← zurück zu 221989

221989-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Koalitionsantrag: Schieneninfrastruktur der S 23 nutzen - keine wochenlangen innerstädtischen Schienenersatzverkehre

Nummer
221989-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
26.10.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 26.10.2022 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 61,3 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 221989 Koalitionsantrag: Schieneninfrastruktur der S 23 nutzen - keine wochenlangen innerstädtischen Schienenersatzverkehre

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (3.048 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
221989-02 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Koalitionsantrag: Schieneninfrastruktur der S 23
nutzen - keine wochenlangen innerstädtischen
Schienenersatzverkehre
Beratungsfolge
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 26.10.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Aufgrund von geplanten Totalsperrungen auf der Voreifelstrecke (S 23) auf den
Teilabschnitten Alfter-Witterschlick bis Meckenheim bzw. zwischen
Meckenheim und Rheinbach, wurde seitens der Politik angeregt, einen
Pendelverkehr auf der nachfragestarken Relation Bonn Hbf bis Bonn-Duisdorf
einzusetzen. Auf diese Weise wird eine weitere Belastung des Zentralen
Omnibusbahnhofs (ZOB) in Bonn und des innerstädtischen Busliniennetzes
durch einen Schienenersatzverkehr (SEV) vermieden.
Hierzu wurde seitens der Verwaltung der Aufgabenträger Nahverkehr
Rheinland (NVR) um Prüfung und Stellungnahme gebeten. Im Gegensatz zum
damaligen Kenntnisstand haben sich die Planungen der DB Netz AG bezüglich
der Bauarbeiten auf der Voreifelstrecke geändert. Es wird lediglich eine
Totalsperrung vom 03.07. bis 07.07.2023 zwischen Meckenheim und
Rheinbach erfolgen, um die Anlagenverfügbarkeit der Weichen zukünftig
sicherzustellen.
Die bisher geplante Totalsperrung vom 22.06. bis 04.08.2022 zwischen Alfter-
Witterschlick und Meckenheim findet hingegen nicht statt, da die
Preisveränderungen am Markt, die Herausforderungen bei der
Materialbeschaffung sowie die voranschreitenden Planungen der
Elektrifizierung der Strecke eine Neubewertung und -planung erfordern. Die
Einrichtung eines Schienenersatzverkehres zwischen Bonn und Meckenheim
über einen längeren Zeitraum ist in 2023 aufgrund dessen nicht mehr vonnöten.
Dies bedeutet, dass auch die Prüfung und Einrichtung eines Inselbetriebes
zwischen Bonn Hbf und BN-Duisdorf für den oben genannten Zeitraum nicht
mehr notwendig ist.
Für die viertägige Totalsperrung vom 03.07. bis 07.07.2023 hat der Nahverkehr
Rheinland zugesagt, die DB Regio als zuständiges
Eisenbahnverkehrsunternehmen darum zu bitten, bei der DB Netz AG die
Einrichtung eines Pendelverkehrs einzufordern.
Hintergrund ist, dass die DB Netz AG einer pauschalen Zusage zum
Inselbetrieb kritisch gegenübersteht, da dieser einer Sondergenehmigung
bedarf und somit in den Regelbetrieb der Baumaßnahme eingreift. EineSeite 1 von 2
Seite 2
steigende Komplexität der Baumaßnahmen und das grundsätzlich gestiegene
Bauvolumen bedeuten für alle Beteiligten des Betriebs sowieso schon eine
stärkere Belastung.
Zwar wurde auf der Strecke in 2015 / 2016 schon einmal ein Inselbetrieb mit
einer Sondergenehmigung realisiert, allerdings ist dies rechtlich nicht mehr
möglich. Eine Prüfung zum Inselbetrieb wurde seitens der DB Netz AG
prinzipiell jedoch unter Beachtung der konkreten Situation vor Ort
(Betriebsstelle BN-Duisdorf) sowie unter Einhaltung von fahrdienstlichen und
sicherheitsrelevanten Regelwerken im Rahmen zukünftig anstehender größerer
Streckensperrungen zugesagt.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 05:56 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de