222006-66 AA · Änderungsantrag
CDU-Änderungsantrag: Zielbeschluss Bonner Klimaplan Antrag zur Vorlage 222006
Kerndaten
- Nummer
- 222006-66 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 14.03.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
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Änderungsantrag öffentlich 222006-66 AA Antragsteller/in: Ulrich Gödeke Bert Moll CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn 14.03.2023 CDU-Änderungsantrag: Zielbeschluss Bonner Klimaplan Antrag zur Vorlage 222006 Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 15.03.2023 Empfehlung Inhalt des Änderungsantrags Zum Zielbeschluss Bonner Klimaplan mit seinen Anlagen, insbesondere den Maßnahmen des Arbeitsprogramms, werden folgende Änderungen beschlossen: 1. Maßnahme 4.2.1.1 Umsetzungsstrategie systematischer Erschließung der Flächenoptimierungspotenziale Die Maßnahme wird um den Aspekt der systematischen Überarbeitung, Aktualisierung und Änderung des Flächennutzungsplanes, der Fluchtlinien- und Bebauungspläne in Bonn erweitert. 2. Maßnahme 4.2.1.2. Initiative flächensparendes Wohnen a) Die Maßnahme wird darauf beschränkt, dass das Reduktionspotenzial bei der Wohnfläche pro Bewohner*in für Haushalte, die an einer Verkleinerung ihrer Wohnfläche interessiert sind, identifiziert, angesprochen und beratend unterstützt wird. b) Die Förderung von gemeinschaftlichen Wohnmodellen in der Gesamtstadt soll bedarfsorientiert erfolgen und sich an konkret gemeinschaftlich organisierte Wohngruppen richten. c) Keine Angebotsplanung zum flächensparenden Wohnen auf Vorrat in Form von Festsetzungen in Bebauungsplänen ist das Ziel, sondern nur eine entsprechende Regelung in speziell dafür aufgestellten beispielgebenden rein vorhabenbezogenen Bebauungsplänen. 3. Maßnahme 4.3.1.3 Förderprogramm für die sozialverträgliche energetische AltbausanierungSeite 1 von 5 Seite 2 (Zielgruppe private Vermieter*innen) Bei den kostenintensiven Maßnahmen mit veranschlagten 32,5 Mio. € (Summe 2023/24 u. 2025 ff) muss nachgewiesen werden, ob der Kostenaufwand in einem angemessenen Verhältnis zur angestrebten Reduzierung von THG und einer gerechten Verteilung der Mittel begründet ist. 4. Maßnahme 5.2.1.2 Vertiefungsstudie Erneuerbare Energien In der Vertiefungsstudie wird auf eine erneute Untersuchung zur Windkraft verzichtet, weil keine anderen Ergebnisse als in der aktuellen LANUV-Studie von 2022 zu erwarten sind. Auf die ergänzende Teilstudie Tiefengeothermie mit nicht benannten Kosten zu Probebohrungen wird verzichtet, weil aufgrund vorliegender Erkenntnisse hinreichend klar ist, dass die geologischen Voraussetzungen für eine Nutzung auf dem Bonner Stadtgebiet ungünstig sind. 5. Maßnahme 6.2.1.1 Konzept zur Schaffung, Wiederherstellung und Erhalt verkehrssparender Siedlungsstrukturen Auf die Maßnahme wird verzichtet. Das Ziel einer kompakten Stadt ist Teil der laufenden Stadtentwicklung und Planung und bedarf bei einem suffizienten, nachhaltigen Umgang mit den zur Verfügung stehenden finanziellen Ressourcen keiner gesonderten Maßnahme im Klimaplan mit zusätzlich 6 Vollzeitäquivalenten. 6. Maßnahme 6.3.2.2 Aufbau eines Parkraummanagements Auf die Maßnahme und die Schaffung von zusätzlichen Planstellen im Umfang von 10 Vollzeitäquivalenten wird auch aus haushälterischen Gründen verzichtet. Die Maßnahme entfaltet nur eine geringe Wirkung in der Vermeidung von Treibhausgasen und provoziert Konflikte, die kontraproduktiv sind für eine gesellschaftlich breit getragene Klimaschutzstrategie. Begründung Es liegt im gesellschaftlichen Interesse, weitere Erfolge in der Einsparung von Treibhausgasen auf dem Gebiet der Bundesstadt Bonn zu erzielen. Dazu bedarf es im Bereich Planung, Bauen und Wohnen aber grundsätzlich keiner neuen Strategien, sondern der konsequenten Umsetzung und Weiterentwicklung der bekannten Instrumente und Beschlüsse, insbesondereSeite 2 von 5 Seite 3 zur Änderung des vorhandenen Planungsrechts. Die Einstellung von Personal und Zuschüsse für klimagerechtes Bauen müssen effektiv und effizient sein und sich am Maßstab einer nachhaltigen Haushaltspolitik messen lassen. Zu 1. Maßnahme 4.2.1.1 Umsetzungsstrategie systematischer Erschließung der Flächenoptimierungspotenziale Die Thematik der systematischen Erschließung von Flächenoptimierungspotentialen ist nicht neu und wirdzu unterschiedlichen Aspekten bereits praktiziert. Freie Flächen sind bekannt und müssen nicht erst in einer „aufsuchenden“ Flächenmobilisierung gefunden werden. Die zum Beschluss vorgeschlagenen weiteren VZÄ sind nur gerechtfertigt, wenn tatsächlich Planungsrecht in Abstimmung mit Architekten und Bauinvestoren so verändert wird, dass zukünftig mehr gebaut und Flächen sowie vorhandener Gebäudebestand intensiver genutzt werden können. Zu 2. Maßnahme 4.2.1.2. Initiative flächensparendes Wohnen Ungeachtet des Ziels flächensparend zu bauen, darf die Unterschiedlichkeit von Wohnformen vor dem Hintergrund unterschiedlicher Lebensmodelle nicht aufgegeben werden. Bedarfsgerecht müssen weiterhin Wohnungen und Häuser unterschiedlicher Größenordnung angeboten werden. Die Schaffung einer Wohnraumagentur in enger Kooperation mit privaten und gewerblichen Vermieter*innen ist keine Aufgabe, die von der Stadt Bonn übernommen werden muss. Statt einer Konkurrenz der Stadt zur privatwirtschaftlichen Wohnungsvermittlung ist eine gegenseitige Kooperation anzustreben. Eine Veränderung der Wohnverhältnisse im Sinne einer Verkleinerung der Wohnfläche ist ein Vorgang, der im Rahmen der üblichen Wohnungsvermittlung abgewickelt werden kann und nicht zu den öffentlichen Aufgaben der Bundesstadt Bonn gehört. Zu 3 Maßnahme 4.3.1.3 Förderprogramm für die sozialverträgliche energetische Altbausanierung (Zielgruppe private Vermieter*innen) Die Maßnahme ist überdurchschnittlich kostenintensiv und deshalb hinsichtlich des Nutzens für den Klimaschutz einerseits und sozial- und wohnraumpolitisch andererseits nicht ausreichend begründet. Es ist insbesondere unklar, wie die Maßnahme eine sozialverträgliche Wirkung entfalten soll, die vermutlich in einer stärkeren Begrenzung der gesetzlichen Möglichkeit zur Mieterhöhung von max. 8 % liegen dürfte. Die Maßnahme ist aber schon wegen des geringen THG-Einsparpotenzials im Verhältnis zum Kostenaufwand zum gegenwärtigen Zeitpunkt haushaltspolitisch nicht zu rechtfertigen.Seite 3 von 5 Seite 4 Zu 4. Maßnahme 5.2.1.2. Vertiefungsstudie Erneuerbare Energien Für die weitere Zusammenfassung und Verfeinerungder vorliegenden überwiegend aktuellen Potenzialstudien besteht weinig Handlungsbedarf, sondern vielmehr an der konkreten Planung einer klimaneutralen Versorgungsinfrastruktur. Die kommunale Wärmeplanung, die ohnehin fortzuschreiben ist, kann auf diese Studie keinesfalls warten. Insbesondere mit dem Solarkataster liegt bereits seit Jahren eine wichtige Planungsgrundlage vor. Darüber hinaus ist es wenig zielführend, das negative Ergebnis der aktuellen LANUV-Studie für das Windkraftpotenzial im Bonner Stadtgebiet nochmals durch eine eigene Studie überprüfen zu lassen. Der Umfang der Maßnahme ist zur Entlastung des Haushaltes entsprechend zu reduzieren. Bei der vorgeschlagenen neuen Potenzial-Teilstudie „Tiefengeothermie“ fehlt eine Kostenschätzung für die kostenträchtigen Probebohrungen. Die Pressesprecherin der SWB, Silke Elbern, hat im Generalanzeiger Bonn (Ausgabe vom 05/05.03.2023, S. 20) mitgeteilt, dass tiefe Geothermie für die Wärmegewinnung in Bonn keine Option sei, da die geologischen Gegebenheiten ungünstig seien. Zu 5. Maßnahme 6.2.1.1 Konzept zur Schaffung, Wiederherstellung und Erhalt verkehrssparender Siedlungsstrukturen Der verfolgten Zielrichtung der Optimierung des Verkehrs im Rahmen der Stadtentwicklung wird gefolgt. Der Planungsansatz kann jedoch im Rahmen der laufenden Planung ohne neues Personal weiterentwickelt und umgesetzt werden. Zu 6. Maßnahme 6.3.2.2 Aufbau eines Parkraummanagements Durch die Maßnahme soll der Pkw-Verkehr um 0,5 % reduziert werden entsprechend einer Vermeidung von 1.600 t THG p. a. Diese geringe klimatische Wirkung zeigt, dass die Maßnahme vorrangig ideologisch motiviert ist und die Aufnahme in den Klimaplan nicht gerechtfertigt ist. Durch diese Art der „Anreize“ für Mitbürgerinnen und Mitbürger, auf den Besitz eines Pkw zu verzichten, werden gesellschaftliche Konflikte bis hin zur Radikalisierung in Kauf genommen. Parkraum darf nur situationsbezogen in städtebaulich begründeten Fällen reduzieren werden. Die Verteuerung von Parkraum für Bewohnerinnen und Bewohner muss moderat und sozialverträglich sein. Verkehrsberuhigte Bereiche und Begegnungszonen bieten bewährte Möglichkeiten einer Funktionsmischung mit hoher Aufenthaltsqualität. Die Maßnahme rechtfertigt in keiner Weise eine weitere dauerhafte Personalerhöhung.Seite 4 von 5 Seite 5 Anlage/n KeineSeite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 09:14 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de