222050-02 · Beschlussvorlage
Beschlussvorlage zur Fortsetzung der Bonner Offensive zur Überwindung der Obdachlosigkeit bis 2030“
Kerndaten
- Nummer
- 222050-02
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 23.01.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Karl-Finkelnburg-Straße Hauptort
- Markt
- Marktplatz
- LVR-Klinik
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Beschlussvorlage öffentlich 222050-02 Die OberbürgermeisterinDokumentenklasse C (vertraulich) Federführung: 50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat: Dez. V Beschlussvorlage zur Fortsetzung der Bonner Offensive zur Überwindung der Obdachlosigkeit bis 2030“ Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 20.02.2025 Empfehlung Rat 20.03.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Stadt Bonn beauftragt die Fortführung der Geschäftsstelle „Bonner Offensive zur Überwindung der Wohnungslosigkeit“ beim Caritasverband für die Stadt Bonn über den 31.12.2024 hinaus, ungeachtet der beim Amt für Soziales und Wohnen der Stadt Bonn verbleibenden Federführung. Die in den Jahren 2023/24 der Bonner Offensive unter Leitung der Steuerungsrunde erteilten Aufträge gelten fort: 1. Fortsetzung der Wohnraumakquise sowie Erschließung geeigneter Unterbringungs- und Versorgungsstrukturen 2. Rechtskreisübergreifende Verantwortung und Zugänge herstellen 3. Kommunikationsstrukturen nach innen und außen aufbauen 4. Organisation und Durchführung von Veranstaltungen sowie Gremienarbeit, Einladung, Protokoll, Moderation, usw. Darüber hinaus wird die Geschäftsstelle nunmehr zusätzlich beauftragt, 5. die Umsetzbarkeit einer sozialen Wohnraumagentur z.B. nach dem Darmstädter Modell unter Einbeziehung verschiedener Wohlfahrtsverbände und ggf. weiterer Kooperationspartner sowie 6. die Entwicklung kommunaler Förderprogramme z.B. nach dem Karlsruher Modell für Bonn zu prüfen. Zurzeit wird hierfür weiterhin ein Vollzeit-Äquivalent benötigt, zzgl. Sachkosten und Overhead sowie Mittel zur Durchführung und Ausstattung der Veranstaltungen und Werbungskosten. Die Gesamtkosten werden weiterhin mit 100.000,-€ p.a. veranschlagt. Die Deckung der Gesamtkosten in Höhe von 100.000,00 Euro pro Jahr erfolgt in den Jahren 2025/26 aus den im Haushalt des Amtes für Soziales und Wohnen bereits hierfür veranschlagten Mitteln im Rahmen eines Förderbescheides.Seite 1 von 24 Seite 2Dokumentenklasse C (vertraulich) Begründung Die Einrichtung der Geschäftsstelle der Bonner Offensive erfolgte im März 2023 beim Caritasverband für die Stadt Bonn auf Grundlage der Empfehlung des ASMG vom 09.11.2022 (Beschlussvorlage 222050) und Ratsbeschluss vom 08.12.2022. Der Jahresbericht 2023 wurde als Mitteilungsvorlage 240398 zur Sitzung des ASMG am 21.03.24 eingereicht und über die bisherige Tätigkeit in der Sitzung des ASMG am 18.06.24 berichtet. Da mit dieser Beschlussvorlage nun den politischen Gremien der Jahresbericht 2024 nebst Presseberichten vorgelegt wird, erreicht diese erst die politischen Gremien ab 02/2025. Die Bonner Offensive dokumentiert ihre Bemühungen weiterhin über die Homepage www.bonneroffensive.de sowie Facebook und Instagram. Die von der Bonner Offensive beschrittenen Wege dienten in 2023/24 sämtlich der Erfüllung der Aufträge und gingen in ihrer Wirksamkeit weit über das hin- aus, was bei der Kürze der Laufzeit des Projekts erwartbar gewesen wäre. Durch die Bonner Offensive wurden insgesamt 50 wohnungslose Menschen in reguläre Mietverhältnisse vermittelt und neue Teilhabechancen eröffnet. Nach groben Berechnungen konnten damit Unterbringungskosten von rund 730.000,- EUR/Jahr bei der Stadt Bonn gespart werden. Daneben konnte die Bonner Offensive aufgrund der erfolgreichen Vernetzungs- und Öffentlichkeitsarbeit in mehreren Fällen präventiv Wohnungslosigkeit ver- hindern. Die