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222006 · Beschlussvorlage

Zielbeschluss Bonner Klimaplan

Nummer
222006
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
01.12.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 14.03.2023 Empfehlung
  2. Sitzung des Kulturausschusses 28.02.2023 Empfehlung
  3. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 01.03.2023 Empfehlung
  4. Sitzung des Schulausschusses 23.02.2023 Empfehlung
  5. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 28.02.2023 Anhörung
  6. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 15.03.2023 Empfehlung
  7. Sitzung des Unterausschusses für Digitalisierung und Organisation 09.03.2023 Empfehlung
  8. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 01.03.2023 Anhörung
  9. Sitzung des Hauptausschusses 16.03.2023 Empfehlung
  10. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 02.03.2023 Empfehlung
  11. Sitzung des Rates 23.03.2023 Entscheidung federführend
  12. Sitzung des Unterausschusses Denkmalschutz 01.03.2023 Empfehlung
  13. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 22.03.2023 Empfehlung
  14. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 15.03.2023 Empfehlung
  15. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 07.03.2023 Anhörung
  16. Sitzung des Ausschusses für für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit 02.03.2023 Empfehlung
  17. Sitzung des Betriebsausschusses SGB 16.03.2023 Empfehlung
  18. Sitzung des Betriebsausschusses für Seniorenzentren 24.01.2023 Empfehlung
  19. Sondersitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 21.03.2023 Empfehlung
  20. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 15.03.2023 Anhörung
  21. Sitzung des Sportausschusses 09.03.2023 Empfehlung
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Untergeordnet

  1. 222006-32 AA Änderungsantrag der Koalition - Zielbeschluss Bonner Klimaplan Antrag zur Vorlage 222006, hier: Potenzial ökologischer und klimaschonender Gemeinschaftsverpflegung voll ausschöpfen
  2. 222006-63 AA Änderungsantrag der Koalition - Zielbeschluss Bonner Klimaplan Antrag zur Vorlage 222006, hier: Entwicklungsgemeinschaft Ladesäule 2.0
  3. 222006-43 ST ST zu 17 AA: FDP-Änderungsantrag: Zielbeschluss Bonner Klimaplan, hier: Mobilitätsangebote Antrag zur Vorlage
  4. 222006-04 AA FDP-Änderungsantrag: Zielbeschluss Bonner Klimaplan, hier: Freifläche zur Installation von Photovoltaik im Umfang von 200 MWp Antrag zur Vorlage 222006
  5. 222006-17 AA FDP-Änderungsantrag: Zielbeschluss Bonner Klimaplanhier: Mobilitätsangebote Antrag zur Vorlage
  6. 222006-78 ST Zielbeschluss Bonner Klimaplan - Übersicht der geänderten Empfehlungen der vorberatenden Gremien
  7. 222006-51 ST ST zu 03 AA: BBB-Änderungsantrag: Zielbeschluss Bonner Klimaplan
  8. 222006-31 AA Änderungsantrag der Koalition - Zielbeschluss Bonner Klimaplan Antrag zur Vorlage 222006, hier: Lernmodul "Go Solar" für Bonneum Schulen
  9. 222006-80 AA Koalitions-ÄA zu Vorhaben 3.4.1.1. Klimapakt von Stadt und Wirtschaft * Zielbeschluss Bonner Klimaplan Antrag zur Vorlage 222006
  10. 222006-87 AA Koalitions-ÄA zu Vorhaben 6.3.1.1.: “Park and Ride” vorantreiben * Zielbeschluss Bonner Klimaplan Antrag zur Vorlage 222006
  11. 222006-26 AA FDP AA: Zielbeschluss Bonner Klimaplan Antrag zur Vorlage 222006; hier: Bd. 2, Unterpunkt 2.2.1.1 Schulische Klima-Bildung zu Ernährung, Konsum und klima[1]schonendem Verhalten (1.150 TEUR)
  12. 222006-27 AA FDP-Änderungsantrag: Zielbeschluss Bonner Klimaplan Antrag zur Vorlage 222006; hier: Bd. 2, Unterpunkt 2.1.2.1 Stadtweite Mitmachinitiative Klimaneutrales Bonn (535 TEUR)
  13. 222006-76 AA CDU-Änderungsantrag: Ergänzung der Beschlussvorlage, Zielbeschluss Bonner Klimaplan Antrag zur Vorlage 222006
  14. 222006-07 AA FDP-Änderungsantrag: Zielbeschluss Bonner Klimaplan, hier: Treibhausgasbilanzierung Antrag zur Vorlage 222006
  15. 222006-05 AA FDP-Änderungsantrag: Zielbeschluss Bonner Klimaplan, hier: Energetische sowie CO2-Bilanz des Seilbahnprojekts Antrag zur Vorlage 222006
  16. 222006-34 ST ST zu AA 11: FDP-Änderungsantrag: Zielbeschluss Bonner Klimaplan; hier: Energieverbrauch Bonner Bäder und CO2-Kompensationsmöglichkeiten
  17. 222006-10 AA FDP-Änderungsantrag: Zielbeschluss Bonner Klimaplan; hier: Energieverbrauch von Liegenschaften der Kommune, sowie der Konzerntöchter Antrag zur Vorlage 222006
  18. 222006-82 AA Koalitions-ÄA zu Vorhaben 1.1.1.1. Wissenschaftliche Begleitung der Klimaplanwirkungen * Zielbeschluss Bonner Klimaplan Antrag zur Vorlage 222006
  19. 222006-84 AA Änderungsanträge der Koalition: Zielbeschluss Bonner Klimaplan Antrag zur Vorlage 222006
  20. 222006-24 ST Stellungnahme zu CDU-Änderungsantrag (222006-22 AA): Fragen zur Bonner THG-Bilanzierung - Zielbeschluss Bonner Klimaplan Antrag zur Vorlage 222006
  21. 222006-30 AA Änderungsantrag der Koalition - Zielbeschluss Bonner Klimaplan Antrag zur Vorlage 222006, hier: sichere und gesunde Schulwege
  22. 222006-11 AA FDP-Änderungsantrag: Zielbeschluss Bonner Klimaplan; hier: Energieverbrauch Bonner Bäder und CO2-Kompensationsmöglichkeiten Antrag zur Vorlage 222006
  23. 222006-06 AA FDP-Änderungsantrag: Zielbeschluss Bonner Klimaplan, hier: Potenzial kommunaler Liegenschaften zur Nutzung von Photovoltaik auf Dächern und Freiflächen Antrag zur Vorlage 222006
  24. 222006-08 AA FDP-Änderungsantrag: Zielbeschluss Bonner Klimaplan, hier: Pendlerzahlen Antrag zur Vorlage 222006
  25. 222006-25 AA FDP Änderungsantrag: Zielbeschluss Bonner Klimaplan Antrag zur Vorlage 222006; hier: Sektorenkopplung
  26. 222006-40 BBB-Anfrage zum Zielbeschluss Bonner Klimaplan
  27. 222006-79 AA Koalitions-ÄA zu Vorhaben 6.3.3.1. Prioritäten für Mobilstationen * Zielbeschluss Bonner Klimaplan Antrag zur Vorlage 222006
  28. 222006-57 ST ST zu 05 AA: FDP-Änderungsantrag: Zielbeschluss Bonner Klimaplan, hier: Energetische sowie CO2-Bilanz des Seilbahnprojekts Antrag zur Vorlage 222006
  29. 222006-20 AA FDP Änderungsantrag: Zielbeschluss Bonner Klimaplan; hier: Herstellung von Transparenz über CO2-Eintrag aus Transitverkehren sowie aus Müllverbrennung für andere Kommunen Antrag zur Vorlage
  30. 222006-85 AA Änderungsanträge der Koalition: Zielbeschluss Bonner Klimaplan Antrag zur Vorlage 222006
  31. 222006-12 AA FDP-Änderungsantrag: Zielbeschluss Bonner Klimaplan; hier: Energieverbrauch Bonner Kläranlagen und Kompensationsmöglichkeiten Antrag zur Vorlage 222006
  32. 222006-81 AA Koalitions-ÄA zu Vorhaben 4.3.1.3 und 5.4.2.1. Beratungs- und Förderprogramm für energetische Sanierung und Heizungstausch in Altbauten * Zielbeschluss Bonner Klimaplan Antrag zur Vorlage 222006
  33. 222006-41 AA Änderungsantrag der Koalition - Zielbeschluss Bonner Klimaplan Antrag zur Vorlage 222006, hier: Stärkung sozialer Aspekte und Teilhabe in der Klimaneutralitäts-Strategie
  34. 222006-50 ST ST zu 28 AA: FDP-AA zum Zielbeschluss Bonner Klimaplan Antrag zur Vorlage ; hier: Bd. 2, Unterpunkt 2.1.2.2 Kampagne zur Abfallvermeidung und verbesserten Mülltrennung (60 TEUR)
  35. 222006-74 ST ST zu 08 AA: FDP-Änderungsantrag: Zielbeschluss Bonner Klimaplan, hier: Pendlerzahlen Antrag zur Vorlage 222006
  36. 222006-72 AA Änderungsantrag der Koalition - Zielbeschluss Bonner Antrag zur Vorlage 222006, hier: Betriebliches Mobilitätsmanagement
  37. 222006-49 ST ST zu 23 AA: FDP-Änderungsantrag: Zielbeschluss Bonner Klimaplan; hier: Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren Antrag zur Vorlage
  38. 222006-69 AA CDU-Änderungsantrag: Zielbeschluss Bonner Klimaplan Antrag zur Vorlage 222006 (MOVE)
  39. 222006-44 ST ST zu 16 AA: FDP Änderungsantrag: Zielbeschluss Bonner Klimaplan; hier: Verhalten zur Verkehrsmittelwahl Antrag zur Vorlage
  40. 222006-14 AA FDP-Änderungsantrag: Zielbeschluss Bonner Klimaplan; hier: Personalbedarf zur Umsetzung des Klimaplans Antrag zur Vorlage 222006
  41. 222006-91 ST Zielbeschluss Bonner Klimaplan – aktuelle Informationen zu den Personal- und Finanzbedarfen resultierend aus den bisherigen Vorberatungsergebnissen (Stand 22.03.23)
  42. 222006-28 AA FDP-AA zum Zielbeschluss Bonner Klimaplan Antrag zur Vorlage 222006; hier: Bd. 2, Unterpunkt 2.1.2.2 Kampagne zur Abfallvermeidung und verbesserten Mülltrennung (60 TEUR)
  43. 222006-55 AA Koalitions-Änderungsantrag –Zielbeschluss Bonner Klimaplan (Erhöhung Sportfördermittel) Antrag zur Vorlage 222006
  44. 222006-22 AA CDU-Änderungsantrag: Fragen zur Bonner THG-Bilanzierung - Zielbeschluss Bonner Klimaplan Antrag zur Vorlage 222006
  45. 222006-38 AA CDU-Änderungsantrag: Zielbeschluss Bonner Klimaplan Antrag zur Vorlage 222006
  46. 222006-62 AA Änderungsantrag der Koalition - Zielbeschluss Bonner Klimaplan Antrag zur Vorlage 222006, hier: Kompensation nicht vermeidbarer THG-Emissionen durch Bonner Unternehmen
  47. 222006-13 AA FDP-Änderungsantrag: Zielbeschluss Bonner Klimaplan; hier: Stadtverwaltung inklusive Konzerntöchter als Vorbild für Arbeitgeber Antrag zur Vorlage 222006
  48. 222006-42 ST ST zu 18 AA: FDP Änderungsantrag: Zielbeschluss Bonner Klimaplan; hier: Quantifizierbarkeit im Transformationsprozess Antrag zur Vorlage
  49. 222006-67 AA Zielbeschluss Bonner Klimaplan Änderungsantrag der Koalition zur Vorlage 222006 Graue Energie / Erhaltung von Bestandsgebäuden
  50. 222006-19 AA FDP Änderungsantrag: Zielbeschluss Bonner Klimaplan; hier: Nutzung von Arbeitszimmern als Gästezimmer Antrag zur Vorlage
  51. 222006-70 AA CDU-Änderungsantrag: Bonner Klimaplan
  52. 222006-90 AA Koalitions-ÄA zu Vorhaben 3.6.1.1 Landwirtschaft und 6.3.1.1 ÖPNV, Zielbeschluss Bonner Klimaplan Antrag zur Vorlage 222006
  53. 222006-83 AA Koalitions-ÄA zu Vorhaben 5.3.2.3. Fachbetriebe und Ausbildungsberufe zum Klima-Umbau der Stadt fördern * Zielbeschluss Bonner Klimaplan Antrag zur Vorlage 222006
  54. 222006-36 ST ST zu AA 13: FDP-Änderungsantrag: Zielbeschluss Bonner Klimaplan; hier: Stadtverwaltung inklusive Konzerntöchter als Vorbild für Arbeitgeber
  55. 222006-16 AA FDP Änderungsantrag: Zielbeschluss Bonner Klimaplan; hier: Verhalten zur Verkehrsmittelwahl Antrag zur Vorlage
  56. 222006-68 AA Änderungsantrag der Koalition - Zielbeschluss Bonner Klimaplan Antrag zur Vorlage 222006, hier: Arbeitsgruppe Innenentwicklung
  57. 222006-02 Stellungnahme des Klimaschutzbeirates zum Klimaplan
  58. 222006-89 AA Koalition AA: Zielbeschluss Bonner Klimaplan Antrag zur Vorlage 222006, hier: Initiative flächensparendes Wohnen
  59. 222006-09 AA FDP-Änderungsantrag: Zielbeschluss Bonner Klimaplan, hier: CO2-Einträge durch die Umsetzung von Maßnahmen aus dem Klimaplan Antrag zur Vorlage 222006
  60. 222006-53 ST ST zu 06 AA: FDP-Änderungsantrag: Zielbeschluss Bonner Klimaplan, hier: Potenzial kommunaler Liegenschaften zur Nutzung von Photovoltaik auf Dächern und Freiflächen Antrag zur Vorlage 222006
  61. 222006-56 AA BBB-Änderungsantrag zum Zielbeschluss Bonner Klimaplan
  62. 222006-77 ST ST zu 222006-40 Große Anfrage: BBB-Anfrage zum Zielbeschluss Bonner Klimaplan
  63. 222006-48 ST ST zu 21 AA: FDP Änderungsantrag: Zielbeschluss Bonner Klimaplan; hier: Solarkataster Antrag zur Vorlage
  64. 222006-75 AA CDU-Änderungsantrag: Begrünung von Straßenbahntrassen, Zielbeschluss Bonner Klimaplan Antrag zur Vorlage 222006
  65. 222006-39 AA SPD-Änderungsantrag: Zielbeschluss Bonner Klimaplan Antrag zur Vorlage
  66. 222006-35 ST ST zu AA 12: FDP-Änderungsantrag: Zielbeschluss Bonner Klimaplan; hier: Energieverbrauch Bonner Kläranlagen und Kompensationsmöglichkeiten
  67. 222006-46 ST ST zu 07 AA: FDP-Änderungsantrag: Zielbeschluss Bonner Klimaplan, hier: Treibhausgasbilanzierung Antrag zur Vorlage 222006
  68. 222006-64 ST Zielbeschluss Bonner Klimaplan - weitergehende Informationen zu Aktivitäten der SWB im Handlungsfeld Mobilität
  69. 222006-33 ST ST zu AA 10: FDP-Änderungsantrag: Zielbeschluss Bonner Klimaplan; hier: Energieverbrauch von Liegenschaften der Kommune, sowie der Konzerntöchter Antrag zur Vorlage
  70. 222006-37 ST ST zu AA 27: FDP-Änderungsantrag: Zielbeschluss Bonner Klimaplan Antrag zur Vorlage ; hier: Bd. 2, Unterpunkt 2.1.2.1 Stadtweite Mitmachinitiative Klimaneutrales Bonn (535 TEUR)
  71. 222006-88 AA FDP-Änderungsantrag: zu DS 222006-36 ST Stadtverwaltung inklusive Konzerntöchter als Vorbild für Arbeitgeber
  72. 222006-47 ST ST zu 19 AA: FDP Änderungsantrag: Zielbeschluss Bonner Klimaplan; hier: Nutzung von Arbeitszimmern als Gästezimmer Antrag zur Vorlage
  73. 222006-66 AA CDU-Änderungsantrag: Zielbeschluss Bonner Klimaplan Antrag zur Vorlage 222006
  74. 222006-03 AA BBB-Änderungsantrag: Zielbeschluss Bonner Klimaplan
  75. 222006-52 ST ST zu 04 AA: FDP-Änderungsantrag: Zielbeschluss Bonner Klimaplan, hier: Freifläche zur Installation von Photovoltaik im Umfang von 200 MWp Antrag zur Vorlage 222006
  76. 222006-92 AA FDP-Änderungsantrag: Zielbeschluss Bonner Klimaplan Antrag zur Vorlage 222006
  77. 222006-73 AA Änderungsantrag der Koalition - Zielbeschluss Bonner Klimaplan Antrag zur Vorlage 222006, hier: klimaneutraler Gebäudebestand
  78. 222006-21 AA FDP Änderungsantrag: Zielbeschluss Bonner Klimaplan; hier: Solarkataster Antrag zur Vorlage 222006
  79. 222006-71 AA Änderungsantrag der Koalition - Zielbeschluss Bonner Klimaplan Antrag zur Vorlage 222006, hier: Mobilitätsapp
  80. 222006-86 AA CDU-Änderungsantrag: Förderprogramm Obstbäume, Zielbeschluss Bonner Klimaplan Antrag zur Vorlage 222006
  81. 222006-29 AA Änderungsantrag der Koalition - Zielbeschluss Bonner Klimaplan Antrag zur Vorlage 222006, hier: Schulische Klimabildung
  82. 222006-60 ST ST zu 09 AA: FDP-Änderungsantrag: Zielbeschluss Bonner Klimaplan, hier: CO2-Einträge durch die Umsetzung von Maßnahmen aus dem Klimaplan Antrag zur Vorlage 222006
  83. 222006-61 ST ST zu 20 AA: FDP Änderungsantrag: Zielbeschluss Bonner Klimaplan; hier: Herstellung von Transparenz über CO2-Eintrag aus Transitverkehren sowie aus Müllverbrennung für andere Kommunen Antrag zur Vorlage
  84. 222006-18 AA FDP Änderungsantrag: Zielbeschluss Bonner Klimaplan; hier: Quantifizierbarkeit im Transformationsprozess Antrag zur Vorlage
  85. 222006-94 ST FDP-Große Anfrage: Evaluation des sog. Klimaplans hier: Vertagungsbitte
  86. 222006-58 ST ST zu 56 AA: BBB-Änderungsantrag zum Zielbeschluss Bonner Klimaplan
  87. 222006-15 ST Zielbeschluss Bonner Klimaplan - weitergehende Informationen zu den Personal- und Finanzbedarfen
  88. 222006-45 ST ST zu 14 AA: FDP-Änderungsantrag: Zielbeschluss Bonner Klimaplan; hier: Personalbedarf zur Umsetzung des Klimaplans Antrag zur Vorlage 222006
  89. 222006-01 ST Zielbeschluss Bonner Klimaplan
  90. 222006-65 AA Koalitions-ÄA: Initiative gestapeltes Gewerbe - Antrag zur Vorlage 222006: Zielbeschluss Bonner Klimaplan
  91. 222006-54 ST ST zu 25 AA: FDP Änderungsantrag: Zielbeschluss Bonner Klimaplan Antrag zur Vorlage 222006; hier: Sektorenkopplung
  92. 222006-93 FDP-Große Anfrage: Evaluation des sog. Klimaplans
  93. 222006-23 AA FDP-Änderungsantrag: Zielbeschluss Bonner Klimaplan; hier: Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren Antrag zur Vorlage 222006
  94. 222006-59 AA Änderungsantrag CDU-Fraktion: Zielbeschluss Bonner Klimaplan Antrag zur Vorlage 222006

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Beschlussvorlage
öffentlich
222006
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
Zielbeschluss Bonner Klimaplan
Beratungsfolge
Rat 08.12.2022 Entscheidung
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
17.01.2023 Empfehlung
Bezirksvertretung Bad Godesberg 18.01.2023 Anhörung
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 18.01.2023 Empfehlung
Unterausschuss für Digitalisierung und
Organisation
18.01.2023 Empfehlung
Schulausschuss 19.01.2023 Empfehlung
Bezirksvertretung Hardtberg 24.01.2023 Anhörung
Kulturausschuss 24.01.2023 Empfehlung
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
24.01.2023 Empfehlung
Betriebsausschuss für Seniorenzentren 24.01.2023 Empfehlung
Bezirksvertretung Beuel 25.01.2023 Anhörung
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 26.01.2023 Empfehlung
Betriebsausschuss SGB 26.01.2023 Empfehlung
Sportausschuss 26.01.2023 Empfehlung
Bezirksvertretung Bonn 31.01.2023 Anhörung
Ausschuss für Europa, Internationales,
Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit
31.01.2023 Empfehlung
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
01.02.2023 Empfehlung
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 01.02.2023 Empfehlung
Unterausschuss Denkmalschutz 01.02.2023 Empfehlung
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
01.02.2023 Empfehlung
Hauptausschuss 02.02.2023 Empfehlung
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
08.02.2023 Empfehlung
Beschlussvorschlag
1. Der Rat der Bundesstadt Bonn nimmt das Gutachten zur
gesamtstädtischen Klimaneutralität (Anlage 1 bis 3) zur Kenntnis und
bestätigt das Ziel der Klimaneutralität Bonns bis 2035 unter Einhaltung
des 1,5-Grad-Budget-Ziels.
