222050 · Beschlussvorlage
Beschlussvorlage zur Einrichtung einer Geschäftsstelle für die Umsetzung der Bonner Offensive im Hinblick auf die „EU-Resolution - zur Überwindung der Obdachlosigkeit in der EU bis 2030“
Kerndaten
- Nummer
- 222050
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 24.10.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit Empfehlung
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Untergeordnet
- Beschlussvorlage zur Einrichtung einer Geschäftsstelle für die Umsetzung der Bonner Offensive im Hinblick auf die „EU-Resolution - zur Überwindung der Obdachlosigkeit in der EU bis 2030“
- Beschlussvorlage zur Fortsetzung der Bonner Offensive zur Überwindung der Obdachlosigkeit bis 2030“
- Jahresbericht der Geschäftsstelle „Bonner Offensive zur Überwindung von Wohnungslosigkeit
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Beschlussvorlage öffentlich 222050 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat: Dez. V Beschlussvorlage zur Einrichtung einer Geschäftsstelle für die Umsetzung der Bonner Offensive im Hinblick auf die „EU-Resolution - zur Überwindung der Obdachlosigkeit in der EU bis 2030“ Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 09.11.2022 Empfehlung Rat 08.12.2022 Entscheidung Beschlussvorschlag Für die Bonner Offensive zur Überwindung von Obdachlosigkeit beauftragt die Stadt Bonn die Einrichtung einer Geschäftsstelle beim Caritasverband für die Stadt Bonn, ungeachtet der beim Amt für Soziales und Wohnen der Stadt Bonn verbleibenden Federführung für die Umsetzung des Vorhabens. Folgende Aufträge werden der Geschäftsstelle über die unter der Leitung der Stadt Bonn noch einzurichtende und zu besetzende Steuerungsrunde übertragen: 1. Wohnraum sowie geeignete Unterbringungs- und Versorgungsstrukturen erschließen 2. Rechtskreisübergreifende Verantwortung und Zugänge herstellen (s. Erläuterungen in der weiteren Vorlage) 3. Kommunikationsstrukturen nach innen und außen aufbauen 4. Organisation und Durchführung von Veranstaltungen sowie Gremienarbeit, Einladung, Protokoll, Moderation, usw. Nach derzeitiger Einschätzung wird hierfür ein Vollzeit-Äquivalent benötigt, zzgl. Sachkosten und Overhead sowie Mittel zur Durchführung und Ausstattung der (Groß-) Veranstaltungen und eine geeignete Moderation. Die Gesamtkosten werden zunächst mit 100.000,-€ p.a. veranschlagt.Seite 1 von 5 Seite 2 Die Deckung der Gesamtkosten in Höhe von 100.000,00 Euro pro Jahr erfolgt in den Jahren 2023/24 aus im Haushalt des Amtes für Soziales und Wohnen für den Ausbau der Unterkunftskapazitäten veranschlagten Mitteln. Die Beauftragung per Leistungsvereinbarung erfolgt zunächst bis zum 31.12.2024. Begründung Mit der Entschließung weist das Europaparlament im November 2020 auf die prekäre Lebenssituation von über 700.000 Personen hin, die in Europa obdachlos sind, was einem Anstieg von 70% innerhalb eines Jahrzehnts entspricht. Es betont, dass Wohnen ein grundlegendes Menschenrecht ist, und fordert von der Kommission und den Mitgliedstaaten stärkere Maßnahmen, um die Obdachlosigkeit in der EU bis 2030 zu beseitigen. Um die Obdachlosigkeit zu bekämpfen, sollte die EU-Kommission die Mitgliedstaaten dabei unterstützen, die Überwachung zu verbessern, weiterhin Finanzmittel bereitstellen und einen EU-Rahmen für nationale Strategien zur Bekämpfung von Obdachlosigkeit vorschlagen. Es sollen zielgerichtete Aktionspläne und innovative Ansätze eingeführt werden, die auf dem Konzept beruhen, dass Wohnen ein grundlegendes Menschenrecht ist. Ausgangslage in Bonn: Aktuell nimmt die Anzahl der wohnungslosen Menschen in Bonn dramatisch zu. Laut der Stichtagserhebung des Landes NRW vom 30.06.2020 hat sich die Anzahl der wohnungslosen Menschen in Bonn seit 2011 fast verzehnfacht. Nach Vorausberechnungen des statistischen Landesamtes ist in Bonn bis 2040 von einem Bevölkerungszuwachs von über 12 % auszugehen (vgl. Bundesstadt Bonn, Mai 2020), wodurch der Bedarf an Wohnraum in Bonn entsprechend wächst. Der Wohnungsmarkt wird diesen steigenden Bedarf trotz vielfältiger Instrumente zur Wohnungsbauförderung nicht decken können, so dass es einen wachsenden Nachfrageüberhang am Wohnungsmarkt in Bonn geben wird. V.a. Haushalte mit geringer Bonität und psychosozialen Problemen verlieren zunehmend die Chance auf menschenwürdiges Wohnen und somit auf Teilhabe an den Lebensvollzügen, die ein selbstbestimmtes Leben in unserer Stadtgesellschaft ermöglichen. Eine steigende AnzahlSeite 2 von 5 Seite 3 von Menschen wird so in verfestigter Armut, Wohnungs- und Obdachlosigkeit und Exklusion leben müssen. Das Risiko, die Wohnung zu verlieren, nimmt zu, die Chancen, eine Wohnung zu