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222050 · Beschlussvorlage

Beschlussvorlage zur Einrichtung einer Geschäftsstelle für die Umsetzung der Bonner Offensive im Hinblick auf die „EU-Resolution - zur Überwindung der Obdachlosigkeit in der EU bis 2030“

Nummer
222050
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
24.10.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Rates 08.12.2022 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 09.11.2022 Empfehlung
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Untergeordnet

  1. 222050-01 ST Beschlussvorlage zur Einrichtung einer Geschäftsstelle für die Umsetzung der Bonner Offensive im Hinblick auf die „EU-Resolution - zur Überwindung der Obdachlosigkeit in der EU bis 2030“
  2. 222050-02 Beschlussvorlage zur Fortsetzung der Bonner Offensive zur Überwindung der Obdachlosigkeit bis 2030“
  3. 222050-03 Jahresbericht der Geschäftsstelle „Bonner Offensive zur Überwindung von Wohnungslosigkeit

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Beschlussvorlage
öffentlich
222050
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen
Dezernat:
Dez. V
Beschlussvorlage zur Einrichtung einer
Geschäftsstelle für die Umsetzung der Bonner
Offensive im Hinblick auf die „EU-Resolution - zur
Überwindung der Obdachlosigkeit in der EU bis
2030“
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
09.11.2022 Empfehlung
Rat 08.12.2022 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Für die Bonner Offensive zur Überwindung von Obdachlosigkeit
beauftragt die Stadt Bonn die Einrichtung einer Geschäftsstelle beim
Caritasverband für die Stadt Bonn, ungeachtet der beim Amt für Soziales
und Wohnen der Stadt Bonn verbleibenden Federführung für die
Umsetzung des Vorhabens.
Folgende Aufträge werden der Geschäftsstelle über die unter der Leitung
der Stadt Bonn noch einzurichtende und zu besetzende
Steuerungsrunde übertragen:
1. Wohnraum sowie geeignete Unterbringungs- und
Versorgungsstrukturen erschließen
2. Rechtskreisübergreifende Verantwortung und Zugänge herstellen
(s. Erläuterungen in der weiteren Vorlage)
3. Kommunikationsstrukturen nach innen und außen aufbauen
4. Organisation und Durchführung von Veranstaltungen sowie
Gremienarbeit, Einladung, Protokoll, Moderation, usw.
Nach derzeitiger Einschätzung wird hierfür ein Vollzeit-Äquivalent
benötigt, zzgl. Sachkosten und Overhead sowie Mittel zur Durchführung
und Ausstattung der (Groß-) Veranstaltungen und eine geeignete
Moderation.
Die Gesamtkosten werden zunächst mit 100.000,-€ p.a. veranschlagt.Seite 1 von 5
Seite 2
Die Deckung der Gesamtkosten in Höhe von 100.000,00 Euro pro Jahr
erfolgt in den Jahren 2023/24 aus im Haushalt des Amtes für Soziales
und Wohnen für den Ausbau der Unterkunftskapazitäten veranschlagten
Mitteln.
Die Beauftragung per Leistungsvereinbarung erfolgt zunächst bis zum
31.12.2024.
Begründung
Mit der Entschließung weist das Europaparlament im November 2020
auf die prekäre Lebenssituation von über 700.000 Personen hin, die in
Europa obdachlos sind, was einem Anstieg von 70% innerhalb eines
Jahrzehnts entspricht. Es betont, dass Wohnen ein grundlegendes
Menschenrecht ist, und fordert von der Kommission und den
Mitgliedstaaten stärkere Maßnahmen, um die Obdachlosigkeit in der EU
bis 2030 zu beseitigen.
Um die Obdachlosigkeit zu bekämpfen, sollte die EU-Kommission die
Mitgliedstaaten dabei unterstützen, die Überwachung zu verbessern,
weiterhin Finanzmittel bereitstellen und einen EU-Rahmen für nationale
Strategien zur Bekämpfung von Obdachlosigkeit vorschlagen. Es sollen
zielgerichtete Aktionspläne und innovative Ansätze eingeführt werden,
die auf dem Konzept beruhen, dass Wohnen ein grundlegendes
Menschenrecht ist.
Ausgangslage in Bonn:
Aktuell nimmt die Anzahl der wohnungslosen Menschen in Bonn
dramatisch zu. Laut der Stichtagserhebung des Landes NRW vom
30.06.2020 hat sich die Anzahl der wohnungslosen Menschen in Bonn
seit 2011 fast verzehnfacht.
Nach Vorausberechnungen des statistischen Landesamtes ist in Bonn
bis 2040 von einem Bevölkerungszuwachs von über 12 % auszugehen
(vgl. Bundesstadt Bonn, Mai 2020), wodurch der Bedarf an Wohnraum in
Bonn entsprechend wächst. Der Wohnungsmarkt wird diesen steigenden
Bedarf trotz vielfältiger Instrumente zur Wohnungsbauförderung nicht
decken können, so dass es einen wachsenden Nachfrageüberhang am
Wohnungsmarkt in Bonn geben wird.
V.a. Haushalte mit geringer Bonität und psychosozialen Problemen
verlieren zunehmend die Chance auf menschenwürdiges Wohnen und
somit auf Teilhabe an den Lebensvollzügen, die ein selbstbestimmtes
Leben in unserer Stadtgesellschaft ermöglichen. Eine steigende AnzahlSeite 2 von 5
Seite 3
von Menschen wird so in verfestigter Armut, Wohnungs- und
Obdachlosigkeit und Exklusion leben müssen.
