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222006-18 AA · Änderungsantrag

FDP Änderungsantrag: Zielbeschluss Bonner Klimaplan; hier: Quantifizierbarkeit im Transformationsprozess Antrag zur Vorlage

Nummer
222006-18 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
31.01.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Unterausschusses für Digitalisierung und Organisation 09.03.2023 Empfehlung
  2. Sondersitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 21.03.2023 Empfehlung
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Übergeordnet

  1. 222006 Zielbeschluss Bonner Klimaplan

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Änderungsantrag
öffentlich
222006-18 AA
Antragsteller/in:
Petra Nöhring
Wolfgang Heedt
Aaron Eßelborn
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
31.01.2023
FDP Änderungsantrag: Zielbeschluss Bonner
Klimaplan; hier: Quantifizierbarkeit im
Transformationsprozess
Antrag zur Vorlage
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
09.03.2023 Empfehlung
Unterausschuss für Digitalisierung und
Organisation
09.03.2023 Empfehlung
Inhalt des Änderungsantrags
1. Die in Band 1 des Klimaplans unter der Überschrift „8.5.1.
Transformation als Managementaufgabe der Stadt Bonn“ zu Papier
gebrachten Widersprüche in folgendem Zitat werden erklärt: „Die
kommunale Managementaufgabe sollte dabei nichtwie ein klassisches
Projektmanagement mit klar quantifizierbaren Zielen interpretiert werden
– vielmehr braucht es ein prozessorientiertes
Veränderungsmanagement. An dieser Stelle kann die Stadt eine
wichtige koordinierende Rolle übernehmen. Strategische Ziele • Der
Prozess wird transparent gemacht, Entscheidungen anhand konkreter
und nachvollziehbarer Ziele vorbereitet. • Das Ziel der Klimaneutralität
wird quantifizierbarund dadurch greifbar gemacht“
2. Es wird erklärt, wie das im Fortgang des Textes erwähnte Controlling
mit Multiprojektmanagement ausgestaltet werden soll.
Begründung
Ein erfolgreiches Controlling benötigt als Mindestvoraussetzung die Definition
von Zielen, das Festlegen von Aktivitätenplänen inklusive Zeitstrahl zum
Erreichen der Ziele nebst erforderlichem personellen und finanziellen
Ressourceneinsatz. Ein erfolgreiches evidenzbasisiertes Controlling benötigt
die Messbarkeit von Mengen und den Vergleich von Soll-IST-Angaben. Wird
die Quantifizierbarkeit im Klimaplan verneint, lehnt der Klimaplan bereits im
Vorfeld ein Controlling ab. Ohne Controlling wird jedoch niemals ersichtlich, ob
die Klimaziele 2035 erreicht wurden.Seite 1 von 2
Seite 2
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 10:25 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de