222006-51 ST · Stellungnahme der Verwaltung
ST zu 03 AA: BBB-Änderungsantrag: Zielbeschluss Bonner Klimaplan
Kerndaten
- Nummer
- 222006-51 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 07.03.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 222006-51 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB ST zu 03 AA: BBB-Änderungsantrag: Zielbeschluss Bonner Klimaplan Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 09.03.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, für folgende Veränderungen des Klimaplans Sorge zu tragen: 1. Konzentration des Bonner Klimaschutzprogramms auf die wesentlichen Klimaschutzziele unter Vermeidung von Wiederholungen, so dass das Bonner Klimaschutzprogramm für jeden interessierten Bürger leichter lesbar wird (s. Begründung). Gemeinsam mit den verschiedenen Bänden des Klimaplans wurde eine Zusammenfassung bereitgestellt, die zentrale Punkte des Klimaplans wiedergibt. Zudem wird unter anderem im Rahmen des Steckbriefes 1.1.3.1 "Kommunikationsstrategie Klimaplan" geplant, Bürger*innen über das Ziel der Klimaneutralität und die dafür vorgesehenen Maßnahmen zu informieren sowie dazu zu motivieren, selbst aktiv zu werden. 2. Priorisierung von Maßnahmen im Band 2, die eine unmittelbare, sofortige Treibhausgas (THG)-Minderung zum Ziel haben. Von diesen Maßnahmen mit direkter Auswirkung auf die CO2-Reduktion sollen die Maßnahmen unterschieden werden, die der Kommunikationsstrategie dienen und damit höchstens eine erhoffte, aber ungewisse indirekte Minderungswirkung auf die Treibhausgasemission haben. 3. Die Maßnahmen der Kommunikationsstrategie sollten überprüft und drastisch reduziert werden auf nur sinnvolle und unerlässliche, um Kosten einzusparen. 4. Die finanziellen Mittel für den Klimaschutz (THG-Minderung) sollten zu 85% der unmittelbaren THG-Minderung zu Gute kommen, z.B. für die Gebäudesanierung, PV-Anlagen, CO2-freie Wärmegewinnung, ingenieurtechnische Leistungen. Nur 15% sollten für zusätzliche Verwaltungsarbeit und der Kommunikationsstrategie bereitgestellt werden.Seite 1 von 5 Seite 2 zu Fragen 2-4: Der Klimaplan für die Stadt Bonn umfasst eine Klimaneutralitätsstrategie bis 2035. Dazu zählen sowohl Steckbriefe, die direkt auf THG-Einsparung einzahlen, als auch Steckbriefe, die den Transformationsprozess der Zivilgesellschaft mittel- bis langfristig anstoßen (und somit auf die THG- Einsparung einzahlen). Die Aktivitäten funktionieren ergänzend zueinander und sind gleichermaßen relevant. Durch die Einbettung in eine gesamtheitliche Strategie ist gewährleistet, dass die Aktivitäten sinnvoll ineinandergreifen und somit dem Ziel der Klimaneutralität dienen. THG-Einsparungen sind demnach ein wesentliches, aber nicht das alleinige Kriterium zur Priorisierung von Aktivitäten. Ein zentrales Ergebnis des Mitwirkungsverfahrens „Bonn4Future – Wir fürs Klima“ ist die Bedeutung einer zielgerichteten Kommunikation an die Bonnerinnen und Bonner. 5. Die verwaltungstechnische Organisationsstruktur zur Vorbereitung und Umsetzung der Maßnahmen wird verschlankt und auf das Wesentliche reduziert. Zuständigkeit und Verantwortlichkeit müssen eindeutig erkennbar sein. Aus Band 2 des Klimaplans (Arbeitsprogramm Klimaschutz) gehen die Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten für die Umsetzung hervor. Die Federführung weniger Maßnahmen befindet sich aktuell noch in Klärung. Vor Umsetzung dieser Aktivitäten werden diese Zuständigkeiten verwaltungsintern festgelegt. 