Bonner Offensive hat mit ihrer bisherigen Tätigkeit aufgezeigt, dass es auch in Bonn gelingen kann, einen geschützten Markt für bezahlbaren und si- cheren Wohnraum für von Wohnungslosigkeit betroffene Menschen aufzubau- en, in dem durch die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit privaten und gewerb- lichen Vermietern Mietverhältnisse begründet und darüber weitere Zugänge geschaffen werden konnten. Um diese Bemühungen fortzusetzen und weiter auszubauen, soll die Gründung einer sozialen Wohnraumagentur für Bonn unter Einbeziehung bereits existie- render Modelle anderer Kommunen (es bestehen bereits Kontakte nach Darm- stadt) ausgelotet werden. Diese Agentur soll als gemeinnütziger Akteur den Wohnungsmarkt gezielt mit sozial gebundenen Angeboten für benachteiligte Menschen stärken. Das vor- geschlagene Modell einer sozialen Wohnraumagentur bietet die Chance, einen nachhaltigen und langfristigen Beitrag zur Überwindung der Wohnungslosigkeit in Bonn zu leisten. Hierfür müssen Unterstützer*innen und Kooperationspart- ner*innen gewonnen und Konzepte entwickelt werden. Des Weiteren müssen, wie z.B. das Karlsruher Modell zeigt, über die Entwick- lung kommunaler Förderprogramme nachgedacht und Investor*innen gewon- nen werden, die sich z.B. auch den Umbau von Gewerbeimmobilien zu Wohn-Seite 2 von 24 Seite 3Dokumentenklasse C (vertraulich) zwecken realisieren. Die Verwaltung wird unaufgefordert über den Prozess und entsprechende Ent- wicklungen berichten. Die Finanzierung der Maßnahme ist zeitlich unaufschiebbar und sachlich not- wendig. Die Regelungen des § 82 GO werden eingehalten. Durch die nahtlose Fortführung der Förderung in 2025 und 2026 wird die konti- nuierliche Arbeit und damit Nachhaltigkeit im Hinblick auf die bisher investierten Fördermittel sichergestellt. Finanzielle Auswirkungen: im Haushaltsjahr 2025 Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.10.05 Wohnr.sich.,-vers./Hilfe Wohn.losigkeit 1.50.00.10.05.03 Wohnraumsicherung, Hilfe bei drohender Wohnungslosigkeit Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 100.000,00 EUR 150001005 / 73.3000 2025 0,00 EUR Einzahlungen / Erträge 0,00 EUR Haushaltsbelastung jährlich 100.000,00 EUR Finanzielle Auswirkungen: im Haushaltsjahr 2026 Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.10.05 Wohnr.sich.,-vers./Hilfe Wohn.losigkeit 1.50.00.10.05.03 Wohnraumsicherung, Hilfe bei drohender Wohnungslosigkeit Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen DeckungSeite 3 von 24 Seite 4Dokumentenklasse C (vertraulich) Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 100.000,00 EUR 150001005 / 73.3000 2026 0,00 EUR Einzahlungen / Erträge 0,00 EUR Haushaltsbelastung jährlich 100.000,00 EUR Anlage/n 1 Jahresbericht 2024_final (öffentlich) 2 Anhang_Jahresbericht_2024_final (öffentlich)Seite 4 von 24 J a h r e s b e r i c h t 2 0 2 4 Berichtszeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2024Seite 5 von 24 2 Einführung Wohnungslosigkeit überwinden und menschenwürdiges Wohnen für alle Menschen sicherstellen - das ist nach wie vor das Ziel der Bonner Offensive zur Überwindung der Wohnungs- losigkeit bis 2030 (nachfolgend „BO“ genannt). Die Zahl wohnungsloser Menschen steigt seit Jahren drastisch an, seit 2011 hat sie sich in Bonn verzehnfacht und lag am 30.06.2023 bei 3750i statistisch erfassten wohnungslosen Men- schen (ohne Dunkelziffer der verdeckt Betroffenen). Gleichzeitig sinkt die Zahl preisgebundener Wohneinheiten kontinuierlich (von ca. 12.400 Wohnungen im Jahr 2013 auf prognostizierte 4.000 Wohnungen im Jahr 2032)ii. Hiervon besonders betroffen sind Menschen mit Exklusionsrisiken, mit physischen oder psy- chischen Erkrankungen, von Armut Betroffene, Alleinerziehende, Alte, Junge, Menschen mit Migrationshintergrund und viele an- dere. Die