finden, nehmen ab. Wohnungslosigkeit in Bonn mit allen negativen Folgen wird weiter anwachsen, wenn dieser Entwicklung nicht gezielt entgegengewirkt wird. Die Mittel der Unterbringung nach Ordnungsbehördengesetz (OBG) durch die Sozialverwaltung alleine reichen für die Komplexität der Bedarfe und zur Verbesserung der Situation nicht aus. Auch die Hilfen der Facheinrichtungen der Wohnungslosenhilfe drohen ins Leere zu laufen, weil angrenzende Rechtskreise und Regelsysteme der sozialen Sicherung für die Zielgruppe bisher nicht zugänglich sind. Die Stadt Bonn muss ein wachsendes und teures System von Sammelunterkünften im Sinne des OBG sowie aufwändige Versorgungsstrukturen parallel zum Regelsystem der sozialen Sicherung organisieren und vorhalten. Dabei gelingt es nicht, Menschen langjährige Aufenthalte in den großen Sammelunterkünften zu ersparen, weil bedarfsgerechte Versorgungsketten fehlen, resp. für die Zielgruppe nicht zugänglich sind. Während die Anzahl derjenigen, die sich obdachlos (nicht zu verwechseln mit wohnungslos) im Bonner Stadtgebiet aufhalten, seit vielen Jahren nicht nennenswert steigt, fallen die Menschen jedoch zunehmend durch destruktives Verhalten aufgrund der eigenen Perspektivlosigkeit auf. Krankheit, Alter, Demenz, die Folgen jahrelanger Sucht, psychiatrische Auffälligkeiten und unversorgte körperliche Leiden münden in offensichtlicher werdender Verelendung. Die herkömmlichen Versorgungssysteme greifen hier zu kurz. Stationäre Aufenthalte werden aufgrund mangelnder Refinanzierung frühzeitig beendet. Das überfordert die Stadtgesellschaft, aber immer mehr auch die Systeme der Wohnungslosenhilfe und der ordnungsbehördlichen Unterbringung und wirft in anderen Versorgungssystemen erhebliche Mehrkosten mangels frühzeitiger Intervention auf. Nur indem die vorhandenen Regelsysteme der sozialen Sicherung in die rechtzeitige bedarfsgerechte Versorgung der Personengruppe der obdachlosen Menschen eingebunden werden, kann eine Verbesserung der Situation der Menschen erreicht werden. Andernfalls manifestieren sich die Notlagen, die sich in Folge von Wohnungs- und Obdachlosigkeit ausprägen. Die EU-Resolution sowie die Situation der obdachlosen und von Obdachlosigkeit bedrohten Menschen in Bonn veranlassen die Sozialverwaltung im Schulterschluss mit anderen Fachämtern und der Bonner Wohnungslosenhilfe (VfG und Caritasverband für die StadtSeite 3 von 5 Seite 4 Bonn) zur „Bonner Offensive zur Überwindung von Obdachlosigkeit“. Hierfür fanden bereits zahlreiche vorbereitende Gespräche zwischen dem Amt für Soziales und Wohnen und Trägervertreter*innen der Bonner Wohnungslosenhilfe statt. Das gemeinsame Ziel muss sein, den sich verändernden Bedarfen wohnungsloser und obdachloser Menschen in Bonn mit Wohnangeboten und einer angemessenen Hilfestruktur zu begegnen und Exklusion von Menschen zu vermeiden. Es ist erforderlich, die maßgeblichen Akteure der Stadtgesellschaft (ressortübergreifend) zum Thema zusammenzubringen und in Gremien mit den Fachleuten Zielsetzungen und Umsetzungsstrategien zu erarbeiten. Hierfür ist die Einbindung Externer (z.B. LVR, Psychiatrie, Justiz, Krankenhäuser, Wohnungsbaugesellschaften, etc.) notwendig. Menschenwürdiges Wohnen, Anschluss an das Regelsystem der sozialen Sicherung und selbstbestimmte Teilhabe an den üblichen gesellschaftlichen Lebensvollzügen müssen ermöglicht werden. Dieses große und langfristig angelegte Vorhaben muss durch eine eigens hierfür eingerichtete Geschäftsstelle angestoßen, begleitet und evaluiert werden, um mit der notwendigen Professionalität und Stringenz messbare Ergebnisse zu erzielen und abzubilden sowie alle Involvierten am Thema zu halten und die Kooperation und Kommunikation zum Thema zu verbessern. Im Vordergrund steht die Initialisierung des gesamten Prozesses. Inwiefern die Weiterführung der Geschäftsstelle in der hier vorgeschlagenen Form über den 31.12.2024 hinaus erforderlich sein wird, wird zu gegebener Zeit zu bewerten sein. Zunächst ist die schnellstmögliche Besetzung (möglichst noch in 2022) vorgesehen. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeich nung Produkt Produktbezeichnung 1.10.05 Wohnen 1.50.00.10.05.03 Wohnraumsicherung, Hilfe bei drohender Wohnungslosigkeit Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen EinzahlungenSeite 4 von 5 Seite 5 Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in 2023 Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 100.000 € 150001005 73.3000 1.100.000 € 0 € Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich Anlage/n KeineSeite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:48 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de