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221989 · Antrag

Koalitionsantrag: Schieneninfrastruktur der S 23 nutzen - keine wochenlangen innerstädtischen Schienenersatzverkehre

Nummer
221989
Art
Antrag
Veröffentlicht
06.10.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 06.10.2022
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 26.10.2022

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 26.10.2022 Anregung
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Untergeordnet

  1. 221989-02 ST Koalitionsantrag: Schieneninfrastruktur der S 23 nutzen - keine wochenlangen innerstädtischen Schienenersatzverkehre
  2. 221989-01 ST Koalitionsantrag: Schieneninfrastruktur der S 23 nutzen - keine wochenlangen innerstädtischen Schienenersatzverkehre

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Antrag
öffentlich
221989
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Rolf Beu
SPD
Gabi Mayer
Linke
Patrick Tollasz
Volt
Karin Langer
05.10.22
Koalitionsantrag: Schieneninfrastruktur der S 23
nutzen - keine wochenlangen innerstädtischen
Schienenersatzverkehre
Beratungsfolge
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 26.10.2022 Anregung
Inhalt des Antrags
Die Verwaltung wird gebeten, sich gegenüber dem Nahverkehr Rheinland
(NVR), der Deutschen Bahn AG (DB) und insbesondere dem
Eisenbahnbundesamt argumentativ dafür einzusetzen, dass der S-Bahn-
Verkehr zwischen Bonn Hbf und BN-Duisdorf auch während Baustellenzeiten
andernorts, z. B. im Sommer 2023, nicht eingestellt, sondern als sogenannter
Inselbetrieb durchgeführt wird.
Begründung
Die DB plant im Sommer nächsten Jahres Bauarbeiten an der Voreifelbahn
zwischen Alfter-Witterschlick und Meckenheim bzw. Rheinbach. Für etliche
Wochen soll dann der S-Bahn-Verkehr zwischen Bonn Hbf und Meckenheim
bzw. zwischen Bonn Hbf und Rheinbach komplett eingestellt werden, während
der Zugverkehr zwischen Meckenheim bzw. Rheinbach und Euskirchen
aufrechterhalten bleiben soll.
Die Bahneinstellung betrifft den höchst nachgefragten Abschnitt der S 23
zwischen Bonn Hbf und BN-Duisdorf, obwohl dieser von den Bauarbeiten
überhaupt nicht betroffen ist und ein Zugpendelverkehr zw. Hauptbahnhof und
Duisdorf als reiner Inselbetrieb problemlos möglich wäre, der für alle Fahrgäste
während der längeren Bauzeit die größten Vorteile bieten würde. Dies wurde
nicht zuletzt von Vertretern der DB-Netz im NVR-Hauptausschuss am
09.09.2022 bestätigt. Als Hinderungsgrund wurden lediglich rechtliche
Restriktionen durch das EBA angeführt. Diese betreffen die fehlende
Signalsicherung am Duisdorfer Bahnhof, der bahnrechtlich nur als Haltepunkt
geführt wird. Faktisch bestünde aber überhaupt keine Gefährdung, wennSeite 1 von 2
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lediglich ein Zug eingleisig zwischen Hauptbahnhof und Duisdorf mit
Zwischenhalten in Endenich Nord und an der Helmholtzstraße im Inselbetrieb
pendeln würde und mangels weiterer Züge keine Kollisionsmöglichkeiten
überhaupt gegeben wären.
Vom Duisdorfer Busbahnhof, direkt am Bahnsteig, wäre ein
Schienenersatzverkehr (SEV) auch weitaus einfacher zu organisieren, als vom
Zentralen Omnibusbahnhof in der Innenstadt (ZOB) oder gar wie in der
Vergangenheit von der Haltestelle „Quantiusstraße“, wo die wartenden SEV-
Busse nicht mehr von den innerstädtischen Linien überholt werden könnten.
Da mit weiteren Bauarbeiten auch in den nächsten Jahren an der
Voreifelstrecke gerechnet werden kann, sollte hilfsweise die vermeintlich und
lediglich rechtlich notwendige Signalisierung am Duisdorfer Bahnhof zeitnah
von NVR resp. DB nachgerüstet werden, was diesen gegenüber einzufordern
wäre.
Anlage/n
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