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222050-02 · Beschlussvorlage

Beschlussvorlage zur Fortsetzung der Bonner Offensive zur Überwindung der Obdachlosigkeit bis 2030“

Nummer
222050-02
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
23.01.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Karl-Finkelnburg-Straße Straße· Rüngsdorf, Bad Godesberg Hauptort
  • Markt Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Marktplatz Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg
  • LVR-Klinik Straße· Nordstadt, Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 20.02.2025 Empfehlung
  2. Sitzung des Rates 20.03.2025 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 222050 Beschlussvorlage zur Einrichtung einer Geschäftsstelle für die Umsetzung der Bonner Offensive im Hinblick auf die „EU-Resolution - zur Überwindung der Obdachlosigkeit in der EU bis 2030“

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Beschlussvorlage
öffentlich
222050-02
Die OberbürgermeisterinDokumentenklasse C (vertraulich)
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen
Dezernat:
Dez. V
Beschlussvorlage zur Fortsetzung der Bonner
Offensive zur Überwindung der Obdachlosigkeit bis
2030“
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
20.02.2025 Empfehlung
Rat 20.03.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Stadt Bonn beauftragt die Fortführung der Geschäftsstelle „Bonner
Offensive zur Überwindung der Wohnungslosigkeit“ beim Caritasverband für
die Stadt Bonn über den 31.12.2024 hinaus, ungeachtet der beim Amt für
Soziales und Wohnen der Stadt Bonn verbleibenden Federführung.
Die in den Jahren 2023/24 der Bonner Offensive unter Leitung der
Steuerungsrunde erteilten Aufträge gelten fort:
1. Fortsetzung der Wohnraumakquise sowie Erschließung geeigneter
Unterbringungs- und Versorgungsstrukturen
2. Rechtskreisübergreifende Verantwortung und Zugänge herstellen
3. Kommunikationsstrukturen nach innen und außen aufbauen
4. Organisation und Durchführung von Veranstaltungen sowie Gremienarbeit,
Einladung, Protokoll, Moderation, usw.
Darüber hinaus wird die Geschäftsstelle nunmehr zusätzlich beauftragt,
5. die Umsetzbarkeit einer sozialen Wohnraumagentur z.B. nach dem
Darmstädter Modell unter Einbeziehung verschiedener Wohlfahrtsverbände
und ggf. weiterer Kooperationspartner sowie
6. die Entwicklung kommunaler Förderprogramme z.B. nach dem Karlsruher
Modell
für Bonn zu prüfen.
Zurzeit wird hierfür weiterhin ein Vollzeit-Äquivalent benötigt, zzgl. Sachkosten
und Overhead sowie Mittel zur Durchführung und Ausstattung der
Veranstaltungen und Werbungskosten.
Die Gesamtkosten werden weiterhin mit 100.000,-€ p.a. veranschlagt.
Die Deckung der Gesamtkosten in Höhe von 100.000,00 Euro pro Jahr erfolgt
in den Jahren 2025/26 aus den im Haushalt des Amtes für Soziales und
Wohnen bereits hierfür veranschlagten Mitteln im Rahmen eines
Förderbescheides.Seite 1 von 24
Seite 2Dokumentenklasse C (vertraulich)
Begründung
Die Einrichtung der Geschäftsstelle der Bonner Offensive erfolgte im März 2023
beim Caritasverband für die Stadt Bonn auf Grundlage der Empfehlung des
ASMG vom 09.11.2022 (Beschlussvorlage 222050) und Ratsbeschluss vom
08.12.2022.
Der Jahresbericht 2023 wurde als Mitteilungsvorlage 240398 zur Sitzung des
ASMG am 21.03.24 eingereicht und über die bisherige Tätigkeit in der Sitzung
des ASMG am 18.06.24 berichtet.
Da mit dieser Beschlussvorlage nun den politischen Gremien der Jahresbericht
2024 nebst Presseberichten vorgelegt wird, erreicht diese erst die politischen
Gremien ab 02/2025. Die Bonner Offensive dokumentiert ihre Bemühungen
weiterhin über die Homepage www.bonneroffensive.de sowie Facebook und
Instagram.
Die von der Bonner Offensive beschrittenen Wege dienten in 2023/24 sämtlich
der Erfüllung der Aufträge und gingen in ihrer Wirksamkeit weit über das hin-
aus, was bei der Kürze der Laufzeit des Projekts erwartbar gewesen wäre.
Durch die Bonner Offensive wurden insgesamt 50 wohnungslose Menschen in
reguläre Mietverhältnisse vermittelt und neue Teilhabechancen eröffnet. Nach
groben Berechnungen konnten damit Unterbringungskosten von rund 730.000,-
EUR/Jahr bei der Stadt Bonn gespart werden.
Daneben konnte die Bonner Offensive aufgrund der erfolgreichen Vernetzungs-
und Öffentlichkeitsarbeit in mehreren Fällen präventiv Wohnungslosigkeit ver-
hindern.
