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222006-55 AA · Änderungsantrag

Koalitions-Änderungsantrag –Zielbeschluss Bonner Klimaplan (Erhöhung Sportfördermittel) Antrag zur Vorlage 222006

Nummer
222006-55 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
07.03.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Sportausschusses 09.03.2023 Empfehlung
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Übergeordnet

  1. 222006 Zielbeschluss Bonner Klimaplan

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Änderungsantrag
öffentlich
222006-55 AA
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Corinna Dahmen
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Fenja Wittneven-Welter
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Tobias Haßdenteufel
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Beate Saul
07.03.2023
Koalitions-Änderungsantrag –Zielbeschluss Bonner
Klimaplan (Erhöhung Sportfördermittel) Antrag zur
Vorlage 222006
Beratungsfolge
Sportausschuss 09.03.2023 Empfehlung
Inhalt des Änderungsantrags
Die Sportfördermittel werden für das Jahr 2023 um 60.000 € und für das Jahr
2024 um 100.000 € erhöht. Die Deckung erfolgt aus den Mitteln des Klimaplans
2.3.1.1. Im Sinne der Klimabemühungen der Stadt sollen hierüber zusätzliche
Anreize gesetzt werden. Diese zweckgebundene Mittelerhöhung kann gemäß
den in den Punkten 8 und 9 der Sportförderrichtlinien gewährten Zuschüssen
für Projekte und Sportveranstaltungen für die Berücksichtigung von
Nachhaltigkeitskriterien eingesetzt werden. Weiterhin können die Mittel für die
in den Punkten 3.1, 3.3 und 4. der Sportförderrichtlinien gelisteten
klimaförderlichen Teilmaßnahmen zur Erreichung der Klimaneutralität genutzt
werden.
Begründung
Bei einer Ausweitung der Aktivitäten der Vereine mit dem Ziel der
Nachhaltigkeit, zum Beispiel auch bei sportlichen Veranstaltungen und
Projekten, für die gemäß Förderrichtlinie ein Zuschuss beantragt wird, stehen
derzeit nicht ausreichend Fördermittel zur Verfügung. Der Stadtsportbund hat
vier Handlungsfelder zur Erhöhung der Nachhaltigkeit im Sport identifiziert und
dazu Ziele und Aktionstipps formuliert (https://www.ssb-bonn.de/themen/sport-
und-nachhaltigkeit), die als Nachhaltigkeitskriterien für die Sportförderung
herangezogen werden können. Die Ziffern 3.1 und 3.3 der Sportförderrichtlinien
sehen bereits heute Fördermöglichkeiten vor, damit die Vereine motiviert
werden, Maßnahmen zur nachhaltigen Senkung der Energiekosten und des
Wasserverbrauchs umzusetzen. Aus diesem Grund sollten die Sportfördermittel
in diesen Bereichen erhöht werden.Seite 1 von 2
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Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 10:09 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de