221873-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Sauberkeit im östlich unter dem Burgberg gelegenen Straßengeviert
Kerndaten
- Nummer
- 221873-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 05.10.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 221873-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Sauberkeit im östlich unter dem Burgberg gelegenen Straßengeviert Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 19.10.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die bonnorange AöR teilt zum Antrag Folgendes mit: Die beschriebene Problematik ist nicht nur in Bad Godesberg, sondern auch in anderen Bonner Stadtteilen, insbesondere mit Wohnanlagen und großen Mehrfamilienobjekten, zu bemerken. Das Pilotprojekt „Sperrmüll auf Abruf“, das drei Jahre lang in etwa 20% des Stadtgebietes durchgeführt wurde, sollte u.a. auch zur Lösung dieses Problems und zur Stadtsauberkeit beitragen, wurde aber durch Verwaltungsratsbeschluss zum Jahresende 2021 eingestellt. Aktuell werden wieder im gesamten Stadtgebiet feste Termine angeboten und über den Abfallplaner veröffentlicht. Im Stadtteil Tannenbusch beispielsweise, wo der „Sperrmüll auf Abruf“ u.a. umgesetzt wurde, hat sich die Situation seitdem verschlechtert. Die bestehende Anonymität und der Wegfall der Beratung im Vorfeld der Sammlung sind u.a. Gründe für die bestehende Situation. Die bonnorange AöR arbeitet aktuell an weiteren, für Gebührenzahler*innen möglichst kostenlosen Service-Lösungen. Eine entsprechende Umsetzung ist für 2024 geplant. Die bonnorange AöR steht zur kurzfristigen Problemlösung, nämlich dem Vorgehen gegen unerlaubte, illegale Müllentsorgung zum nächsten Sperrmülltermin am 14.11.2022, im engen Austausch mit dem Ordnungsdienst der Bundesstadt Bonn. Die bonnorange AöR wird auch im Sinne der Abfallberatung im Vorfeld ein Schreiben an die Eigentümer*innen der Objekte in der Friesdorfer Straße, Aennchenstraße, Aennchenplatz, Laufenbergstraße und Bonner Straße verfassen und auf die Kontrolle und ggf. drohenden Bußgelder bei Nichteinhaltung hinweisen. Anlage/nSeite 1 von 2 Seite 2 KeineSeite 2 von 2
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