Die Bonner Offensive hat mit ihrer bisherigen Tätigkeit aufgezeigt, dass es
auch in Bonn gelingen kann, einen geschützten Markt für bezahlbaren und si-
cheren Wohnraum für von Wohnungslosigkeit betroffene Menschen aufzubau-
en, in dem durch die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit privaten und gewerb-
lichen Vermietern Mietverhältnisse begründet und darüber weitere Zugänge
geschaffen werden konnten.
Um diese Bemühungen fortzusetzen und weiter auszubauen, soll die Gründung
einer sozialen Wohnraumagentur für Bonn unter Einbeziehung bereits existie-
render Modelle anderer Kommunen (es bestehen bereits Kontakte nach Darm-
stadt) ausgelotet werden.
Diese Agentur soll als gemeinnütziger Akteur den Wohnungsmarkt gezielt mit
sozial gebundenen Angeboten für benachteiligte Menschen stärken. Das vor-
geschlagene Modell einer sozialen Wohnraumagentur bietet die Chance, einen
nachhaltigen und langfristigen Beitrag zur Überwindung der Wohnungslosigkeit
in Bonn zu leisten. Hierfür müssen Unterstützer*innen und Kooperationspart-
ner*innen gewonnen und Konzepte entwickelt werden.
Des Weiteren müssen, wie z.B. das Karlsruher Modell zeigt, über die Entwick-
lung kommunaler Förderprogramme nachgedacht und Investor*innen gewon-
nen werden, die sich z.B. auch den Umbau von Gewerbeimmobilien zu Wohn-Seite 2 von 24
Seite 3Dokumentenklasse C (vertraulich)
zwecken realisieren.
Die Verwaltung wird unaufgefordert über den Prozess und entsprechende Ent-
wicklungen berichten.
Die Finanzierung der Maßnahme ist zeitlich unaufschiebbar und sachlich not-
wendig. Die Regelungen des § 82 GO werden eingehalten.
Durch die nahtlose Fortführung der Förderung in 2025 und 2026 wird die konti-
nuierliche Arbeit und damit Nachhaltigkeit im Hinblick auf die bisher investierten
Fördermittel sichergestellt.
Finanzielle Auswirkungen: im Haushaltsjahr 2025
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.10.05 Wohnr.sich.,-vers./Hilfe
Wohn.losigkeit
1.50.00.10.05.03 Wohnraumsicherung, Hilfe bei
drohender Wohnungslosigkeit
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle
/ FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle
/ FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
100.000,00
EUR
150001005 /
73.3000
2025 0,00 EUR
Einzahlungen /
Erträge
0,00
EUR
Haushaltsbelastung
jährlich
100.000,00
EUR
Finanzielle Auswirkungen: im Haushaltsjahr 2026
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.10.05 Wohnr.sich.,-vers./Hilfe
Wohn.losigkeit
1.50.00.10.05.03 Wohnraumsicherung, Hilfe bei
drohender Wohnungslosigkeit
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle
/ FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
DeckungSeite 3 von 24
Seite 4Dokumentenklasse C (vertraulich)
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle
/ FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
100.000,00
EUR
150001005 /
73.3000
2026 0,00 EUR
Einzahlungen /
Erträge
0,00
EUR
Haushaltsbelastung
jährlich
100.000,00
EUR
Anlage/n
1 Jahresbericht 2024_final (öffentlich)
2 Anhang_Jahresbericht_2024_final (öffentlich)Seite 4 von 24
J a h r e s b e r i c h t 2 0 2 4
Berichtszeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2024Seite 5 von 24
2
Einführung Wohnungslosigkeit überwinden und menschenwürdiges
Wohnen für alle Menschen sicherstellen - das ist nach wie vor
das Ziel der Bonner Offensive zur Überwindung der Wohnungs-
losigkeit bis 2030 (nachfolgend „BO“ genannt).
Die Zahl wohnungsloser Menschen steigt seit Jahren drastisch
an, seit 2011 hat sie sich in Bonn verzehnfacht und lag am
30.06.2023 bei 3750i statistisch erfassten wohnungslosen Men-
schen (ohne Dunkelziffer der verdeckt Betroffenen). Gleichzeitig
sinkt die Zahl preisgebundener Wohneinheiten kontinuierlich
(von ca. 12.400 Wohnungen im Jahr 2013 auf prognostizierte
4.000 Wohnungen im Jahr 2032)ii. Hiervon besonders betroffen
sind Menschen mit Exklusionsrisiken, mit physischen oder psy-
chischen Erkrankungen, von Armut Betroffene, Alleinerziehende,
Alte, Junge, Menschen mit Migrationshintergrund und viele an-
dere.
