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221873-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Sauberkeit im östlich unter dem Burgberg gelegenen Straßengeviert

Nummer
221873-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
05.10.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 29.03.2023 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 221873 BBB-Antrag: Sauberkeit im östlich unter dem Burgberg gelegenen Straßengeviert

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
221873-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Sauberkeit im östlich unter dem Burgberg
gelegenen Straßengeviert
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 19.10.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die bonnorange AöR teilt zum Antrag Folgendes mit:
Die beschriebene Problematik ist nicht nur in Bad Godesberg, sondern auch in
anderen Bonner Stadtteilen, insbesondere mit Wohnanlagen und großen
Mehrfamilienobjekten, zu bemerken.
Das Pilotprojekt „Sperrmüll auf Abruf“, das drei Jahre lang in etwa 20% des
Stadtgebietes durchgeführt wurde, sollte u.a. auch zur Lösung dieses Problems
und zur Stadtsauberkeit beitragen, wurde aber durch Verwaltungsratsbeschluss
zum Jahresende 2021 eingestellt. Aktuell werden wieder im gesamten
Stadtgebiet feste Termine angeboten und über den Abfallplaner veröffentlicht.
Im Stadtteil Tannenbusch beispielsweise, wo der „Sperrmüll auf Abruf“ u.a.
umgesetzt wurde, hat sich die Situation seitdem verschlechtert. Die bestehende
Anonymität und der Wegfall der Beratung im Vorfeld der Sammlung sind u.a.
Gründe für die bestehende Situation.
Die bonnorange AöR arbeitet aktuell an weiteren, für Gebührenzahler*innen
möglichst kostenlosen Service-Lösungen. Eine entsprechende Umsetzung ist
für 2024 geplant.
Die bonnorange AöR steht zur kurzfristigen Problemlösung, nämlich dem
Vorgehen gegen unerlaubte, illegale Müllentsorgung zum nächsten
Sperrmülltermin am 14.11.2022, im engen Austausch mit dem Ordnungsdienst
der Bundesstadt Bonn.
Die bonnorange AöR wird auch im Sinne der Abfallberatung im Vorfeld ein
Schreiben an die Eigentümer*innen der Objekte in der Friesdorfer Straße,
Aennchenstraße, Aennchenplatz, Laufenbergstraße und Bonner Straße
verfassen und auf die Kontrolle und ggf. drohenden Bußgelder bei
Nichteinhaltung hinweisen.
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Datenstand: 03.11.2026, 12:06 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de