2. Der Rat der Bundesstadt Bonn beauftragt die Verwaltung mit der
Initiierung des „Arbeitsprogramms Klimaschutz“ der Bonner
Stadtverwaltung (Anlage 2). Vor Umsetzung der jeweiligen AktivitätenSeite 1 von 465
Seite 2
sind die erforderlichen Beschlussvorlagen in die zuständigen Gremien
einzubringen.
3. Der Rat der Bundesstadt Bonn nimmt zur Kenntnis, dass zur
Umsetzung des Arbeitsprogramms Klimaschutz für die Jahre 2023/24
konsumtiv insgesamt 22,2 Mio. € und investiv insgesamt 27,6 Mio. €
erforderlich sind. Die Verwaltung hat diese Mittel im Entwurf des
Doppelhaushalts 2023/24 eingestellt.
4. Das mit dem Klimaplan beauftragte Konsortium hat ermittelt, dass für
die Umsetzung des Arbeitsprogramms Klimaschutz ein
Gesamtpersonalbedarf von 168 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) besteht. Der
Rat der Bundesstadt Bonn nimmt zur Kenntnis, dass davon ca. 55
zusätzliche VZÄ in der Kernverwaltung notwendig sein werden. Die
stellenplanmäßigen Voraussetzungen sind über eine Nachmeldung zur
Fortschreibung des Stellenplans 2023/24 zu schaffen. Die Verwaltung
hat für Personalkosten für das Jahr 2023 insgesamt 1 Mio. € und für das
Jahr 2024 insgesamt 5 Mio. € (für dann ca. 55 VZÄ) im Entwurf des
Doppelhaushalts 2023/24 eingestellt und in der mittelfristigen
Finanzplanung berücksichtigt.
5. Über die Umsetzung, Zielerreichung und Wirksamkeit des Klimaplan
2035 wird in den politischen Gremien jährlich berichtet. Auf Basis der
Berichte wird eine Fortschreibung des Klimaplans erarbeitet, welche
beschreibt, wie die Klimaneutralität bis 2035 erreicht werden kann.
Begründung
Der Rat der Bundesstadt Bonn hat im November 2019 beschlossen: „Unsere
Stadt wird bis spätestens 2035 klimaneutral“ (DS 190232). In der Folge hat der
Rat im Mai 2020 die Verwaltung beauftragt, die im Rahmen des Klimanotstands
beschlossenen Einzelmaßnahmen „in einem auf Klimaneutralität bis 2035
ausgerichteten Umsetzungsplan einzubetten, der sowohl die
Operationalisierung als auch die Finanzierung beschreibt.“ Weiter heißt es in
diesem Beschluss: „Der Umsetzungsplan wird mit Zielkorridoren für die CO2-
Minderung hinterlegt […]. Ein regelmäßiges Monitoring soll die Maßnahmen
begleiten. Beim Nichterreichen der Zwischenziele schlägt die Verwaltung
Maßnahmen vor, wie die Klimaneutralität bis 2035 erreicht werden kann. Alle
Maßnahmen zu Erreichung der Klimaneutralität 2035 sollen auf die mit ihnen
erreichbare Emissionsminderung bewertet und priorisiert werden. Hierzu sind
die Kosten in Bezug auf die CO2 Einsparung ins Verhältnis zu setzen“ (DS
200016).
In Umsetzung dieses Beschlusses wurde 2021 ein Konsortium aus den drei
Partnern Jung Stadtkonzepte, Gertec Ingenieurgesellschaft GmbH und
Wuppertal Institut mit der Erstellung des „Klimaplan für die Bundesstadt Bonn
2035“ beauftragt. Die Verwaltung hat über den Sachstand der Bearbeitung
fortlaufend berichtet (DS 221693, DS 220881) und legt mit dieser Vorlage den
Gesamtbericht vor.
Der Klimaplan 2035 ist in drei Bänden dokumentiert:Seite 2 von 465
Seite 3
• Band 1: Klimaplan 2035 für die Bundesstadt Bonn – Strategie
beschreibt die Strategie zur Klimaneutralität der Gesamt-Stadt Bonn
• Band 2: Klimaplan 2035 für die Bundesstadt Bonn –
Arbeitsprogramm Klimaschutz beinhaltet die Steckbriefe der
vorgeschlagenen Aktivitäten, sortiert nach Handlungsfeldern und
Handlungsschwerpunkten.
• Band 3: Klimaplan 2035 für die Bundesstadt Bonn – Methoden und
Hintergründe fasst die wichtigsten Methoden zusammen und
beschreibt diese stichpunktartig. (wird nachgereicht)
Zentrale Ergebnisse
a. Klimaneutralität ist möglich
Das im Rahmen der Strategieentwicklung für eine klimaneutrale
Bundesstadt Bonn entwickelte Zielszenario 2035 zeigt einen möglichen
Weg auf, wie die Erreichung der Klimaneutralität unter Beachtung des
Restbudgets aus dem 1,5 Grad-Ziel bis 2035 in Bonn grundsätzlich
möglich ist. Fazit: Klimaneutralität bis 2035 ist möglich. Voraussetzung
ist, dass die Aufgabe als gesamtstädtisches und
gesamtgesellschaftliches Projekt begriffen und umgesetzt wird und die
Rahmenbedingungen dafür stimmen.
b. Die Zukunft wird elektrisch
Zentrale Voraussetzungen für die Klimaneutralitätsstrategie nicht nur für
die Stadt Bonn sind eine erhebliche Reduktion des Endenergiebedarfs
(zwischen 22% und 50% je nach Verbrauchssektor) sowie die
Dekarbonisierung der Wärmeversorgung (100% Substitution fossiler
Energieträger durch erneuerbare Energien mit Wärmepumpen, einer
dekarbonisierten Fernwärme, Solarthermie, Biomasse und ggf. grünem
Wasserstoff sowie Power-to-Heat). Die Sektorkopplung (z.B. Strom im
Wärmesektor z.B. bei Wärmepumpen, Strom bei Mobilität durch Ausbau
Elektromobilität) sorgt für einen steigenden Strombedarf – trotz
Effizienzgewinnen – in Bonn um den Faktor 2, weshalb zum einen ein
erheblicher Ausbau von Photovoltaik und Windenergie sowie GuD aus
der Fernwärme auch auf dem Stadtgebiet Bonns erforderlich ist und
gleichzeitig noch erneuerbarer Strom „importiert“ werden muss.
c. Der „Konzern Stadt“ hat großen Einfluss aber benötigt
Unterstützung von Land, Bund und EU
Für den Akteur Konzern Stadt Bonn ist dabei der kommunale
Einflussbereich zu beachten. Der Konzern Stadt Bonn kann nicht alleine
durch eigenes direktes und indirektes Handeln das Ziel einer
Klimaneutralität erreichen. Wichtige Rahmenbedingungen hierfür
werden auch auf den Ebenen Land, Bund und EU gesetzt.
Dennoch verfügt der Konzern Stadt Bonn über einen erheblichen
Einflussbereich zur Zielerreichung Klimaneutralität. So können bspw. Im
direkten Einflussbereich der Stadt durch die Nutzung regulierender
Instrumente wichtige Rahmenbedingungen für die UmsetzungSeite 3 von 465
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klimaneutraler Neubauten und für den Ausbau der erneuerbaren
Energien geschaffen werden. Darüber hinaus kann die Stadt bspw.
Durch Beratungs- und Unterstützungsangebote indirekt Einfluss
nehmen. Für beides sind personelle und finanzielle Mittel erforderlich,
die weit über die bisher zur Verfügung stehenden Mittel hinausgehen.
d. Kommunale und zivilgesellschaftliche Transformation zur
Klimaneutralität ist notwendig
Klimaneutralität bedeutet eine umfassende Transformation der
Stadtgesellschaft, die als eine systemische Aufgabe sowie als ein agiler
Prozess begriffen werden muss, in den Stadt, Bürger*innen und
Unternehmen gleichermaßen eingebunden sind. Diesen
Transformationsprozess aktiv zu begleiten und zu fördern, wird als eine
zentrale Aufgabe der Stadt Bonn mit ihren Beteiligungen definiert.
e. Klima-Portfolio und ein Arbeitsprogramm Klimaschutz 2023-2025
für die sofortige Umsetzung
Die für die Gesamtstadt Bonn entwickelte Klimaneutralitätsstrategie baut
auf vier Strategien auf:
• Besser machen (Effizienz)
• Weniger nutzen (Suffizienz)
• Anders machen (Konsistenz)
• Ausgleichen (Kompensation)
In einem Klima-Portfolio wird für alle der oben genannten
Handlungsfelder beschrieben, wie und unter welchen
Rahmenbedingungen auf dem Stadtgebiet Bonn eine bilanzielle
Klimaneutralität erreicht werden kann.
Herzstück des Klima-Portfolios ist ein Arbeitsprogramm Klimaschutz,
das direkte und indirekte Einflussmöglichkeiten unter Federführung der
Stadtverwaltung in Form von einzelnen Aktivitäten-Steckbriefen umfasst
und das die politisch zu beschließende Grundlage für das weitere
Handeln der Kernverwaltung auf dem Weg zur Klimaneutralität bildet.
f. Klimaneutralität „lohnt“ sich
Die differenzierte Kosten-Nutzen-Analyse mit einer Gegenüberstellung
der CO2-Vermeidungskosten und der auf der anderen Seite
vermiedenen Umweltkosten sowie regionalen Wertschöpfungseffekten
(Mehrgewinne Unternehmen, Kommunale Mehreinnahmen, Steigerung
Nettoeinkommen) hat deutlich gezeigt:
Eine Investition in ambitionierte Klimaschutzmaßnahmen soll die
Aufwendungen für die Klimafolgeanpassung in beherrschbarer Größe
halten und erzielt unter den gegebenen Rahmenbedingungen in allen
Handlungsfeldern eine „Klimarendite“, sobald die
gesamtgesellschaftlichen Effekte mit einbezogen werden. Durch den
Prozess ergeben sich überschlägig:
• Jährliche vermiedene Umweltkosten: 265.500.000 €/aSeite 4 von 465
Seite 5
• Regionale Unternehmensumsätze: 123.300.000 €/a
• Arbeitsplatzeffekte: 1.319 Vollzeitäquivalente
• Nettoeinkommen der Beschäftigten: 46.500.000 €/a
• Unternehmensgewinne: 6.800.000 €/a
• Kommunale Mehreinnahmen: 2.300.000 €/a
g. Vom Plan zu einem dynamischen Umsetzungsprozess
Der entwickelte Klimaplan 2035 zeigt einen möglichen Weg auf, wie
gesamtstädtisch eine bilanzielle Klimaneutralität mit heutigem
Blickwinkel erreicht werden kann. Die Klimaneutralitätsstrategie für
Bonn ist aber ein lebendiger Prozess aus praxis- und
umsetzungsorientierten Maßnahmen und Aktivitäten.
Unabdingbar notwendig wird es daher sein, das als Einstieg in den
Umsetzungsprozess entwickelte Klima-Portfolio mit seinem kurzfristigen
Arbeitsprogramm in einen dynamischen Prozess zu überführen. Dieser
lebendige Prozess erfordert einen laufenden Soll-Ist-Wertabgleich der
Zielerreichung (Messen) sowie ein ständiges Nachjustieren, Korrigieren,
Stoppen und Neustarten (Anpassen).
Zielsetzung des Klimaplan 2035
Mit dem Klimaplan 2035 wird das Ziel verfolgt, einen Paris-konformen
Gesamtentwicklungspfad aufzuzeigen und wichtige Hebelaktivitäten in
Umsetzung zu bringen, um die Klimaneutralität für die Gesamtstadt Bonn bis
2035 unter Einhaltung des 1,5 Grad Ziels erreichen zu können.
Für die Klimaneutralität ist es erforderlich, dass bis 2035 nicht mehr
Treibhausgase emittiert werden, als durch natürliche oder technische Senken
ausgeglichen werden können. Auch wenn seit 1990 die
Treibhausgasemissionen in Bonn bereits um 27% reduziert wurden, kann in
diesem bisherigen Tempo das Ziel des Pariser Abkommens nicht annähernd
erreicht werden.
Zur Einhaltung des 1,5 Grad Ziels für Bonn müssen die jährlichen
gesamtstädtischen Treibhausgasemissionen bis 2035 um ca. 93% im Vergleich
zum Jahr 2020 reduziert werden. Die unvermeidbaren Emissionen müssen
nach Einschätzung des Konsortiums auf Bonner Stadtgebiet durch natürliche
und technische Senken kompensiert werden. Das noch zur Verfügung
stehende Treibhausgas-Restbudget zum Einhalten des 1,5 Grad Ziels i.H.v.
15,7 Mio. Tonnen (Stand 2020) reduziert sich bis zum Jahr 2035 auf 2,8 Mio.
Tonnen.
Die für diese Zielerreichung erforderlichen Entwicklungspfade bildet der
Klimaplan 2035 jeweils ab in den Verbrauchssektoren, in der
Wärmeversorgung, der Stromerzeugung der Mobilität und der
Sektorenkopplung.
Umsetzung
Klimaneutralität muss als Ziel der Stadtentwicklung gedacht und geplantSeite 5 von 465
Seite 6
werden. Hierzu bedarf es einer integrierten Betrachtung von energetischer
Sanierung, Verhaltensänderung, sozialen Aspekten, Ressourceneffizienz,
Kosteneffizienz und Wärmeerzeugung mit erneuerbaren Energien. Es bedarf
einer interdisziplinären Planungskultur und Raum für Innovationen.
Die Stadt Bonn kann den Weg zur Klimaneutralität nicht in Gänze steuern, sie
kann aber ihren Teil dazu beitragen und mit eigenen Aktivitäten direkt oder
indirekt beeinflussen. Für die Umsetzung dieser Aktivitäten hat das Konsortium
ein Arbeitsprogramm Klimaschutz vorgelegt (Band 2: Klimaplan 2035 für die
Bundesstadt Bonn – Arbeitsprogramm Klimaschutz), das von der
Stadtverwaltung in den Jahren 2023 bis 2025 initiiert und das über städtische
Haushaltsmittel finanziert werden soll. Die Inhalte des Arbeitsprogramms
Klimaschutz werden im weiteren Verfahren auszuformulieren und zu
konkretisieren sein. Die Aktivitätenbeschreibungen, finanziellen Bedarfe und
personellen Aufwandsschätzungen sind im Dialog mit den Fachämtern
überprüft und verifiziert worden. Eine weitere Ausdifferenzierung des
Ressourceneinsatzes erfolgt im Rahmen der Ausformulierung der
Einzelprojekte.