Die Grundlagen für die Überwindung der Wohnungslosigkeit zu
schaffen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und setzt die
Entscheidung für eine inklusive Stadtgesellschaft, die nicht
auf Segregation und Verdrängung setzt, voraus. Erreichbar ist
dieses Ziel nur in enger Zusammenarbeit von Verwaltung, Wohl-
fahrtsverbänden, Immobilienwirtschaft, Justiz, Gesundheitswe-
sen und Politik.
Die BO hat ihre Tätigkeit erstmals im März 2023 aufgenommen.
Der Jahresbericht 2023 liegt dem Sozialausschuss bereits vor.
Aufgaben Zu den Aufgaben der BO gehören die Prävention von Woh-
nungsverlusten, die Akquise von neuem Wohnraum und die
engere Vernetzung vorhandener Akteure sowie nicht zuletzt
eine wirksame Öffentlichkeitsarbeit für die Belange wohnungs-
loser Menschen. Auch sollen Prozesse optimiert und Schnitt-
stellenarbeit verstärkt werden mit der Zielsetzung, den Perso-
nenkreis wohnungsloser oder von Wohnungslosigkeit bedrohter
Menschen bestmögliche Unterstützung anbieten zu können.
Organisation Die Geschäftsstelle ist im Umfang eines Vollzeitäquivalents in-
terdisziplinär besetzt mit Munirae Gharevi-Kox (seit 24 Jahren
Rechtsanwältin mit 10 Jahren Berufserfahrung in der juristischen
Vertretung von Mieter:innen beim DMB Bonn/Rhein-Sieg/Ahr
e.V.) und Helena Steiger (Sozialarbeiterin mit mehrjähriger Er-
fahrung in der Wohnungslosenhilfe). Das Büro befindet sich im
Prälat-Schleich-Haus des Caritasverbands für die Stadt Bonn
e.V.. Die Tätigkeiten der Geschäftsstelle werden regelmäßig
vom Fachbereichsleiter der Wohnungslosenhilfe der Caritas so-
wie einer Steuerungsgruppe supervidiert. Der Steuerungsgruppe
gehört die Stadt Bonn, vertreten durch die Amtsleiterin des Am-
tes für Soziales und Wohnen und dem Abteilungsleiter Wohn-
raumförderung/ Wohnraumsicherung sowie die Geschäfts-Seite 6 von 24
3
führerin des Vereins für Gefährdetenhilfe e.V. (VFG) und der
Caritasverband für die Stadt Bonn e.V. an.
Tätigkeitsbericht Dieser Bericht fasst die wichtigsten Aktivitäten und Entwicklun-
gen zusammen.
In Umsetzung der Prävention von Wohnungsverlusten wurden
Kontakte zu gewerblichen und privaten Vermietern vertieft und
neue aufgenommen mit dem Angebot, Krisenhilfe zu leisten,
wenn Mietverhältnisse in Schieflage zu geraten drohen. Hiervon
wurde sowohl von gewerblichen und privaten Vermietern als
auch von Mietern Gebrauch gemacht, in denen ohne Einschal-
tung der BO Abmahnungen und fristlose Kündigungen ausge-
sprochen worden wären.
Besonders erwähnenswert ist ein Fall, in dem ein privater Ver-
mieter von einem Anwalt des Haus- und Grundeigentümerver-
bands vertreten wurde. Dort wurde die BO als gangbare Alter-
native zur fristlosen Kündigung und Räumung vorgestellt. Der
Fall (schweres Messie-Syndrom) wird zum Zeitpunkt der Jahres-
berichterstellung noch bearbeitet, zeigt jedoch, dass die Arbeit
der BO völlig neue Möglichkeiten der Zusammenarbeit eröff-
net, wo bisher entweder das Hilfesystem nicht bekannt war oder
Misstrauen vorherrschte.
Im Rahmen von verschiedenen Vernetzungstreffen wurden die
Angebote dem Hilfesystem weiter bekannt gemacht. Ab dem
Jahr 2025 wird die Organisation des Arbeitskreises Sozialbe-
ratung, dem circa 20 verschiedene Sozialberatungsstellen an-
gehören, von der BO übernommen. Ebenso wird der von der BO
wieder belebte Austausch zwischen dem Jobcenter und der
Wohnungslosen- und Suchthilfe über die BO organisiert. Dar-
über hinaus fanden Austauschtreffen mit dem Kommunalen In-
tegrationsmanagement, dem Kinderschutzbund, dem Verein
Ausbildung statt Abschiebung, dem DRK, der Verbraucherzent-
rale und den Netzwerkpartnern der Freiwilligenagentur der Stadt
Bonn statt. Außerdem gehört die BO inzwischen zu den Teilneh-
menden des Runden Tischs gegen Kinderarmut.