Grundlagen für die Überwindung der Wohnungslosigkeit zu schaffen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und setzt die Entscheidung für eine inklusive Stadtgesellschaft, die nicht auf Segregation und Verdrängung setzt, voraus. Erreichbar ist dieses Ziel nur in enger Zusammenarbeit von Verwaltung, Wohl- fahrtsverbänden, Immobilienwirtschaft, Justiz, Gesundheitswe- sen und Politik. Die BO hat ihre Tätigkeit erstmals im März 2023 aufgenommen. Der Jahresbericht 2023 liegt dem Sozialausschuss bereits vor. Aufgaben Zu den Aufgaben der BO gehören die Prävention von Woh- nungsverlusten, die Akquise von neuem Wohnraum und die engere Vernetzung vorhandener Akteure sowie nicht zuletzt eine wirksame Öffentlichkeitsarbeit für die Belange wohnungs- loser Menschen. Auch sollen Prozesse optimiert und Schnitt- stellenarbeit verstärkt werden mit der Zielsetzung, den Perso- nenkreis wohnungsloser oder von Wohnungslosigkeit bedrohter Menschen bestmögliche Unterstützung anbieten zu können. Organisation Die Geschäftsstelle ist im Umfang eines Vollzeitäquivalents in- terdisziplinär besetzt mit Munirae Gharevi-Kox (seit 24 Jahren Rechtsanwältin mit 10 Jahren Berufserfahrung in der juristischen Vertretung von Mieter:innen beim DMB Bonn/Rhein-Sieg/Ahr e.V.) und Helena Steiger (Sozialarbeiterin mit mehrjähriger Er- fahrung in der Wohnungslosenhilfe). Das Büro befindet sich im Prälat-Schleich-Haus des Caritasverbands für die Stadt Bonn e.V.. Die Tätigkeiten der Geschäftsstelle werden regelmäßig vom Fachbereichsleiter der Wohnungslosenhilfe der Caritas so- wie einer Steuerungsgruppe supervidiert. Der Steuerungsgruppe gehört die Stadt Bonn, vertreten durch die Amtsleiterin des Am- tes für Soziales und Wohnen und dem Abteilungsleiter Wohn- raumförderung/ Wohnraumsicherung sowie die Geschäfts-Seite 6 von 24 3 führerin des Vereins für Gefährdetenhilfe e.V. (VFG) und der Caritasverband für die Stadt Bonn e.V. an. Tätigkeitsbericht Dieser Bericht fasst die wichtigsten Aktivitäten und Entwicklun- gen zusammen. In Umsetzung der Prävention von Wohnungsverlusten wurden Kontakte zu gewerblichen und privaten Vermietern vertieft und neue aufgenommen mit dem Angebot, Krisenhilfe zu leisten, wenn Mietverhältnisse in Schieflage zu geraten drohen. Hiervon wurde sowohl von gewerblichen und privaten Vermietern als auch von Mietern Gebrauch gemacht, in denen ohne Einschal- tung der BO Abmahnungen und fristlose Kündigungen ausge- sprochen worden wären. Besonders erwähnenswert ist ein Fall, in dem ein privater Ver- mieter von einem Anwalt des Haus- und Grundeigentümerver- bands vertreten wurde. Dort wurde die BO als gangbare Alter- native zur fristlosen Kündigung und Räumung vorgestellt. Der Fall (schweres Messie-Syndrom) wird zum Zeitpunkt der Jahres- berichterstellung noch bearbeitet, zeigt jedoch, dass die Arbeit der BO völlig neue Möglichkeiten der Zusammenarbeit eröff- net, wo bisher entweder das Hilfesystem nicht bekannt war oder Misstrauen vorherrschte. Im Rahmen von verschiedenen Vernetzungstreffen wurden die Angebote dem Hilfesystem weiter bekannt gemacht. Ab dem Jahr 2025 wird die Organisation des Arbeitskreises Sozialbe- ratung, dem circa 20 verschiedene Sozialberatungsstellen an- gehören, von der BO übernommen. Ebenso wird der von der BO wieder belebte Austausch zwischen dem Jobcenter und der Wohnungslosen- und Suchthilfe über die BO organisiert. Dar- über hinaus fanden Austauschtreffen mit dem Kommunalen In- tegrationsmanagement, dem Kinderschutzbund, dem Verein Ausbildung statt Abschiebung, dem DRK, der Verbraucherzent- rale und den Netzwerkpartnern der Freiwilligenagentur der Stadt Bonn statt. Außerdem gehört die BO inzwischen zu den Teilneh- menden des Runden Tischs gegen Kinderarmut. Besonders hervorzuheben im Zusammenhang mit der Präventi- onsarbeit