Mit der vollständigen Umsetzung kann begonnen werden, sobald die
Personalressourcen zur Verfügung stehen.
Das Arbeitsprogramm Klimaschutz basiert auf einer Analyse der
Ausgangssituation (Endenergie- und Treibhausgasbilanzierung sowie ein
Überblick über bisherige Konzepte und Projekte) und einer Analyse und
intensiven Beteiligung aller städtischen Fachdienststellen, Eigenbetriebe und
Beteiligungen.
Aus den Analyseergebnissen wurden die folgenden sieben Handlungsfelder
abgeleitet und Empfehlungen erarbeitet:
1. Governance,
2. Gesellschaft,
3. Wirtschaft,
4. Gebäude,
5. Energie,
6. Mobilität und
7. Kompensation.
Auf Grundlage der zuvor beschriebenen Reduktionspfade wurden die für diese
Handlungsfelder entsprechenden Reduktionsziele errechnet. Diese bildeten die
Grundlage für die Entwicklung des Klima-Portfolios und des
Arbeitsprogrammes.
Mit Beschlussfassung über den Klimaplan 2035 und die Genehmigung der
erforderlichen Finanzmittel wird die Verwaltung mit der Initiierung des
Arbeitsprogrammes beginnen. Vor Umsetzung der jeweiligen Aktivitäten wird
sie die erforderlichen Beschlussvorlagen in die zuständigen Gremien
einbringen.
Klimaneutraler Konzern
Zusätzlich zur Erarbeitung einer Klimaneutralitätsstrategie für dieSeite 6 von 465
Seite 7
Stadtverwaltung (DS 200016) hat der Rat der Stadt Bonn im September 2020
(DS 201373) die Verwaltung beauftragt, auch eine Bestandsaufnahme der
Treibhausgasemissionen und eine Szenarienentwicklung mit
Aktivitätenvorschlägen extern zu beauftragen. Nach der Mittelfreigabe wurde
die Trianel GmbH aus Aachen mit der Erarbeitung von Aktivitäten für den
„Klimaneutralen Konzern“ beauftragt. Die erste Phase der Bestandsaufnahme
ist abgeschlossen und wurde in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt,
Klima und Lokale Agenda am 23.09.2021 vorgestellt (DS 211602). Der
Schwerpunkt der Bearbeitung des „Klimaneutralen Konzerns“ stellt auf die
städtischen Eigenbetriebe und alle Beteiligungen wie beispielsweise die
Stadtwerke, Bonnorange sowie auch das SGB ab. Das Ziel der Planung
besteht darin, Aktivitäten bis zum Jahr 2035 aufzuzeigen, die in allen
städtischen Betrieben und Gesellschaften durchzuführen sind und die
außerhalb des städtischen Haushalts stehen. Der Klimaplan 2035 ist mit seiner
Gesamtstrategie zur Erreichung der Klimaneutralität auch für den
„Klimaneutralen Konzern“ bindend. Durch gemeinsame Abstimmungen ist eine
enge Verzahnung beider Planungen sichergestellt. Ein Zwischenergebnis der
Bearbeitung zum „Klimaneutralen Konzern“ soll im Ausschuss für Umwelt,
Klima und Lokale Agenda am 17.01.2023 eingebracht und vorgestellt werden.
Mitwirkungsverfahren „Bonn4Future – Wir fürs Klima“
Auf Basis der gleichen Wissensbestände fand parallel zur Erarbeitung des
Klimaplans 2035 das Mitwirkungsverfahren „Bonn4Future – Wir fürs Klima“
statt. Darin wurden unter anderem insgesamt 4 Klimaforen durchgeführt. An
den Klimaforen 2 und 3 hat das Konsortium teilgenommen. Die Dokumentation
der Ergebnisse aller Bonn4Future-Klimaforen gingen der Verwaltung und dem
Konsortium zur Bewertung zu. Eine Vielzahl der Ideen aus den Klimaforen 2
und 3 sind in den vorliegenden Entwurf des Klimaplans eingeflossen. Das
Gesamtergebnis des Bonn4Future-Verfahrens (inklusive des Klimaforums 4)
konnte aus Zeitgründen noch nicht berücksichtigt werden. Dies wird zu einem
späteren Zeitpunkt erfolgen, sobald über das Gesamtergebnis des Verfahrens
„Bonn4Future“ durch die Verwaltung separat berichtet wird und sobald die
wissenschaftliche Evaluation des Verfahrens vorliegt.
Finanzielle Auswirkungen:
Zur Umsetzung des Arbeitsprogramms Klimaschutz sind für die Jahre 2023/24
konsumtiv insgesamt 22,2 Mio. € und investiv insgesamt 27,6 Mio. €
erforderlich. Anteile der Finanzierung des Arbeitsprogramms Klimaschutz
wurden durch die Fachämter bereits für den Doppelhaushalt 2023/24 gemeldet.
Daher hat die Verwaltung die darüber hinaus erforderlichen Finanzmittel zur
Umsetzung des Arbeitsprogramms Klimaschutz in Höhe von 17,2 Mio. €
konsumtiv und 12,5 Mio. € investiv im Entwurf des Doppelhaushalts 2023/24
eingestellt.
Zur Umsetzung des Arbeitsprogramms Klimaschutz wurde durch das
Konsortium ein Aufwand von 168 Vollzeitäquivalenten ermittelt. Die Verwaltung
geht davon aus, dass davon ca.55 VZÄ zusätzlich geschaffen werden müssen.
Der für die Jahre 2023/24 zusätzlich erforderliche Personalbedarf des SGB
sowie der Bonner Energie Agentur wird über die angemeldeten konsumtivenSeite 7 von 465
Seite 8
Haushaltsmittel gedeckt.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbeze
ichnung
Produkt Produktbezeichnung
1.02.00.01.03 Verwaltungsführung 1.02.00.01.03.04 Strategische
Programmsteuerung
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstel
le / FiPos
Veranschl
agt in
Noch
bereit-zustell
en
Deckung
Auszahlungen 7.500.000,00
5.000.000,00
502000103
1000/
781400
2023
2024
Einzahlungen -2.500.00,00 502000103
1000/
681100
Je in
2023/2024
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstel
le / FiPos
Veranschl
agt in
Noch
bereit-zustell
en
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
7.352.000,00
9.852.000,00
102000103
/
72.1000
2023
2024
Einzahlungen /
Erträge
-1.500.000,00
-2.500.000,00
102000103
/
61.1000
2023
2024
Haushaltsbelastun
g jährlich
Anlage/n
1 0_Klimaplan_Zusammenfassung (öffentlich)
2 1_Klimaplan_Band1_Strategie (öffentlich)
3 2_Klimaplan_Band2_ArbeitsprogrammKlimaschutz (öffentlich)
4 3_Klimaplan_Band3_MethodenHintergruende (öffentlich)
5 4_Klimaplan_Anhang (öffentlich)
6 5_Klimaplan_KlimaPortfolio (öffentlich)Seite 8 von 465
Bundesstadt Bonn
Klimaplan 2035 für die Bundesstadt Bonn -
Zusammenfassung
November 2022Seite 9 von 465
Bundesstadt Bonn – Klimaplan 2035 für die Bundesstadt Bonn - Zusammenfassung2
2Inhaltsverzeichnis
1 Vorwort 4
2 Die zentralen Ergebnisse im Überblick 5
3 Klimaneutralität in Bonn 7
3.1 Ziele des Pariser Klimaabkommens auf Bonn übertragen - Das CO2-Budget für Bonn 7
3.2 Die Energie- und Treibhausgasbilanz 7
4 Vom Ziel denken – Szenario klimaneutrale Bundesstadt Bonn 2035 9
4.1 Das CO2-Budget einhalten 9
4.2 Zielentwicklungen 10
4.3 Empfehlungen für eine Umsetzungsstrategie ableiten 12
5 Bonner Klimaplan als Strategie zur Erreichung der Klimaneutralität 14
5.1 Die Handlungsschwerpunkte zum Erreichen der energetischen Klimaneutralität 17
5.2 Monitoring und Controlling – Umsetzung als lebendiger Prozess 20
6 Klimaneutralität lohnt sich 23Seite 10 von 465
Bundesstadt Bonn – Klimaplan 2035 für die Bundesstadt Bonn - Zusammenfassung3
3Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1 Bilanzgrenzen Bonn nach dem Territorial-Prinzip 8
Abbildung 2 Entwicklung der Treibhausgasemissionen der Stadt Bonn nach Sektoren seit 1990 8
Abbildung 3 Zielpfad jährliche Treibhausgasemissionen und CO2-Restbudget 9
Abbildung 4 Entwicklung des Energiemixes in der Wärmeversorgung 10
Abbildung 5 Entwicklung lokal erzeugter Strom erneuerbare Energien 11
Abbildung 6 Strombedarfsentwicklung nach Anwendungen 12
Abbildung 7 Der Aufbau des Klimaplans 2035 15
Abbildung 8 Das Klima-Portfolio im Überblick 16
Abbildung 9 Einsparziele je Handlungsfeld 17
Abbildung 10 Handlungsschwerpunkte je Handlungsfeld zum Erreichen der energetischen
Klimaneutralität 19
Abbildung 11 Der Regelkreis des Messens- und Anpassens 20
Abbildung 12 Prinzip der Steuerung durch strategische Projekt- und Maßnahmenentwicklung 21
Abbildung 13 Prinzipdarstellung einer dezentralen Verankerung der Klimaschutzarbeit 22
Abbildung 14 Grafische Verortung der Handlungsschwerpunkte nach verschiedenen
Bewertungskriterien zur Ableitung strategischer Handlungsempfehlungen 23Seite 11 von 465
4
1 Vorwort
Die Klimakrise ist die größte Herausforderung unserer Zeit. Unsere Kinder und En-
kelkinder werden uns daran messen, ob es uns gelingt, die Erderhitzung einzu-
dämmen. Es geht um nichts weniger, als ihnen einen Planeten zu hinterlassen, auf
dem ein gutes Leben überhaupt möglich ist. Die Folgen der Klimakrise sind längst
zu spüren - auch in der Bundesstadt Bonn. Die Hitze der vergangenen Sommer,
der niedrige Wasserstand des Rheins oder auch die Überflutungen in jüngster Ver-
gangenheit hier, an der Ahr, Swist und Erft zeigen, dass die Auswirkungen der
Erderhitzung nicht vor uns Halt machen und uns alle betreffen. Wir Menschen ha-
ben die Klimakrise verschuldet. Aber wir wissen auch, was wir tun können: Han-
deln, und das rasch und gemeinsam. Wir haben die Werkzeuge in der Hand.
Bonn wird bis 2035 klimaneutral. Diesen Beschluss des Rates setzen wir konsequent um. Erste Maß-
nahmen wurden bereits auf den Weg gebracht: Photovoltaik ist jetzt auf Neubauten, wo die Stadt ver-
traglich Einfluss hat, verpflichtend. Mit einem eigenen Förderprogramm unterstützen wir den Ausbau
von Solaranlagen und setzen einen weiteren wichtigen Impuls für die Energiewende. Auch das Förder-
programm Begrünung weist den Weg einer an die Klimakrise angepassten Stadtentwicklung. Mit dem
Ausbau von Radwegen und Umweltspuren, der Stärkung des ÖPNVs und einer gesamtstädtischen
Parkraumstrategie nutzen wir die Hebel der Mobilitätswende, um das Klima zu schützen. Mit dem Bon-
ner Klimaplan gehen wir den Weg zur Klimaneutralität jetzt systematisch an.
Der Bonner Klimaplan 2035 ist der Fahrplan der Verwaltung zur Klimaneutralität 2035. Er greift in sieben
Handlungsfeldern auf, welche Aktivitäten notwendig sind und welche Hebel wir in allen Bereichen –
von Mobilität bis Energie, von Gesellschaft bis zur Daseinsvorsorge – bedienen müssen, um dieses Ziel
zu erreichen. Die Umsetzung wird ein dynamischer Prozess; der Klimaplan muss und soll stetig weiter-
entwickelt werden.
Die Aktivitäten und Hebel im Klimaplan zeigen auch: Klimaschutz und soziale Gerechtigkeit sind zwei
Seiten einer Medaille. Die Bekämpfung der Klimakrise wird nur gelingen, wenn wir den Weg zur Kli-
maneutralität gemeinsam gehen und dabei niemand außen vor bleibt. Die Beteiligung der Stadtgesell-
schaft bildet daher einen wesentlichen Baustein des Klimaplans. Denn: Für ein gutes und gesundes
Leben braucht es ein gutes Miteinander und ein gesundes Klima.
Der Weg zur klimaneutralen Stadt Bonn liegt vor uns. Der Bonner Klimaplan ist dafür unser Fahrplan.
Die Krise betrifft uns alle – wir können sie nur gemeinsam meistern. Lassen Sie uns den Weg jetzt
mutig beschreiten.
Oberbürgermeisterin Katja DörnerSeite 12 von 465
5
2 Die zentralen Ergebnisse im Überblick
Diese Kurzfassung fasst die zentralen Ergebnisse der Strategieentwicklung zusammen und gibt den
Leser*innen so einen schnellen Überblick über die Ergebnisse.
Der Klimaplan zeigt: Klimaneutralität bis 2035 ist möglich, sofern die Aufgabe als gesamtstädtisches
und gesamtgesellschaftliches Projekt angepackt wird und die Rahmenbedingungen stimmen. Es wird
ein möglicher Weg aufgezeigt, wie die Erreichung der Klimaneutralität unter Beachtung des Restbud-
gets aus dem 1,5 Grad bis 2035 in der Bundesstadt Bonn grundsätzlich möglich ist. Wichtige Aspekte
sind:
• Klimaneutralität bedeutet Treibhausgasneutralität. Sie wird erreicht, wenn die Summe der posi-
tiven und negativen Treibhausgas-Einträge gleich Null ist.
• Die Stadt Bonn hat große Anstrengungen unternommen, die Treibhausgasemissionen zu redu-
zieren. Seit 1990 konnten die Treibhausgasemissionen um 27% reduziert werden, bei einer
gleichzeitigen Steigerung der Wirtschaftsleistung um 170%.
• Die erzielten Erfolge sind jedoch nicht ausreichend, um das gesteckte Ziel der Treibhausgasneut-
ralität bis 2035 unter Einhaltung des 1,5 Grad Ziels zu erreichen.
• Für die Klimaneutralitäts-Strategie ist es daher erforderlich, dass nicht mehr Treibhausgasemis-
sionen emittiert werden, als durch natürliche oder technische Senken ausgeglichen werden kön-
nen.
• Die energiebedingten THG-Emissionen müssen weitgehend durch technische und verhaltensbe-
zogene Maßnahmen sowie durch die Vermeidung von Rebound Effekten reduziert werden.
• Vermeidung der Treibhausgasemissionen bis 2035 muss dabei im Sinne des Vorsorgeprinzips
der Stadt Vorrang, vor einer möglichen Kompensation haben.
• Oberste Prämisse muss dabei die Einhaltung des einwohnerbezogenen Paris-konformen CO2-
Budgets von ca. 15,7 Millionen Tonnen CO2 haben.
• Um die Klimaneutralität unter Einhaltung des 1,5 Grad Ziels zu erreichen, sind umfassende Trans-
formationen erforderlich.
• Die Zukunft wird elektrisch: Die Verwendung von Strom für den Wärmesektor und die Mobilität
(Sektorkopplung) sorgt für einen steigenden Strombedarf – trotz Effizienzgewinnen und starken
Endenergieeinsparungen – in Bonn um den Faktor 2, weshalb u.a. ein erheblicher Ausbau von
Photovoltaik auch auf dem Stadtgebiet Bonns erforderlich ist.
• Kommunale und zivilgesellschaftliche Transformation zur Klimaneutralität erreichen: Klimaneut-
ralität bedeutet eine umfassende Transformation der Stadtgesellschaft, die als eine systemische
Aufgabe sowie als ein agiler Prozess begriffen werden muss, in den Stadt, Bürger*innen und
Unternehmen gleichermaßen eingebunden sind.
• Hierfür wird eine gesamtstädtische Strategie über sieben Handlungsfelder entwickelt und mit
Handlungsschwerpunkten und Maßnahmen detailliert.
• Herzstück ist ein Arbeitsprogramm Klimaschutz, das die Aktivitäten der Kernverwaltung der Stadt
Bonn von 2023 bis 2025 beschreibt.
• Das Einflusspotenzial des Konzerns Stadt Bonn wird nicht ausreichen, die Klimaneutralität allein
herzustellen. Wichtige Rahmenbedingungen hierfür werden auch auf den Ebenen Land, Bund
und EU gesetzt.Seite 13 von 465
6
• Die Stadt Bonn kann jedoch direkten und indirekten Einfluss in vier Bereichen ausüben: „Ver-
brauchen und Vorbild“, „Versorgen und Anbieten“, „Regulieren“ sowie „Beraten und Motivie-
ren“.
• Der Klimaplan hat eine hohe Klimaschutzrendite: Die differenzierte Kosten-Nutzen-Analyse mit
einer Gegenüberstellung der CO2-Vermeidungskosten und der auf der anderen Seite vermiede-
nen Umweltkosten sowie regionalen Wertschöpfungseffekte zeigt deutlich: Klimaschutz „lohnt“
sich!
• Vom Maßnahmenplan zu einem dynamischen Umsetzungsprozess: Die Klimaneutralitäts-Strate-
gie für die Gesamt-Stadt Bonn muss als lebendiger Prozess mit praxis- und umsetzungsorientier-
ten Maßnahmen und Aktivitäten angelegt werden. Unabdingbar notwendig wird es daher sein,
das als Einstieg in den Umsetzungsprozess entwickelte Klima-Portfolio mit seinem kurzfristigen
Aktivitätenplan in einen dynamischen Prozess zu überführen. Dieser lebendige Prozess erfordert
einen laufenden Soll-Ist-Wertabgleich der Zielerreichung (Messen) sowie ein ständiges Nachjus-
tieren, Korrigieren, Stoppen und Neustarten (Anpassen).