Besonders hervorzuheben im Zusammenhang mit der Präventi-
onsarbeit ist die Kontaktaufnahme mit allen Schulen der Stadt
Bonn. Auf Bitte der BO wurde ein Rundschreiben mit Hinweisen
zu den Angeboten über das Schulamt der Stadt Bonn an alle
Bonner Schulen per E-Mail übermittelt. Dies hatte zur Folge,
dass sich innerhalb weniger Tage Schulsozialarbeiter verschie-
dener Schulformen mit Fragen rund um das Thema „Wohnen“
und Hinweisen auf Wohnungsnotfälle an die BO wendeten.
Dadurch konnten in mehreren Fällen Stresssituationen von jun-
gen Menschen in Ausbildung und deren Ansprechpartner:innen
reduziert und Handlungssicherheit vermittelt werden. Im Dezem-
ber 2024 führte die BO zusätzlich eine Informations-Seite 7 von 24
4
veranstaltung für Schulsozialarbeiterinnen der Stadt Bonn
zum Umgang mit Problemen rund um das Thema Wohnen durch,
zu der sich 19 Teilnehmerinnen angemeldet hatten. Sie berich-
teten, dass gerade erwerbstätige Familien, die knapp oberhalb
der Bedarfsgrenzen im SGB II Bereich ohne Anspruch auf auf-
stockende Leistungen oder auf Wohngeld leben, zunehmend un-
ter den hohen Wohn- und Energiekosten zu leiden hätten.
Die BO hat auch die Situation von wohnungslosen Kindern,
Jugendlichen und jungen Erwachsenen in den Blick genom-
men. Es wurden mit verschiedenen Trägern der Jugendhilfe und
dem Jugendamt Gespräche geführt. Die BO würde es begrüßen,
wenn Minderjährige die Jugendschutzstelle nicht lediglich als
Schlafmöglichkeit nutzen könnten und diese morgens wieder
verlassen müssten. Über eine Ausweitung des Angebots sollen
noch Gespräche zwischen dem Jugendamt und Trägern geführt
werden.
In einer Geflüchtetenunterkunft der Stadt Bonn, wurden ca.
60 Bewohner:innen im Rahmen einer Präsentation gemeinsam
mit einem Übersetzer von der BO mit Tipps zur Wohnungssu-
che versorgt, die dankbar aufgenommen wurden.
Fragen rund um das Thema Wohnen beantwortete die BO ge-
meinsam mit dem Deutschen Mieterbund Bonn/Rhein-Sieg/Ahr
e.V. auch auf dem Begegnungsfest des DRK auf dem Marktplatz
und dem Nachbarschaftsfest des Quartiersmanagements Ma-
ckeviertel auf dem Frankenbadplatz.Seite 8 von 24
5
Mit zunehmendem Bekanntheitsgrad und Vernetzung häuften
sich die Anfragen von Wohnraumsuchenden und verzweifelten
Menschen, die meist von anderen Beratungsstellen an die Bon-
ner Offensive verwiesen wurden, weil die Betroffenen und Bera-
tende der Auffassung waren, die Mieter seien von Wohnungs-
losigkeit bedroht. In mehreren Fällen wurde jedoch festgestellt,
dass die vermeintliche Wohnungslosigkeit überhaupt nicht be-
vorstand, weil etwa Befristungen des Mietvertrags unwirksam
oder Kündigungen nicht wirksam ausgesprochen worden waren.
Der Erhalt der Wohnung ist die beste Prävention. Es besteht
die Chance, die Wirkung Präventionsarbeit näher zu untersu-
chen. Die BO wird sich dieser Aufgabe stellen.
Daneben gab es auch Angebote von Eigentümern zur Über-
nahme leerstehender Immobilien, so dass die Akquise neuen
Wohnraums zur Überwindung von Wohnungslosigkeit und Auf-
bau eines geschützten Wohnungsmarktsegments eng mit den
Präventionsangeboten und einer breitenwirksamen Öffent-
lichkeitsarbeit verknüpft ist. Die angebotenen Zimmer und
Wohnungen wurden an sämtliche Träger der Wohnungslosen-
hilfe und auch die Stadt Bonn zwecks Prüfung auf Verwertbarkeit
für wohnungslose Menschen weitergeleitet.
Um vorhandene Wohnungsangebote interessen- und bedarfsge-
recht verteilen zu können, wurden die städtischen Mitarbeiten-
den der Obdachlosenunterkünfte, die Träger der Wohnungslo-
senhilfe und ergänzend einige Träger der Geflüchtetenunter-
künfte und Jugendhilfe gebeten, die von der BO entwickelten Be-
darfsermittlungstabellen weiter zu nutzen, um insbesondere
schnelle Reaktionszeiten zur Vermittlung von Wohnraum ge-
währleisten zu können. Besichtigungstermine werden kurzfristig
vergeben. Andernfalls erforderliche langwierige Absprachen mit
den Klient:innen führen zum Verlust von potentiellen Chancen.