ist die Kontaktaufnahme mit allen Schulen der Stadt Bonn. Auf Bitte der BO wurde ein Rundschreiben mit Hinweisen zu den Angeboten über das Schulamt der Stadt Bonn an alle Bonner Schulen per E-Mail übermittelt. Dies hatte zur Folge, dass sich innerhalb weniger Tage Schulsozialarbeiter verschie- dener Schulformen mit Fragen rund um das Thema „Wohnen“ und Hinweisen auf Wohnungsnotfälle an die BO wendeten. Dadurch konnten in mehreren Fällen Stresssituationen von jun- gen Menschen in Ausbildung und deren Ansprechpartner:innen reduziert und Handlungssicherheit vermittelt werden. Im Dezem- ber 2024 führte die BO zusätzlich eine Informations-Seite 7 von 24 4 veranstaltung für Schulsozialarbeiterinnen der Stadt Bonn zum Umgang mit Problemen rund um das Thema Wohnen durch, zu der sich 19 Teilnehmerinnen angemeldet hatten. Sie berich- teten, dass gerade erwerbstätige Familien, die knapp oberhalb der Bedarfsgrenzen im SGB II Bereich ohne Anspruch auf auf- stockende Leistungen oder auf Wohngeld leben, zunehmend un- ter den hohen Wohn- und Energiekosten zu leiden hätten. Die BO hat auch die Situation von wohnungslosen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in den Blick genom- men. Es wurden mit verschiedenen Trägern der Jugendhilfe und dem Jugendamt Gespräche geführt. Die BO würde es begrüßen, wenn Minderjährige die Jugendschutzstelle nicht lediglich als Schlafmöglichkeit nutzen könnten und diese morgens wieder verlassen müssten. Über eine Ausweitung des Angebots sollen noch Gespräche zwischen dem Jugendamt und Trägern geführt werden. In einer Geflüchtetenunterkunft der Stadt Bonn, wurden ca. 60 Bewohner:innen im Rahmen einer Präsentation gemeinsam mit einem Übersetzer von der BO mit Tipps zur Wohnungssu- che versorgt, die dankbar aufgenommen wurden. Fragen rund um das Thema Wohnen beantwortete die BO ge- meinsam mit dem Deutschen Mieterbund Bonn/Rhein-Sieg/Ahr e.V. auch auf dem Begegnungsfest des DRK auf dem Marktplatz und dem Nachbarschaftsfest des Quartiersmanagements Ma- ckeviertel auf dem Frankenbadplatz.Seite 8 von 24 5 Mit zunehmendem Bekanntheitsgrad und Vernetzung häuften sich die Anfragen von Wohnraumsuchenden und verzweifelten Menschen, die meist von anderen Beratungsstellen an die Bon- ner Offensive verwiesen wurden, weil die Betroffenen und Bera- tende der Auffassung waren, die Mieter seien von Wohnungs- losigkeit bedroht. In mehreren Fällen wurde jedoch festgestellt, dass die vermeintliche Wohnungslosigkeit überhaupt nicht be- vorstand, weil etwa Befristungen des Mietvertrags unwirksam oder Kündigungen nicht wirksam ausgesprochen worden waren. Der Erhalt der Wohnung ist die beste Prävention. Es besteht die Chance, die Wirkung Präventionsarbeit näher zu untersu- chen. Die BO wird sich dieser Aufgabe stellen. Daneben gab es auch Angebote von Eigentümern zur Über- nahme leerstehender Immobilien, so dass die Akquise neuen Wohnraums zur Überwindung von Wohnungslosigkeit und Auf- bau eines geschützten Wohnungsmarktsegments eng mit den Präventionsangeboten und einer breitenwirksamen Öffent- lichkeitsarbeit verknüpft ist. Die angebotenen Zimmer und Wohnungen wurden an sämtliche Träger der Wohnungslosen- hilfe und auch die Stadt Bonn zwecks Prüfung auf Verwertbarkeit für wohnungslose Menschen weitergeleitet. Um vorhandene Wohnungsangebote interessen- und bedarfsge- recht verteilen zu können, wurden die städtischen Mitarbeiten- den der Obdachlosenunterkünfte, die Träger der Wohnungslo- senhilfe und ergänzend einige Träger der Geflüchtetenunter- künfte und Jugendhilfe gebeten, die von der BO entwickelten Be- darfsermittlungstabellen weiter zu nutzen, um insbesondere schnelle Reaktionszeiten zur Vermittlung von Wohnraum ge- währleisten zu können. Besichtigungstermine werden kurzfristig vergeben. Andernfalls erforderliche