222019-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Parken im Quartier: effiziente Parkraumbewirtschaftung durch die Nutzung leerstehender Parkplätze
Kerndaten
- Nummer
- 222019-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 13.12.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Kenntnisnahme
- Sitzung des Hauptausschusses Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 222019-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Parken im Quartier: effiziente Parkraumbewirtschaftung durch die Nutzung leerstehender Parkplätze Beratungsfolge Ausschuss für Mobilität und Verkehr 26.01.2023 Kenntnisnahme Hauptausschuss 02.02.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Im Rahmen der einzelnen Parkraumkonzepte erfolgt bei der Datenerhebung durch Begehungen auch eine Erfassung von größeren privaten Stellplatzanlagen im jeweiligen Untersuchungsgebiet. Dies kann aufgrund der hohen Anzahl an Privatgrundstücken nur überschlägig erfolgen, um den Arbeitsaufwand in einem vertretbaren und effektiven Umfang zu halten. Kleinere Anlagen sind für die Gesamtbetrachtung in der Regel auch nicht wesentlich. Nicht zugängliche Bereiche werden auf Basis von Luftbildern ausgewertet und abgeschätzt. Die Anzahl von Stellplätzen in Garagen und Tiefgaragen können dabei jedoch nicht eingesehen und somit nur eingeschränkt erfasst werden. Bei Annahme des Antrages und entsprechender Beschlussfassung im Hauptausschuss wird die Verwaltung prüfen, in welcher Form größere private Stellplatzanlagen oder Tiefgaragen für die Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden können. Dabei gilt es jedoch auch rechtlich prüfen zu lassen, in welcher Form eine kommerzielle Bewirtschaftung von privaten Stellplätzen durch die Kommune organisiert werden darf. Des Weiteren gilt es zu prüfen, welche Gegenleistungen für private Anbieter*innen geschaffen werden könnten und dürften. Die Verwaltung weist jedoch darauf hin, dass eine entsprechende Regelung, sofern sie denn zulässig wäre, aufgrund der dafür erforderlichen personellen Ressourcen bzw. des notwendigen finanziellen Aufwandes nur für größere private Stellplatzanlagen zielführend ist. Nach Abschluss der rechtlichen Prüfungen, wird die Verwaltung die Politik über die Ergebnisse informieren und entsprechende Gespräche mit den Eigentümer*innen im Rahmen der Parkraumkonzepte aufnehmen. Anlage/nSeite 1 von 2 Seite 2 KeineSeite 2 von 2
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