anlagen sind im Brückenbereich nach aktuellem
Kenntnisstand nicht vorhanden.
3. Planungsgrundlagen
Als Planungsgrundlagen liegen der Ingenieurgemeinschaft Schüßler-Plan | Sweco zur
Vorplanung nachstehende Unterlagen vor:
 Topographische Aufnahme des Geländes durch eine vermessungstechnische Aufnahme,
übergeben durch Straßen.NRW.
 Angaben zu den Ver- und Entsorgungsleitungen, infolge einer Leitungsabfrage durch die
INGE
 Angaben zur Planung am „Campus“-Gelände, übergeben durch HJP Planer.
 Angaben zur Ausbildung des Brückenquerschnitts (u.a. Festlegungen der
Fahrbahnbreite). Die Angaben sind in Abstimmung mit der Ingenieurgemeinschaft
Schüßler-Plan | Sweco durch die Stadt Bonn festgelegt worden.
Für die Vorplanung liegt ein geotechnischer Bericht des Baugrundgutachters ICG Düsseldorf
GmbH & Co.KG inkl. einer Gründungsempfehlung vom 31.03.2020 [1] vor, welcher auf Basis
einer Baugrunderkundung erstellt wurde.Seite 13 von 28
A 565 Bonn
Geh- und Radwegüberführung Immenburgstraße
O:\DBI\20153073 - A 565 Bonn\Stadt Bonn\DAT\21_VEP\13_BW\01 Brücke\01 E-Bericht\210804_A565_VEP_E-Bericht_Brücke_IBS.docx Seite 7 von 16
4. Aufgabenstellung in Kurzform
Im Rahmen der Vorplanung werden von der Ingenieurgemeinschaft Schüßler-Plan | Sweco eine
Vorzugsvariante für die Planung des Neubaus der Geh- und Radwegbrücke Immenburgstraße
ausgearbeitet, untersucht und bewertet. Bestandteil des Auftrags sind die Brücke über die
Autobahn A 565 und die Rampenbrücke zur Erschließung auf der Ostseite.
Für die Vorzugsvariante ist eine Kostenschätzung zu erstellen. Die Vorzugsvariante wird in
Abstimmung mit der Stadt Bonn festgelegt.
5. Planungsparameter
Trassierungsparameter Geh- und Radwegbrücke, Querschnitt
Die Planung der Verkehrsanlagen für das Brückenbauwerk und die Anschlussbereiche erfolgt
durch die Ingenieurgemeinschaft Schüßler-Plan | Sweco. Der geplante Regelquerschnitt inkl. der
Fahrbahnbreite wurde in Abstimmung mit der Stadt Bonn festgelegt. Der Querschnitt
berücksichtigt einen Zweirichtungsradweg mit 4,0 m und einen Gehweg mit 2,50 m. Die
Querschnittsbreite wurde zu 6,50 m zwischen den Geländern bzw. Handläufen festgelegt.
Die neu geplante Geh- und Radwegbrücke beginnt westlich der Autobahn an der Straße An der
Immenburg, überquert die Autobahn A 565 und schließt östlich der Autobahn mittels einer
Rampenzuwegung an die Immenburgstraße an.
Als Zwangspunkte der Lagetrassierung werden die folgenden Bereiche definiert:
- Achsverlauf des 6-streifigen Ausbaus der A 565
- Stützwände westlich und östlich der A 565
- Lage der Mischwasserunterführung und des Medientunnels unter der Autobahn inkl. der
zugehörigen Schachtbauwerke im Zuge des Ausbaus der A 565
- Östliche Gewerbebebauung an der Immenburgstraße (Rewe-Supermarkt inkl.
Zufahrtsituation von der Immenburgstraße)
- Lage der Immenburgstraße
- Planungen des westlich gelegenen „Campus“-Entwicklungsgebiets
Für die Höhentrassierung der Brücke stellt die einzuhaltende Durchfahrtshöhe der
unterquerenden Autobahn von mindestens 4,80 m den maßgebenden Zwangspunkt dar. Für die
Rampenbrücke auf der Ostseite ergibt sich ein weiterer Höhenzwangspunkt aufgrund der
Einfahrtsituation zum Rewe-Supermarkt. Hier wurde eine Durchfahrtshöhe von 2,50 m für PKW-
Durchfahrten als Zwangspunkt definiert Die Zufahrt des Anlieferungsverkehrs zum Rewe-
Supermarkt muss auf dem Grundstück verlegt werden.
