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221873 · Antrag

BBB-Antrag: Sauberkeit im östlich unter dem Burgberg gelegenen Straßengeviert

Nummer
221873
Art
Antrag
Veröffentlicht
19.10.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 19.10.2022
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 29.03.2023

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 29.03.2023 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 1,1 MB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 221873-01 ST Sauberkeit im östlich unter dem Burgberg gelegenen Straßengeviert

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Antrag
öffentlich
221873
Antragsteller/in:
BBB Bezirksfraktion Bad Godesberg
Jutta Acar
23.09.2022 gez. Jansen
BBB-Antrag: Sauberkeit im östlich unter dem
Burgberg gelegenen Straßengeviert
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 19.10.2022 Entscheidung
Inhalt des Antrags
Die Verwaltung wird beauftragt, die Gebäudeeigentümer entlang der
nachfolgend genannten Straßenzüge
Friesdorfer Straße, Aennchenstraße, Aennchenplatz, Laufenbergstraße und
Bonner Straße
schriftlich aufzufordern, dafür Sorge zu tragen, dass der auf ihren
Grundstücken anfallende Haus- und Sperrmüll künftig nur zu den dafür
festgelegten Zeiten und den dafür vorgesehenen Behältnissen in nichtstörender
Weise am Gehwegrand aufgestellt wird. Die Umsetzung ist insbesondere
anlässlich des nächsten Sperrmülltermins zu überprüfen und das Ergebnis der
Kontrolle der Bezirksvertretung Bad Godesberg mitzuteilen. Falls erneut
zuordnungsfähige Verstöße festgestellt werden, sind diese mit einem Bußgeld
zu ahnden. Die schriftliche Aufforderung an die Eigentümer und Mieter wird
mehrsprachig verfasst.
Begründung
Das schon längerum die von der AöR bonnorange festgelegten Abfuhrtage
herumzu beklagende Erscheinungsbild im Areal zwischenAennchenstraße,
Aennchenplatz, Laufenbergstr. und Bonner Str., ausgelöst durch unzulässiges
Abstellen von Haus- und Sperrmüll, wurde kürzlich noch einmal durch einen
Bürger in der Veranstaltungsreihe „Herzenssprechstunde“ vorgetragen. An die
Vorgaben, dass an Abfuhrtagen für Sperrmüll tatsächlich nur Müll
herausgestellt werden darf, der zu sperrig für die Restmülltonne ist, oder
Sperrmüll am Abfuhrtage bis 7.00 Uhr so aufzustellen ist, dass niemand
belästigt, behindert oder gefährdet wird, halten sich immer weniger Einwohner
im beschriebenen Karree. Es sollte im Interesse der Stadtverwaltung sein, hier
aktiv entgegenzuwirken und den dargelegten Unstand mit geeigneten Mitteln zuSeite 1 von 3
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unterbinden. Um die unmissverständliche Ansprache an alle Eigentümer und
Mieter zu gewährleisten, sollte die schriftliche Aufforderung mehrsprachig
verfasst sein.
Anlage/n
1 Bilddokumentation (öffentlich)Seite 2 von 3
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Datenstand: 03.11.2026, 08:04 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de