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222006-66 AA · Änderungsantrag

CDU-Änderungsantrag: Zielbeschluss Bonner Klimaplan Antrag zur Vorlage 222006

Nummer
222006-66 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
14.03.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 15.03.2023 Empfehlung
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  1. 222006 Zielbeschluss Bonner Klimaplan

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Änderungsantrag
öffentlich
222006-66 AA
Antragsteller/in:
Ulrich Gödeke
Bert Moll
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
14.03.2023
CDU-Änderungsantrag: Zielbeschluss Bonner
Klimaplan
Antrag zur Vorlage 222006
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 15.03.2023 Empfehlung
Inhalt des Änderungsantrags
Zum Zielbeschluss Bonner Klimaplan mit seinen Anlagen, insbesondere den
Maßnahmen des Arbeitsprogramms, werden folgende Änderungen
beschlossen:
1. Maßnahme 4.2.1.1
Umsetzungsstrategie systematischer Erschließung der
Flächenoptimierungspotenziale
Die Maßnahme wird um den Aspekt der systematischen Überarbeitung,
Aktualisierung und Änderung des Flächennutzungsplanes, der Fluchtlinien- und
Bebauungspläne in Bonn erweitert.
2. Maßnahme 4.2.1.2.
Initiative flächensparendes Wohnen
a) Die Maßnahme wird darauf beschränkt, dass das Reduktionspotenzial bei
der Wohnfläche pro Bewohner*in für Haushalte, die an einer Verkleinerung
ihrer Wohnfläche interessiert sind, identifiziert, angesprochen und beratend
unterstützt wird.
b) Die Förderung von gemeinschaftlichen Wohnmodellen in der Gesamtstadt
soll bedarfsorientiert erfolgen und sich an konkret gemeinschaftlich organisierte
Wohngruppen richten.
c) Keine Angebotsplanung zum flächensparenden Wohnen auf Vorrat in Form
von Festsetzungen in Bebauungsplänen ist das Ziel, sondern nur eine
entsprechende Regelung in speziell dafür aufgestellten beispielgebenden rein
vorhabenbezogenen Bebauungsplänen.
3. Maßnahme 4.3.1.3
Förderprogramm für die sozialverträgliche energetische AltbausanierungSeite 1 von 5
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(Zielgruppe private Vermieter*innen)
Bei den kostenintensiven Maßnahmen mit veranschlagten 32,5 Mio. € (Summe
2023/24 u. 2025 ff) muss nachgewiesen werden, ob der Kostenaufwand in
einem angemessenen Verhältnis zur angestrebten Reduzierung von THG und
einer gerechten Verteilung der Mittel begründet ist.
4. Maßnahme 5.2.1.2
Vertiefungsstudie Erneuerbare Energien
In der Vertiefungsstudie wird auf eine erneute Untersuchung zur Windkraft
verzichtet, weil keine anderen Ergebnisse als in der aktuellen LANUV-Studie
von 2022 zu erwarten sind.
Auf die ergänzende Teilstudie Tiefengeothermie mit nicht benannten Kosten zu
Probebohrungen wird verzichtet, weil aufgrund vorliegender Erkenntnisse
hinreichend klar ist, dass die geologischen Voraussetzungen für eine Nutzung
auf dem Bonner Stadtgebiet ungünstig sind.
5. Maßnahme 6.2.1.1
Konzept zur Schaffung, Wiederherstellung und Erhalt verkehrssparender
Siedlungsstrukturen
Auf die Maßnahme wird verzichtet. Das Ziel einer kompakten Stadt ist Teil der
laufenden Stadtentwicklung und Planung und bedarf bei einem suffizienten,
nachhaltigen Umgang mit den zur Verfügung stehenden finanziellen
Ressourcen keiner gesonderten Maßnahme im Klimaplan mit zusätzlich 6
Vollzeitäquivalenten.
6. Maßnahme 6.3.2.2
Aufbau eines Parkraummanagements
Auf die Maßnahme und die Schaffung von zusätzlichen Planstellen im Umfang
von 10 Vollzeitäquivalenten wird auch aus haushälterischen Gründen
verzichtet. Die Maßnahme entfaltet nur eine geringe Wirkung in der
Vermeidung von Treibhausgasen und provoziert Konflikte, die kontraproduktiv
sind für eine gesellschaftlich breit getragene Klimaschutzstrategie.
Begründung
Es liegt im gesellschaftlichen Interesse, weitere Erfolge in der Einsparung von
Treibhausgasen auf dem Gebiet der Bundesstadt Bonn zu erzielen. Dazu
bedarf es im Bereich Planung, Bauen und Wohnen aber grundsätzlich keiner
neuen Strategien, sondern der konsequenten Umsetzung und
Weiterentwicklung der bekannten Instrumente und Beschlüsse, insbesondereSeite 2 von 5
Seite 3
zur Änderung des vorhandenen Planungsrechts.
Die Einstellung von Personal und Zuschüsse für klimagerechtes Bauen müssen
effektiv und effizient sein und sich am Maßstab einer nachhaltigen
Haushaltspolitik messen lassen.
Zu 1. Maßnahme 4.2.1.1
Umsetzungsstrategie systematischer Erschließung der
Flächenoptimierungspotenziale
Die Thematik der systematischen Erschließung von
Flächenoptimierungspotentialen ist nicht neu und wirdzu unterschiedlichen
Aspekten bereits praktiziert. Freie Flächen sind bekannt und müssen nicht erst