Eine Investition in ambitionierte Klimaschutzmaßnahmen erzielt unter den gegebenen Rahmenbedin-
gungen in allen Handlungsfeldern eine „Klimarendite“, sobald die gesamtgesellschaftlichen Effekte mit
einbezogen werden. Durch den Prozess ergeben sich überschlägig durch den Vergleich des Zielszena-
rios für Bonn im Vergleich zu einem Trendszenario folgende überschlägigen „Klimarenditen“:
• Jährliche vermiedene Umweltkosten: 265.500.000 €/a
• Regionale Unternehmensumsätze: 123.300.000 €/a
• Arbeitsplatzeffekte: 1.319 Vollzeitäquivalente
• Nettoeinkommen der Beschäftigten: 46.500.000 €/a
• Unternehmensgewinne: 6.800.000 €/a
• Kommunale Mehreinnahmen: 2.300.000 €/aSeite 14 von 465
7
3 Klimaneutralität in Bonn
3.1 Ziele des Pariser Klimaabkommens auf Bonn übertragen - Das CO2-Budget
für Bonn
Um die Erderwärmung im Vergleich zum vorindustriellen Niveau auf deutlich unter 2 C zu begrenzen,
sind prozentuale Emissionsreduktionsziele allein kein ausreichender Beitrag. Zur Erreichung der Ziele
des Pariser Klimaabkommens ist es zusätzlich erforderlich, den absoluten Gesamtausstoß an Treib-
hausgasen zu begrenzen. Der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) empfiehlt, ein mit dem
Pariser Klimaabkommen kompatibles deutsches CO2-Budget pro Einwohner (Einwohnerprinzip) festzu-
legen und die Klimaziele entsprechend zu verschärfen. Die Betrachtung des CO2-Budgets soll dabei als
übergreifende Bewertungsgrundlage zur Zielerreichung dienen.1
Das vom SRU beschriebene Budget bezieht sich auf die energetischen und die nicht energetischen
CO2-Emissionen, berücksichtigt dabei jedoch nur CO2 als Treibhausgas. Die Treibhausgasbilanz der
Stadt Bonn berücksichtigt zurzeit nur die energetischen Emissionen, dafür jedoch alle treibhausrelevan-
ten Gase als CO2-Äquivalente, so dass die vorgenommene Berechnung des energiebedingten CO2-
Restbudgets für Bonn, mit dem auch in den weiteren Szenarien gearbeitet wird, eine konservative
Betrachtung darstellt.
Budget
1,5 Grad Ziel (50% Wahr-
scheinlichkeit Zielerrei-
chung)
1,75 Grad Ziel (67% Wahr-
scheinlichkeit der Zielerrei-
chung)
Einwohnerprinzip 16,8 Mio. Tonnen CO2 26,2 Mio. Tonnen CO2
… davon nur energiebedingt 15,7 Mio. Tonnen CO2 24,5 Mio. Tonnen CO2
Tabelle 1 CO2-Budgets Bonn für 2020
3.2 Die Energie- und Treibhausgasbilanz
Für Treibhausgasbilanzierungen gibt es verschiedene Bilanzierungsstandards, nach denen die Bilanzie-
rung durchgeführt wird. Unternehmen bilanzieren z.B. nach dem Greenhouse-Gas-Protocol und der DIN
ISO 14064-1. Für Kommunen und Landkreise setzt sich zunehmend der BISKO-Standard nach dem
Territorialprinzip durch. Dieser Standard wird auch für die Bundesstadt Bonn eingesetzt2.
–––––––––––––
1 Quelle: SRU, Umweltgutachten Kapitel 2, Pariser Klimaziele erreichen mit dem CO2-Budget
2 Um die Emissionen der Stadt Bonn möglichst ganzheitlich zu erfassen, sollten in Zukunft zusätzlich zu den energetischen THG-Emissionen auch
nicht-energetischen THG-Emissionen erfasst und nachrichtlich dargestellt werden. Zu den nicht-energetischen Emissionen zählen klimawirksame
Gase aus Industrieprozessen, Landwirtschaft sowie Abfall und Abwasser. Der Anteil nicht-energetischer Emissionen in der Landwirtschaft beträgt
bspw. ca. 8,2% der Gesamtemissionen auf bundesdeutscher Ebene.Seite 15 von 465
8
Abbildung 1 Bilanzgrenzen Bonn nach dem Territorial-Prinzip
Die Treibhausgasemissionen der Stadt Bonn lagen im Jahr 2018 bei 2.115 Kilotonnen [kt]. Im Vergleich
zum Jahr 1990 sind sie um 27% gesunken. Vor dem Hintergrund der erfolgten Steigerung der Wirt-
schaftsleistung ist bei den Treibhausgasemissionen sowohl eine relative als auch absolute Entkopplung
der Treibhausgasemissionen gelungen. Den absolut größten Einfluss hat der steigende Anteil der er-
neuerbaren Energien an der Stromproduktion im Bundesdeutschen Strommix. Aber auch eine deutliche
Verlagerung von Heizöl und Kohle hin zu anderen Energieträgern, z.B. zur Fernwärme3 als klimascho-
nende Alternative, ist erkennbar.
Abbildung 2 Entwicklung der Treibhausgasemissionen der Stadt Bonn nach Sektoren seit 1990
–––––––––––––
3 Der Wärmeabsatz der Fernwärme konnte seit 1990 um mehr als 20% gesteigert werden. Das Emissionsniveau der Fernwärme ist seit 1990 um
61% gesunken.Seite 16 von 465
9
4 Vom Ziel denken – Szenario klimaneutrale Bundesstadt
Bonn 2035
Szenarien sind keine Prognosen. Sie beschreiben eine mögliche Entwicklung unter Berücksichtigung
von Annahmen. Sie dienen dazu, mögliche Treibhausgasentwicklungspfade als Grundlage für die Ab-
wägung eines klimapolitischen Ziels zu definieren. Sie sind außerdem Grundlage für eine qualifizierte
Maßnahmenentwicklung im weiteren Prozess. Sie dienen demnach nicht der Machbarkeitsprüfung,
sondern formulieren Anforderungen an die Zielerreichung.
Im Folgenden wird ein Paris-konformer Entwicklungspfad zur Klimaneutralität bis 2035 unter Einhaltung
des 1,5 Grad Ziels für Bonn beschrieben.
4.1 Das CO2-Budget einhalten
Klimaneutralität wird erreicht, wenn die energiebedingte Treibhausgasemissionen von aktuell ca. 1.915
Kilotonnen CO2 bis 2035 um 93% auf rd. 160 Kilotonnen sinken (vergleiche grünen Balkenverlauf in
Abbildung 3). Unter Berücksichtigung eines Kompensationsanteils von ca. 5%4 wird ein Zustand er-
reicht, in dem in der Stadt Bonn nicht mehr energiebedingte THG-Emissionen entstehen, als auf natür-
lichem oder künstlichem Weg ausgeglichen werden können.
Diese Annahme vorausgesetzt, sinkt das verfügbare jährliche CO2-Budget zur Einhaltung des 1,5 Grad
Ziels in Höhe von ca. 15,7 Millionen Tonnen auf 2,85 Millionen Tonnen CO2 (vergleiche orangene Linie
in Abbildung 3).
Abbildung 3 Zielpfad jährliche Treibhausgasemissionen und CO2-Restbudget
–––––––––––––
4 bezogen auf die Emissionen des Jahres 1990 entspricht dieser Kompensationsanteil rd. 160 kt CO2/a
5 Das 1,5 ° beschreibt ein Limit, je geringer die Reduktion des Budgets ausfällt, desto besser wird das Klimaziel erreicht. Der Entwicklungspfad ist
so ausgelegt, dass das Restbudget nicht in Gänze verbraucht wird. Der Ansatz orientiert sich am Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom
24.3.2021, wonach auch nach 2030 Emissionsmöglichkeiten verbleiben müssen, um die grundrechtlich geschützten Freiheiten kommender Ge-
nerationen nicht zu gefährdenSeite 17 von 465
10
4.2 Zielentwicklungen
In den Verbrauchssektoren6 ergeben sich deutliche Endenergie- und Treibhausgaseinsparungen: Bei
den privaten Haushalten reduzieren sich die Treibhausgasemissionen bis 2035 um 95% im Vergleich
zum Jahr 2021, in den Wirtschaftssektoren um 93% bis 94% und im Verkehrsbereich um 86%.
Wärmeversorgungsmix
Um die ambitionierten Ziele der Treibhausgasneutralität zu erreichen, reicht es nicht aus, nur weniger
Energie zu verbrauchen. Weiterhin ist es notwendig, auch die Energieträger zu dekarbonisieren. Nur
die Kombination aus verringertem Energiebedarf mit nahezu klimaneutralen Energieerzeugern bringt
die Stadt Bonn in Richtung Klimaneutralität.
Das Szenario zur Entwicklung des Wärmeversorgungsmixes geht auf Basis der Studie BDI - Klimapfade
2.07 von einer Verdrängung des Heizöls bis 2030 aus. Weiterhin liegen dem Szenario die Annahmen
zugrunde, dass der Großteil der Wärmeerzeugung mit Fernwärme (rd. 27 %) und Wärmepumpen (36
%) gedeckt werden. Die direkte Stromnutzung im Wärmesektor bspw. in Durchlauferhitzern und um-
gestellten Industrieprozessen beläuft sich auf 19 %. Die restliche Wärmeerzeugung erfolgt aus einem
Mix aus Solarthermie, Biomasse und grünen Gasen. Abbildung 4 zeigt die Entwicklung der Wärmeträ-
ger in Bonn im Jahresverlauf der Szenarienberechnung mit einem Wärmepumpenanteil von 36 %.
Abbildung 4 Entwicklung des Energiemixes in der Wärmeversorgung
Lokale Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien
–––––––––––––
6 Verbrauchssektoren sind die privaten Haushalte, die Wirtschaftssektoren Gewerbe, Handel und Dienstleistung (GHD), Industrie, Kommune sowie
der Verkehr.
7 Klimapfade 2.0 – Ein Wirtschaftsprogramm für Klima und Zukunft, BDISeite 18 von 465
11
Die lokale Stromerzeugung wird im Zieljahr 2035 mit circa 970 GWh aus erneuerbaren Energien sicher-
gestellt. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz weist für die Stadt Bonn ein theo-
retisches PV-Potenzial von circa 1000 MW aus8.
Abbildung 5 Entwicklung lokal erzeugter Strom erneuerbare Energien
Mobilität
Vermeidung, Verlagerung und Verbesserung (im Sinne von höherer Effizienz und/oder Einsatz von er-
neuerbaren Energien) ist der Dreiklang für die klimaschonende Mobilität. Hierzu ist eine Verlagerung
auf den Radverkehr und den ÖPNV zwingend erforderlich. Gleichwohl liegt ein Schwerpunkt der Mobi-
litätswende in der Umstellung auf alternative Antriebe.
Für die Entwicklung des Mobilitätssektors werden die Ergebnisse der BDI Studie Klimapfade 2.09 her-
angezogen und mit den Erkenntnissen aus der fachlichen Beteiligung verschnitten. Insgesamt wird in
der Studie eine Reduktion der Fahrleistung des Individualverkehrs von 38 % bis 2045 unterstellt. Der
Großteil des Modal Shifts wird von den öffentlichen Verkehrsmitteln abgefangen, deren Fahrzeugkilo-
meter in diesem Zuge um knapp 67 % wachsen werden. Zum Einhalten des 1,5 Grad Ziels wird im
Szenario angenommen, dass die Ziele bereits 2035 erreicht werden müssen. Im Verkehrsbereich ist
daher eine deutliche Beschleunigung der Umsetzungsprozesse erforderlich.
Die Energiewende wird elektrisch - Strombedarf für Wärme und Mobilität (Sektorkopplung)
Die Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien für die Wärmeerzeugung und Mobilität wird vor
dem Hintergrund der hier unterstellen Rahmenbedingungen zu einem deutlichen Anstieg des Strom-
bedarfs führen. Das Szenario geht von einer Erhöhung um den Faktor 2 aus, wie Abbildung 6 zeigt.
Dieser Anteil erneuerbaren Stroms kann nicht im Bonner Stadtgebiet erzeugt werden. Die
–––––––––––––
8 Unter den aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen wird kein Windpotential in Bonn gesehen. Eine Änderung auf Landesebene würde ggf. zu
einer Neubewertung führen, es ist jedoch absehbar dass das Thema in Bonn kein wesentliche Rolle spielen wird.
9 Klimapfade 2.0 – Ein Wirtschaftsprogramm für Klima und Zukunft, BDISeite 19 von 465
12
Zielerreichung des hier beschriebenen Szenarios hängt daher im besonderen Maße davon ab, dass der
Ausbau der erneuerbaren Stromerzeugung auf nationaler Ebene deutlich ausgebaut und beschleunigt
wird.
Abbildung 6 Strombedarfsentwicklung nach Anwendungen10
4.3 Empfehlungen für eine Umsetzungsstrategie ableiten
• Klimaneutralität muss als Ziel der Stadtentwicklung gedacht und geplant werden. Hierzu müssen
energetische Sanierungen, Verhaltensänderung, Ressourceneffizienz, Kosteneffizienz und Wär-
meerzeugung mit erneuerbaren Energien integriert betrachtet und in einem ausgewogenen Ver-
hältnis entwickelt werden. Hierzu bedarf es einer interdisziplinären Planungskultur, Raum für In-
novationen und Lösungen mit Strahlkraft.
• Strom aus erneuerbaren Energien ist ein wertvolles Gut. Vor dem Hintergrund eines steigenden
Gesamtstromverbrauchs muss dieser bilanziell zu 100% aus erneuerbaren Energien gedeckt
werden. Die lokale Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien muss ausgebaut werden.
• Wärmeversorgung muss bis spätestens 2035 zu 100% auf erneuerbare Energien umgestellt
werden. Fossile Heizungen müssen zu 100% durch effiziente Systeme mit erneuerbaren Ener-
gien ersetzt werden.
• Fernwärme spielt eine wichtige Rolle bei der Dekarbonisierung der Wärmeversorgung. Der Aus-
bau und die Transformation der bestehenden Infrastruktur in Richtung einer dekarbonisierten
–––––––––––––
10 Die Darstellung der Strombedarfsentwicklung berücksichtigt den primärseitigen Strombedarf in den Stromanwendungen Mobilität, Wärme und
„Licht und Kraft“. Der Begriff „Licht und Kraft“ in der Abbildung bezeichnet die Anwendung von Strom für die Beleuchtung und den Antrieb von
Anlagen und Maschinen. In privaten Haushalten sind dies z.B. Kühlschränke und andere elektrische Haushaltsgeräte.Seite 20 von 465
13
„Grünen Fernwärme“ müssen vordringliches Ziel sein. Hierzu ist eine kommunale Wärmepla-
nung erforderlich.
• Die Sektorkopplung erfordert intelligente Systeme zur Speicherung und Steuerung der Energief-
lüsse.Seite 21 von 465
14
5 Bonner Klimaplan als Strategie zur Erreichung der
Klimaneutralität
Der Klimaplan für die Stadt Bonn ist kein starrer Plan, sondern bildet einen laufenden Prozess ab. Er
beschreibt die Klimaneutralitäts-Strategie für die Gesamt-Stadt Bonn sowie das Arbeitsprogramm Kli-
maschutz für die Kernverwaltung für den Planungshorizont 2023 bis 2025 (vgl. Abbildung 7). Die Kli-
maneutralitäts-Strategie für die Gesamt-Stadt Bonn bildet die ersten drei Ebenen ab, das Arbeitspro-
gramm Klimaschutz für die Kernverwaltung wird durch die vierte Ebene beschrieben:
Ebene 1 – Handlungsfelder: Die Handlungsfelder beschreiben auf einer übergeordneten Ebene, was
geschehen muss, um die Klimaneutralität zu erreichen: Wer kann handeln, wie kann gehandelt werden
und bis wann müssen übergeordnete Ziele erreicht werden? Die Handlungsfelder formulieren hierzu
Leitlinien der Treibhausgasminderung11.
Ebene 2 – Handlungsschwerpunkte: Die Handlungsschwerpunkte konkretisieren und beschreiben, was
getan werden muss. Hierzu formulieren sie strategische Ziele und benennen die wesentlichen Han-
delnden Akteure sowie Zielgruppen in den Handlungsschwerpunkten.
Ebene 3 – Maßnahmen: Maßnahmen benennen konkret, wer bis wann handeln muss und formulieren
hierfür operative Ziele.
Ebene 4 – Aktivitäten: Aktivitäten formulieren direkte und indirekte Handlungsmöglichkeiten der Kern-
verwaltung der Stadt Bonn. Diese werden im Arbeitsprogramm Klimaschutz als Steckbriefe beschrie-
ben (Vergleich Band 2 Arbeitsprogramm Klimaschutz für die Kernverwaltung). Sie beschreiben unter
anderem konkret, wer für die Umsetzung verantwortlich ist, welche Akteure bei der Umsetzung betei-
ligt werden müssen sowie die Treibhausgaseinsparungen, Kosten und Zeitaufwände.
–––––––––––––
11 Die Benennung der Handlungsfelder leitet sich aus dem Klimaschutzgesetzt ab (Gebäude, Energie, Mobilität/Verkehr) und wird ergänzt durch die
Handlungsfelder Governance, Gesellschaft und Kompensation.Seite 22 von 465
15
Abbildung 7 Der Aufbau des Klimaplans 2035Handlungsfelder
(Leitlinien)
Handlungs-
schwerpunkte
(strategische Ziele)
Maßnahmen
(Marktakteure*innen,
Stadt Bonn inkl. Beteiligungen)
1.
2.
3.
Aktivitäten
Kernverwaltung Stadt Bonn
(operative Ziele)
4.
Klimaneutralitäts-
Strategie
Arbeitsprogramm
Arbeitsprogramm Klimaschutz: Stadt
Bonn kann direkt oder indirekt handeln, Planungshorizont
2023 bis 2025.
