222006-67 AA · Änderungsantrag
Zielbeschluss Bonner Klimaplan Änderungsantrag der Koalition zur Vorlage 222006 Graue Energie / Erhaltung von Bestandsgebäuden
Kerndaten
- Nummer
- 222006-67 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 14.03.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
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Änderungsantrag öffentlich 222006-67 AA Antragsteller/in: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Paul Brückner SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Gabriel Kunze DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Holger Schmidt Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Frank Fremerey 14.03.2023 Zielbeschluss Bonner Klimaplan Änderungsantrag der Koalition zur Vorlage 222006 Graue Energie / Erhaltung von Bestandsgebäuden Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 15.03.2023 Empfehlung Inhalt des Änderungsantrags Der Klimaplan wird wie folgt ergänzt: Die Chancen im Blick – Strategien und Instrumente 5.1.1 Ergänzung in Graue Energie senken Zur Erreichung der Klimaziele ist die weitestgehende Nutzung der vorhandenen Bausubstanz ein wichtiger Faktor. In Deutschland entstehen jedes Jahr 230 Mio. t Bau-und Abbruchabfälle, was 55% der Gesamtabfallmenge ausmacht. Statt Abriss der Bestandbauten verwendet Erhalt, Sanierung, Um- und Ergänzungsbau die bereits im Material und Bauprozess gespeicherte graue Energie. Weiterhin kann der Bedarf an besonders klimaschädlichen und energieintensiven Baustoffen wie Beton und Stahl vermindert werden. Ergänzung in Steckbrief 4.2.2.3 Weiterentwicklung der Energieleitlinie Neubau zur Anwendung in der Bauleitplanung sowie bei der Vergabe städtischer Grundstücke Im Rahmen der Schaffung neuen Baurechts bei städtebaulichen Verträgen und Grundstücksvergaben ist der Erhalt von Bestandsgebäuden bzw. deren Umbau, Ergänzung und Sanierung prioritär zu fordern. In städtebaulichen Wettbewerben sind bestanderhaltende Planungen ausdrücklich zu favorisieren, eine Nichtberücksichtigung derselben ist zu begründen. Sollte ein Abbruch oder Teilabbruch unvermeidlich sein, ist ein verbindliches Recyclingkonzept zu entwickeln und vorzulegen, so dass zumindest möglichst viele Baustoffe in den Materialkreislauf zurückgeführt werden können.Seite 1 von 2 Seite 2 Bei Beschreibung, zusätzlicher Punkt:· Erhalt von Bausubstanz statt Abriss. Begründung Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:22 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de