langwierige Absprachen mit den Klient:innen führen zum Verlust von potentiellen Chancen. Insgesamt konnten aufgrund der Tätigkeit der BO von März 2023 bis Ende 2024 50 Menschen aus der Wohnungslosigkeit heraus (städtisches Obdach 18, städtische Geflüchtetenunterkünfte 2, VfG 3, Caritas 18, Sonstige 9) in reguläre Mietverhältnisse ver- mittelt werden. Insgesamt wurden damit bisher 67 Jahre Woh- nungslosigkeit überwunden. Wo nötig, wurde im Anschluss an die Vermittlung vorübergehend eine Hilfe nach § 67 ff SGB XII (betreutes Wohnen) installiert. Die Klient.innen, die teilweise im Familienverbund über Jahre wohnungslos waren, hatten ohne externe Unterstützung durch die BO aufgrund von Exklusionsri- siken (negative Schufa, Migrationshintergrund, Leistungsbezie- hende u.A.) keine Chance, selbständig eine Wohnung anzumie- ten. Der erschöpfte Wohnungsmarkt wäre ihnen verschlossen geblieben. Sie hätten - wie die verbliebenen 3520 wohnungslo- sen Menschen - weiter in teureren Sammelunterkünften ver- bleiben müssen ohne Perspektive auf Teilhabe.Seite 9 von 24 6 Die Vermietung an die Klient:innen erfolgte im Vertrauen der Vermieter auf das Versprechen der BO, im Fall von Schwie- rigkeiten im Mietverhältnis, als Ansprechpartner zu fungie- ren. Es finden häufig Kontaktaufnahmen der „Bestandsvermie- ter“ per E-Mail, Telefon oder WhatsApp statt. Dabei fällt auf, dass gerade private Vermieter die BO auch nutzen, um alltägliche Dinge, wie die Vereinbarung von Handwerkerterminen, das Her- ausstellen der Mülltonnen, Missstimmungen innerhalb der Haus- gemeinschaft u.Ä. zu besprechen. Mit der Vermittlung von Klient:innen in private Mietverhältnisse geht schon bei der Vertragsanbahnung und auch im laufenden Mietverhältnis ein messbarer Betreuungsaufwand einher, der sich aber im Fall vertrauensvoller Zusammenarbeit wiederum in weiteren Wohnungsangeboten niederschlägt. Perspektivisch ist es daher erforderlich, die Gewinnung und Betreuung von „Mietverhältnissen aus privater Hand“ zu verstetigen, um ein geschütztes, soziales und inkludierendes Wohnungs- marktsegment für von Wohnungslosigkeit betroffene Menschen aufzubauen und Wohnungslosigkeit zu überwinden. In die Über- legungen zu dieser Frage sollte mit einfließen, dass die Unter- bringung von Menschen in städtischen Obdächern und Geflüch- tetenunterkünften mindestens dreimal so viel kostet, als es kos- ten würde, sie in regulären Mietverhältnisse innerhalb der Ange- messenheitsmiete über die Kosten der Unterkunft zu finanzieren. Abgesehen davon, dass eigener Wohnraum und Pri- vatsphäre Voraussetzung für soziale Teilhabe, Bildung und Erwerbsfähigkeit ist (vgl. auch Rechenbeispiel im Anhang). Um weitere Wohnraumpotenziale aus Leerständen und Prob- lemimmobilien stärker in den Fokus zu rücken, wurde in Zusam- menarbeit mit der Stadt Bonn im Frühling 2024 eine Werbekam- pagne über Info- und Cityscreens gestartet um die bisher re- lativ unbekannte E-Mail-Adresse der Wohnungsaufsicht (leer- stand@bonn.de), die städtische Wohnungslosenhilfe und die Kri- senhilfe der BO zu bewerben. Nach Auskunft der Fachabteilung der Wohnungsaufsicht war danach ein spürbarer Aufwuchs an Meldungen zu verzeichnen.Seite 10 von 24 7 Eine weitere Kampagne zum Thema Leerstand über Post- karten in öf- fentlichen Räumen wurde im Sommer 2024 umge- setzt. Ebenfalls eine äußerst relevante Stellschraube zur Überwindung der Wohnungslosigkeit ist die gesundheitliche, physische und psychische Versorgung von wohnungslosen Menschen, die teilweise auf der Straße, aber auch in städtischen Unterkünften leben. Unter den untergebrachten wohnungslosen Menschen sind nach Schätzungen der Träger der Wohnungslosenhilfe Bonn 60 – 80 % psychisch erkrankt und nur ein Teil davon diag- nostiziert und behandelt. Selbst für behandlungswillige Patienten ärztliche