Klimaplan 2035 = Strategie + ArbeitsprogrammSeite 23 von 465
16
Zusammengefasst dargestellt, werden die vier Ebenen in einem sogenannten Klima-Portfolio
Abbildung 8 Das Klima-Portfolio im ÜberblickSeite 24 von 465
17
Dokumentiert wird die Strategie für die klimaneutrale Bundesstadt Bonn in drei Bänden:
• „Band 1: Klimaplan 2035 für die Bundesstadt Bonn – Klimaneutralitäts-Strategie für die Gesamt-
Stadt Bonn“ beschreibt die Strategie zur Klimaneutralität. Dazu gehören insbesondere die Be-
schreibungen der Ebenen 1 bis 3.
• „Band 2: Klimaplan 2035 für die Bundesstadt Bonn – Arbeitsprogramm Klimaschutz für die Kern-
verwaltung“ beschreibt Ebene 4 und beinhaltet die Steckbriefe der vorgeschlagenen Aktivitäten,
sortiert nach Handlungsfeldern und Handlungsschwerpunkten.
• „Band 3: Klimaplan 2035 für die Bundesstadt Bonn - Methoden und Hintergründe“ fasst die
wichtigsten Methoden zusammen und beschreibt diese stichpunktartig.
5.1 Die Handlungsschwerpunkte zum Erreichen der energetischen
Klimaneutralität
Das größte Potenzial zum Erreichen der Klimaneutralität in Bonn besteht in der Reduktion der Treib-
hausgasemissionen durch den Verbrauch fossiler Energieträger. Die Abbildung 9 zeigt die Einsparziele
in den Handlungsfeldern auf.
Abbildung 9 Einsparziele je Handlungsfeld
Um die Klimaneutralität zu erreichen, braucht es zwei parallele Strategien: Verbrauch soweit als möglich
reduzieren und den verbleibenden Energieverbrauch dekarbonisieren. Die notwendigen Maßnahmen
können den oben genannten sechs Handlungsfeldern zugeordnet werden. Diese werden in verschie-
denen Handlungsschwerpunkten zusammengefasst. Die folgende Abbildung zeigt die Handlungs-
schwerpunkte je Handlungsfeld auf, die zum Erreichen der energetischen Klimaneutralität erforderlich
sind.Seite 25 von 465
18
Die Auf der linken Seite werden die Handlungsschwerpunkte identifiziert, die zur Dekarbonisierung der
Energieversorgung in den Sektoren Strom, Wärme und Mobilität wirken.
Die Abbildung zeigt auf der rechten Seite auf, welche Handlungsschwerpunkte auf die Reduktion des
Energieverbrauchs in den Sektoren Private Haushalte, Wirtschaft, Kommune und Mobilität einzahlen.
Angegeben werden die Einsparziele je Sektor aus der Szenarienberechnung.Seite 26 von 465
19
Abbildung 10 Handlungsschwerpunkte je Handlungsfeld zum Erreichen der energetischen
KlimaneutralitätSeite 27 von 465
20
5.2 Monitoring und Controlling – Umsetzung als lebendiger Prozess
Der Weg zur Klimaneutralität ist ein lebendiger Prozess aus praxis- und umsetzungsorientierten Maß-
nahmen und Aktivitäten. Sie bilden das Rückgrat für den Umsetzungsprozess und vereinen Menschen,
Wissen, Geld und Engagement – ausgerichtet auf das Ziel der Klimaneutralität bis 2035. Dieser leben-
dige Prozess erfordert einen laufenden Soll-Ist-Wertabgleich der Zielerreichung (Messen) sowie ein
ständiges Nachjustieren, Korrigieren, Stoppen und Neustarten (Anpassen). Drei Prinzipien bilden die
Basis für diese Daueraktivitäten.
Abbildung 11 Der Regelkreis des Messens- und Anpassens
Prinzip 1 – Multiprojektmanagement für eine umsetzungsorientierte Prozesssteuerung: Dreh- und An-
gelpunkt ist das Multiprojektmanagement als Organisations- und Steuerungsebene. Das Multiprojekt-
management hilft dabei, den Umsetzungsprozess zu beschleunigen und zu managen. Das Multiprojekt-
management behält, in Abgrenzung zum Projektmanagement für Einzelprojekte, das Gesamtergebnis
aller Vorhaben im Blick.
Prinzip 2 – Kommunale und zivilgesellschaftliche Zusammenarbeit: Um den Zielpfad einzuhalten, kann
die Bundesstadt Bonn mit rechtlichen, planerischen und finanziellen Mitteln die Rahmenbedingungen
für die Umsetzung von Maßnahmen gestalten. Die Umsetzung der Klimaneutralitäts-Strategie baut da-
bei auf einer parallelen Top-Down und Bottom-Up-Strategie auf: Kommunale und bürgerschaftliche
Maßnahmen und Projekte werden vernetzt und deren Umsetzung für die nachhaltige Entwicklung
Bonns auf den Weg gebracht.
Prinzip 3 – Automatisiertes Monitoring und Controlling: Das Monitoring und Controlling erfasst und be-
wertet den Prozessfortschritt anhand von spezifischen Indikatoren. Geprüft wird, ob die Leitziele in den
Handlungsfeldern eingehalten werden. Dabei wird eine konsequente Digitalisierung des Monitorings
und Controllings empfohlen.
Das Klima-Portfolio der Maßnahmen und Aktivitäten bildet das Rückgrat für die Steuerung des Prozes-
ses. Hierfür wird eine parallele top-down und bottom-up Strategie durch die Vernetzung kommunaler
und bürgerschaftlicher Maßnahmen und Projekte empfohlen. Im Top-Down Ansatz ergeben sichSeite 28 von 465
21
Steuerungsmöglichkeiten durch die direkten und indirekten Einflussmöglichkeiten der Stadt Bonn im
Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung.
Der bottom-up Ansatz setzt auf die Initiierung und Förderung von Projekten und Maßnahmen als Bür-
gerprojekte, Projekte von Unternehmen und Verbänden. Diese werden in die Umsetzungsstrategie der
Klimaneutralitäts-Strategie im Rahmen des Multiprojektmanagements eingebunden und bilden damit
den Motor für den Veränderungsprozess.
Abbildung 12 Prinzip der Steuerung durch strategische Projekt- und Maßnahmenentwicklung
Klimaschutz muss als integrierte gesamtstädtische Aufgabe betrachtet werden. Vor dem Hintergrund
der zeitlichen Erfordernisse zur Steuerung und Umsetzung der Klimaschutzprozesse ist zudem eine
deutliche Beschleunigung von Entscheidungsprozessen erforderlich.
Die folgende Abbildung zeigt die Organisationsstruktur unter Berücksichtigung möglicher zusätzlicher
Klimakoordinator*innen.Seite 29 von 465
22
Abbildung 13 Prinzipdarstellung einer dezentralen Verankerung der KlimaschutzarbeitSeite 30 von 465
23
6 Klimaneutralität lohnt sich
Die Herausforderungen der Transformation erfordern erhebliche Investitionen in allen Handlungsfel-
dern. Mit diesen wirtschaftlichen Anstrengungen sind gleichzeitig Nutzenaspekte verbunden, die es in
einem Abwägungsprozess gleichermaßen zu berücksichtigen gilt. Die Priorisierung und Auswahl von
Maßnahmen allein anhand einer einfachen Betrachtung des Kriteriums Euro pro eingesparter Tonne
CO2 wird der Komplexität der Aufgabenstellung nicht gerecht. Neben den Kosten der Transformation
ist es als fundierte Entscheidungsgrundlage erforderlich, den Nutzen der Transformation jenseits der
reinen CO2-Reduktion deutlich zu machen.
Die differenzierte Kosten-Nutzen-Analyse mit einer Gegenüberstellung der CO2-Vermeidungskosten
und der auf der anderen Seite vermiedenen Umweltkosten sowie regionalen Wertschöpfungseffekte
(Mehrgewinne Unternehmen, kommunale Mehreinnahmen, Steigerung Nettoeinkommen) hat deutlich
gezeigt: Die durchschnittlichen Vermeidungskosten je Handlungsfeld unter Berücksichtigung der rele-
vanten Effekte liegen zwischen 54,7 €/t und -2.031,9 €/t. Eine Investition in ambitionierte Klimaschutz-
maßnahmen erzielt unter den betrachteten Rahmenbedingungen im Ziel- und Trendszenario im direkten
Vergleich eine positive „Klimarendite unter Berücksichtigung der vermiedenen Umweltkosten sowie
der regionalen Wertschöpfungseffekte.
Um eine Priorisierung der Handlungsschwerpunkte zu ermöglichen, werden CO2-Einsparung, Wir-
kungszeitraum und die Klimaschutzrendite der einzelnen Schwerpunkte in Beziehung zueinander ge-
setzt und visualisiert:
Abbildung 14 Grafische Verortung der Handlungsschwerpunkte nach verschiedenen
Bewertungskriterien zur Ableitung strategischer Handlungsempfehlungen
Aus der Darstellung der Klimaschutzrendite lassen sich folgende Erkenntnisse ableiten:
• Der Klimaplan erzielt eine hohe Klimarendite: Die differenzierte Kosten-Nutzen-Analyse mit einer
Gegenüberstellung der CO2-Vermeidungskosten und der auf der anderen Seite vermiedenen Um-
weltkosten sowie regionalen Wertschöpfungseffekte zeigt deutlich: Klimaschutz „lohnt“ sich!
• Die Zielsetzung der Bundesstadt Bonn der Klimaneutralität bis 2035 erfordert jedoch schnelles
und umfassendes Handeln.Seite 31 von 465
24
• Wichtig ist, dass sich die Rahmenbedingungen immer schneller ändern. Insofern ist eine Abwä-
gung, Neueinschätzung und Nachjustierung während des Umsetzungsprozesses zwingend er-
forderlich.
• Innerhalb des engen Handlungsrahmen von 13 Jahren müssen drei Strategien konsequent ver-
folgt werden:
• Umsetzen: Die in den Handlungsschwerpunkten „Klimaschutz im Alltag“, „Stadt als Vorbild
– Die klimaneutrale Verwaltung“, „Klimaschutz, Wirtschaftsförderung und Regionalentwick-
lung“ sowie „Klimaneutrale Nichtwohngebäude“ zusammengefassten Maßnahmen zeichnen
sich durch eine hohe Klimaschutzrendite und Reduktionseffizienz aus. Eine schnelle Umsetz-
barkeit ist wahrscheinlich. Entsprechende Maßnahmen der Schwerpunkte haben eine hohe
Umsetzungspriorität und sollten zeitnah gestartet werden.
• Aktivieren: Maßnahmen im Handlungsschwerpunkten „Lokal und erneuerbar erzeugter
Strom“ sind schnell umsetzbar und leisten einen Beitrag zur Erreichung des 1,5 Grad Ziels.
Finanzielle Anschubfinanzierungen sind zur Aktivierung notwendig. Die betreffenden Schwer-
punkte bzw. Maßnahmen haben eine hohe operative Umsetzungspriorität. Förderung müssen
zeitnah akquiriert werden und eine Umsetzung erfolgen. Tendenziell gilt dies auch für den
Handlungsschwerpunkt „Dekarbonisierte Wärmeversorgung“ und „Industrie“
• Ermöglichen: Die übrigen Handlungsschwerpunkte und Maßnahmen erzielen hohe CO2-
Reduktionen bei gleichzeitig vorteilhaften Klimaschutzrenditen. Herausforderungen im Zuge
der Umsetzung sind die Anpassung der Rahmenbedingungen, insbesondere der regulatori-
schen Rahmenbedingungen. Darüber hinaus müssen Ressourcen bereitgestellt und Planun-
gen beschleunigt werden. Die Schwerpunkte haben eine hohe strategische Umsetzungspri-
orität.Seite 32 von 465
Bundesstadt Bonn
Band 1: Klimaplan 2035 für die Bundesstadt Bonn –
Klimaneutralitäts-Strategie für die Gesamt-Stadt Bonn
November 2022Seite 33 von 465
Seite 34 von 465
Bundesstadt Bonn - Band 1: Klimaplan 2035 für die Bundesstadt Bonn – Strategie
Bearbeitung durch:
Gertec GmbH Ingenieurgesellschaft
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Auftraggeber:
Dieser Bericht darf nur unverkürzt vervielfältigt werden. Eine Veröffentlichung, auch auszugsweise, bedarf der
Genehmigung durch die Verfasserin.Seite 35 von 465
4 Bundesstadt Bonn
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis 11
Tabellenverzeichnis 13
1 Vorwort 15
2 Konsequent handeln: Klimaneutrale Bundesstadt Bonn 16
3 Der gemeinsame Weg: Projektorganisation und Vernetzung 18
3.1 Steuern und beraten: Akteure und Gremien 18
3.2 Verstehen und aktivieren: Das Mitwirkungsverfahren „Bonn4Future - Wir fürs Klima“ 19
3.3 Vorbild und Verankerung: Prozess klimaneutraler Konzern Stadt Bonn 19
4 Klimaneutralität eindeutig beschreiben 20
4.1 Das Ziel der Klimaneutralität 20
4.2 Die Bilanzgrenzen bestimmen 20
4.2.1 Die BISKO-Bilanz 22
4.2.1.1 Endenergiebilanz 23
4.2.1.2 Energetische THG-Bilanz 24
4.2.2 Empfehlungen Treibhausgas-Nebenbilanzen 25
4.3 CO2 - Budget als ergänzendes Kriterium der Klimaneutralität 25
4.4 Ziele des Pariser Klimaabkommens auf Bonn übertragen 26
4.4.1 Das CO2-Budget für Bonn 26
4.4.2 Definition des Begriffs Klimaneutralität 27
4.5 Zwischenfazit: Bewertung der Ausgangslage 27
5 Die Chancen im Blick – Strategien und Instrumente 29
5.1 Gebäude 29
5.1.1 Effizienz- und Konsistenzpotenziale 30
5.1.2 Umsetzung der Effizienz- und Konsistenzstrategie 32
5.2 Energie 33
5.2.1 Effizienz und Konsistenzpotenziale 33
5.2.2 Umsetzung der Effizienz- und Konsistenzstrategie 34
5.3 Wirtschaft 34
5.3.1 Effizienz- und Konsistenzpotenziale 34
5.3.2 Umsetzung der Effizienz- und Konsistenzstrategie 37
5.4 Verkehr 37Seite 36 von 465
Bundesstadt Bonn - Band 1: Klimaplan 2035 für die Bundesstadt Bonn – Strategie
5.4.1 Effizienz und Konsistenzpotenziale 37
5.4.2 Umsetzung der Effizienz- und Konsistenzstrategie 38
5.5 Weniger nutzen – Suffizienz 39
5.5.1 Rebound-Effekt begrenzen 39
5.5.2 Potenzial suffizienten Verhaltens 41
5.5.2.1 Konsum und Ernährung 41
5.5.2.2 Gebäude und Energie 42
5.5.2.3 Verkehr 46
5.5.3 Klimaschonendes Verhalten fördern 48
5.6 Ausgleichen – Kompensation 53
6 Vom Ziel denken – Szenario klimaneutrale Bundesstadt Bonn 2035 57
6.1 Der Entwicklungspfad zur Klimaneutralität 58
6.1.1 Das CO2-Budget einhalten 58
6.1.2 Der Weg zur Klimaneutralität – die Energieperspektive 2035 59
6.1.3 Der Stufenplan bis 2035 63
6.2 Entwicklungspfade in den Verbrauchssektoren 64
6.3 Entwicklungspfade in den Energienutzungssektoren 66
6.4 Entwicklungspfad Wärmeversorgung 67
6.5 Entwicklungspfad Stromerzeugung 67
6.6 Entwicklungspfad Mobilität 68
6.7 Strombedarf durch Sektorenkopplung 69
6.8 Empfehlungen für eine Umsetzungsstrategie ableiten 70
7 Handlungsgrenzen und Handlungsspielräume identifizieren 71
7.1 Verbrauch und Vorbild 73
7.2 Versorgen und Anbieten 73
7.3 Regulieren 74
7.4 Beraten und Motivieren 75
8 Die Strategie im Blick: Handlungsfelder und Schwerpunkte des Handelns 76
8.1 Aufbau der Strategie 76
8.2 Klima-Portfolio im Überblick 79
8.3 Die THG-Einsparziele in den Handlungsfeldern im Überblick 80
8.4 Die Die Handlungsschwerpunkte zum Erreichen der energetischen Klimaneutralität 82
8.5 Governance 84
8.5.1 Transformation als Managementaufgabe der Stadt Bonn 86
8.5.1.1 Transformationsstrategie entwickeln 87
8.5.1.2 Monitoring und Controlling mit Multiprojektmanagement einrichten 88Seite 37 von 465
6 Bundesstadt Bonn
8.5.1.3 Kommunikation des Transformationsprozesses 88
8.5.1.4 Klimapartnerschaften, Akteurs-Netzwerke und Initiativen 89
8.5.2 Transformation als Organisations- und Planungsaufgabe im Konzern Stadt Bonn 90
8.5.2.1 Integration des Ziels der Klimaneutralität in die Struktur des Konzerns Stadt Bonn 90
8.5.2.2 Zukunftsorientierte Planung Kommune als Vorbild 91
8.5.2.3 Verwaltungsinterne Kommunikation und Vernetzung 92
8.5.3 Transformation in zivilgesellschaftlicher Verantwortung 92
8.5.3.1 Bürgerbeteiligung und Open Source Prozesse 93
8.5.4 Soziale Gerechtigkeit und Teilhabe im Klimaschutzprozess 94
8.5.4.1 Unterstützung der Gemeinwohlökonomie 95
8.5.4.2 Unterstützung und Förderung sozialer Infrastrukturen bei der Klimatransformation 95
8.6 Gesellschaft 97
8.6.1 Klimaschutz im Alltag 98
8.6.1.1 Klimaquartiere – Innovations- und Erfahrungsräume mit Unternehmen und der
Zivilgesellschaft fördern und erweitern 99
8.6.1.2 Klimaschonendes und nachhaltiges Verhalten in die breite Anwendung bringen 99