Insgesamt konnten aufgrund der Tätigkeit der BO von März 2023
bis Ende 2024 50 Menschen aus der Wohnungslosigkeit heraus
(städtisches Obdach 18, städtische Geflüchtetenunterkünfte 2,
VfG 3, Caritas 18, Sonstige 9) in reguläre Mietverhältnisse ver-
mittelt werden. Insgesamt wurden damit bisher 67 Jahre Woh-
nungslosigkeit überwunden. Wo nötig, wurde im Anschluss an
die Vermittlung vorübergehend eine Hilfe nach § 67 ff SGB XII
(betreutes Wohnen) installiert. Die Klient.innen, die teilweise im
Familienverbund über Jahre wohnungslos waren, hatten ohne
externe Unterstützung durch die BO aufgrund von Exklusionsri-
siken (negative Schufa, Migrationshintergrund, Leistungsbezie-
hende u.A.) keine Chance, selbständig eine Wohnung anzumie-
ten. Der erschöpfte Wohnungsmarkt wäre ihnen verschlossen
geblieben. Sie hätten - wie die verbliebenen 3520 wohnungslo-
sen Menschen - weiter in teureren Sammelunterkünften ver-
bleiben müssen ohne Perspektive auf Teilhabe.Seite 9 von 24
6
Die Vermietung an die Klient:innen erfolgte im Vertrauen der
Vermieter auf das Versprechen der BO, im Fall von Schwie-
rigkeiten im Mietverhältnis, als Ansprechpartner zu fungie-
ren. Es finden häufig Kontaktaufnahmen der „Bestandsvermie-
ter“ per E-Mail, Telefon oder WhatsApp statt. Dabei fällt auf, dass
gerade private Vermieter die BO auch nutzen, um alltägliche
Dinge, wie die Vereinbarung von Handwerkerterminen, das Her-
ausstellen der Mülltonnen, Missstimmungen innerhalb der Haus-
gemeinschaft u.Ä. zu besprechen.
Mit der Vermittlung von Klient:innen in private Mietverhältnisse
geht schon bei der Vertragsanbahnung und auch im laufenden
Mietverhältnis ein messbarer Betreuungsaufwand einher, der
sich aber im Fall vertrauensvoller Zusammenarbeit wiederum in
weiteren Wohnungsangeboten niederschlägt. Perspektivisch ist
es daher erforderlich, die Gewinnung und Betreuung von
„Mietverhältnissen aus privater Hand“ zu verstetigen, um
ein geschütztes, soziales und inkludierendes Wohnungs-
marktsegment für von Wohnungslosigkeit betroffene Menschen
aufzubauen und Wohnungslosigkeit zu überwinden. In die Über-
legungen zu dieser Frage sollte mit einfließen, dass die Unter-
bringung von Menschen in städtischen Obdächern und Geflüch-
tetenunterkünften mindestens dreimal so viel kostet, als es kos-
ten würde, sie in regulären Mietverhältnisse innerhalb der Ange-
messenheitsmiete über die Kosten der Unterkunft zu finanzieren.
Abgesehen davon, dass eigener Wohnraum und Pri-
vatsphäre Voraussetzung für soziale Teilhabe, Bildung und
Erwerbsfähigkeit ist (vgl. auch Rechenbeispiel im Anhang).
Um weitere Wohnraumpotenziale aus Leerständen und Prob-
lemimmobilien stärker in den Fokus zu rücken, wurde in Zusam-
menarbeit mit der Stadt Bonn im Frühling 2024 eine Werbekam-
pagne über Info- und Cityscreens gestartet um die bisher re-
lativ unbekannte E-Mail-Adresse der Wohnungsaufsicht (leer-
stand@bonn.de), die städtische Wohnungslosenhilfe und die Kri-
senhilfe der BO zu bewerben. Nach Auskunft der Fachabteilung
der Wohnungsaufsicht war danach ein spürbarer Aufwuchs an
Meldungen zu verzeichnen.Seite 10 von 24
7
Eine weitere
Kampagne
zum Thema
Leerstand
über Post-
karten in öf-
fentlichen
Räumen
wurde im
Sommer
2024 umge-
setzt.
Ebenfalls eine äußerst relevante Stellschraube zur Überwindung
der Wohnungslosigkeit ist die gesundheitliche, physische und
psychische Versorgung von wohnungslosen Menschen, die
teilweise auf der Straße, aber auch in städtischen Unterkünften
leben. Unter den untergebrachten wohnungslosen Menschen
sind nach Schätzungen der Träger der Wohnungslosenhilfe
Bonn 60 – 80 % psychisch erkrankt und nur ein Teil davon diag-
nostiziert und behandelt. Selbst für behandlungswillige Patienten
ärztliche Behandlungsmöglichkeiten zu finden ist bei den langen
Wartzeiten insbesondere für Kassenpatient:innen kaum möglich.
Noch schwieriger ist es ein Behandlungssetting für Klienten her-
zustellen, denen die Krankheitseinsicht noch fehlt.