Zur Ermittlung einer verträglichen Linienführung wurden die oben aufgelisteten Zwangspunkte
berücksichtigt. Um weiterhin einen Verkehr auf zwei Fahrstreifen auf der Immenburgstraße zu
ermöglichen, wird der Anschluss der Rampenbrücke an die Immenburgstraße über den
bisherigen Gehweg bzw. einen Teil des Parkplatzes des Rewe-Supermarkts ausgebildet.Seite 14 von 28
A 565 Bonn
Geh- und Radwegüberführung Immenburgstraße
O:\DBI\20153073 - A 565 Bonn\Stadt Bonn\DAT\21_VEP\13_BW\01 Brücke\01 E-Bericht\210804_A565_VEP_E-Bericht_Brücke_IBS.docx Seite 8 von 16
Die Geh- und Radwegeverbindung wird barrierefrei ausgeführt. Die Rampenbrücke auf der
Ostseite der Autobahn wird abschnittsweise mit einer Längsneigung von 6 % auf einer Länge von
6,00 m und Podesten mit einer Längsneigung von 2,5 % auf einer Länge von 1,50 m ausgebildet.
Die Rampe erhält keine Querneigung. Die Längsneigung der Brücke über die Autobahn beträgt
3,0 %. Die Anschlussrampe auf der Westseite der Autobahn wird in Abstimmung mit den
Planungen zum „Campus“-Gelände ausgearbeitet und ist nicht Bestandteil der in diesem Bericht
beschriebenen Vorplanung.
Auf der Brücke ist eine Querneigung von 1,5 % ausgehend von einem mittig liegenden Hochpunkt
zu beiden Seiten vorgesehen. Die Ausbildung erfolgt über eine Dickenanpassung der
Gussasphalt-Deckschicht.
Baugrundsituation
Der grundsätzliche Bodenaufbau ist in [1] ausführlich beschrieben. Anhand des in Abbildung 5.1
dargestellten, vereinfachten geologischen Längsschnitts lässt der Aufbau des Baugrunds (von
oben nach unten) erkennen:
- Anschüttung (Schicht 1)
- Hochflutablagerungen (Schicht 2)
- Niederterrasse (Quartär, Schicht 3)
- Siegen-Schichten, devonisches Grundgebirge (Schicht 5).Seite 15 von 28
A 565 Bonn
Geh- und Radwegüberführung Immenburgstraße
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Abbildung 5.1 Vereinfachter geologischer Längsschnitt entlang der A 565, Auszug aus [1]
Die Auffüllung im Bereich der Brücke Immenburgstraße resultiert aus einer Altablagerung, bei der
es sich um eine ehemalige Kiesgrube handelt. Diese wurde vermutlich in den 50er Jahren des
20. Jahrhunderts ausgekiest und wieder verfüllt [1].
Aufgrund der geringen Tragfähigkeit sowie einer großen Zusammendrückbarkeit ist die
Anschüttung (Schicht 1) für die Aufnahme von Bauwerkslasten nicht geeignet.
Die Hochflutablagerungen (Schicht 2) sind gemäß [1] für das Aufnehmen von Bauwerkslasten
nur bedingt geeignet.
Die Niederterrasse (Schicht 3) hingegen ist aufgrund ihrer guten bis sehr guten Tragfähigkeit und
geringen Zusammendrückbarkeit gut bzw. sehr gut für die Aufnahme von Bauwerkslasten
geeignet.
Der Bemessungswasserstand wird in [1] für den Endzustand mit +51,0 m NHN angegeben.
Bauzeitlich liegt der maßgebliche Wasserstand bei +50 m NHN.
Das Baugebiet liegt nach Einstufung gem. DIN EN 1998-1/NA:2011-01 in der Erdbebenzone 1.