8.6.2 Klimaschutz und Bildung 100
8.6.2.1 Erfahrungs- und prozessbasierte Umweltbildung für Klimaschutz und 101
8.6.3 Klimaschutz in Kultur und Freizeit 103
8.6.3.1 Kulturschaffende und Anbieter von Freizeiteinrichtungen als Multiplikatoren für Klimaschutz
und Nachhaltigkeit fördern 105
8.6.3.2 Nachhaltige Kulturstrategie 105
8.7 Wirtschaft 107
8.7.1 Stadt als Vorbild: Die klimaneutrale Verwaltung 109
8.7.1.1 Klimaneutrale Stadtverwaltung Bonn 2035 109
8.7.2 Klimaschutz, Wirtschaftsförderung und Regionalentwicklung 110
8.7.2.1 Stadt - Region Beziehungen entwickeln 111
8.7.2.2 Gute Rahmenbedingungen für die Nachhaltigkeitstransformation der Wirtschaft und
klimaneutrale Neuansiedlungen schaffen 111
8.7.2.3 Wirtschaftsförderung 4.0 112
8.7.2.4 Nachhaltigkeits-Hub 114
8.7.3 Gewerbe, Handel, Dienstleistung 114
8.7.3.1 Energie- und Ressourceneffizienz in Unternehmen fördern 115
8.7.3.2 Förderung Klimaschutzwirksamkeit am Arbeitsplatz 116
8.7.4 Industrie 116
8.7.4.1 Effiziente Produktion mit erneuerbaren Energien 117
8.7.4.2 Kompensation auf Unternehmensebene 118Seite 38 von 465
Bundesstadt Bonn - Band 1: Klimaplan 2035 für die Bundesstadt Bonn – Strategie
8.7.4.3 Förderung Klimaschutzwirksamkeit am Arbeitsplatz 119
8.7.5 Abfall- und Kreislaufwirtschaft 119
8.7.5.1 Recycling von Produkten und Materialien fördern 121
8.7.5.2 NaWaRo als Baustoffe in die Verbreitung bringen 122
8.7.5.3 Abfallvermeidung fördern 122
8.7.5.4 Kreislaufwirtschaft in Industrie und GHD auf- und ausbauen 123
8.7.6 Landwirtschaft, Agrar- und Ernährungswirtschaft 123
8.7.6.1 Erzeugung, Produktion und Vermarktung im Bereich nachhaltiger Ernährung fördern 124
8.7.6.2 Biostadt Bonn 125
8.8 Gebäude 126
8.8.1 Stadt als Vorbild: Kommunale Gebäude und Anlagen 129
8.8.1.1 Umsetzung eines klimaneutralen Gebäudebestandes im Konzern Stadt Bonn 129
8.8.2 Integrierte klimafreundliche Stadt- und Quartiersentwicklung 130
8.8.2.1 Flächenoptimierung als Beitrag zur klimaneutralen Stadtentwicklung 132
8.8.2.2 Integrierte klimafreundliche Quartiersentwicklung fördern 132
8.8.2.3 Klimaschutzoptimierte Entwicklung bestehender und neuer Gewerbegebiete 133
8.8.3 Wohngebäude Bestandssanierung 134
8.8.3.1 Modernisierung selbstgenutzter oder privat vermieteter Wohngebäude 136
8.8.3.2 Modernisierung gewerblich vermieteter Wohngebäude 137
8.8.4 Klimaneutraler Wohngebäudeneubau 138
8.8.4.1 Nachhaltigen Neubau nicht-städtischer Wohngebäude fördern 139
8.8.5 Klimaneutrale Nichtwohngebäude 139
8.8.5.1 Klimaneutrale Gebäude im produzierenden und verarbeitenden Gewerbe 140
8.8.5.2 Klimaneutrale Gebäude im Dienstleistungssektor (tertiärer Sektor) 141
8.9 Energie 141
8.9.1 Stadt als Vorbild: Energieversorgung und -erzeugung im kommunalen Einflussbereich 144
8.9.1.1 Dekarbonisierung der Wärmeversorgung des Konzerns Stadt Bonn 144
8.9.1.2 Ausbau der erneuerbaren Stromerzeugung des Konzerns Stadt Bonn 145
8.9.2 Beschleunigung klimagerechte Energieplanung 145
8.9.2.1 Integrierte Wärme- und Energieplanung 146
8.9.2.2 Flächenverfügbarkeitsplanung für Infrastruktur und Erneuerbare Energien 148
8.9.3 Lokal und erneuerbar erzeugter Strom 148
8.9.3.1 Beteiligungs- und Betreibermodelle fördern 149
8.9.3.2 Ausbau der Photovoltaik auf Wohn- und Nichtwohngebäuden 150
8.9.3.3 Nutzung der PV-Freiflächenpotenziale 150
8.9.4 Dekarbonisierte Wärmeversorgung 151Seite 39 von 465
8 Bundesstadt Bonn
8.9.4.1 Transformation zur grünen Fernwärme 152
8.9.4.2 Effiziente dezentrale Heizungen mit erneuerbaren Energien fördern 153
8.9.5 Versorgungssicherheit und Sektorenkopplung 154
8.9.5.1 Steuerung und Speicherung volatiler Stromerzeugung, netzdienliche Energietarife und
Betreibermodelle 155
8.9.5.2 Import und Export erneuerbarer Strom bedarfsgerecht sicherstellen 156
8.9.5.3 Erzeugung und Verteilung Wasserstoff, synthetische Gase und Kraftstoffe 157
8.9.5.4 Entwicklung Versorgungsnetze zur Sektorenkopplung 158
8.9.5.5 Ausbau von Energiespeichern 159
8.10 Mobilität 159
8.10.1 Stadt als Vorbild – Mobiler Konzern Stadt Bonn 163
8.10.1.1 Mobilitätsmanagement 163
8.10.1.2 Umstellung kommunaler Fuhrpark 164
8.10.2 Beschleunigte klimagerechte Verkehrsplanung und Mobilitätskonzepte 165
8.10.2.1 Stadt- und Verkehrsentwicklung integriert planen 166
8.10.2.2 Regionale Mobilitätsentwicklung 167
8.10.3 Verkehrsvermeidung und –verlagerung: Personenverkehr 168
8.10.3.1 Ausbau Schienen- und Busverkehr 169
8.10.3.2 Förderung von Rad- und Fußverkehr 170
8.10.3.3 Förderung multimodaler Mobilität 170
8.10.3.4 Umgestaltung MIV 171
8.10.4 Verkehrsvermeidung und Verlagerung: Wirtschafts- und Güterverkehr 171
8.10.4.1 Wirtschaftsverkehr und betriebliche Mobilität 172
8.10.4.2 Stärkung Bonner Hafen: Förderung des Gütertransports mit dem Binnenschiff 173
8.10.4.3 Strategien für die letzte Meile 173
8.10.5 Klimaschonende Antriebe und Kraftstoffe 174
8.10.5.1 Angebote und Infrastruktur zur Förderung des Umstiegs auf E-Mobilität 175
8.10.5.2 Angebote und Infrastruktur synthetische Kraftstoffe für Forst- und Landwirtschaft 176
8.11 Kompensation 177
8.11.1 Grüne Infrastruktur zur CO2-Bindung 177
8.11.1.1 Entwicklung und Schutz von natürlichen Senken 178
8.11.2 Kompensation auf Unternehmensebene 179
8.11.2.1 Nicht vermeidbare THG-Emissionen kompensieren 179
8.11.3 Technische Systeme CO2-Kompensation und Speicherung 180
8.11.3.1 Potenziale zur technischen Kompensation und Speicherung identifizieren 181
9 Dimensionen der Transformation: Einschätzung der Kosten-Nutzen Relation 182
9.1 Investitionskosten einschätzen 184Seite 40 von 465
Bundesstadt Bonn - Band 1: Klimaplan 2035 für die Bundesstadt Bonn – Strategie
9.2 Wirtschaftlichkeit: Vollkostenbetrachtung im Vergleich 188
9.3 Kosten der CO2-Vermeidung einschätzen 188
9.4 Vermiedene Umweltschäden 190
9.5 Regionale Wertschöpfung 191
9.6 Empfehlungen zur Strategieoptimierung und Maßnahmen Priorisierung 195
10 Monitoring und Controlling 201
10.1 Grundverständnis 201
10.2 Den Prozess organisieren: Das Multiprojektmanagement 202
10.3 Den Prozess beeinflussen: Instrumente zur Prozesssteuerung 203
10.4 Das Ziel im Blick behalten: Instrumente des Monitorings und Controlling 207
10.4.1 Instrumente des Multiprojektmanagements 207
10.4.2 Indikatorensystem 207
10.4.3 Indikatorenerfassung 208
11 Fazit 210Seite 41 von 465
Seite 42 von 465
Bundesstadt Bonn - Band 1: Klimaplan 2035 für die Bundesstadt Bonn – Strategie
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1 Beschlusslage (Quelle Stadt Bonn) 18
Abbildung 2 Impression von der Führungskräftekonferenz (Quelle Stadt Bonn) 18
Abbildung 3 Bilanzierungsprinzipien, IFEU Heidelbrg, Jung Stadtkonzepte, Köln 21
Abbildung 4 Bilanzgrenzen Bonn nach dem Territorial-Prinzip 21
Abbildung 5 Entwicklung des Endenergieverbrauchs der Stadt Bonn nach Energieträgern seit 1990 23
Abbildung 6 Entwicklung des Endenergieverbrauchs der Stadt Bonn nach Sektoren seit 1990 24
Abbildung 7 Entwicklung der Treibhausgasemissionen der Stadt Bonn nach Energieträgern seit 1990 24
Abbildung 8 Entwicklung der Treibhausgasemissionen der Stadt Bonn nach Sektoren seit 1990 25
Abbildung 9 Vier Hauptstrategien auf dem Weg zur Klimaneutralität 29
Abbildung 10 Alter der Wohngebäude in der Stadt Bonn (Quelle: Bundesstadt Bonn Statistikstelle
2022: Statistik aktuell - Statistik des Wohngebäudebestands und der Bautätigkeit in
Bonn; Stichtag 31.12.2021) 30
Abbildung 11 Beitrag der MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH zum Klimaplan der Bundesstadt
Bonn 36
Abbildung 12 Wertebereiche für den langfristigen direkten Rebound-Effekt (Quelle) 40
Abbildung 13 Potenziale und Handlungsansätze der Suffizienz im Bereich Konsum und Ernährung 42
Abbildung 14 Jahresstromverbrauch unter Berücksichtigung von Effizienz- und
Suffizienzmaßnahmen 44
Abbildung 15 Potenziale und Handlungsansätze der Suffizienz im Bereich Wohnen und Energie 46
Abbildung 16 Potenziale und Handlungsansätze der Suffizienz im Bereich Mobilität 48
Abbildung 17 Beispiel Handlungshürden und Vermeidungsmuster 49
Abbildung 18 Hypothetische Diffusionskurve einer klimaschonenden soziotechnischen Innovation mit
jeweils milieuspezifisch kumulierten Adopteranteilen 50
Abbildung 19 Das Marktplatzmodell – Beispiel Stadt Münster 51
Abbildung 20 Beispiel Medien zur Aktivierung und ihre Erfolgskennzahlen 52
Abbildung 21 Beispiel Ablauf Klimacoaching, Stadt Münster 52
Abbildung 22 Szenarien im Vergleich 58
Abbildung 23 Zielpfad jährliche Treibhausgasemissionen und CO2-Restbudget 59
Abbildung 24 Ausgangssituation 2021 Endenergieverbrauch für Szenarienberechnung – Schätzung
auf Grundlage BISKO Bilanz 2018 59
Abbildung 25 Zielzustand 2035 Endenergieverbrauch 61
Abbildung 26 Ausgangssituation 2021 Treibhausgasemissionen für Szenarienberechnung – Schätzung
auf Grundlage BISKO Bilanz 2018 62
Abbildung 27 Zielzustand 2035 THG-Emissionen 63
Abbildung 28 Stufenplan jährliche THG-Reduktion bis 2035 63
Abbildung 29 Entwicklungspfad Endenergieverbrauch in den Verbrauchssektoren 64
Abbildung 30 Entwicklungspfad THG-Emissionen in den Verbrauchssektoren 65
Abbildung 31 Entwicklung des Energieverbrauchs in den Sektoren Licht und Kraft, Wärme sowie
Verkehr 66
Abbildung 32 Entwicklung des Energiemixes in der Wärmeversorgung 67
Abbildung 33 Entwicklung lokal erzeugter Strom erneuerbare Energien 68
Abbildung 34 Geplante Ausstiegszeitpunkte aus der Verbrenner-Technologie (Stand 2021) 69
Abbildung 35 Strombedarfsentwicklung nach Anwendungen 70
Abbildung 36 Prinzipdarstellung der Entscheidungsebenen 71
Abbildung 37 Ein Beitrag von Margarete Heidler, Dezernat II 72Seite 43 von 465
12 Bundesstadt Bonn
Abbildung 38 Der Aufbau des Klimaplans 2035 77
Abbildung 39 Das Klima-Portfolio zum Klimaplan 2035 der Bundesstadt Bonn 79
Abbildung 40 Ziele je Handlungsfeld 81
Abbildung 41 Die zeitlichen Umsetzungsperspektiven in den Handlungsfeldern 82
Abbildung 42 Die Handlungsschwerpunkte zum Erreichen der energetischen Treibhausgasneutralität 83
Abbildung 43 Ein Beitrag von Monika Hallstein, Programmbüro klimaneutrales Bonn 20235 85
Abbildung 44 Ein Beitrag von Dr. Birgit Schneider-Bönninger, Dezernat IV 104
Abbildung 45 Beitrag der Bonner Wirtschaftsförderung zum Nachhaltigkeits-Hub Region Bonn 108
Abbildung 46 Beitrag bonnorange AöR 121
Abbildung 47: Beitrag Helmut Wiesner, Dezernat III 128
Abbildung 48 Beitrag Bonner Energie Agentur (BEA), Celia Schütze 136
Abbildung 49 Beitrag der SWB zur kommunalen Wärmeplanung 147
Abbildung 50 Beitrag der SWB zur Fernwärme 153
Abbildung 51 Beitrag der SWB zum Thema Wasserstoff 158
Abbildung 52 Ein Beitrag von Wolfgang Fuchs, Dezernat I 162
Abbildung 53 Beitrag der SWB Bus und 169
Abbildung 54 Prinzipdarstellung Kosten-Nutzen Bewertung 183
Abbildung 55 Differenz Ziel- vs. Trendszenario der absoluten Investitionskosten je Handlungsfeld und
Handlungsschwerpunkt 184
Abbildung 56 Vergleich Differenz Ziel- vs. Trendszenario der jährlichen Vollkosten je Handlungsfeld 188
Abbildung 57 Vergleich der spezifischen CO2-Vermeidungskosten je Handlungsfeld in €/t 189
Abbildung 58 Vergleich zwischen Ziel- und Trendszenario der vermiedenen Umweltschäden 190
Abbildung 59 Prinzipdarstellung regionale Wertschöpfung über die Wertschöpfungsebenen 191
Abbildung 60 Das Modell der direkten und indirekten Wertschöpfung 192
Abbildung 61 Differenzen der regionalen Umsätze und Arbeitsplatzäquivalente nach
Handlungsfeldern 193
Abbildung 62 Prinzipdarstellung der „Klimaschutzrendite“ eines beispielhaften
Handlungsschwerpunkts – negative Werte bedeuten hier eine positive Wirkung 195
Abbildung 63 Spezifische Vermeidungskosten je Handlungsfeld und Handlungsschwerpunkt. (Die
Erläuterung der hier vereinfacht dargestellten Diagramme ist in der vorherigen
Abbildung zu finden) 196
Abbildung 64 Grafische Verortung der Handlungsschwerpunkte nach verschiedenen
Bewertungskriterien zur Ableitung strategischer Handlungsempfehlungen 198
Abbildung 65 Der Regelkreis des Messens- und Anpassens 201
Abbildung 66 Prinzipdarstellung geplante Einbindung Multiprojektmanagement als Instrument der
Strategischen Steuerung 203
Abbildung 67 Prinzip der Steuerung durch strategische Projekt- und Maßnahmenentwicklung 204
Abbildung 68 Die Umsetzung beschleunigen – Bürgerschaftlich getragene Projekte integrieren 205
Abbildung 69 Prinzipdarstellung einer dezentralen Verankerung der Klimaschutzarbeit 206Seite 44 von 465
Bundesstadt Bonn - Band 1: Klimaplan 2035 für die Bundesstadt Bonn – Strategie
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1 CO2-Budgets Bonn für 2020 27
Tabelle 2 Die wichtigsten Qualitätsstandards in Deutschland (Quelle Umweltbundesamt) 54
Tabelle 3 Instrumente und Einflussmöglichkeiten im Bereich „Verbrauchen und Vorbild“ 73
Tabelle 4 Instrumente und Einflussmöglichkeiten im Bereich „Versorgen und Anbieten“ 73
Tabelle 5 Instrumente und Einflussmöglichkeiten im Bereich „Regulieren“ 75
Tabelle 6 Instrumente und Einflussmöglichkeiten im Bereich „Beraten und Motivieren“ 75
Tabelle 7 Gegenüberstellung der absoluten Investitionskosten im Ziel- und Trendszenatio je
Handlungsfeld und Handlungsschwerpunkt 185
Tabelle 8 Übersicht Differenz Ziel- vs. Trendszenario der jährlichen Vollkosten je Handlungsfeld 188
Tabelle 9 Übersicht der spezifischen CO2-Vermeidungskosten je Handlungsfeld in €/t 190
Tabelle 10 Übersicht vermiedene Umweltschäden je Handlungsfeld 191
Tabelle 11 Übersicht Differenzen zwischen Trend- und Zielszenario regoinale Wertschöpfung je
Handlungsfeld 193
Tabelle 12 Unterschied zwischen Projektmanagement und Multiprojektmanagement 202Seite 45 von 465
Seite 46 von 465
Vorwort 15
1 Vorwort
Die Klimakrise ist die größte Herausforderung unserer Zeit. Unsere Kinder und Enkelkinder
werden uns daran messen, ob es uns gelingt, die Erderhitzung einzudämmen. Es geht um
nichts weniger, als ihnen einen Planeten zu hinterlassen, auf dem ein gutes Leben über-
haupt möglich ist. Die Folgen der Klimakrise sind längst zu spüren - auch in der Bundesstadt
Bonn. Die Hitze der vergangenen Sommer, der niedrige Wasserstand des Rheins oder auch
die Überflutungen in jüngster Vergangenheit hier, an der Ahr, Swist und Erft zeigen, dass
die Auswirkungen der Erderhitzung nicht vor uns Halt machen und uns alle betreffen. Wir
Menschen haben die Klimakrise verschuldet. Aber wir wissen auch, was wir tun können:
Handeln, und das rasch und gemeinsam. Wir haben die Werkzeuge in der Hand.