in einer „aufsuchenden“ Flächenmobilisierung gefunden werden.
Die zum Beschluss vorgeschlagenen weiteren VZÄ sind nur gerechtfertigt,
wenn tatsächlich Planungsrecht in Abstimmung mit Architekten und
Bauinvestoren so verändert wird, dass zukünftig mehr gebaut und Flächen
sowie vorhandener Gebäudebestand intensiver genutzt werden können.
Zu 2. Maßnahme 4.2.1.2.
Initiative flächensparendes Wohnen
Ungeachtet des Ziels flächensparend zu bauen, darf die Unterschiedlichkeit
von Wohnformen vor dem Hintergrund unterschiedlicher Lebensmodelle nicht
aufgegeben werden. Bedarfsgerecht müssen weiterhin Wohnungen und
Häuser unterschiedlicher Größenordnung angeboten werden. Die Schaffung
einer Wohnraumagentur in enger Kooperation mit privaten und gewerblichen
Vermieter*innen ist keine Aufgabe, die von der Stadt Bonn übernommen
werden muss. Statt einer Konkurrenz der Stadt zur privatwirtschaftlichen
Wohnungsvermittlung ist eine gegenseitige Kooperation anzustreben. Eine
Veränderung der Wohnverhältnisse im Sinne einer Verkleinerung der
Wohnfläche ist ein Vorgang, der im Rahmen der üblichen Wohnungsvermittlung
abgewickelt werden kann und nicht zu den öffentlichen Aufgaben der
Bundesstadt Bonn gehört.
Zu 3 Maßnahme 4.3.1.3
Förderprogramm für die sozialverträgliche energetische Altbausanierung
(Zielgruppe private Vermieter*innen)
Die Maßnahme ist überdurchschnittlich kostenintensiv und deshalb hinsichtlich
des Nutzens für den Klimaschutz einerseits und sozial- und wohnraumpolitisch
andererseits nicht ausreichend begründet. Es ist insbesondere unklar, wie die
Maßnahme eine sozialverträgliche Wirkung entfalten soll, die vermutlich in
einer stärkeren Begrenzung der gesetzlichen Möglichkeit zur Mieterhöhung von
max. 8 % liegen dürfte. Die Maßnahme ist aber schon wegen des geringen
THG-Einsparpotenzials im Verhältnis zum Kostenaufwand zum gegenwärtigen
Zeitpunkt haushaltspolitisch nicht zu rechtfertigen.Seite 3 von 5
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Zu 4. Maßnahme 5.2.1.2.
Vertiefungsstudie Erneuerbare Energien
Für die weitere Zusammenfassung und Verfeinerungder vorliegenden
überwiegend aktuellen Potenzialstudien besteht weinig Handlungsbedarf,
sondern vielmehr an der konkreten Planung einer klimaneutralen
Versorgungsinfrastruktur. Die kommunale Wärmeplanung, die ohnehin
fortzuschreiben ist, kann auf diese Studie keinesfalls warten. Insbesondere mit
dem Solarkataster liegt bereits seit Jahren eine wichtige Planungsgrundlage
vor. Darüber hinaus ist es wenig zielführend, das negative Ergebnis der
aktuellen LANUV-Studie für das Windkraftpotenzial im Bonner Stadtgebiet
nochmals durch eine eigene Studie überprüfen zu lassen. Der Umfang der
Maßnahme ist zur Entlastung des Haushaltes entsprechend zu reduzieren.
Bei der vorgeschlagenen neuen Potenzial-Teilstudie „Tiefengeothermie“ fehlt
eine Kostenschätzung für die kostenträchtigen Probebohrungen. Die
Pressesprecherin der SWB, Silke Elbern, hat im Generalanzeiger Bonn
(Ausgabe vom 05/05.03.2023, S. 20) mitgeteilt, dass tiefe Geothermie für die
Wärmegewinnung in Bonn keine Option sei, da die geologischen
Gegebenheiten ungünstig seien.
Zu 5. Maßnahme 6.2.1.1 Konzept zur Schaffung, Wiederherstellung und
Erhalt verkehrssparender Siedlungsstrukturen
Der verfolgten Zielrichtung der Optimierung des Verkehrs im Rahmen der
Stadtentwicklung wird gefolgt. Der Planungsansatz kann jedoch im Rahmen der
laufenden Planung ohne neues Personal weiterentwickelt und umgesetzt
werden.
Zu 6. Maßnahme 6.3.2.2
Aufbau eines Parkraummanagements
Durch die Maßnahme soll der Pkw-Verkehr um 0,5 % reduziert werden
entsprechend einer Vermeidung von 1.600 t THG p. a. Diese geringe
klimatische Wirkung zeigt, dass die Maßnahme vorrangig ideologisch motiviert
ist und die Aufnahme in den Klimaplan nicht gerechtfertigt ist. Durch diese Art
der „Anreize“ für Mitbürgerinnen und Mitbürger, auf den Besitz eines Pkw zu
verzichten, werden gesellschaftliche Konflikte bis hin zur Radikalisierung in
Kauf genommen. Parkraum darf nur situationsbezogen in städtebaulich
begründeten Fällen reduzieren werden.
Die Verteuerung von Parkraum für Bewohnerinnen und Bewohner muss
moderat und sozialverträglich sein. Verkehrsberuhigte Bereiche und
Begegnungszonen bieten bewährte Möglichkeiten einer Funktionsmischung mit
hoher Aufenthaltsqualität. Die Maßnahme rechtfertigt in keiner Weise eine
weitere dauerhafte Personalerhöhung.Seite 4 von 5
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Anlage/n
KeineSeite 5 von 5

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Datenstand: 03.11.2026, 09:14 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de