Seitens der UKB wurde der Stadt Bonn über die BO das Ange-
bot unterbreitet, einen ambulanten psychiatrischen Dienst in
der städtischen Unterkunft in der Karl-Finkelnburg-Str. 50 einzu-
richten. Aus Sicht der Bonner Offensive stehen die seitens des
UKB prognostizierten Kosten von rund 10.000,- EUR einem un-
schätzbaren Mehrwert für die Klient*innen, für die Sozialarbei-
ter:innen (Beschäftigte der Stadt Bonn), die unmittelbare Nach-
barschaft des Obdachs und des UKB gegenüber. Ein möglichst
kurzfristiger Start des Pilotprojekts, welches anderenorts bereits
erfolgreich umgesetzt wurde, wäre sehr wünschenswert. Verwal-
tungsinterne Abstimmungsbedarfe sind dazu leider noch nicht
abgeschlossen.
Des Weiteren wurde der Fachbereichsleiter der Wohnungslosen-
hilfe der Caritas von der BO darin unterstützt, gemeinsam mit der
LVR-Klinik unter Einbeziehung der Stadtverwaltung, verschiede-
ner Träger und der Justizvollzugsanstalten, eine Veranstaltung
zum Thema „Gemeindepsychiatrischen Verbund“ in der LVR-
Klinik durchzuführen, welche seitens der Stadtverwaltung mit der
Zusage schloss, diesen Anfang 2025 anzugehen.Seite 11 von 24
8
Um das Thema Wohnungslosigkeit weiter ins Bewusstsein der
Stadtgesellschaft zu tragen, hat die BO eine Lesung mit dem
Bestseller Autor Richard Brox in der Kapelle des Prälat-Schleich-
Hauses organisiert, der - selbst ehemals wohnungslos aus sei-
nem Buch „Deutschland ohne Dach“ gelesen und das zahlreich
erschienene Publikum berührt hat (s. Presseberichte im Anhang)Seite 12 von 24
9
Die BO hat versucht, auch auf politischer Ebene das Thema
Wohnungslosigkeit zu bearbeiten. Neben verschiedenen interes-
sierten Vertretern der Kommunalpolitik statteten im Jahr 2024
Hendrik Streeck, Katrin Uhlig, Jessica Rosenthal und Brian Nick-
holz der Wohnungslosenhilfe der Caritas einen Besuch ab. Letz-
terer wirkt als wohnungspolitischer Sprecher der SPD Bundes-
tagsfraktion am Nationalen Aktionsplan zur Überwindung der
Wohnungslosigkeit mit. Konkrete Anregungen für die Bundespo-
litik hat er gerne mitgenommen (s. Anhang Forderungspapier).
Fazit und Ausblick
Die im März 2023 begonnenen Aktivitäten zur Stärkung der Netz-
werk- und Schnittstellenarbeit hat im Jahr 2024 schon Früchte
getragen. Dreh- und Angelpunkt bleibt jedoch zentral der er-
schöpfte Wohnungsmarkt in Bonn. Selbst wenn einzelne Vermitt-
lungen von Klient:innen gelingen, gehen hunderte von anderen
Interessent:innen leer aus. Nach wie vor ist es so, dass Bonn ein
Vermietermarkt ist und es einen Überhang an Interessierten gibt.
Bedauerlicherweise konnten bisher nicht alle der BO aufgrund
der wirksamen Öffentlichkeitsarbeit angebotenen Immobilien,
sei es zur kompletten Miete oder Kauf verwertet werden. Aus
Gründen der Wirtschaftlichkeit oder nicht vorhandenen Kapazi-
täten wurde die Verwertung von einzelnen Trägern oder dem
städtischen Gebäudemanagement abgelehnt. Es ergibt sich hie-
raus ein weiterer Handlungsauftrag:
Auf dem Bonner Wohnungsmarkt fehlt ein flexibler gemeinnützi-
ger Akteur, der sich darauf spezialisiert, Wohnraum zum Auf-
bau eines sozialen, inkludierenden Wohnungsmarkseg-
ments zu bewirtschaften sowie Immobilien und Investoren
zu akquirieren. Sollte eine Weiterbewilligung des Projekts BO
erfolgen, könnte der Auftrag dahingehend ausgeweitet werden,
auf die Gründung einer entsprechenden sozialen Wohn-
raumagentur unter Einbeziehung der Wohlfahrtsverbände
hinzuwirken. Hierzu wurden bereits erste Überlegungen ange-
stellt.
Praxisbeispiele zeigen, dass durch den Zusammenschluss ver-
schiedener Träger und Investoren in enger Zusammenarbeit
und mit Unterstützung der Stadt erfolgreich neuer preisgebun-
dener Wohnraum in großem Stil geschaffen werden kann. An-
lässlich eines Besuchs bei der Stadt Karlsruhe und der Stadt
Darmstadt gemeinsam mit der Steuerungsgruppe der BO wur-
den von den Verantwortlichen verschiedene Modelle vorgestellt,
die perspektivisch auch auf Bonn anwendbar sein könnten.
