222006-77 ST · Stellungnahme der Verwaltung
ST zu 222006-40 Große Anfrage: BBB-Anfrage zum Zielbeschluss Bonner Klimaplan
Kerndaten
- Nummer
- 222006-77 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 22.03.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 222006-77 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB ST zu 222006-40 Große Anfrage: BBB-Anfrage zum Zielbeschluss Bonner Klimaplan Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 22.03.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: 1. Kosten in welcher Höhe sind insgesamt für die externe Erstellung des Klimaplans angefallen und wie gliedern sich diese im Einzelnen auf? Der Hauptausschuss anstelle des Rates der Bundesstadt Bonn hat im Mai 2020 im Rahmen des Beschlusses des „Klimanotstand und Umsetzung Klimamaßnahmen“ (DS 1912774) die Verwaltung beauftragt, die Einzelmaßnahmen in einen "auf Klimaneutralität bis 2035 ausgerichteten Umsetzungsplan einzubetten, der sowohl die Operationalisierung als auch die Finanzierung beschreibt". Der entsprechende Auftrag wurde am 15.12.2021 durch die damalige Leistelle Klimaschutz im Amt für Umwelt und Stadtgrün an ein Konsortium aus (Gertec/Wuppertal Institut/Jung Stadtkonzepte) vergeben. Die Honorarkosten für die Erstellung des Klimaplans (Gesamtstrategie und Arbeitsprogramm) betragen 104.185,00€ brutto (Aufwandsschätzung laut Angebot 89.012,00€ zzgl. Mehraufwand in Höhe von 15.172,50€). Der Mehraufwand ergibt sich aus einem intensiven Abstimmungsbedarf zwischen dem Konsortium, den beteiligten Fachämtern und den Tochterunternehmen. 2. Wie hoch ist der Anteil der im Klimaplan vorgesehenen Mittel getrennt nach investiven und konsumtiven Kosten in 2023/2024 insgesamt und speziell bei städtischen Liegenschaften, der unmittelbar zur THG-Minderung beiträgt und um welche investiven Maßnahmen handelt es sich dabei im Einzelnen? Für eine detaillierte Zusammenstellung der konsumtiven und investiven Kosten ist auf die Stellungnahme der Verwaltung zu weitergehenden Informationen zu den Personal- und Finanzbedarfen hinzuweisen (222006-15 ST). Die Verwaltung weist darauf hin, dass das Arbeitsprogramm des Klimaplans sowohl Steckbriefe beinhaltet, die direkt bzw. quantifizierbar auf THG- Einsparung einzahlen, als auch Steckbriefe, die den Transformationsprozess der Zivilgesellschaft mittel- bis langfristig anstoßen (und somit auf die THG- Einsparung einzahlen). Die Aktivitäten funktionieren ergänzend zueinander undSeite 1 von 4 Seite 2 sind gleichermaßen relevant. Durch die Einbettung in eine gesamtheitliche Strategie ist gewährleistet, dass die Aktivitäten sinnvoll ineinandergreifen und somit dem Ziel der Klimaneutralität dienen. Darüber hinaus wird bei mehreren Maßnahmen zwar eine unmittelbare THG-Einsparung erzielt, die jedoch mit einem vertretbaren Aufwand nicht valide durch das Konsortium zu beziffern war. Gesamtes Arbeitsprogramm: · konsumtiv insgesamt in 23/24: 22.217.000 € · davon Aktivitäten mit direkten und quantifizierbaren THG-Einsparung: 13.640.000 € · investiv insgesamt in 23/24: 27.646.700 € · davon Aktivitäten mit direkten und quantifizierbaren THG-Einsparung: 24.746.700 € Das Arbeitsprogramm der Kernverwaltung im Klimaplan sieht keine investiven Mittel für das Städtische Gebäudemanagement vor, da diese über den Wirtschaftsplan des SGB abgebildete werden. 3. Kosten in welcher Höhe und für welche Konzepte entfallen von den insgesamt in 2023/2024 vorgesehenen Mittel des Klimaplans in Höhe von ca. 50 Mio. Euro auf die Beauftragung externen Sachverstandes und welche der im Klimaplan aufgeführten Konzepte werden mit eigenem Personal durch die Programmbüros der Oberbürgermeisterin erstellt? Das Konsortium schlägt bei einigen Aktivitäten in Band 2 des Klimaplans vor, Gutachten extern beauftragen zu lassen. Mit dem Zielbeschluss über den Bonner Klimaplan wird die Verwaltung beauftragt, diese Aktivitäten jeweils zu konkretisieren. Dabei wird zu prüfen sein, welche Anteile aus eigenen