Für den Bereich der geplanten Brücke Immenburgstraße wird aufgrund der militärischen
Vorbelastung vom Kampfmittelbeseitigungsdienst eine Überprüfung der zu überbauenden Fläche
empfohlen.Seite 16 von 28
A 565 Bonn
Geh- und Radwegüberführung Immenburgstraße
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6. Grundsätzliche Überlegungen zur Tragwerkslösung
Das neue Brückenbauwerk überquert die untenliegende Autobahntrasse etwa bei Bau-
km 10+390. Der Kreuzungswinkel zwischen der A 565 und der geplanten Trassenlage der neuen
Brücke Immenburgstraße beträgt ca. 76 gon. Die Stützweite der Einfeldbrücke liegt bei ca. 47 m.
Aus der Trassierung der Brücke Immenburgstraße ergibt sich für die Tragwerkslösung die
technische Randbedingung einer maximalen Konstruktionshöhe von 0,50 m. In dieser
Konstruktionshöhe ist bereits die Aufbauhöhe des Oberbaus enthalten. Mit einer verbleibenden
Bauhöhe von ca. 35 cm für den Überbau sind nur Konstruktionen mit einem obenliegenden
Tragwerk ausführbar. Möglich ist daher die Ausführung von Stahlbrücken in Form von Fachwerk-
oder Stabbogenbrücken. Diese Konstruktionen tragen die Lasten in Querrichtung über
Querträger in die Längsträger des obenliegenden Tragwerks ein.
Als maßgebliches Kriterium für die Wahl des Brückensystems (Fachwerk- / Bogenbrücke) ist die
Einbindung in die Planungen zum Autobahnausbau der A 565 anzusehen. Im Bereich der neuen
Brücke Immenburgstraße befinden sich beidseits der Autobahn Stützwände mit
Lärmschutzwänden mit einer Höhe von ca. 5,0 m im Westen und ca. 9,0 m im Osten. Die Höhe
der vorgesehenen Lärmschutzwände beidseits der Autobahn zeigt, dass es sich um einen
schalltechnisch gesehen sensiblen Bereich handelt. Folglich darf die schalltechnische Situation
durch die neue Brücke Immenburgstraße für die angrenzenden Wohn- und Gewerbegebiete nicht
verschlechtert werden. Um eine schalltechnisch vergleichbare Situation mit der neuen Brücke
Immenburgstraße zu erzielen, muss die Lärmschutzwand auf beiden Seiten der neuen Brücke
weitergeführt und ohne Zwischenraum angeschlossen werden. Da das Tragsystem einer
Fachwerkbrücke die Weiterführung der Lärmschutzwand optisch verträglicher gestaltet, wurde
die Ausbildung der neuen Brücke als Fachwerkbrücke gewählt und die Variante der Bogenbrücke
verworfen.
Außerdem befinden sich zwischen der Geh- und Radwegüberführung und den benachbarten
Brücken am Endenicher Ei und der Gerhard-Domagk-Straße Verkehrszeichenbrücken, die über
die gesamte 6-streifige A565 ohne Mittelstreifenauflagerung spannen und ebenfalls eine
fachwerkartige Tragkonstruktion aufweisen.
Für die beiden Brückenwiderlager östlich und westlicher der Autobahn A 565 sind gemäß [1]
aufgrund der geringen Mächtigkeit der Anschüttungen sowohl eine Flach- als auch eine
Tiefgründung möglich. Eine Flachgründung erfordert einen Bodenaustausch bis zur tragfähigen
Niederterrasse. Die Niederterrasse eignet sich aber ebenfalls zum Absetzen der Pfähle bei einer
Tiefgründung. Bei der Tiefgründung ist ein ausreichender Abstand zum devonischen
Grundgebirge (mind. 2,0 m bei ØPfahl ≤ 1,2 m) erforderlich, da die Quartärbasis aufgrund von
Verwitterungserscheinungen entfestigt sein kann.
