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222006-67 AA · Änderungsantrag

Zielbeschluss Bonner Klimaplan Änderungsantrag der Koalition zur Vorlage 222006 Graue Energie / Erhaltung von Bestandsgebäuden

Nummer
222006-67 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
14.03.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 15.03.2023 Empfehlung
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  1. 222006 Zielbeschluss Bonner Klimaplan

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Änderungsantrag
öffentlich
222006-67 AA
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Paul Brückner
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Gabriel Kunze
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Holger Schmidt
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Frank Fremerey
14.03.2023
Zielbeschluss Bonner Klimaplan
Änderungsantrag der Koalition zur Vorlage 222006
Graue Energie / Erhaltung von Bestandsgebäuden
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 15.03.2023 Empfehlung
Inhalt des Änderungsantrags
Der Klimaplan wird wie folgt ergänzt:
Die Chancen im Blick – Strategien und Instrumente 5.1.1 Ergänzung in
Graue Energie senken
Zur Erreichung der Klimaziele ist die weitestgehende Nutzung der vorhandenen
Bausubstanz ein wichtiger Faktor. In Deutschland entstehen jedes Jahr 230
Mio. t Bau-und Abbruchabfälle, was 55% der Gesamtabfallmenge ausmacht.
Statt Abriss der Bestandbauten verwendet Erhalt, Sanierung, Um- und
Ergänzungsbau die bereits im Material und Bauprozess gespeicherte graue
Energie. Weiterhin kann der Bedarf an besonders klimaschädlichen und
energieintensiven Baustoffen wie Beton und Stahl vermindert werden.
Ergänzung in Steckbrief 4.2.2.3 Weiterentwicklung der Energieleitlinie
Neubau zur Anwendung in der Bauleitplanung sowie bei der Vergabe
städtischer Grundstücke
Im Rahmen der Schaffung neuen Baurechts bei städtebaulichen Verträgen und
Grundstücksvergaben ist der Erhalt von Bestandsgebäuden bzw. deren
Umbau, Ergänzung und Sanierung prioritär zu fordern.
In städtebaulichen Wettbewerben sind bestanderhaltende Planungen
ausdrücklich zu favorisieren, eine Nichtberücksichtigung derselben ist zu
begründen. Sollte ein Abbruch oder Teilabbruch unvermeidlich sein, ist ein
verbindliches Recyclingkonzept zu entwickeln und vorzulegen, so dass
zumindest möglichst viele Baustoffe in den Materialkreislauf zurückgeführt
werden können.Seite 1 von 2
Seite 2
Bei Beschreibung, zusätzlicher Punkt:· Erhalt von Bausubstanz statt Abriss.
Begründung
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 10:22 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de