Bonn wird bis 2035 klimaneutral. Diesen Beschluss des Rates setzen wir konsequent um. Erste Maßnahmen wur-
den bereits auf den Weg gebracht: Photovoltaik ist jetzt auf Neubauten, wo die Stadt vertraglich Einfluss hat,
verpflichtend. Mit einem eigenen Förderprogramm unterstützen wir den Ausbau von Solaranlagen und setzen
einen weiteren wichtigen Impuls für die Energiewende. Auch das Förderprogramm Begrünung weist den Weg
einer an die Klimakrise angepassten Stadtentwicklung. Mit dem Ausbau von Radwegen und Umweltspuren, der
Stärkung des ÖPNVs und einer gesamtstädtischen Parkraumstrategie nutzen wir die Hebel der Mobilitätswende,
um das Klima zu schützen. Mit dem Bonner Klimaplan gehen wir den Weg zur Klimaneutralität jetzt systematisch
an.
Der Bonner Klimaplan 2035 ist der Fahrplan der Verwaltung zur Klimaneutralität 2035. Er greift in sieben Hand-
lungsfeldern auf, welche Aktivitäten notwendig sind und welche Hebel wir in allen Bereichen – von Mobilität bis
Energie, von Gesellschaft bis zur Daseinsvorsorge – bedienen müssen, um dieses Ziel zu erreichen. Die Umset-
zung wird ein dynamischer Prozess; der Klimaplan muss und soll stetig weiterentwickelt werden.
Die Aktivitäten und Hebel im Klimaplan zeigen auch: Klimaschutz und soziale Gerechtigkeit sind zwei Seiten einer
Medaille. Die Bekämpfung der Klimakrise wird nur gelingen, wenn wir den Weg zur Klimaneutralität gemeinsam
gehen und dabei niemand außen vor bleibt. Die Beteiligung der Stadtgesellschaft bildet daher einen wesentlichen
Baustein des Klimaplans. Denn: Für ein gutes und gesundes Leben braucht es ein gutes Miteinander und ein ge-
sundes Klima.
Der Weg zur klimaneutralen Stadt Bonn liegt vor uns. Der Bonner Klimaplan ist dafür unser Fahrplan. Die Krise
betrifft uns alle – wir können sie nur gemeinsam meistern. Lassen Sie uns den Weg jetzt mutig beschreiten.
Oberbürgermeisterin Katja DörnerSeite 47 von 465
16 Band 1: Klimaplan 2035 für die Bundesstadt Bonn – Klimaneutralitäts-Strategie für die Gesamt-Stadt Bonn
2 Konsequent handeln: Klimaneutrale Bundesstadt Bonn
Der Klimaplan zeigt: Klimaneutralität bis 2035 ist möglich, sofern die Aufgabe als gesamtstädtisches und gesamt-
gesellschaftliches Projekt angepackt wird und die Rahmenbedingungen stimmen. Es wird ein möglicher Weg auf-
gezeigt, wie die Erreichung der Klimaneutralität unter Beachtung des Restbudgets aus dem 1,5 Grad bis 2035 in
der Bundesstadt Bonn grundsätzlich möglich ist. Wichtige Aspekte sind:
• Klimaneutralität bedeutet Treibhausgasneutralität. Sie wird erreicht, wenn die Summe der positiven und
negativen Treibhausgas-Einträge gleich Null ist.
• Die Stadt Bonn hat große Anstrengungen unternommen, die Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Seit
1990 konnten die Treibhausgasemissionen um 27% reduziert werden, bei einer gleichzeitigen Steigerung
der Wirtschaftsleistung um 170%.
• Die erzielten Erfolge sind jedoch nicht ausreichend, um das gesteckte Ziel der Treibhausgasneutralität bis
2035 unter Einhaltung des 1,5 Grad Ziels zu erreichen.
• Für die Klimaneutralitäts-Strategie ist es daher erforderlich, dass nicht mehr Treibhausgasemissionen
emittiert werden, als durch natürliche oder technische Senken ausgeglichen werden können.
• Die energiebedingten THG-Emissionen müssen weitgehend durch technische und verhaltensbezogene
Maßnahmen sowie durch die Vermeidung von Rebound Effekten reduziert werden.
• Vermeidung der Treibhausgasemissionen bis 2035 muss dabei im Sinne des Vorsorgeprinzips der Stadt
Vorrang, vor einer möglichen Kompensation haben.
• Oberste Prämisse muss dabei die Einhaltung des einwohnerbezogenen Paris-konformen CO2-Budgets von
ca. 15,7 Millionen Tonnen CO2 haben.
• Um die Klimaneutralität unter Einhaltung des 1,5 Grad Ziels zu erreichen, sind umfassende Transformati-
onen erforderlich.
• Die Zukunft wird elektrisch: Die Verwendung von Strom für den Wärmesektor und die Mobilität (Sektor-
kopplung) sorgt für einen steigenden Strombedarf – trotz Effizienzgewinnen und starken Endenergieein-
sparungen – in Bonn um den Faktor 2, weshalb u.a. ein erheblicher Ausbau von Photovoltaik auch auf dem
Stadtgebiet Bonns erforderlich ist.
• Kommunale und zivilgesellschaftliche Transformation zur Klimaneutralität erreichen: Klimaneutralität be-
deutet eine umfassende Transformation der Stadtgesellschaft, die als eine systemische Aufgabe sowie als
ein agiler Prozess begriffen werden muss, in den Stadt, Bürger*innen und Unternehmen gleichermaßen
eingebunden sind.
• Hierfür wird eine gesamtstädtische Strategie über sieben Handlungsfelder entwickelt und mit Handlungs-
schwerpunkten und Maßnahmen detailliert.
• Herzstück ist ein Arbeitsprogramm Klimaschutz, das die Aktivitäten der Kernverwaltung der Stadt Bonn
von 2023 bis 2025 beschreibt.
• Das Einflusspotenzial des Konzerns Stadt Bonn wird nicht ausreichen, die Klimaneutralität allein herzu-
stellen. Wichtige Rahmenbedingungen hierfür werden auch auf den Ebenen Land, Bund und EU gesetzt.
• Die Stadt Bonn kann jedoch direkten und indirekten Einfluss in vier Bereichen ausüben: „Verbrauchen und
Vorbild“, „Versorgen und Anbieten“, „Regulieren“ sowie „Beraten und Motivieren“.
• Der Klimaplan hat eine hohe Klimaschutzrendite: Die differenzierte Kosten-Nutzen-Analyse mit einer Ge-
genüberstellung der CO2-Vermeidungskosten und der auf der anderen Seite vermiedenen Umweltkosten
sowie regionalen Wertschöpfungseffekte zeigt deutlich: Klimaschutz „lohnt“ sich!Seite 48 von 465
Konsequent handeln: Klimaneutrale Bundesstadt Bonn 17
• Vom Maßnahmenplan zu einem dynamischen Umsetzungsprozess: Die Klimaneutralitäts-Strategie für die
Gesamt-Stadt Bonn muss als lebendiger Prozess mit praxis- und umsetzungsorientierten Maßnahmen und
Aktivitäten angelegt werden. Unabdingbar notwendig wird es daher sein, das als Einstieg in den Umset-
zungsprozess entwickelte Klima-Portfolio mit seinem kurzfristigen Arbeitsprogramm Klimaschutz für die
Kernverwaltung in einen dynamischen Prozess zu überführen. Dieser lebendige Prozess erfordert einen
laufenden Soll-Ist-Wertabgleich der Zielerreichung (Messen) sowie ein ständiges Nachjustieren, Korrigie-
ren, Stoppen und Neustarten (Anpassen).
Eine Investition in ambitionierte Klimaschutzmaßnahmen erzielt unter den gegebenen Rahmenbedingungen in
allen Handlungsfeldern eine „Klimarendite“, sobald die gesamtgesellschaftlichen Effekte mit einbezogen wer-
den. Durch den Prozess ergeben sich überschlägig durch den Vergleich des Zielszenarios für Bonn im Vergleich
zu einem Trendszenario folgende überschlägigen „Klimarenditen“:
• Jährliche vermiedene Umweltkosten: 265.500.000 €/a
• Regionale Unternehmensumsätze: 123.300.000 €/a
• Arbeitsplatzeffekte: 1.319 Vollzeitäquivalente
• Nettoeinkommen der Beschäftigten: 46.500.000 €/a
• Unternehmensgewinne: 6.800.000 €/a
• Kommunale Mehreinnahmen: 2.300.000 €/aSeite 49 von 465
18 Band 1: Klimaplan 2035 für die Bundesstadt Bonn – Klimaneutralitäts-Strategie für die Gesamt-Stadt Bonn
3 Der gemeinsame Weg: Projektorganisation und Vernetzung
3.1 Steuern und beraten: Akteure und Gremien
Programmbüro Klimaneutrales Bonn: Der kommunale Klimaschutz genießt in Bonn hohe Priorität. Mit dem Aus-
rufen des Klimanotstandes wurden im Jahr 2019 Sofortmaßnahmen erarbeitet und in die Umsetzung gebracht.
Im Jahr 2020 hat die Stadt Bonn den Beschluss gefasst, eine Klimaneutralität bis zum Jahr 2035 zu erreichen. Im
Jahr 2022 wurde der Prozess zur Erarbeitung des Klimaplans gestartet.
Angesiedelt ist die Klimaschutzarbeit im Programmbüro Klimaneutrales Bonn. Dieses ist eines von vier Pro-
grammbüros, die die Verzahnung der Fachämter und Konzerntöchter in den strategisch wichtigen Themen Kli-
maschutz, Mobilität, soziale Gerechtigkeit und Digitalisierung sicherstellen. Angesiedelt sind die Programmbüros
direkt unterhalb der Oberbürgermeisterin in der strategischen Projektsteuerung.
Abbildung 1 Beschlusslage (Quelle Stadt Bonn)
Führungskräftekonferenz des Konzerns Stadt Bonn: Im August 2022 hat unter der Leitung von Oberbürgermeis-
terin Katja Dörner die Führungskräftekonferenz des Konzerns Stadt Bonn stattgefunden. Zwei Tage lang hat die
Führungsebene der Verwaltung, der städtischen Unternehmen und städtischen Beteiligungen intensiv zusam-
mengearbeitet. Die zentrale Fragestellung der Konferenz lautete: Wie kann die Klimaneutralität bis zum Jahr
2035 gelingen? Die Teilnehmenden entwickelten unter anderem ein Verständnis für die einzelnen Maßnahmen
des Klimaplans, deren Umsetzung und Ownership für die nächsten Schritte der Umsetzung.
Abbildung 2 Impression von der Führungskräftekonferenz (Quelle Stadt Bonn)Seite 50 von 465
Der gemeinsame Weg: Projektorganisation und Vernetzung 19
Klimaschutzbeirat: Der Beirat wurde Anfang 2013 gegründet und hat die Erstellung des Integrierten Klimaschutz-
konzeptes (IKSK) begleitet. Auf der Grundlage des IKSK diskutieren die ehrenamtlichen Mitglieder seitdem Kli-
maschutzmaßnahmen und können Empfehlungen an den Umweltausschuss aussprechen. Ziel des Beirats ist es,
den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung in der Stadt Bonn zu unterstützen. Der Klimaschutzbeirat leistet
als Expert*innengremium einen Beitrag zur Beratung von Politik und Verwaltung und versteht sich als Impulsge-
ber für mögliche Klimaschutz- und Klimafolgenanpassungsmaßnahmen und -projekte.
3.2 Verstehen und aktivieren: Das Mitwirkungsverfahren „Bonn4Future - Wir fürs Klima“
Das Mitwirkungsverfahren „Bonn4Future – Wir fürs Klima“ wurde von Bonn im Wandel e.V. initiiert und entwi-
ckelt. Die Stadtverwaltung unterstützte das Verfahren von Beginn an. Ende 2020 beschloss der Stadtrat mit gro-
ßer Mehrheit die finanzielle Förderung und personelle Unterstützung. Das Projekt ist das bisher umfangreichste
Bonner Beteiligungsverfahren und wird in enger Kooperation mit der Stadt Bonn umgesetzt.
Das Verfahren (November 2020 bis April 2023) umfasst mehrere Stränge, u.a. einen Klimaaktionstag zur Vernet-
zung, die Durchführung von Kommunikationstrainings und den Aufbau einer digitalen Nachhaltigkeits-Plattform.
Zentraler Baustein des Verfahrens waren vier Klimaforen (1: Zukunftsbilder, 2: Schwerpunkt Wohnen, 3: Schwer-
punkt Mobilität und 4: Bürger*innen-Klima-Aktionsplan)
In den Klimaforen erarbeiteten die Bürger*innen gemeinsam mit Akteur*innen aus verschiedenen gesellschaftli-
chen Bereichen sowie Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung und städtischer Betriebe einen Klima-Aktionsplan
für eine lebenswerte und klimaneutrale Stadt. Aktuell werden die Ergebnisse des letzten Forums aufbereitet und
voraussichtlich Anfang 2023 in die Politik eingebracht.
Die Ergebnisse der Klimaforen werden eng mit dem Klimaplan 2035 verwoben. Viele Vorschläge aus den Schwer-
punkt-Klimaforen 2 und 3 sind bereits in den vorliegenden Klimaplan eingeflossen: circa 35 Ideen der Bürger*in-
nen sind fachlich bewertet und Anregungen im Arbeitsprogramm zum Klimaplan integriert worden. Weitere Er-
gebnisse des Verfahrens sollen bei der Fortschreibung des Klimaplans berücksichtigt werden.
3.3 Vorbild und Verankerung: Prozess klimaneutraler Konzern Stadt Bonn
Im Jahr 2021 hat die Stadt Bonn den Prozess zum klimaneutralen Konzern gestartet. Ziel ist es, einen Maßnah-
menplan für die Verwaltung und die städtischen Beteiligungsgesellschaften zu entwickeln. Für den „Konzern
Stadt Bonn“ wurde bereits eine Treibhausgasbilanz erstellt. Sie ist Grundvoraussetzung und Basis für die darauf
aufbauende Maßnahmenplanung für Verwaltung und städtische Beteiligungsgesellschaften, die 2022 folgen
wird.Seite 51 von 465
20 Band 1: Klimaplan 2035 für die Bundesstadt Bonn – Klimaneutralitäts-Strategie für die Gesamt-Stadt Bonn
4 Klimaneutralität eindeutig beschreiben
Ausgehend von der Energie- und Treibhausgasbilanz beschreibt das Kapitel die Herleitung des klimapolitischen
Zielentwicklungskorridors.
4.1 Das Ziel der Klimaneutralität
Die Begriffe Klimaneutralität und Treibhausgasneutralität werden im Pariser Klimaabkommen sowie auf EU-
Ebene synonym verwendet. Das Klimaschutzgesetz sowie das Umweltbundesamt unterscheiden hingegen die
Begriffe Klimaneutralität und Treibhausgasneutralität. Für den kommunalen Kontext ist insbesondere die Defini-
tion des UBA von Bedeutung1.
Das Umweltbundesamt setzt den Begriff der Klimaneutralität in einen engeren klimawissenschaftlichen Rah-
men2: Klimaneutralität ist demnach ein Zustand, „bei den menschlichen Aktivitäten im Ergebnis keine Nettoef-
fekte auf das Klimasystem haben. Diese Aktivitäten beinhalten klimawirksame Emissionen, Maßnahmen, die da-
rauf abzielen, dem atmosphärischen Kreislauf Treibhausgase zu entziehen sowie durch den Menschen verur-
sachte Aktivitäten, die regionale oder lokale biogeophysische Effekte haben (z.B. Änderung der Oberflächenal-
bedo)“. Eine Politik, die auf Klimaneutralität abzielt, hat nach dieser Definition ambitionierter zu sein, indem ne-
ben den Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen) auch alle anderen Effekte des menschlichen Handelns auf
das Klima berücksichtigt werden. Für den kommunalen Kontext empfiehlt das Umweltbundesamt daher die Ver-
wendung des Begriffs der Treibhausgasneutralität unter Berücksichtigung der folgenden Kriterien:
• Treibhausgasneutralität wird erreicht, wenn alle technisch vermeidbaren THG-Emissionen vollständig ver-
mieden werden und die unvermeidbaren THG-Emissionen kompensiert wurden
• Der BISKO-Standard (Bilanzierungssystematik kommunal) ist dabei zentraler Dreh- und Angelpunkt für
die Erfassung der energiebedingten THG-Emissionen.
4.2 Die Bilanzgrenzen bestimmen
Es werden grundsätzlich zwei Bilanzierungsprinzipien unterschieden: Verbrauchsbilanz (Inländerprinzip) und die
Quellenbilanz (Territorialprinzip). Die Verbrauchsbilanz berücksichtigt THG-Emissionen, die ein Verursacher
(bspw. ein Unternehmen) verursacht, unabhängig davon, wo diese stattfinden. Die Quellenbilanz berücksichtigt
THG-Emissionen, die innerhalb von territorialen Grenzen anfallen.
1 Umwelt Bundesamt, Factsheet „Treibhausgasneutralität in Kommunen“, 24.3.2021
2 Luhmann et al., Klimaneutralität versus Treibhausgasneutralität, Wuppertal Institut, 2020Seite 52 von 465
Klimaneutralität eindeutig beschreiben 21
Abbildung 3 Bilanzierungsprinzipien, IFEU Heidelbrg, Jung Stadtkonzepte, Köln
Bezogen auf diese Bilanzierungsprinzipien gibt es verschiedene Bilanzierungsstandards, nach denen die Bilanzie-
rung durchgeführt wird. Unternehmen bilanzieren z.B. nach dem Greenhouse-Gas-Protocol und der DIN ISO
14064-1. Für Kommunen und Landkreise setzt sich zunehmend der BISKO-Standard nach dem Territorialprinzip
durch. Dieser Standard wird für die Bundesstadt Bonn eingesetzt.
