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222019-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Parken im Quartier: effiziente Parkraumbewirtschaftung durch die Nutzung leerstehender Parkplätze

Nummer
222019-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
13.12.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 26.01.2023 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Hauptausschusses 02.02.2023 Kenntnisnahme
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  1. 222019 Parken im Quartier: effiziente Parkraumbewirtschaftung durch die Nutzung leerstehender Parkplätze

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
222019-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Parken im Quartier: effiziente
Parkraumbewirtschaftung durch die Nutzung
leerstehender Parkplätze
Beratungsfolge
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 26.01.2023 Kenntnisnahme
Hauptausschuss 02.02.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Im Rahmen der einzelnen Parkraumkonzepte erfolgt bei der Datenerhebung
durch Begehungen auch eine Erfassung von größeren privaten
Stellplatzanlagen im jeweiligen Untersuchungsgebiet. Dies kann aufgrund der
hohen Anzahl an Privatgrundstücken nur überschlägig erfolgen, um den
Arbeitsaufwand in einem vertretbaren und effektiven Umfang zu halten.
Kleinere Anlagen sind für die Gesamtbetrachtung in der Regel auch nicht
wesentlich. Nicht zugängliche Bereiche werden auf Basis von Luftbildern
ausgewertet und abgeschätzt. Die Anzahl von Stellplätzen in Garagen und
Tiefgaragen können dabei jedoch nicht eingesehen und somit nur
eingeschränkt erfasst werden.
Bei Annahme des Antrages und entsprechender Beschlussfassung im
Hauptausschuss wird die Verwaltung prüfen, in welcher Form größere private
Stellplatzanlagen oder Tiefgaragen für die Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt
werden können. Dabei gilt es jedoch auch rechtlich prüfen zu lassen, in welcher
Form eine kommerzielle Bewirtschaftung von privaten Stellplätzen durch die
Kommune organisiert werden darf. Des Weiteren gilt es zu prüfen, welche
Gegenleistungen für private Anbieter*innen geschaffen werden könnten und
dürften.
Die Verwaltung weist jedoch darauf hin, dass eine entsprechende Regelung,
sofern sie denn zulässig wäre, aufgrund der dafür erforderlichen personellen
Ressourcen bzw. des notwendigen finanziellen Aufwandes nur für größere
private Stellplatzanlagen zielführend ist.
Nach Abschluss der rechtlichen Prüfungen, wird die Verwaltung die Politik über
die Ergebnisse informieren und entsprechende Gespräche mit den
Eigentümer*innen im Rahmen der Parkraumkonzepte aufnehmen.
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