Behandlungsmöglichkeiten zu finden ist bei den langen Wartzeiten insbesondere für Kassenpatient:innen kaum möglich. Noch schwieriger ist es ein Behandlungssetting für Klienten her- zustellen, denen die Krankheitseinsicht noch fehlt. Seitens der UKB wurde der Stadt Bonn über die BO das Ange- bot unterbreitet, einen ambulanten psychiatrischen Dienst in der städtischen Unterkunft in der Karl-Finkelnburg-Str. 50 einzu- richten. Aus Sicht der Bonner Offensive stehen die seitens des UKB prognostizierten Kosten von rund 10.000,- EUR einem un- schätzbaren Mehrwert für die Klient*innen, für die Sozialarbei- ter:innen (Beschäftigte der Stadt Bonn), die unmittelbare Nach- barschaft des Obdachs und des UKB gegenüber. Ein möglichst kurzfristiger Start des Pilotprojekts, welches anderenorts bereits erfolgreich umgesetzt wurde, wäre sehr wünschenswert. Verwal- tungsinterne Abstimmungsbedarfe sind dazu leider noch nicht abgeschlossen. Des Weiteren wurde der Fachbereichsleiter der Wohnungslosen- hilfe der Caritas von der BO darin unterstützt, gemeinsam mit der LVR-Klinik unter Einbeziehung der Stadtverwaltung, verschiede- ner Träger und der Justizvollzugsanstalten, eine Veranstaltung zum Thema „Gemeindepsychiatrischen Verbund“ in der LVR- Klinik durchzuführen, welche seitens der Stadtverwaltung mit der Zusage schloss, diesen Anfang 2025 anzugehen.Seite 11 von 24 8 Um das Thema Wohnungslosigkeit weiter ins Bewusstsein der Stadtgesellschaft zu tragen, hat die BO eine Lesung mit dem Bestseller Autor Richard Brox in der Kapelle des Prälat-Schleich- Hauses organisiert, der - selbst ehemals wohnungslos aus sei- nem Buch „Deutschland ohne Dach“ gelesen und das zahlreich erschienene Publikum berührt hat (s. Presseberichte im Anhang)Seite 12 von 24 9 Die BO hat versucht, auch auf politischer Ebene das Thema Wohnungslosigkeit zu bearbeiten. Neben verschiedenen interes- sierten Vertretern der Kommunalpolitik statteten im Jahr 2024 Hendrik Streeck, Katrin Uhlig, Jessica Rosenthal und Brian Nick- holz der Wohnungslosenhilfe der Caritas einen Besuch ab. Letz- terer wirkt als wohnungspolitischer Sprecher der SPD Bundes- tagsfraktion am Nationalen Aktionsplan zur Überwindung der Wohnungslosigkeit mit. Konkrete Anregungen für die Bundespo- litik hat er gerne mitgenommen (s. Anhang Forderungspapier). Fazit und Ausblick Die im März 2023 begonnenen Aktivitäten zur Stärkung der Netz- werk- und Schnittstellenarbeit hat im Jahr 2024 schon Früchte getragen. Dreh- und Angelpunkt bleibt jedoch zentral der er- schöpfte Wohnungsmarkt in Bonn. Selbst wenn einzelne Vermitt- lungen von Klient:innen gelingen, gehen hunderte von anderen Interessent:innen leer aus. Nach wie vor ist es so, dass Bonn ein Vermietermarkt ist und es einen Überhang an Interessierten gibt. Bedauerlicherweise konnten bisher nicht alle der BO aufgrund der wirksamen Öffentlichkeitsarbeit angebotenen Immobilien, sei es zur kompletten Miete oder Kauf verwertet werden. Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit oder nicht vorhandenen Kapazi- täten wurde die Verwertung von einzelnen Trägern oder dem städtischen Gebäudemanagement abgelehnt. Es ergibt sich hie- raus ein weiterer Handlungsauftrag: Auf dem Bonner Wohnungsmarkt fehlt ein flexibler gemeinnützi- ger Akteur, der sich darauf spezialisiert, Wohnraum zum Auf- bau eines sozialen, inkludierenden Wohnungsmarkseg- ments zu bewirtschaften sowie Immobilien und Investoren zu akquirieren. Sollte eine Weiterbewilligung des Projekts BO erfolgen, könnte der Auftrag dahingehend ausgeweitet werden, auf die Gründung einer entsprechenden sozialen Wohn- raumagentur unter Einbeziehung der Wohlfahrtsverbände hinzuwirken. Hierzu wurden bereits erste Überlegungen ange- stellt. Praxisbeispiele zeigen, dass durch den Zusammenschluss ver- schiedener Träger und