221873 · Antrag
BBB-Antrag: Sauberkeit im östlich unter dem Burgberg gelegenen Straßengeviert
Kerndaten
- Nummer
- 221873
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 19.10.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Entscheidung federführend
Dateien
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Antrag öffentlich 221873 Antragsteller/in: BBB Bezirksfraktion Bad Godesberg Jutta Acar 23.09.2022 gez. Jansen BBB-Antrag: Sauberkeit im östlich unter dem Burgberg gelegenen Straßengeviert Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 19.10.2022 Entscheidung Inhalt des Antrags Die Verwaltung wird beauftragt, die Gebäudeeigentümer entlang der nachfolgend genannten Straßenzüge Friesdorfer Straße, Aennchenstraße, Aennchenplatz, Laufenbergstraße und Bonner Straße schriftlich aufzufordern, dafür Sorge zu tragen, dass der auf ihren Grundstücken anfallende Haus- und Sperrmüll künftig nur zu den dafür festgelegten Zeiten und den dafür vorgesehenen Behältnissen in nichtstörender Weise am Gehwegrand aufgestellt wird. Die Umsetzung ist insbesondere anlässlich des nächsten Sperrmülltermins zu überprüfen und das Ergebnis der Kontrolle der Bezirksvertretung Bad Godesberg mitzuteilen. Falls erneut zuordnungsfähige Verstöße festgestellt werden, sind diese mit einem Bußgeld zu ahnden. Die schriftliche Aufforderung an die Eigentümer und Mieter wird mehrsprachig verfasst. Begründung Das schon längerum die von der AöR bonnorange festgelegten Abfuhrtage herumzu beklagende Erscheinungsbild im Areal zwischenAennchenstraße, Aennchenplatz, Laufenbergstr. und Bonner Str., ausgelöst durch unzulässiges Abstellen von Haus- und Sperrmüll, wurde kürzlich noch einmal durch einen Bürger in der Veranstaltungsreihe „Herzenssprechstunde“ vorgetragen. An die Vorgaben, dass an Abfuhrtagen für Sperrmüll tatsächlich nur Müll herausgestellt werden darf, der zu sperrig für die Restmülltonne ist, oder Sperrmüll am Abfuhrtage bis 7.00 Uhr so aufzustellen ist, dass niemand belästigt, behindert oder gefährdet wird, halten sich immer weniger Einwohner im beschriebenen Karree. Es sollte im Interesse der Stadtverwaltung sein, hier aktiv entgegenzuwirken und den dargelegten Unstand mit geeigneten Mitteln zuSeite 1 von 3 Seite 2 unterbinden. Um die unmissverständliche Ansprache an alle Eigentümer und Mieter zu gewährleisten, sollte die schriftliche Aufforderung mehrsprachig verfasst sein. Anlage/n 1 Bilddokumentation (öffentlich)Seite 2 von 3 Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 08:04 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de