Personalressourcen und welche Anteile über Beauftragung Externer geleistet werden. Da die Verwaltung gehalten ist, vor Umsetzung der jeweiligen Aktivität eine Vorlage einzubringen, wird eine Beantwortung der Frage erst in diesem Arbeitsschritt möglich sein. 4. Wie teilen sich die im Klimaplan vorgesehenen rund 393 Mio. Euro ab 2025 ff. auf die dann kommenden Haushaltsjahre auf und wie hoch ist der Anteil getrennt nach investiven und konsumtiven Kosten, der unmittelbar zur THG- Minderung beiträgt? Nach dem jetzigen Arbeitsstand des Klimaplans wird davon ausgegangen, dass ab 2025 rechnerisch und durchschnittlich (!) konsumtiv 16.370.000 € pro Jahr und investiv 22.650.000 € pro Jahr für die jetzt vorgeschlagenen Aktivitäten des Arbeitsprogramms, die unmittelbar auf die THG-Einsparung einzahlen, erforderlich sind.Seite 2 von 4 Seite 3 Mit Konkretisierung des Arbeitsprogramms und den daraus resultierenden Ergebnissen, wie zum Beispiel der Strategie für einen Klimaneutralen Gebäudebestand (4.1.1.1) und der Entwicklung einer interdisziplinären Umsetzungsstrategie für die integrierte, klimafreundliche Quartiersentwicklung (4.2.2.1) sind die erforderlichen Finanzbedarfe zu ermitteln und bei der Anmeldung zukünftiger Haushaltsmittel zu berücksichtigen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass von einer signifikanten Zunahme von Fördermöglichkeiten auf landes-, bundes- und europäischer Ebene ausgegangen werden kann, die zur Finanzierung der kommunalen Aufgaben genutzt werden können. 5. Welche 15 städtischen Gebäude mit der höchsten absoluten Emissionshöhe umfasst die Empfehlung der Trianel im Zeitraum bis 2025 (Präsentation zu DS222473), welche dieser Gebäude wurden seit 2019 mit welchem finanziellen Aufwand bereits saniert, wie hoch schätzt die Oberbürgermeisterin den finanziellen Aufwand für die verbleibenden Gebäude und werden im Wirtschaftsplan 2023 des SGB hierfür ausreichend Mittel zur Verfügung gestellt? Der Klimaplan sieht die Erarbeitung einer Strategie für einen klimaneutralen Gebäudebestand des SGB vor. Vor diesem Hintergrund ist die Empfehlung der Trianel zu sehen, im Rahmen dieser Strategie auch die Wirkung von Sanierungsmaßnahmen auf den Energiebedarf zu beleuchten. Als vorbereitende Maßnahme der Erarbeitung einer Strategie für einen klimaneutralen Gebäudebestand der SGB wurden die Energieverbräuche des Gebäudebestands der SGB erhoben und energetische Effekte möglicher Sanierungen abgeschätzt. Auf dieser Grundlage wurde die theoretische Betrachtung angestellt, welche Sanierungsmaßnahmen zur Einhaltung des 1,5 Grad Pfades notwendig wären. Demnach könnten als eine Möglichkeit bis 2025 die 15 Gebäude mit denabsolut höchsten Emissionen saniert werden. Dabei handelt es sich überwiegend um große Schulgebäude. Gleichzeitig wird es im Rahmen der Entwicklung einer Strategie für einen klimaneutralen Gebäudebestand der Stadt Bonn notwendig sein, andere Aspekte z. B. die der Nutzung, insbesondere der Sicherung des Schulbetriebes, zu berücksichtigen. Daher wird es erst im Rahmen der nachgelagerten Erarbeitung der Strategie für einen klimaneutralen Gebäudebestand möglich sein, eine detaillierte Sanierungsplanung zu erarbeiten. Darin werden dann auch die finanziellen Aufwände kalkuliert, um Eingang in die Wirtschafts- und Mittelfristplanung zu finden. 6. Wie viele und welche weiteren städtischen Gebäude beinhaltet die Sanierungs-Empfehlung der Trianel bis 2027, wie hoch schätzt die Oberbürgermeisterin die hiermit verbundenen Kosten und sind die hierfür erforderlichen Mittel in der mittelfristigen Finanzplanung eingestellt? Angaben zu weiteren Sanierungs-Empfehlungen können erst nach der Erarbeitung der Strategie für einen klimaneutralen Gebäudebestand gemacht werden. Die Auswertungen im Rahmen des Projekts „Klimaneutraler Konzern“ durch Trianel sind noch nicht abgeschlossen.Seite 3 von 4 Seite 4 Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 06:35 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de