222006-43 ST · Stellungnahme der Verwaltung
ST zu 17 AA: FDP-Änderungsantrag: Zielbeschluss Bonner Klimaplan, hier: Mobilitätsangebote Antrag zur Vorlage
Kerndaten
- Nummer
- 222006-43 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 07.03.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Kenntnisnahme
- Sondersitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 222006-43 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB ST zu 17 AA: FDP-Änderungsantrag: Zielbeschluss Bonner Klimaplan, hier: Mobilitätsangebote Antrag zur Vorlage Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 09.03.2023 Kenntnisnahme Ausschuss für Mobilität und Verkehr 14.03.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: In Band 1, S. 47 stellt die Verwaltung fest, Zitat: „Die kommunale Ebene beziehungsweise die Zuständigkeit der Bonner Verwaltung ist dabei ganz zentrale Handlungs- und Umsetzungsebene für die Etablierung eines auf Suffizienz ausgerichteten Mobilitätssystems.“ Und weiter: „Essenziell für klima- schonende Mobilität ist ein guter Zugang zu den in Bonn bereits vorhandenen klimaschonenden Mobilitätsangeboten – dies muss entsprechend kommuniziert werden und führt nicht unmittelbar zur Nutzung solcher Angebote.“ Zu Satz 1 möge die Verwaltung konkreter in dem Klimaplan ausführen, was sie in den 13 Jahren bis 2035 zu planen und umzusetzen gedenkt und zu welchen Kosten. Hierbei ist einzugehen auf: • Plan zur Umstellung der SWB-Busflotte sowie der Flotten von Konzessionären auf klimaschonende Antriebe • Erweiterung, Attraktivierung und Beschleunigung des Busverkehrs • Erweiterung, Attraktivierung und Beschleunigung des Stadtbahnangebots • Seilbahnangebot • Fahrradnutzung unter besonderer Würdigung der jahreszeit- und witterungsabhängigen Nutzung • Vorhaltung von Kapazitätsreserven im ÖPNV für die rückläufige Fahrradnutzung in der kalten Monaten sowie in Abhängigkeit von der Witterung • Carsharing • Bike und Rollervermietung Satz 2 möge die Verwaltung erläuternd im Klimaplan ausführen.Seite 1 von 2 Seite 2 Der Klimaplan besteht aus einer gesamtheitlichen Klimaneutralitätsstrategie bis 2035 (Band 1) sowie einem „Arbeitsprogramm Klimaschutz“ mit dem Planungshorizont 2023 bis 2025 (Band 2). Die Maßnahme 6.1.2. „Umstellung kommunaler Fuhrpark“ ist beispielsweise zunächst Bestandteil der Gesamtstrategie, jedoch noch nicht des Arbeitsprogramms. Im Rahmen der Fortschreibung des Klimaplans sind zu der Maßnahme konkrete Aktivitäten zu entwickeln. Auch wenn bisher kein eigener Steckbrief für das Arbeitsprogramm vorliegt, wurden in diesem Feld schon Maßnahmen durchgeführt. Ein großer Teil des kommunalen Fuhrparks, insbesondere im PKW-Bereich, ist bspw. schon auf Elektromobilität umgestellt. Aktivitäten (wie bspw. 6.3.1.1. Qualitative Verbesserung und quantitativer Ausbau des ÖPNV Angebotes oder 6.3.3.1. Flächendeckender Ausbau Mobilstationen) sind Teil des Arbeitsprogramms und werden im Rahmen der Erarbeitung des jeweiligen Umsetzungsbeschlusses weiter konkretisiert und ausdifferenziert. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de