Die neue geplante Brücke Immenburgstraße befindet sich direkt zwischen zwei weiteren
Ingenieurbauwerken, die im Zuge des 6-streifigen Autobahnausbaus erforderlich werden. Da die
neue Gradiente der Autobahn tiefer liegt als im Bestand, wird eine Umlegung aller Ver- und
Entsorgungsleitungen erforderlich, die in der Flucht der Immenburgstraße die Autobahn queren.
Hierfür wird nördlich der Brücke ein Medientunnel inkl. beidseitig der Autobahn erforderlicher
Schachtbauwerke angeordnet. Der Medientunnel nimmt alle Versorgungsleitungen auf. Südlich
der Brücke wird eine Unterführung für die Mischwasserleitung inkl. beidseitig der Autobahn
erforderlicher Schachtbauwerke hergestellt (s. Abbildung 6.1).Seite 17 von 28
A 565 Bonn
Geh- und Radwegüberführung Immenburgstraße
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Um eine Beeinflussung der angrenzenden Ingenieurbauwerke (Rohrvortriebe, Schachtbauwerke)
durch die Brückenlasten infolge der neuen Brücke Immenburgstraße auszuschließen, wurde die
Tiefgründung als Vorzugsvariante definiert. Hierdurch ergeben sich auch keine Zwänge bzw.
Abhängigkeiten in der Herstellungsreihenfolge.
Abbildung 6.1 Ingenieurbauwerke im Zuge des Ausbaus der A 565 im Bereich der
Immenburgstraße (Medientunnel – rot / Mischwasserunterführung – braun)
Die auf der Ostseite anschließende Rampenbrücke zur Überbrückung der Differenzhöhe
zwischen Brücke und Straßenniveau wird als aufgeständerte Konstruktion mit deutlich geringeren
Stützweiten von in der Regel 7,50 m weitergeführt. Die Stützen werden aufgrund der geringeren
Lasten flach gegründet (frostfrei). Von den fünf Feldern der Rampenbrücke sind nur die ersten
beiden durchfahrbar, die weiteren Felder werden durch Rankgitter eingefasst und begrünt.
7. Technische Beschreibung - Vorzugsvariante
Allgemeines
Die neue Geh- und Radwegbrücke über die Autobahn A 565 im Zuge der Immenburgstraße wird
als einfeldrige Stahlfachwerkbrücke mit einer Stützweite von ca. 47 m ausgebildet. Die
Widerlager werden als tiefgegründete Pfeilerscheiben konzipiert. Der Regelquerschnitt ist in
Abbildung 7.1 dargestellt. Die Hauptparameter des neuen Brückenbauwerks werden im
Folgenden übersichtlich zusammengefasst:
Hauptparameter des Brückenbauwerks:
Brückenquerschnitt: 6,50 m Breite zw. Geländern/Handlauf
Querneigung Fahrbahn: 1,5 % je Querschnittshälfte
Kleinste lichte Höhe: ≥ 4,80 mSeite 18 von 28
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Geh- und Radwegüberführung Immenburgstraße
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Lichte Weite zw. den Widerlagern: 43,15 m orthogonal
Stützweite: 46,80 m
Konstruktionshöhe: 4,77 m
Brückenfläche: 283,34 m²
Kreuzungswinkel: 76 gon
Die Verkehrslasten der Geh- und Radwegbrücke werden gemäß DIN EN 1991-2, Abschnitt 5
angesetzt. Dabei sind grundsätzlich vertikale und horizontale Lasten durch Fußgänger- und
Radverkehr, durch während des Baus auftretende Lasten, durch Sonderfahrzeuge und durch
außergewöhnliche Lasten anzusetzen.
Abbildung 7.1 Regelquerschnitt Fachwerkbrücke Immenburgstraße
Der Regelquerschnitt wird auf der östlich anschließenden Rampenbrücke ohne Ausbildung des
Fachwerks fortgesetzt. Die Stützweite der Rampenbrücke liegt bei 8,41 m im ersten und 7,50 m
in allen weiteren Feldern. Die minimale Durchfahrtshöhe liegt bei 2,50 m, so dass PKW-
Durchfahrten ermöglicht werden können. Um die angegebene Durchfahrtshöhe zu ermöglichen,
wird eine geringfügige Absenkung des Straßenniveaus erforderlich.