Diese Möglichkeiten gilt es künftig auszuloten.
Insbesondere die Gewährung städtischer Mietausfallgarantien
oder die Unterstützung von Eigenkapitalzuschüssen er-Seite 13 von 24
10
möglicht es Investoren auch in Zeiten hoher Baukosten öffentlich
gefördert und preisgebunden zu bauen. Ebenso kann die Bezu-
schussung der Miete bei gleichzeitiger Belegungsbindung wirk-
sames Werkzeug sein. In jedem Fall erhöht dies die Kreditwür-
digkeit jedes Investors und die Attraktivität des öffentlich geför-
derten Wohnungsbaus.
Eine Fortsetzung des Projekts oder eines Äquivalents bei der
Stadt Bonn insbesondere im Hinblick auf die weitere Akquise
und Betreuung der privaten Mietverhältnisse ist wünschens-
wert, um sukzessive ein soziales inkludierendes Wohnungs-
marktsegment aufzubauen.
i Integrierte Wohnungsnotfallberichterstattung 2023 MAGS NRW Kurzanalyse_2024_02.pdf
ii Wohnungsmarktbericht Stadt Bonn 2023Seite 14 von 24
Anhang zum Jahresbericht der Bonner Offensive 2024
I)Rechenbespiel:
Notunterkunft vs. Regulärer Mietwohnungsmarkt
➢ Eine Vollkostenrechnung für die Unterbringung von wohnungslosen Menschen ist
schwierig, weil mehrere Ressorts mit einzubeziehen sind.
➢ Näherungswerte auf Grundlage von Zahlen aus Berlin (62,50 EUR bis 247,25 EUR/Tag)
➢ Unter der Annahme, dass für die Unterbringung eines wohnungslosen Menschen nur 40
EUR/Tag aufzuwenden wären, würde dies monatliche Kosten von 1.200 EUR/Monat
verursachen
➢ Die Angemessenheitsmiete für reguläre Mietverträge im Einpersonenhaushalt liegt
aktuell bei 614,- EUR bruttokalt
➢ 10 Personen x 1 Jahr verursachen Unterbringungskosten von 144.000,- EUR
➢ Bei Baukosten von ca. 4.000,- EUR/qm und einer angemessenen Größe von 50 qm/1
Pers. Haushalt errechnen sich für ein 10 Parteienhaus/500 qm Wohnfläche Kosten von
2.000.000,- EUR (Investitionskosten). Bei einer Finanzierung von 3,5 %= 2.070.000,- EUR
50 Jahre Abschreibung= 41.400,- EUR (ohne Instandhaltungskosten)
➢ Die von der Bonner Offensive in Wohnraum vermittelten 50 Personen würden die Stadt
Bonn in der Sammelunterkunft jährlich rund 730.000 Euro kosten
➢ In regulärem Wohnraum untergebracht belaufen sich die Kosten auf knapp die Hälfte,
soweit sie nicht wieder in Erwerbstätigkeit zurück finden
➢ Gleichzeitig eröffnet diese Situation den Menschen Teilhabechancen, ihren
Lebensunterhalt über Erwerbsarbeit sicherzustellen
➢ Angemessener Wohnraum erhöht die Bildungschancen und soziale Integration von
Kindern und Jugendlichen
➢ Je enger der Wohnungsmarkt, desto stärker der Exklusionsdruck. Wir brauchen neue
Akteure, die unter den Vorzeichen Gemeinnützigkeit und Daseinsvorsorge Wohnraum
schaffen, damit alle Menschen die Möglichkeit haben, menschenwürdig zu wohnen.Seite 15 von 24
II) Forderungen an die Politik
Mögliche politische Weichenstellungen:
1. Wohnraumschaffung
Auf Bundesebene Auf kommunaler Ebene
• Wohnungen dem Markt entziehen und
selbsterhaltend anstatt
gewinnmaximierend damit
wirtschaften, Vorkaufsrecht der Städte
stärken
• Wohnraumförderung stärken,
Zinssubventionen und
Investitionszuschüsse für
gemeinwohlorientierte
Wohnungsbauträger
• Wohnungstausch gesetzlich verankern
• Besteuerung "Wohnen für Hilfe“
abschaffen
• Wohnungssicherung: Mietrechtsreform,
Heilung ordentlicher Kündigungen
durch Zahlung!
