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222006-03 AA · Änderungsantrag

BBB-Änderungsantrag: Zielbeschluss Bonner Klimaplan

Nummer
222006-03 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
12.01.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sondersitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 21.03.2023 Empfehlung
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  1. 222006 Zielbeschluss Bonner Klimaplan

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Änderungsantrag
öffentlich
222006-03 AA
Antragsteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Elisabeth Struwe
12.01.2023
BBB-Änderungsantrag: Zielbeschluss Bonner
Klimaplan
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
17.01.2023 Empfehlung
Inhalt des Änderungsantrags
Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt für folgende Veränderungen des
Klimaplans Sorge zu tragen:
1. Konzentration des Bonner Klimaschutzprogramms auf die wesentlichen
Klimaschutzziele unter Vermeidung von Wiederholungen, so dass das Bonner
Klimaschutzprogramm für jeden interessierten Bürger leichter lesbar wird (s.
Begründung).
2. Priorisierung von Maßnahmen im Band 2, die eine unmittelbare, sofortige
Treibhausgas (THG)-Minderung zum Ziel haben. Von diesen Maßnahmen mit
direkter Auswirkung auf die CO2-Reduktion sollen die Maßnahmen
unterschieden werden, die der Kommunikationsstrategie dienen und damit
höchstens eine erhoffte, aber ungewisse indirekte Minderungswirkung auf die
Treibhausgasemission haben.
3. Die Maßnahmen der Kommunikationsstrategie sollten überprüft und
drastisch reduziert werden auf nur sinnvolle und unerlässliche, um Kosten
einzusparen.
4. Die finanziellen Mittel für den Klimaschutz (THG-Minderung) sollten zu 85%
der unmittelbaren THG-Minderung zu Gute kommen, z.B. für die
Gebäudesanierung, PV-Anlagen, CO 2 - freie Wärmegewinnung,
ingenieurtechnische Leistungen. Nur 15% sollten für zusätzliche
Verwaltungsarbeit und der Kommunikationsstrategie bereitgestellt werden.
5. Die verwaltungstechnische Organisationsstruktur zur Vorbereitung und
Umsetzung der Maßnahmen wird verschlankt und auf das Wesentliche
reduziert. Zuständigkeit und Verantwortlichkeit müssen eindeutig erkennbar
sein.Seite 1 von 4
Seite 2
6. In das Arbeitsprogramm werden weitere Maßnahmen zur direkten THG-
Minderung aufgenommen. Einige Beispiele seien genannt:
I. Ausbau des Bonner Stromnetzes für den erhöhten (Stark)Strombedarf durch
Wallboxen und Wärmepumpen. Angebot von spezifischen Produkten durch die
SWB wie Kauf, Pacht, Contracting-Modelle für Heizungsanlagen bei
Einzelgebäuden.
II. Reduzierung der Anzahl von Neubauten auf das unbedingt notwendige Maß
(80% des gesamten Energieverbrauches innerhalb des Lebenszyklus von
Neubauten entfallen auf Herstellung, Transport und Entsorgung von
Baustoffen, s. Klimaplan Band 1, S. 31)
III. Erstellung eines „strategischen Wärmeplanes“ zur Ermittlung vorhandener
Wärmequellen, d.h. Anbindung von nutzbaren (Ab)Wärmequellen (z.B.
Rechenzentren, Krankenhäuser, Betriebe) an die Wärmenetze
IV. Nutzung von Umweltwärme mittels Großwärmepumpen. So entstehen z.B.
an den Klärwerken erhebliche Wärmemengen; auch könnte großflächig
Erdwärme z.B. unter landwirtschaftlichen Flächen mit Wärmepumpen
kombiniert werden. Die Stadtverwaltung sollte mögliche Flächen ermitteln.
Weitere Beispiele für Großwärmepumpen aus Klimaplan, Band 1, S.151:
Plittersdorf Rheinwasser, Kühlwasser des HKW-Nord, Nutzung Abwärme aus
