← zurück zu 222006

222006-81 AA · Änderungsantrag

Koalitions-ÄA zu Vorhaben 4.3.1.3 und 5.4.2.1. Beratungs- und Förderprogramm für energetische Sanierung und Heizungstausch in Altbauten * Zielbeschluss Bonner Klimaplan Antrag zur Vorlage 222006

Nummer
222006-81 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
20.03.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sondersitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 21.03.2023 Empfehlung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 72,1 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 222006 Zielbeschluss Bonner Klimaplan

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (4.962 Zeichen)
Änderungsantrag
öffentlich
222006-81 AA
Antragsteller/in:
Dr. Dominik Maxein
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Luca Samlidis
Hanno von Raußendorf
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Friederike Dietsch
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
20.03.2023
Koalitions-ÄA zu Vorhaben 4.3.1.3 und 5.4.2.1.
Beratungs- und Förderprogramm für energetische
Sanierung und Heizungstausch in Altbauten *
Zielbeschluss Bonner Klimaplan Antrag zur Vorlage
222006
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
21.03.2023 Empfehlung
Inhalt des Änderungsantrags
Der Steckbrief 4.3.1.3 (Förderprogramm für die sozialverträgliche energetische
Altbaumodernisierung (Zielgruppe private Vermieter*innen) wird inhaltlich und
bezüglich der Mittel in den Steckbrief 5.4.2.1. Austausch-Kampagne Heizöl-
und Erdgas-Heizungen zusammengefasst. Der Steckbrief 5.4.2.1. wird
umbenannt in “Beratungs- und Förderprogramm für energetische Sanierung
und Heizungstausch in Altbauten”. Dadurch wird das Beratungsangebot
zielführend mit dem Förderprogramm zusammengelegt.
Die Stadtverwaltung entwirft bis Ende 2023 das Förderprogramm, welches die
folgenden Ziele soweit wie möglich umsetzt, und legt es den politischen
Gremien zur Entscheidung vor:
• Das Programm soll sich zunächst auf Häuser mit besonders hohem
Energie-Einsparpotential und alten Heizungsanlagen beziehen, z. B.
solche, die vor 1980 errichtet wurden.
• Der Fokus der Umsetzung liegt zunächst auf der Isolierung der
Altbauten, da diese gerade bei alten Heizungsanlagen einen großen
Einspareffekt bringt und oft Voraussetzung für einen Heizungswechsel
ist. Die Mittel dazu kommen aus dem bisherigen Klimaplan-Paket
4.3.1.3.
• Aus dem Klimaplan-Paket 5.4.2.1. stammt die Beratungsleistung, die
darauf abzielt zu prüfen, welche klimaneutrale Heizungstechnik an
dieser Stelle im gesamtstädtischen Interesse besonders förderwürdig istSeite 1 von 3
Seite 2
(Wärmepumpe mit Solar, Wärme Gemeinschaft, Quartierslösung,
Nahwärme, Fernwärme).
• Das Förderprogramm soll den Zusammenschluss von Nachbarschaften
in "Wärmegemeinschaften" besonders fördern, weil größere Anlagen
wesentlich effizienter arbeiten, besonders im Bereich der Erdwärme.
• Die Förderung soll weitgehend nicht als Zuschuss, sondern als
kostengünstiges Darlehen erfolgen. Die Höhe der Rückzahlung soll sich
an den eingesparten Energiekosten orientieren. Für den
Heizungstausch könnten Mietmodelle eine alternative Umsetzung sein.
Das Programm soll sich so zumindest teilweise refinanzieren und der
Fördertopf sich wieder füllen. Zur Umsetzung ist insbesondere zu
prüfen, ob der Fördertopf bei einer städtischen Tochtergesellschaft,
beispielsweise der SWB Energie & Wasser, angesiedelt werden kann
oder ob eine weitere Marktöffnung sinnvoll und notwendig ist.
• Um den sozialen Aspekt zu berücksichtigen, sollen Haushalte, die sich
den Sanierung und Heizungstausch aus Eigenmitteln leisten können,
von der Förderung ausgenommen werden, nicht jedoch von der
Beratung. Im Sinne des bisherigen Steckbriefs 4.3.1.3. soll das
Förderprogramm ausdrücklich auch private Vermieter*innen
ansprechen.
Begründung
Dieser Antrag zielt darauf ab, dass die energetische Sanierung und der
Heizungstausch vor allem bei den Häusern vorangetrieben wird, bei denen ein
großes Einsparpotential besteht und/oder deren Heizungsanlage aus
klimapolitischer Sicht besonders dringend getauscht werden muss. Die
Isolierung der Häuser ist prioritär voranzutreiben und erst nach der baldigen
Fertigstellung der kommunalen Wärmeplanung den Rest-Energiebedarf mit
neuen Heizungsanlagen abzudecken.
Das Förderprogramm trägt der Tatsache Rechnung, dass sich die
energetischen Maßnahmen zwar langfristig meist finanziell lohnen, sich
manche Vermieter*innen und Hausbesitzer*innen die anfängliche Investition
aber nicht leisten können. Über diese Hürde soll die Förderung in Form eines
Darlehens oder rückzahlbaren Zuschusses hinweghelfen. Die
Rückzahlungsmodalitäten sollen sich entsprechend an den eingesparten
Energiekosten orientieren. Die Rückzahlungen sollen für die Förderung neuer
Projekte des Programms eingesetzt werden.
Heizungstausch auf Kreditbasis oder als Mietmodell gibt es unter dem
Stichwort “Contracting” bereits auf dem Markt, allerdings nach rein
wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Dabei kommt es daher auch zu einem
Einbau neuer Gasheizungen, was dem Ziel der Klimaneutralität entgegenläuft.
Da die Stadt selbst vermutlich nicht als ein solcher Anbieter auftreten oder
Förderungen als Darlehen vergeben darf, sollte sie mit Contracting-Anbietern
zusammenarbeiten, zum Beispiel mit den Stadtwerken. Auf diese Weise sollenSeite 2 von 3
Seite 3
mit dem städtischen Ziel der Klimaneutralität und der städtischen
Wärmeplanung kompatible Maßnahmen gefördert werden.
Wo Vermieter:innen sich die Sanierung zwar leisten können, aber nicht die
Energie aufbringen, diese ohne Hilfe durchzuführen, soll Beratung aktiv
werden.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 10:25 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de