Gründung
Unter Berücksichtigung der Baugrundsituation und der örtlichen Gegebenheiten wird wie in
Kapitel 6 näher erläutert eine Tiefgründung für die Brücke über die Autobahn vorgesehen. Es wird
eine Bohrpfahlgründung mit jeweils zwei Bohrpfählen mit einem Durchmesser von 1,00 m
gewählt.Seite 19 von 28
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Geh- und Radwegüberführung Immenburgstraße
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Die Widerlager in Form von Pfeilerscheiben werden auf einer Pfahlkopfplatte errichtet. Die
Gründungskote der Pfahlkopfplatte auf der Westseite der Autobahn A 565 liegt bei +59,7 mNN,
auf der Ostseite bei +58,77 mNN.
Für die Rampenbrücke auf der Ostseite wird entsprechend der Empfehlung in [1] eine frostfreie
Flachgründung der Stützen gewählt. Aufgrund der in diesem Bereich anstehenden, nur bedingt
tragfähigen Bodenschichten wird ein Bodenaustausch mit einer Dicke von 1,0 m und der Einbau
einer entsprechenden Polsterschicht erforderlich.
Unterbauten
Die neue Fuß- und Radwegbrücke schließt sowohl auf der Ost- als auch auf der Westseite der
Autobahn A 565 an Rampenbrücken zur Aufrechterhaltung der Zuwegung zum Rewe-
Supermarkt und der Überführung eines in der Planung befindlichen Radschnellweg an.
Hierdurch ist die Ausbildung eines Kastenwiderlagers mit Parallelflügeln nicht möglich. Die
Widerlager werden stattdessen als Pfeilerscheibe ausgebildet, die auf der Pfahlkopfplatte
errichtet werden. Die Pfeilerscheibe wird als massive Stahlbetonscheibe mit der Festigkeitsklasse
C 30/37 mit Verwendung von Betonstahl B 500 B ausgeführt.
Da sich die Pfeilerscheiben in direkter Nähe zu den Stützwänden und Lärmschutzwänden der
A565 befinden, sind die Planungen aufeinander abzustimmen. Es wird im Vorentwurf davon
ausgegangen, dass die Bauwerkteile der Autobahn und der Stadt Bonn getrennt hergestellt
werden können.
Für die Rampenbrücken erfolgt die Ausbildung des Widerlagers als Kastenwiderlager mit
Parallelflügeln mit der Festigkeitsklasse C 30/37 mit Verwendung von Betonstahl B 500 B. Die
Stützen werden als Stahlbauteile mit einem Querschnitt RO 219 aus Stahl S355 ausgebildet
Überbauten
Der Überbau wird als Fachwerk aus Stahl mit einer Konstruktionshöhe von 4,77 m konzipiert. Die
lichte Höhe innerhalb des geschlossenen Fachwerks beträgt ca. 4,00 m, die lichte Breite
ca. 6,80 m. Der Ober- und Untergurt der Tragwerkkonstruktion wird als quadratisches Hohlprofil
QRO 350 x 350, die Querriegel oben und unten als QRO 300 x 300 und das Fachwerk selbst als
QRO 200 x 200 ausgebildet. Die Feldweite der Fachwerkträger wurde zu 2,60 m gewählt. Als
Fahrbahnträgerplatte wird eine orthotrope Platte vorgesehen.
Die Stahlbauteile werden aus Stahl S 355 J2 hergestellt.
Die Tragwerkskonstruktion wird im Bereich der Rampenbrücke ohne Fachwerk entsprechend
fortgeführt.
Lagerung
Der Überbau der Fachwerkbrücke wird als Einfeldträger zwangsfrei aufgelagert. Es sind vier
Lager vorgesehen, ein Festlager, zwei einachsig bewegliche Lager mit Bewegungsrichtung zum
Festlager und ein allseitig bewegliches Lager. Es werden Elastomerlager vorgesehen.