städtischem Abwasser
V. Vermehrung des Baumbestandes und von Gehölzen auf Bonner Stadtgebiet
zur natürlichen CO2 – Bindung in Biomasse (Klimaplan, Band 1, S.20:
Kompensation der nicht vermeidbaren THG-Emission)
Begründung
Zu 1
Im Klimaplan wird mehrfach auf die Transformation und Partizipation der
Stadtgesellschaft an den Klimazielen hingewiesen. Wenn sich die Bürgerinnen
und Bürger als gleichberechtigte Partner in diesem Transformationsprozess
wahrgenommen fühlen sollen, muss auch das gesamte Programm (mit den
vorgesehenen Maßnahmen) so vermittelt werden, dass es für jeden innerhalb
einer zumutbaren Zeit lesbar ist. Die sogenannte Zusammenfassung gibt aber
nur Absichtsbekundungen wieder ohne Details. Der undurchschaubare
überbordende Gesamtplan von 450 Seiten leistet aber dem Gefühl der
paternalistischen Bevormundung Vorschub.
Als Beispiel eines gelungenen Klimaschutzprogrammes sei das „Tübingen
klimaneutral 2030“ genannt, das übersichtlich ohne viele Worthülsen zahlreiche
konkrete Maßnahmen auf nur 45 Seiten darstellt. Auch die Stadt Köln kommt
mit einem Gesamtplan von 87 Seiten aus.
Zu 4
Die Stadt kann es sich nicht leisten, bei dem bereits aktuell hohen
Schuldenstand und im Vergleich zu anderen Kommunen ähnlicher GrößeSeite 2 von 4
Seite 3
außerordentlich großem Verwaltungsapparat noch mehr Stellen zu schaffen.
Wenn überhaupt, sollten es nur zusätzliche Stellen im ingenieurtechnischen
Kontext sein.
Die bereits jetzt absehbar zusätzlich aufzubringenden Mittel auf Grund von
Energie- und Personalkostensteigerungen und die aller Voraussicht nach
höheren Zuschüsse für Bus und Bahn machen deutlich, dass die Stadt keinen
Spielraum mehr hat für Maßnahmen, die nicht eine direkte Einsparung des
Energieverbrauches versprechen.
Zu 5
Im Folgenden werden Beispiele genannt, deren Liste sich beliebig
vervollständigen ließe:
Beispiel für überflüssige Maßnahmen
2.2.1.1. Schulische Klima-Bildung
Das Thema Umweltschutz, Erderwärmung, Müllvermeidung u.Ä. sind bereits
jetzt zentrale Themen in den Lehrplänen von Erdkunde, Biologie und Politik.
Die schulische Bildung ist somit intensiv damit befasst.
Beispiele für Doppelungen bzw. komprimierbare und zusammenfassbare
Arbeitsaufträge
a)
3.3.2.2. „Klimafreundlich handeln am Arbeitsplatz“ Aktivitäten zur
Mitarbeiter*innenbeteiligung an Unternehmenstransformationen fördern
0,5,VZÄ dauerhaft, jährlich 20.000€ für die Beratung von 10 Unternehmen
3.3.2.1. „Klimafreundlich handeln am Arbeitsplatz“ Aktivitäten zur
Mitarbeiter*innenbeteiligung an Unternehmenstransformationen fördern
0,5,VZÄ dauerhaft, jährlich 20.000€ für die Beratung von 5 Unternehmen
b)
2.3.1.1. Förderung von Nachhaltigkeitsprojekten und -veranstaltungen im
Bereich Sport und Kultur
1 VZÄ, 160.000€ Sachkosten
2.3.1.2. Kommunale Sport- und Kulturprojekte für den Klimaschutz entwickeln
und umsetzen
2,5 VZÄ, 100.000€ SachkostenSeite 3 von 4
Seite 4
c)
2.2.1.1. Schulische Klima-Bildung
0.5 VZÄ , 461.700€ Kosten
2.2.1.2. Schulische und außerschulische Klima-Bildung
1 VZÄ, 50.000€ Kosten
d)
3.2.4.1. Beratungs- und Informationsangebote (klimaneutrales Wirtschaften) für
Start-ups und Bestandsunternehmen bis zu 2 VZÄ dauerhaft, 20.000€ für
2023/24
3.4.1.1. Klimapartnerschaft mit Gewerbe- und Industrie (klima- und
ressourcenschonende Produktion)
1 VZÄ dauerhaft, 20.000€ für 2023/24
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 03.11.2026, 10:25 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de