Investoren in enger Zusammenarbeit und mit Unterstützung der Stadt erfolgreich neuer preisgebun- dener Wohnraum in großem Stil geschaffen werden kann. An- lässlich eines Besuchs bei der Stadt Karlsruhe und der Stadt Darmstadt gemeinsam mit der Steuerungsgruppe der BO wur- den von den Verantwortlichen verschiedene Modelle vorgestellt, die perspektivisch auch auf Bonn anwendbar sein könnten. Diese Möglichkeiten gilt es künftig auszuloten. Insbesondere die Gewährung städtischer Mietausfallgarantien oder die Unterstützung von Eigenkapitalzuschüssen er-Seite 13 von 24 10 möglicht es Investoren auch in Zeiten hoher Baukosten öffentlich gefördert und preisgebunden zu bauen. Ebenso kann die Bezu- schussung der Miete bei gleichzeitiger Belegungsbindung wirk- sames Werkzeug sein. In jedem Fall erhöht dies die Kreditwür- digkeit jedes Investors und die Attraktivität des öffentlich geför- derten Wohnungsbaus. Eine Fortsetzung des Projekts oder eines Äquivalents bei der Stadt Bonn insbesondere im Hinblick auf die weitere Akquise und Betreuung der privaten Mietverhältnisse ist wünschens- wert, um sukzessive ein soziales inkludierendes Wohnungs- marktsegment aufzubauen. i Integrierte Wohnungsnotfallberichterstattung 2023 MAGS NRW Kurzanalyse_2024_02.pdf ii Wohnungsmarktbericht Stadt Bonn 2023Seite 14 von 24 Anhang zum Jahresbericht der Bonner Offensive 2024 I)Rechenbespiel: Notunterkunft vs. Regulärer Mietwohnungsmarkt ➢ Eine Vollkostenrechnung für die Unterbringung von wohnungslosen Menschen ist schwierig, weil mehrere Ressorts mit einzubeziehen sind. ➢ Näherungswerte auf Grundlage von Zahlen aus Berlin (62,50 EUR bis 247,25 EUR/Tag) ➢ Unter der Annahme, dass für die Unterbringung eines wohnungslosen Menschen nur 40 EUR/Tag aufzuwenden wären, würde dies monatliche Kosten von 1.200 EUR/Monat verursachen ➢ Die Angemessenheitsmiete für reguläre Mietverträge im Einpersonenhaushalt liegt aktuell bei 614,- EUR bruttokalt ➢ 10 Personen x 1 Jahr verursachen Unterbringungskosten von 144.000,- EUR ➢ Bei Baukosten von ca. 4.000,- EUR/qm und einer angemessenen Größe von 50 qm/1 Pers. Haushalt errechnen sich für ein 10 Parteienhaus/500 qm Wohnfläche Kosten von 2.000.000,- EUR (Investitionskosten). Bei einer Finanzierung von 3,5 %= 2.070.000,- EUR 50 Jahre Abschreibung= 41.400,- EUR (ohne Instandhaltungskosten) ➢ Die von der Bonner Offensive in Wohnraum vermittelten 50 Personen würden die Stadt Bonn in der Sammelunterkunft jährlich rund 730.000 Euro kosten ➢ In regulärem Wohnraum untergebracht belaufen sich die Kosten auf knapp die Hälfte, soweit sie nicht wieder in Erwerbstätigkeit zurück finden ➢ Gleichzeitig eröffnet diese Situation den Menschen Teilhabechancen, ihren Lebensunterhalt über Erwerbsarbeit sicherzustellen ➢ Angemessener Wohnraum erhöht die Bildungschancen und soziale Integration von Kindern und Jugendlichen ➢ Je enger der Wohnungsmarkt, desto stärker der Exklusionsdruck. Wir brauchen neue Akteure, die unter den Vorzeichen Gemeinnützigkeit und Daseinsvorsorge Wohnraum schaffen, damit alle Menschen die Möglichkeit haben, menschenwürdig zu wohnen.Seite 15 von 24 II) Forderungen an die Politik Mögliche politische Weichenstellungen: 1. Wohnraumschaffung Auf Bundesebene Auf kommunaler Ebene • Wohnungen dem Markt entziehen und selbsterhaltend anstatt gewinnmaximierend damit wirtschaften, Vorkaufsrecht der Städte stärken • Wohnraumförderung stärken, Zinssubventionen und Investitionszuschüsse für gemeinwohlorientierte Wohnungsbauträger • Wohnungstausch gesetzlich verankern • Besteuerung "Wohnen für Hilfe“ abschaffen • Wohnungssicherung: Mietrechtsreform, Heilung ordentlicher Kündigungen durch Zahlung! • BauOen vereinheitlichen, um kostengünstigeres serielles Bauen zu ermöglichen • Zweckentfremdung/Leerstand bekämpfen, Investitionsoffensiven in