6. In das Arbeitsprogramm werden weitere Maßnahmen zur direkten THG- Minderung aufgenommen. Einige Beispiele seien genannt: I. Ausbau des Bonner Stromnetzes für den erhöhten (Stark)Strombedarf durch Wallboxen und Wärmepumpen. Angebot von spezifischen Produkten durch die SWB wie Kauf, Pacht, Contracting-Modelle für Heizungsanlagen bei Einzelgebäuden. Der Ausbau des Stromnetzes fällt in die Zuständigkeit des Netzbetreibers Bonn Netz GmbH und ist damit nicht Gegenstand des Arbeitsprogramms der Kernverwaltung. II. Reduzierung der Anzahl von Neubauten auf das unbedingt notwendige Maß (80% des gesamten Energieverbrauches innerhalb des Lebenszyklus von Neubauten entfallen auf Herstellung, Transport und Entsorgung von Baustoffen, s. Klimaplan Band 1, S. 31) Im Rahmen des Steckbriefs 1.2.1.2. "Etablierung einer Klimaschutzrelevanzprüfung zur Priorisierung von klimarelevanten Beschlüssen" wird bspw. bei Hochbauprojekten eine AlternativenprüfungSeite 2 von 5 Seite 3 Bestandssanierung vs. Neubau beachtet. Hier wird somit dem Umgang mit der Grauen Energie Rechnung getragen. III. Erstellung eines „strategischen Wärmeplanes“ zur Ermittlung vorhandener Wärmequellen, d.h. Anbindung von nutzbaren (Ab)Wärmequellen (z.B. Rechenzentren, Krankenhäuser, Betriebe) an die Wärmenetze Der Steckbrief 5.2.1.1. "Kommunale gesamtstädtische Wärmeplanung" umfasst die Erstellung einer integrierten, kommunalen, gesamtstädtischen Wärmeplanung. Die Untersuchung von Möglichkeiten zur Nutzung von Abwärme sind ebenfalls Teil des Steckbriefes. IV. Nutzung von Umweltwärme mittels Großwärmepumpen. So entstehen z.B. an den Klärwerken erhebliche Wärmemengen; auch könnte großflächig Erdwärme z.B. unter landwirtschaftlichen Flächen mit Wärmepumpen kombiniert werden. Die Stadtverwaltung sollte mögliche Flächen ermitteln. Weitere Beispiele für Großwärmepumpen aus Klimaplan, Band 1, S.151: Plittersdorf Rheinwasser, Kühlwasser des HKW-Nord, Nutzung Abwärme aus städtischem Abwasser Im Zuge der Aufstellung eines mit Bundesmitteln geförderten Klimaschutzteilkonzeptes für die Kläranlage Salierweg 2011ff wurden ein umfassender Energiecheck und vorhandene CO2-Emissionen ermittelt und Maßnahmen zur CO2-Reduktion umfassend aufgestellt und auf die Umsetzung als Sofortmaßnahmen, kurz- bzw. mittelfristige und abhängige Maßnahmen geprüft. Dies waren u.a., --Nutzung der Abwärme aus der KVA und dem BHKW für die Beheizung des Römerbades Eine konkrete Maßnahme daraus wurde gemeinsam mit den SWB und dem Sport- und Bäderamt als nicht umsetzbar und nicht wirtschaftlich eingestuft, unter anderem, weil die erforderliche Heizleistung nicht erbracht wird. Die Leistung der Freibadheizung im Winter beträgt 800 kW. Die Kläranlage kann zwar im Sommer eine derartige Heizleistung abgeben, jedoch nicht im Winter. --Nutzung der Wärme aus Abwasser und Einspeisung in das Fernwärmenetz der SWB Die Berechnungen im Auslauf der Kläranlage Salierweg ergaben bei einer Temperaturspreizung von 2°C eine Wärmeerzeugung von 40,3 GWh pro Jahr Wärme auf Niedrigtemperaturniveau. Legt man einen Wärmeleistungsbedarf von