Die Auflagerung der Rampenbrücke auf den Rohrstützen erfolgt über die Anordnung von
Kopfplatten. Die Rohrstützen werden in Querrichtung in jeder Stützenachse und in LängsrichtungSeite 20 von 28
A 565 Bonn
Geh- und Radwegüberführung Immenburgstraße
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in einem Feld auf beiden Seiten ausgesteift. Auf dem Widerlager sind zwei Lager vorgesehen,
ein Festlager und ein allseitig bewegliches Lager. Es werden Elastomerlager vorgesehen.
Fahrbahnübergänge
Der Überbau der Fachwerkbrücke erhält auf beiden Seiten einen wasserdichten
Fahrbahnübergang und das Rampenbauwerk einen Fahrbahnübergang am Widerlager. Über die
Fahrbahnübergänge werden die Verformungen der Konstruktion in der Fahrbahn überbrückt.
Abdichtung / Belag / Korrosionsschutz
Die Überbauabdichtung erfolgt entsprechend den Anforderungen gemäß ZTV-ING, Teil 7,
Abschnitt 4, mit einer Abdichtungsschicht auf dem Deckblech bestehend aus einer
Bitumenschweißbahn auf einer Reaktionsharzgrundierungsschicht mit einer Dicke von 0,50 cm
und einer darüberliegenden 3,50 cm dicken Gussasphalt-Schutzschicht.
Der Fahrbahnbelag besteht aus der 3,50 cm dicken Schutzschicht aus Gussasphalt und einer
4,00 cm dicken Deckschicht aus Gussasphalt.
Die Dicke des Gesamtaufbaus beträgt ca. 9 cm.
Die Stahlkonstruktion des Überbaus sowie die Stahlstützen der Rampenbrücke erhalten einen
Korrosionsschutzaufbau nach ZTV-ING 2017, Teil 4, Abschnitt 3, Anhang A, Tabelle A 4.3.2. Aus
gestalterischen Gründen können die Stahlträger mit einer Deckbeschichtung mit einem
gewünschten Farbton ausgeführt werden.
Entwässerung
Die Entwässerung der Fahrbahnebene erfolgt über das Quergefälle und die Längsneigung der
Brücke. Für die Entwässerung sind seitlich entlang der Längsträger Entwässerungsrinnen
vorgesehen.
Das gesammelte Wasser wird auf der Ostseite der Brücke am Widerlager in Achse 20 über
Fallleitungen abgeschlagen und über Entwässerungsleitungen in die städtische Kanalisation
geleitet.
Die Entwässerung der Rampenbrücke erfolgt nur über das Längsgefälle. Am Ende der Rampe
wird eine ACO-Drainrinne mit verschraubtem Gitter angeordnet, deren Schacht mit Auslass über
eine Entwässerungsleitung an die städtische Kanalisation angeschlossen wird.
Schutzeinrichtungen
Die auf der Brücke über die Autobahn beidseitig angeordnete Glasfassade wird so ausgebildet,
dass sie gleichzeitig die Funktion der Absturzsicherung übernehmen kann. Für die Nutzung als
barrierefreier Geh- und Radweg sind in den erforderlichen Höhen Handläufe (1,30m und 0,90 m)
und Radabweiser anzuordnen.
Auf der Rampenbrücke hingegen wird ein Füllstabgeländer entsprechend RiZ-ING Gel 4
vorgesehen. Das Geländer wird aus Stahl S235 JR hergestellt. Für die Nutzung als barrierefreier
Geh- und Radweg sind in den erforderlichen Höhen Handläufe (1,30m und 0,90 m) und
Radabweiser anzuordnen.Seite 21 von 28
A 565 Bonn
Geh- und Radwegüberführung Immenburgstraße
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Lärmschutzwände
Im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung zum 6-streifigen Ausbau der Autobahn A 565
wurde ermittelt, dass westlich und östlich der A 565 Lärmschutzwände erforderlich sind. Diese
schalltechnische Untersuchung berücksichtigt die neu geplante Brücke im Zuge der
Immenburgstraße noch nicht. Da sich durch die neue Brücke keine Verschlechterung der
Lärmsituation der angrenzenden sensiblen Gebäude ergeben darf, müssen die
Lärmschutzwände auf den an die neue Brücke angrenzenden Stützwänden auf der Brücke
weitergeführt werden.