• BauOen vereinheitlichen, um
kostengünstigeres serielles Bauen zu
ermöglichen
• Zweckentfremdung/Leerstand
bekämpfen, Investitionsoffensiven in
Wohnungssanierungen, Infrastruktur
und lebenswerte Regionen/Förderung
regionale Zusammenarbeit
• Mehr preisgebundenen Wohnungs-bau
betreiben und in der Bindung halten
• Belegungsbindungen erwerben
(Karlsruher Modell)
• Investoren gewinnen
• Leerstand verfolgen
• Nachverdichten, Flächennutzung statt
Freiraumplanung
• Bauvorhaben beschleunigen,
Baulandmobilisierungsgesetz (Verzicht
auf B-Plan-Verfahren) konsequent
anwenden
• Gewerberaum umwidmen
• „Boarding Houses“ ins Visier nehmen
• Wohnungsbaukoordinierungsstelle
einrichten
• Ermöglichungskultur für Bauvorhaben
schaffen
• Alternative Wohnformen fördern,
Vermittlungsangebote etc.
• Milieuschutzsatzungen
2. Prävention von Wohnungslosigkeit und Stärkung des Gesundheitswesens
Auf Bundesebene Auf kommunaler Ebene
• Gezielte Finanzierung sozialer Dienste
• Ökonomisierung im sozialen Bereich
entgegenwirken
• Vernetztes Hilfesystem für Menschen,
die (krankheitsbedingt) nicht in der Lage
sind, den Mietvertrag alleine zu erfüllen
schaffen:
• Medizinisches Hilfesystem mit Soziale
Arbeit verzahnenSeite 16 von 24
• BTHG überarbeiten, Refinanzierung
notwendiger Hilfen für psych. Kranke
sicherstellen
• Bürgerversicherung umsetzen,
medizinisches 2 Klassen System
abschaffen und alle Menschen auch
nach Beitragsschulden
uneingeschränkt versichern
• Rechtsanspruch auf Hilfe für junge
Volljährige bis zum 25. Lebensjahr bzw
bis die Hilfe nicht mehr notwendig ist
(Ausweitung des §41 SGB VIII bis zum
25. Lebensjahr)
• BeWo ermöglichen (Finanzierung auf
Bundesebene anpassen, um den
Rückzug der Träger zu vermeiden –
BTHG!)
• Resozialisierung nach Haft ermöglichen
durch besseres
Übergangsmanagement, welches
schon bei Haftantritt die
Resozialisierung mitdenkt
(Wohnraumerhalt, Arbeitsplatz sichern,
familiäre Netzwerke pflegen, …).
Straftaten sind nicht durch Sanktion,
sondern durch Integration und Teilhabe
zu verhindern.
• Zugangsbarrieren zu psychiatrischer
Behandlung (auch in der Haft)
absenken
• Übergänge zwischen den Hilfesystemen
begleiten, Schnittstellen gestalten
• KJSG umsetzen (Jugendhilfe bis zum 21.
Lebensjahr ermöglichen)
• Wohnungslosigkeit als
Querschnittsthema in allen Bereich
mitdenken (Jugendhilfe, Schule, KiTa,
…)
3. Zugangsbarrieren zum Arbeitsmarkt abschaffen, Fachkräftemangel, insbesondere
in der Pflege entgegenwirken
Auf Bundesebene Auf kommunaler Ebene
• Arbeitsgenehmigungen bei Migration
schnell und unbürokratisch erteilen
• Anerkennung von ausländischen
Abschlüssen beschleunigen und
fördern, ggf. in Nachqualifikation
investieren
• Pflegepersonal besser bezahlen und
bessere Arbeitsbedingungen in der
Pflege schaffen
• Niedriglohnsektor entgegenwirken
• Bürgergeld angleichen und so relative
Armut verhindern
• Durch Mitarbeiter*innenwohnen die
Attraktivität des Standorts Bonn für
Pflegepersonal erhöhen
• Niedrigschwellige Maßnahmen zur
Integration in Arbeit vermitteln
• …Seite 17 von 24
• …
4. In Bildung investieren und Bildungsbiografien angleichen
Auf Bundesebene Auf kommunaler Ebene
• BAföG ohne Rückzahlung gewähren
• Demokratie stärken
• Lernförderndes Umfeld für Kinder und
Jugendliche schaffen (s.o. Wohnraum)
• Suchtprävention an Schulen fördern
• Politische Bildung fördern
III) Presseberichte
Bericht in der Kirchenzeitung Köln
Bericht in der SozialCourage des Caritas Verband BonnSeite 18 von 24
Bericht aus der Fiftyfifty, April 2024Seite 19 von 24
Seite 20 von 24
Bericht aus der Fiftyfifty, Januar 2024Seite 21 von 24
Seite 22 von 24
Seite 23 von 24
Bericht aus der neuen Caritas
Generalanzeiger:
Alleinerziehende hat Angst vor Obdachlosigkeit
„Ich hätte nie gedacht, dass mir so etwas passiert“
https://ga.de/region/sieg-und-rhein/sankt-augustin/sankt-augustin-alleinerziehende-findet-
keine-wohnung_aid-121512831Seite 24 von 24

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Datenstand: 03.11.2026, 10:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de