221989 · Antrag
Koalitionsantrag: Schieneninfrastruktur der S 23 nutzen - keine wochenlangen innerstädtischen Schienenersatzverkehre
Kerndaten
- Nummer
- 221989
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 06.10.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
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Antrag öffentlich 221989 Antragsteller/in: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Rolf Beu SPD Gabi Mayer Linke Patrick Tollasz Volt Karin Langer 05.10.22 Koalitionsantrag: Schieneninfrastruktur der S 23 nutzen - keine wochenlangen innerstädtischen Schienenersatzverkehre Beratungsfolge Ausschuss für Mobilität und Verkehr 26.10.2022 Anregung Inhalt des Antrags Die Verwaltung wird gebeten, sich gegenüber dem Nahverkehr Rheinland (NVR), der Deutschen Bahn AG (DB) und insbesondere dem Eisenbahnbundesamt argumentativ dafür einzusetzen, dass der S-Bahn- Verkehr zwischen Bonn Hbf und BN-Duisdorf auch während Baustellenzeiten andernorts, z. B. im Sommer 2023, nicht eingestellt, sondern als sogenannter Inselbetrieb durchgeführt wird. Begründung Die DB plant im Sommer nächsten Jahres Bauarbeiten an der Voreifelbahn zwischen Alfter-Witterschlick und Meckenheim bzw. Rheinbach. Für etliche Wochen soll dann der S-Bahn-Verkehr zwischen Bonn Hbf und Meckenheim bzw. zwischen Bonn Hbf und Rheinbach komplett eingestellt werden, während der Zugverkehr zwischen Meckenheim bzw. Rheinbach und Euskirchen aufrechterhalten bleiben soll. Die Bahneinstellung betrifft den höchst nachgefragten Abschnitt der S 23 zwischen Bonn Hbf und BN-Duisdorf, obwohl dieser von den Bauarbeiten überhaupt nicht betroffen ist und ein Zugpendelverkehr zw. Hauptbahnhof und Duisdorf als reiner Inselbetrieb problemlos möglich wäre, der für alle Fahrgäste während der längeren Bauzeit die größten Vorteile bieten würde. Dies wurde nicht zuletzt von Vertretern der DB-Netz im NVR-Hauptausschuss am 09.09.2022 bestätigt. Als Hinderungsgrund wurden lediglich rechtliche Restriktionen durch das EBA angeführt. Diese betreffen die fehlende Signalsicherung am Duisdorfer Bahnhof, der bahnrechtlich nur als Haltepunkt geführt wird. Faktisch bestünde aber überhaupt keine Gefährdung, wennSeite 1 von 2 Seite 2 lediglich ein Zug eingleisig zwischen Hauptbahnhof und Duisdorf mit Zwischenhalten in Endenich Nord und an der Helmholtzstraße im Inselbetrieb pendeln würde und mangels weiterer Züge keine Kollisionsmöglichkeiten überhaupt gegeben wären. Vom Duisdorfer Busbahnhof, direkt am Bahnsteig, wäre ein Schienenersatzverkehr (SEV) auch weitaus einfacher zu organisieren, als vom Zentralen Omnibusbahnhof in der Innenstadt (ZOB) oder gar wie in der Vergangenheit von der Haltestelle „Quantiusstraße“, wo die wartenden SEV- Busse nicht mehr von den innerstädtischen Linien überholt werden könnten. Da mit weiteren Bauarbeiten auch in den nächsten Jahren an der Voreifelstrecke gerechnet werden kann, sollte hilfsweise die vermeintlich und lediglich rechtlich notwendige Signalisierung am Duisdorfer Bahnhof zeitnah von NVR resp. DB nachgerüstet werden, was diesen gegenüber einzufordern wäre. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:25 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de