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222006-73 AA · Änderungsantrag

Änderungsantrag der Koalition - Zielbeschluss Bonner Klimaplan Antrag zur Vorlage 222006, hier: klimaneutraler Gebäudebestand

Nummer
222006-73 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
15.03.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Betriebsausschusses SGB 16.03.2023 Empfehlung
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Übergeordnet

  1. 222006 Zielbeschluss Bonner Klimaplan

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Änderungsantrag
öffentlich
222006-73 AA
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Nicole Unterseh
Andreas Goltz
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Gieslint Grenz
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
David Rupp
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Martin Saul
Änderungsantrag der Koalition - Zielbeschluss
Bonner Klimaplan Antrag zur Vorlage 222006, hier:
klimaneutraler Gebäudebestand
Beratungsfolge
Betriebsausschuss SGB 16.03.2023 Empfehlung
Inhalt des Änderungsantrags
Steckbrief 4.1.1.1. Entwicklung und Umsetzung einer Strategie für einen
klimaneutralen Gebäudebestand
Das Arbeitspaket 4.1.1.1 wird wie folgt ergänzt:
Der Großteil der eingeplanten Mittel soll im Rahmen eines Sofortprogramms
zur Sanierung (insbesondere Dämmung und Einbau neuer Heizungsanlagen)
von städtischen Gebäuden mit besonders schlechter Energiebilanz eingesetzt
werden. Hierzu greift die Verwaltung der detaillierten Priorisierung vor und
wählt aufgrund vorliegender Informationen, des Wissens im SGB und einfacher
Kriterien Gebäude aus, bei denen eine Sanierung offenbar dringend
erforderlich ist. Priorität sollen Gebäude haben, die für die Erfüllung von
kommunalen Pflichtaufgaben gebraucht werden (Schulen, Kindergärten).
Weitere Kriterien sollten besonders alte Heizsysteme und der Zeitpunkt des
Baus bzw. der letzten (energie-relevanten) Sanierung sein. Parallel läuft die
zuvor erläuterte Evaluierung des Bestands, sodass bis 2025 eine Art Pipeline-
Struktur der Sanierung aufgebaut wird. Das Ziel einer jährlichen
Sanierungsquote von 4% soll nicht erst ab Fertigstellung des Konzeptes,
sondern bereits ab 2024 gewertet werden.
Im Rahmen der Strategie sollen um der in 5.1.1 genannten Herausforderung
der Klimawirkungen aus grauer Energie zu begegnen, die
Treibhausgaswirkungen von Bau- und Umbaumaßnahmen im Rahmen der
Erarbeitung der Strategie für einen klimaneutralen Gebäudebestand und der
Überarbeitung des Planungsleitfadens in allen Entscheidungen berücksichtigt
werden. Neben der systematischen Erfassung der Treibhausgaswirkungen von
geplanten Bau- und Umbaumaßnahmen, soll dem Erhalt von Bausubstanz bzw.
deren Umbau, Ergänzung und Sanierung Priorität eingeräumt werden. Die
Planung soll auf eine lange Lebensdauer und Nutzbarkeit von GebäudenSeite 1 von 2
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abzielen.
Begründung
Das im Klimaplan vorgesehene Vorgehen sieht vor, zuerst die
Bestandserfassung abzuschließen und mit der Sanierung städtischer Gebäude
nicht vor 2025 zu beginnen. Das erscheint angesichts des Anspruches „Die
Stadt als Vorbild“ und der Amortisierung der Maßnahmen als
Einsparmaßnahmen zu kurz gedacht. Zudem ist die Sanierung öffentlicher
Gebäude eine Daueraufgabe, die konsequent in eine Pipeline- Struktur hinein
optimiert werden sollte. Während das Bauteam bereits saniert, kann das
Planungsteam die nächsten Maßnahmen planen und das Erfassungsteam
fortlaufend den Zustand der Gebäude erfassen. Es erscheint den
Antragstellenden nicht angemessen, den Beginn der Sanierung um drei Jahre
in die Zukunft zu schieben, wo doch im Zuge der Umstellung auf
hochkalorisches Gas bereits fast flächendeckend Daten zu Heizungsanlagen
vorliegen. Außerdem lässt das Datum der letzten energetischen Sanierung
Schlüsse zu, in welchem Zustand sich die Isolierung eines Gebäudes befindet.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 10:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de