Das Risiko, die Wohnung zu verlieren, nimmt zu, die Chancen, eine
Wohnung zu finden, nehmen ab.
Wohnungslosigkeit in Bonn mit allen negativen Folgen wird weiter
anwachsen, wenn dieser Entwicklung nicht gezielt entgegengewirkt wird.
Die Mittel der Unterbringung nach Ordnungsbehördengesetz (OBG)
durch die Sozialverwaltung alleine reichen für die Komplexität der
Bedarfe und zur Verbesserung der Situation nicht aus.
Auch die Hilfen der Facheinrichtungen der Wohnungslosenhilfe drohen
ins Leere zu laufen, weil angrenzende Rechtskreise und Regelsysteme
der sozialen Sicherung für die Zielgruppe bisher nicht zugänglich sind.
Die Stadt Bonn muss ein wachsendes und teures System von
Sammelunterkünften im Sinne des OBG sowie aufwändige
Versorgungsstrukturen parallel zum Regelsystem der sozialen Sicherung
organisieren und vorhalten. Dabei gelingt es nicht, Menschen langjährige
Aufenthalte in den großen Sammelunterkünften zu ersparen, weil
bedarfsgerechte Versorgungsketten fehlen, resp. für die Zielgruppe nicht
zugänglich sind.
Während die Anzahl derjenigen, die sich obdachlos (nicht zu
verwechseln mit wohnungslos) im Bonner Stadtgebiet aufhalten, seit
vielen Jahren nicht nennenswert steigt, fallen die Menschen jedoch
zunehmend durch destruktives Verhalten aufgrund der eigenen
Perspektivlosigkeit auf. Krankheit, Alter, Demenz, die Folgen jahrelanger
Sucht, psychiatrische Auffälligkeiten und unversorgte körperliche Leiden
münden in offensichtlicher werdender Verelendung. Die herkömmlichen
Versorgungssysteme greifen hier zu kurz. Stationäre Aufenthalte werden
aufgrund mangelnder Refinanzierung frühzeitig beendet. Das überfordert
die Stadtgesellschaft, aber immer mehr auch die Systeme der
Wohnungslosenhilfe und der ordnungsbehördlichen Unterbringung und
wirft in anderen Versorgungssystemen erhebliche Mehrkosten mangels
frühzeitiger Intervention auf.
Nur indem die vorhandenen Regelsysteme der sozialen Sicherung in die
rechtzeitige bedarfsgerechte Versorgung der Personengruppe der
obdachlosen Menschen eingebunden werden, kann eine Verbesserung
der Situation der Menschen erreicht werden. Andernfalls manifestieren
sich die Notlagen, die sich in Folge von Wohnungs- und Obdachlosigkeit
ausprägen.
Die EU-Resolution sowie die Situation der obdachlosen und von
Obdachlosigkeit bedrohten Menschen in Bonn veranlassen die
Sozialverwaltung im Schulterschluss mit anderen Fachämtern und der
Bonner Wohnungslosenhilfe (VfG und Caritasverband für die StadtSeite 3 von 5
Seite 4
Bonn) zur „Bonner Offensive zur Überwindung von Obdachlosigkeit“.
Hierfür fanden bereits zahlreiche vorbereitende Gespräche zwischen
dem Amt für Soziales und Wohnen und Trägervertreter*innen der
Bonner Wohnungslosenhilfe statt.
Das gemeinsame Ziel muss sein, den sich verändernden Bedarfen
wohnungsloser und obdachloser Menschen in Bonn mit Wohnangeboten
und einer angemessenen Hilfestruktur zu begegnen und Exklusion von
Menschen zu vermeiden.
Es ist erforderlich, die maßgeblichen Akteure der Stadtgesellschaft
(ressortübergreifend) zum Thema zusammenzubringen und in Gremien
mit den Fachleuten Zielsetzungen und Umsetzungsstrategien zu
erarbeiten. Hierfür ist die Einbindung Externer (z.B. LVR, Psychiatrie,
Justiz, Krankenhäuser, Wohnungsbaugesellschaften, etc.) notwendig.
Menschenwürdiges Wohnen, Anschluss an das Regelsystem der
sozialen Sicherung und selbstbestimmte Teilhabe an den üblichen
gesellschaftlichen Lebensvollzügen müssen ermöglicht werden.
Dieses große und langfristig angelegte Vorhaben muss durch eine
eigens hierfür eingerichtete Geschäftsstelle angestoßen, begleitet und
evaluiert werden, um mit der notwendigen Professionalität und Stringenz
messbare Ergebnisse zu erzielen und abzubilden sowie alle Involvierten
am Thema zu halten und die Kooperation und Kommunikation zum
Thema zu verbessern.
Im Vordergrund steht die Initialisierung des gesamten Prozesses.
Inwiefern die Weiterführung der Geschäftsstelle in der hier
vorgeschlagenen Form über den 31.12.2024 hinaus erforderlich sein
wird, wird zu gegebener Zeit zu bewerten sein. Zunächst ist die
schnellstmögliche Besetzung (möglichst noch in 2022) vorgesehen.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeich
nung
Produkt Produktbezeichnung
1.10.05 Wohnen 1.50.00.10.05.03 Wohnraumsicherung, Hilfe bei
drohender Wohnungslosigkeit
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
EinzahlungenSeite 4 von 5
Seite 5
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in 2023
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
100.000 € 150001005
73.3000
1.100.000 € 0 €
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
Anlage/n
KeineSeite 5 von 5

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Datenstand: 02.11.2026, 17:48 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de