Grundsätzlich lassen sich im BISKO-Standard energetische und nicht-energetische Emissionen unterscheiden. Zu
den nicht-energetischen Emissionen zählen klimawirksame Gase aus Industrieprozessen, Landwirtschaft sowie
Abfall und Abwasser. Der Anteil nicht-energetischer Emissionen in der Landwirtschaft beträgt bspw. ca. 8,2% der
Gesamtemissionen auf bundesdeutscher Ebene.
Abbildung 4 Bilanzgrenzen Bonn nach dem Territorial-PrinzipSeite 53 von 465
22 Band 1: Klimaplan 2035 für die Bundesstadt Bonn – Klimaneutralitäts-Strategie für die Gesamt-Stadt Bonn
Bisher werden im Rahmen der BISKO-Bilanz als Standard nur energetische Emissionen erfasst. Aufgrund der häu-
fig mangelnden Datenverfügbarkeit für nicht-energetische Emissionen auf kommunaler Ebene, werden diese
Emissionen nicht explizit im BISKO-Standard ausgewiesen. Wichtige Eckpunkte für die Bilanzierung sind:
• Für die Bewertung der Treibhausgasintensität des lokalen Strombedarfs wird der Bundesstrommix ange-
setzt.
• Lokale Energieanlagen können nachrichtlich in einer Bilanz mit Regionalmix dargestellt werden.
• Eine Erweiterung der Treibhausgasbilanzierung um die nicht-energetischen Treibhausgase ist für eine Ziel-
setzung der Treibhausgasneutralität perspektivisch erforderlich.
• Eine vollständige treibhausgasneutrale Kommune benötigt neben der BISKO-konformen Treibhausgasbi-
lanz ein Monitoring für die nicht-energetischen THG-Emissionen.
• Hierfür ist ein Diskussionsprozess erforderlich, der die wissenschaftlichen Anforderungen an ein praxis-
taugliches Monitoring koppelt und damit ein nachvollziehbares und pragmatisches Vorgehen auf kommu-
naler Ebene ermöglicht.
• Um das Bewusstsein für globalen Klimaschutz voranzubringen, sollte die Klimawirkung des Konsums bzw.
des Welthandels ganzheitlich betrachtet werden (importierte THG-Emissionen). Die importierten THG-
Emissionen können jedoch nicht bilanziert werden (Doppelzählung).
4.2.1 Die BISKO-Bilanz
Grundsätzlich lassen sich im BISKO-Standard energetische und nicht-energetische Emissionen unter-scheiden.
Zu den nicht-energetischen Emissionen zählen klimawirksame Gase aus Industrieprozessen, Landwirtschaft so-
wie Abfall und Abwasser. Der Anteil der nicht-energetischen Emissionen wird in der Bilanz der Stadt Bonn nicht
ausgewiesen. Die wesentlichen Elemente der BISKO-Bilanz sind:
• Endenergiebasierter Territorialansatz: Es werden alle energiebedingten Emissionen innerhalb der Bonner
Stadtgrenzen bilanziert.
• Bundesmix Strom: In der nach BISKO-Standard berechneten Bilanz der Stadt Bonn wird für die Bewertung
von Strom der Bundesmix genutzt.
• Berücksichtigung von Vorketten und CO2-Äquivalenten: Es werden auch die Emissionen berücksichtigt,
die bei Förderung, Aufbereitung und Transport der eingesetzten Energieträger anfallen, ebenso die Treib-
hausgase Methan (CH4) und Lachgas (N2O) als CO2-Äquivalente. Insofern wird im Weiteren auch nicht von
CO2- sondern von Treibhausgas- oder THG-Emissionen und -Bilanzen gesprochen.
• Exergetische Allokation: Bei der Strom- und Wärmeerzeugung aus KWK-Prozessen werden die Emissio-
nen anhand ihrer exergetischen Wertigkeit zugeordnet.
• Keine Witterungskorrektur: Der ermittelte Energieverbrauch wird auf Grund von Harmonisierungsprozes-
sen in der BISKO Standardisierung nicht witterungsbereinigt. Dies wurde bei Entwicklung des BISKO-Stan-
dards dahingehend begründet, dass eine Bilanz den Status quo abbilden soll und etwaige Effekte für Ver-
änderungen besser nachrichtlich erläutert werden. Dies wird auch auf allen anderen Ebenen (Länder,
Bund) so gehandhabt.Seite 54 von 465
Klimaneutralität eindeutig beschreiben 23
Hinweis: Die Bilanz der Stadt Bonn wird jahresscharf alle zwei Jahre aktualisiert. Der letzte vorliegende Stand
reicht bis zum Jahr 2018. Die hier vorliegende Bilanz ist mit dem Bundesdeutschen Strommix berechnet. Für die
Szenarienberechnung (vgl. Kapitel 6) wurde eine Fortschreibung für das Jahr 2021 berechnet. Um lokale Effekte
bei der Veränderung im Strommix abbilden zu können, wurde zudem eine nachrichtliche Bilanz erstellt, bei der
der Strom mit einem lokalen Strommix bewertet wird. Dafür werden alle stromeinspeisenden Anlagen z.B. der
Stadtwerke Bonn und der Müllverbrennungsanlage (MVA) berücksichtigt.
Im Folgenden werden zentrale Ergebnisse der BISKO-Bilanzierung sowie Empfehlungen zur Ausweitung der Bi-
lanzierungsverfahren formuliert.
4.2.1.1 Endenergiebilanz
Der Endenergieverbrauch der Stadt Bonn schwankt seit 1990 relativ konstant um einen Wert von ca. 7.000 GWh/a,
mit einer leicht sinkenden Tendenz. Eine absolute Verringerung des Energieverbrauchs konnte daher bisher noch
nicht erreicht werden. Gleichwohl ist im betrachteten Zeitraum die Wirtschaftsleistung der Stadt Bonn um ca.
170%3 gestiegen. Insofern konnte in der Bundesstadt Bonn eine relative Entkopplung der Wirtschaftsleistung vom
Endenergieverbrauch erreicht werden. Das deutet darauf hin, dass Effizienzmaßnahmen in den Haushalten und
Unternehmen der Stadt eine Wirkung entfaltet haben.
Abbildung 5 Entwicklung des Endenergieverbrauchs der Stadt Bonn nach Energieträgern seit 1990
Der größte Endenergieverbrauch entfällt auf den Energieträger Erdgas. Bei den Verbrauchssektoren sind die pri-
vaten Haushalte als die größte Verbrauchergruppe der Stadt Bonn, gefolgt vom Gewerbe, Handel und Dienstleis-
tung, sowie dem Verkehr. Industrie spielt eher eine geringe Rolle in der Energiebilanz.
3 Quelle: eigene Berechnung auf Basis Datenerhebung statista.comSeite 55 von 465
24 Band 1: Klimaplan 2035 für die Bundesstadt Bonn – Klimaneutralitäts-Strategie für die Gesamt-Stadt Bonn
Abbildung 6 Entwicklung des Endenergieverbrauchs der Stadt Bonn nach Sektoren seit 1990
4.2.1.2 Energetische THG-Bilanz
Die THG-Emissionen der Stadt Bonn lagen im Jahr 2018 bei 2.115 Kilotonnen [kt]. Im Vergleich zum Jahr 1990
sind sie um 27% gesunken. Vor dem Hintergrund der oben beschriebenen Steigerung der Wirtschaftsleistung, ist
bei den THG-Emissionen sowohl eine relative als auch absolute Entkopplung der THG-Emissionen gelungen. Den
absolut größten Einfluss hat der steigende Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromproduktion im Bundes-
deutschen Strommix. Hier konnte das jährliche Emissionsniveau um 440 Kilotonnen pro Jahr reduziert werden,
was einer prozentualen Einsparung von 34% bezogen auf das Jahr 1990 entspricht. Die größten prozentualen Re-
duktionen konnten beim Heizöl (-61%) und der Kohleverwendung (-89%) erzielt werden. Hier ist eine deutliche
Verlagerung, hin zu anderen Energieträgern erkennbar, z.B. zur Fernwärme4. Die Fernwärme ist eine klimascho-
nende Alternative. Das Emissionsniveau der Fernwärme ist seit 1990 um 61% gesunken. Ein Anstieg in der Bilanz
ist bei der Verwendung von Diesel incl. Biodiesel festzustellen. Das Emissionsniveau hat sich beinahe verdoppelt.
Hier ist eine deutliche Verlagerung vom Kraftstoff Benzin zum Diesel erkennbar.
Abbildung 7 Entwicklung der Treibhausgasemissionen der Stadt Bonn nach Energieträgern seit 1990
4 Der Wärmeabsatz der Fernwärme konnte seit 1990 um mehr als 20% gesteigert werdenSeite 56 von 465
Klimaneutralität eindeutig beschreiben 25
Abbildung 8 Entwicklung der Treibhausgasemissionen der Stadt Bonn nach Sektoren seit 1990
4.2.2 Empfehlungen Treibhausgas-Nebenbilanzen
Um die Emissionen der Stadt Bonn möglichst ganzheitlich zu erfassen, sollten zusätzlich zu den energetischen
THG-Emissionen auch nicht-energetischen THG-Emissionen erfasst und nachrichtlich dargestellt werden. Zu den
nicht-energetischen Emissionen zählen klimawirksame Gase aus Industrieprozessen, Landwirtschaft sowie Abfall
und Abwasser. Der Anteil nicht-energetischer Emissionen in der Landwirtschaft beträgt bspw. ca. 8,2% der Ge-
samtemissionen auf bundesdeutscher Ebene.
Aufgrund der häufig mangelnden Datenverfügbarkeit für nicht-energetische Emissionen auf kommunaler Ebene,
werden diese Emissionen bisher nicht explizit im BISKO-Standard ausgewiesen.
Es wird daher die Fortführung der THG-Bilanz für die energetischen Emissionen nach dem BISKO-Standard als
Kernbilanz empfohlen. Als Erweiterung des Bilanzierungsinstrumentariums sollte geprüft werden, ob bereits
nachrichtlichen Bilanzen für nicht-energetische Emissionen durchgeführt werden können. Hierdurch ließe sich
bis zur Fortschreibung des BISKO Standards die Territorialbilanz für Bonn vervollständigen.
Zusätzlich zur Einführung der Nebenbilanzen für die nicht energetischen Emissionen, werden die Entwicklung
einer Methode und der Aufbau einer Datenbank zur Ableitung eines Carbon Footprints für die Bonner Bürger-
schaft zur Quantifizierung des gesellschaftlichen Engagements und der Sensibilisierung der Bevölkerung emp-
fohlen.
4.3 CO2 - Budget als ergänzendes Kriterium der Klimaneutralität
Mit der Ratifizierung des Klimaabkommens von Paris hat sich die Bundesrepublik Deutschland völkerrechtlich
bindend zu den darin festgelegten Klimazielen bekannt. Das Pariser Klimaabkommen bezieht sich auf CO2 als
wichtigstes, von Menschen verursachtes Treibhausgas. Demnach soll die Erderwärmung im Vergleich zum vorin-
dustriellen Niveau deutlich unter 2 Grad begrenzt werden. Die Empfehlung lautet, den Anstieg möglichst nicht
über 1,5 Grad steigen zu lassen. Vor diesem Hintergrund sind prozentuale (politische) Emissionsreduktionsziele
oder zeitliche Ziele allein kein ausreichendes Maß zur eindeutigen Bestimmung des Ziels der Treibhausgasneut-
ralität. Ergänzend müssen aus den Temperaturzielen wissenschaftlich abgeleitete CO2 – Budgets eingehalten
werden.Seite 57 von 465
26 Band 1: Klimaplan 2035 für die Bundesstadt Bonn – Klimaneutralitäts-Strategie für die Gesamt-Stadt Bonn
• Die Grundlagen der CO2-Budgetierung: Während das globale CO2-Budget im Bericht des IPCC (Intergou-
vernemental Panel on Climate Change) im Jahr 2018 für unterschiedliche Temperaturanstiege und Wahr-
scheinlichkeiten vorgelegt wurde, ist die nationale Budgetverteilung zwischen den Ländern bislang nicht
verbindlich geklärt. Die Länder haben demnach freie Hand bei der Interpretation. Diskutiert werden unter-
schiedliche Ansätze, wie mit der Budgetbetrachtung in Bezug auf die eigene Zielformulierung umzugehen
ist, bei der es vor allem um die Frage der gerechten Verteilung des verbleibenden Budgets geht.
• Der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) empfiehlt für Deutschland ab 2020 ein Budget in Höhe
von rd. 6,7 Gigatonnen CO2 nach dem Einwohnerprinzip. Dem Prinzip liegen die Annahmen zugrunde, dass
die zurückliegenden Emissionen nicht berücksichtigt werden, jedoch ein möglichst ambitioniertes Budget
angenommen wird. Weiterhin wird ein gleiches Pro-Kopf-Emissionsrecht für jede*n Bewohner*in der Erde
angenommen. Bezogen auf die Einwohner Bonns würde sich bei einer Zunahme der Bevölkerung das
Budget entsprechend erhöhen, bei einem Schrumpfungsprozess abnehmen.
• Für Kommunen gibt es noch keine verbindlichen methodischen Vorgaben zur Behandlung des CO2-Bud-
gets. Der SRU berechnet Paris-konforme Pro-Kopf Emissionsbudgets für das 1,75 Grad-Ziel und das 1,5
Grad-Ziel. Wird das oben beschriebene Prinzip der Verteilung innerhalb Deutschlands auf Bonn übertra-
gen, ergibt sich ein Paris-konformer Korridor des Restbudgets zwischen dem 1,5 Grad und dem 1,75 Grad
Ziel.
• Mit der Übernahme der Empfehlung des Sachverständigenrates für Umweltfragen würde Bonn einer Me-
thodik folgen, die die Gerechtigkeitsfrage im Sinne einer ausgewogenen Betrachtung berücksichtigt.
• Die fachliche Diskussion ist damit jedoch noch nicht abgeschlossen. Sofern in Zukunft einheitlichere Re-
geln zur Methodik der Budgetberechnung für Kommunen festgelegt werden, wird empfohlen, die vorlie-
gende Betrachtung dementsprechend zu überprüfen und ggf. anzupassen.
4.4 Ziele des Pariser Klimaabkommens auf Bonn übertragen
Um die Erderwärmung im Vergleich zum vorindustriellen Niveau auf deutlich unter 2°C zu begrenzen, sind pro-
zentuale Emissionsreduktionsziele allein kein ausreichender Beitrag. Zur Erreichung der Ziele des Pariser
Klimaabkommens ist es zusätzlich erforderlich, den absoluten Gesamtausstoß an Treib-hausgasen zu begrenzen.
Der SRU empfiehlt, ein mit dem Pariser Klimaabkommen kompatibles deutsches CO2-Budget pro Einwohner
(Einwohnerprinzip) fest-zulegen und die Klimaziele entsprechend zu verschärfen. Die Betrachtung des CO2-Bud-
gets soll dabei als übergreifende Bewertungsgrundlage zur Zielerreichung dienen.5
4.4.1 Das CO2-Budget für Bonn
Das vom SRU beschriebene Budget bezieht sich auf die energetischen und die nicht energetischen CO₂-Emissio-
nen, berücksichtigt dabei jedoch nur CO2 als Treibhausgas. Methan und Distickstoffoxid/Lachgas werden nicht
berücksichtigt. Die Treibhausgasbilanz der Stadt Bonn berücksichtigt zurzeit nur die energetischen Emissionen,
dafür jedoch alle treibhausrelevanten Gase als CO2-Äquivalente. Zur Übertragung des CO2-Budgets auf die Bi-
lanzgrenzen von Bonn werden daher folgende Annahmen getroffen:
• Aus dem Nationalen Inventarbericht zum Deutschen Treibhausgasinventar geht hervor, dass ca. 93% der
Emissionen (CO2, Methan und Lachgas) energiebedingt sind.
• Als Grundlage für die Budgetbetrachtung werden 93% als energetische angenommen. Der nicht energeti-
sche Anteil wird mit 7% angenommen.
5 Quelle: SRU, Umweltgutachten Kapitel 2, Pariser Klimaziele erreichen mit dem CO2-BudgetSeite 58 von 465
Klimaneutralität eindeutig beschreiben 27
• Zur Prüfung der Einhaltung des Restbudgets werden im Sinne einer Restbudgetbilanz die jährlichen Emis-
sionen der Stadt Bonn vom Budget abgezogen.
• Sobald die Summe negativ wird, ist das Budget der Stadt Bonn verbraucht und das jeweilige Temperatur-
begrenzungsziel aus kommunaler Perspektive verfehlt.
• Da in der BISKO Bilanz jedoch nicht nur CO2, sondern CO2-Äquvalente enthalten sind, handelt es sich hier
um eine konservative Betrachtung, indem mehr Emissionen vom Budget abgezogen werden als laut
Budget-definition erforderlich.
Budget
1,5 Grad Ziel (50% Wahrschein-
lichkeit Zielerreichung)
1,75 Grad Ziel (67% Wahr-
scheinlichkeit der Zielerreichung)
Einwohnerprinzip 16,8 Mio. Tonnen CO2 26,2 Mio. Tonnen CO2
… davon nur energiebedingt 15,7 Mio. Tonnen CO2 24,4 Mio. Tonnen CO2
Tabelle 1 CO2-Budgets Bonn für 2020
4.4.2 Definition des Begriffs Klimaneutralität
Für die Stadt Bonn wird vor diesem Hintergrund folgende Definition formuliert:
Klimaneutralität bedeutet Treibhausgasneutralität. Sie wird erreicht, wenn die Summe der positiven und negati-
ven Treibhausgas-Einträge gleich Null ist. Wichtige Eckpunkte für Bonn sind:
• Treibhausgas – Vermeidung hat im Sinne des Vorsorgeprinzips Vorrang.
•

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Datenstand: 03.11.2026, 05:26 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de