Einfamilienhäusern mit 20 kW im Winter zugrunde, könnten damit 230 Einfamilienhäuser beheizt werden. Diese Maßnahme wurden nach mehreren Gesprächen mit den SWB und weiteren Prüfungen von den SWB nicht weiterverfolgt, weil sie nicht wirtschaftlich waren. Da am Standort Salierweg bereits ein Überangebot an Wärme (Ausnahme inSeite 3 von 5 Seite 4 den Wintermonaten mit Temperaturen unterhalb des Gefrierpunktes) besteht, kam auch eine Nutzung im internen Wärmenetz der Kläranlage nicht infrage. Allerdings wurden auf der KAS in den letzten Jahren andere Maßnahmen zur CO2-Emissionenminderung umgesetzt (siehe 222006-12 AA). Die Wärmenutzung aus Abwasser im Auslauf der Kläranlagen und vorhandenem nahe gelegenen Fernwärmenetz an geeigneten Standorten besitzt Potential und wird auch in Bonn weiterverfolgt. Dabei empfiehlt sich aus folgenden Gründen ausschließlich der Einsatz im Auslauf der Kläranlagen: - Das gesamte Einzugsgebiet kann zur Abwärmenutzung herangezogen werden. - Die Abwassertemperatur unterliegt geringen Schwankungen, liegt nie unterhalb von 8°C und eine Temperaturspreizung von mind. 3 °C ist möglich. - Die Wärmetauscher kommen nur mit gereinigtem Abwasser in Berührung, sodass eine Beeinträchtigung und Verschmutzung nahezu ausgeschlossen wird. - Es findet keine negative Beeinflussung der biologischen Reinigung durch die Abkühlung des Abwassers in der Kläranlage statt. - Die Auslaufkanäle sind im Gegensatz zu den Mischwasserkanälen im Bonner Stadtgebiet dauerhaft zu einem großen Prozentsatz gefüllt. Zum Abwasserwärmenutzungssystem werden dann noch entsprechend große Wärmepumpen und ein nahegelegenes Fernwärmenetz zur Einspeisung der Wärme benötigt. Das Tiefbauamt plant aktuell zusammen mit den SWB ein Pilotprojekt im Auslaufkanal der Kläranlage Bad Godesberg für das nahegelegene Fernwärmenetz. Bei der Erdwärmenutzung müssten durch umfangreiche Untersuchungen und Erdbohrungen zunächst entsprechende Flächen in Abwasseranlagen ausfindig gemacht werden, falls man ein gesamtstädtisches Programm auflegt, welches dann gesamtstädtisch abgearbeitet werden könnte. Ein großer Rückstau bei der prioritären Abarbeitung von Sanierungs- und Erneuerungsmaßnahmen für die Sicherung des Kläranlagen- und Kanalbetriebes verhindert eine zeitnahe Befassung mit zusätzlichen Themen ohne zusätzliches Personal im Ingenieurbereich der Stadtentwässerung der Stadt Bonn. V. Vermehrung des Baumbestandes und von Gehölzen auf Bonner Stadtgebiet zur natürlichen CO2 – Bindung in Biomasse (Klimaplan, Band 1, S.20: Kompensation der nicht vermeidbaren THG-Emission)Seite 4 von 5 Seite 5 Baumpflanzungen in der Stadt leisten einen wichtigen Beitrag für das Stadtklima durch Beschattung und Verdunstung. Eine nennenswerte Kompensation der nicht vermeidbaren THG-Emission durch Einzelbäume in Straßen oder Grünanlagen ist aber nicht bzw. nur bedingt möglich. Im Rahmen des Klimaplans soll eine Potenzialstudie zu natürlichen CO2-Senken für das Gebiet der Bundesstadt Bonn erstellt werden. Dazu gehört u.a. die Bindung von CO2 in Biomasse etwa durch Aufforstungen, die aufgrund der Flächenknappheit im Stadtgebiet nur begrenzt möglich sind. Anlage/n KeineSeite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 08:01 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de