Hierzu ist eine durchgehende Glasfassade im Bereich der Fachwerkträger geplant. Diese
ermöglicht zum einen den Lärmschutz, zum anderen lässt sie weiterhin die Sichtbeziehung zu.
Die Glasfassade wird an der Innenseite der Fachwerkträger über Punktlager befestigt.
Zugänglichkeit Konstruktionsteile, Wartung, Wartungsaufwendungen
Alle Konstruktionsteile liegen frei, sind einsehbar und zugänglich. Die Prüfung der
Fachwerkbrücke ist innen von der Brücke aus möglich. Außen und von unten ist eine
Besichtigung von der Autobahn mit Hubsteigern auszuführen. Hierfür sind temporär einzelnen
Fahrstreifen der Autobahn zu sperren. Alle Konstruktionsteile liegen frei, sind einsehbar und
zugänglich.
Die Pfeilerscheiben sind autobahnseitig vom Seitenstreifen der Autobahn aus und anliegerseitig
von den Straßenseiten der Immenburgstraße und an der Immenburg zugänglich.
Die Rampenbrücke inkl. der Unterbauten ist von der Immenburgstraße und dem Rewe-
Supermarkt aus zugänglich.
Herstellung / Bauzeit
Die Herstellung der neuen Brücke Immenburgstraße erfolgt nach derzeitigem Planungsstand
nach der Fertigstellung 6-streifiger Ausbaus inkl. angrenzender Stütz- und Lärmschutzwände im
Bereich der Immenburgstraße, da der Verkehr auf der A565 vor dem Bau der Brücke in Endlage
geführt werden muss.
Die Andienung der Baustelle kann über die Stadtstraßen Immenburgstraße und an der
Immenburgstraße sowie die weiteren Verbindungsstraßen erfolgen.
Die Herstellung der Widerlager kann klassisch außerhalb des Verkehrsraums ggf. mit einer
Einschränkung des Seitenstreifens auf der Autobahn erfolgen. Als BE-Fläche wird auf der
Westseite der Autobahn A 565 eine größere Fläche in Anspruch genommen werden, um die
Fachwerkbrücke dort vorzumontieren und dann anschließend mittels Vorbauschnabel längs
einzuschieben. Die Fahrbahnplatte und die Glasfassade werden in Endlage hergestellt. Für das
Einschieben und die Arbeiten an der Fahrbahnplatte sowie der Glasfassade sind einzelne oder
mehrere Fahrstreifen der A565 zeitweise zu sperren.
Die Unterbauten und das Widerlager der Rampenbrücke auf der Ostseite werden im Schatten
der Brücke über die Autobahn hergestellt. Der Überbau inkl. Fahrbahn werden im Anschluss an
den Verschub hergestellt.
Die Bauzeit wird insgesamt auf ca. 9 Monate geschätzt.Seite 22 von 28
A 565 Bonn
Geh- und Radwegüberführung Immenburgstraße
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Änderungen der baulichen Anlagen / Sonstige bauliche Maßnahmen
Die bestehenden baulichen Anlagen werden durch den Neubau der Brücke Immenburgstraße
teilweise verändert. Die Zufahrtsituation zum Rewe-Supermarkt wird in der Höhe eingeschränkt,
so dass der Anlieferungsverkehr über eine alternative Zufahrt auf dem Grundstück gewährleistet
werden muss.
Die vorhandenen Versorgungsleitungen sind im Zuge der Baumaßnahme zu sichern oder
gegebenenfalls zu verlegen.
8. Kostenschätzung
Die Gesamtkosten für die Herstellung des Neubaus der Fachwerkbrücke im Zuge der
Immenburgstraße inkl. der Rampenbrücke auf der Ostseite, aber ohne die Kosten für den
Rückbau der Stützwände zur A 565 und ohne die Kosten für die Herstellung der Rampenbrücke
auf der Westseite betragen gemäß Kostenschätzung:
ca. 2.392.000 € (Netto)
Aufgestellt: 05.08.2021
gez. M. Diegmann, R. WallusSeite 23 von 28
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Datenstand: 02.11.2026, 21:30 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de