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222006-19 AA · Änderungsantrag

FDP Änderungsantrag: Zielbeschluss Bonner Klimaplan; hier: Nutzung von Arbeitszimmern als Gästezimmer Antrag zur Vorlage

Nummer
222006-19 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
01.02.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sondersitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 21.03.2023 Empfehlung
  2. Sitzung des Unterausschusses für Digitalisierung und Organisation 09.03.2023 Empfehlung
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Übergeordnet

  1. 222006 Zielbeschluss Bonner Klimaplan

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Änderungsantrag
öffentlich
222006-19 AA
Antragsteller/in:
Petra Nöhring
Wolfgang Heedt
Aaron Eßelborn
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
31.01.2023
FDP Änderungsantrag: Zielbeschluss Bonner
Klimaplan; hier: Nutzung von Arbeitszimmern als
Gästezimmer
Antrag zur Vorlage
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
09.03.2023 Empfehlung
Unterausschuss für Digitalisierung und
Organisation
09.03.2023 Empfehlung
Inhalt des Änderungsantrags
Die Kürze der Darstellung des Sachverhalts in Bd. 1 auf Seite 43 ist
irreführend. Die Verwaltung wird daher aufgefordert, den Passus zu streichen,
da falsche Erwartungen geweckt und bei einer räumlichen Umgestaltung u.U.
die Nichtanerkennung des häuslichen Arbeitszimmers droht.
Begründung
Schwierig wird es, wenn ein solches gemischt genutztes Zimmer steuerlich als
häusliches Arbeitszimmer deklariert wird, um entsprechend Werbungskosten
geltend zu machen. Eine private Nutzung von 10% ist möglich. Das
Arbeitszimmer muss nämlich "fast ausschließlich" beruflich genutzt werden. Es
werden häufig Werbungskosten angesetzt, die einer Prüfung durch das
Finanzamt nicht standhalten und von diesem dann einfach nicht anerkannt
werden. Für die Anerkennung notwendig ist auf jeden Fall die Einrichtung als
Büro mit z.B. einem Schreibtisch. Ob eine Schlafcouch, die auch als
Sitzgelegenheit dienen kann, dann schon zu Nichtanerkennung führen kann,
wird wie so häufig auf den Einzelfall ankommen. Es gibt z.B. ein BFH-Urteil, in
dem sogar der Abzug an dem Einrichtungsdetail eines Kachelofens scheiterte.
Der Charakter eines Arbeitszimmers muss also gegeben sein und nicht etwa
der eines Gästezimmers. Dazu kommt, dass trotz des Arbeitszimmers genug
Wohnraum für den Steuerpflichtigen und seine Familie bleiben muss. Bevor
das Finanzamt das häusliche Arbeitszimmer anerkennt, wird einSeite 1 von 2
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entsprechender Nachweis z.B. mit einer Skizze oder Fotos geführt werden
müssen. Wer dann falsche Angaben macht, hat ein Problem und verstößt
gegen Gesetze.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 09:13 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de