Wohnungssanierungen, Infrastruktur und lebenswerte Regionen/Förderung regionale Zusammenarbeit • Mehr preisgebundenen Wohnungs-bau betreiben und in der Bindung halten • Belegungsbindungen erwerben (Karlsruher Modell) • Investoren gewinnen • Leerstand verfolgen • Nachverdichten, Flächennutzung statt Freiraumplanung • Bauvorhaben beschleunigen, Baulandmobilisierungsgesetz (Verzicht auf B-Plan-Verfahren) konsequent anwenden • Gewerberaum umwidmen • „Boarding Houses“ ins Visier nehmen • Wohnungsbaukoordinierungsstelle einrichten • Ermöglichungskultur für Bauvorhaben schaffen • Alternative Wohnformen fördern, Vermittlungsangebote etc. • Milieuschutzsatzungen 2. Prävention von Wohnungslosigkeit und Stärkung des Gesundheitswesens Auf Bundesebene Auf kommunaler Ebene • Gezielte Finanzierung sozialer Dienste • Ökonomisierung im sozialen Bereich entgegenwirken • Vernetztes Hilfesystem für Menschen, die (krankheitsbedingt) nicht in der Lage sind, den Mietvertrag alleine zu erfüllen schaffen: • Medizinisches Hilfesystem mit Soziale Arbeit verzahnenSeite 16 von 24 • BTHG überarbeiten, Refinanzierung notwendiger Hilfen für psych. Kranke sicherstellen • Bürgerversicherung umsetzen, medizinisches 2 Klassen System abschaffen und alle Menschen auch nach Beitragsschulden uneingeschränkt versichern • Rechtsanspruch auf Hilfe für junge Volljährige bis zum 25. Lebensjahr bzw bis die Hilfe nicht mehr notwendig ist (Ausweitung des §41 SGB VIII bis zum 25. Lebensjahr) • BeWo ermöglichen (Finanzierung auf Bundesebene anpassen, um den Rückzug der Träger zu vermeiden – BTHG!) • Resozialisierung nach Haft ermöglichen durch besseres Übergangsmanagement, welches schon bei Haftantritt die Resozialisierung mitdenkt (Wohnraumerhalt, Arbeitsplatz sichern, familiäre Netzwerke pflegen, …). Straftaten sind nicht durch Sanktion, sondern durch Integration und Teilhabe zu verhindern. • Zugangsbarrieren zu psychiatrischer Behandlung (auch in der Haft) absenken • Übergänge zwischen den Hilfesystemen begleiten, Schnittstellen gestalten • KJSG umsetzen (Jugendhilfe bis zum 21. Lebensjahr ermöglichen) • Wohnungslosigkeit als Querschnittsthema in allen Bereich mitdenken (Jugendhilfe, Schule, KiTa, …) 3. Zugangsbarrieren zum Arbeitsmarkt abschaffen, Fachkräftemangel, insbesondere in der Pflege entgegenwirken Auf Bundesebene Auf kommunaler Ebene • Arbeitsgenehmigungen bei Migration schnell und unbürokratisch erteilen • Anerkennung von ausländischen Abschlüssen beschleunigen und fördern, ggf. in Nachqualifikation investieren • Pflegepersonal besser bezahlen und bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege schaffen • Niedriglohnsektor entgegenwirken • Bürgergeld angleichen und so relative Armut verhindern • Durch Mitarbeiter*innenwohnen die Attraktivität des Standorts Bonn für Pflegepersonal erhöhen • Niedrigschwellige Maßnahmen zur Integration in Arbeit vermitteln • …Seite 17 von 24 • … 4. In Bildung investieren und Bildungsbiografien angleichen Auf Bundesebene Auf kommunaler Ebene • BAföG ohne Rückzahlung gewähren • Demokratie stärken • Lernförderndes Umfeld für Kinder und Jugendliche schaffen (s.o. Wohnraum) • Suchtprävention an Schulen fördern • Politische Bildung fördern III) Presseberichte Bericht in der Kirchenzeitung Köln Bericht in der SozialCourage des Caritas Verband BonnSeite 18 von 24 Bericht aus der Fiftyfifty, April 2024Seite 19 von 24 Seite 20 von 24 Bericht aus der Fiftyfifty, Januar 2024Seite 21 von 24 Seite 22 von 24 Seite 23 von 24 Bericht aus der neuen Caritas Generalanzeiger: Alleinerziehende hat Angst vor Obdachlosigkeit „Ich hätte nie gedacht, dass mir so etwas passiert“ https://ga.de/region/sieg-und-rhein/sankt-augustin/sankt-augustin-alleinerziehende-findet- keine-wohnung_aid-121512831Seite 24 von 24
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de