221871-04 · Mitteilungsvorlage
Einleitungsbeschluss sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 7014-1 "Deutschherrenstraße 175-187", Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Lannesdorf - hier: Mitteilung zu Prüfauftrag unter Ziff. A des Beschlusses des Rates zu DS 221871 am 23.03.2023
Kerndaten
- Nummer
- 221871-04
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 24.05.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Kenntnisnahme
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 221871-04 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Einleitungsbeschluss sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 7014-1 "Deutschherrenstraße 175-187", Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Lannesdorf - hier: Mitteilung zu Prüfauftrag unter Ziff. A des Beschlusses des Rates zu DS 221871 am 23.03.2023 Beratungsfolge Rat 13.06.2023 Kenntnisnahme Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 21.06.2023 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Bad Godesberg 09.08.2023 Kenntnisnahme Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 10.08.2023 Kenntnisnahme Mitteilung: Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 7014-1 wurde im Rat vom 23.03.2023 mit einigen Änderungen bzw. Prüfaufträgen (Ziff. A-E) zur Offenlage beschlossen. Zudem wurde die Verwaltung unter Ziff. 3 des Ratsbeschlusses beauftragt, unter Einbeziehung der BV Godesberg, Ideen zur wirtschaftlichen Stärkung des Lannesdorfer Ortskerns zu entwickeln (DS 221871). Informationen zu den Prüfaufträgen werden im Rahmen der Beschlussvorlage zur Satzung wiedergegeben. Über die Ergebnisse des Auftrags an die Verwaltung, Ideen zur wirtschaftlichen Stärkung des Lannesdorfer Ortskerns zu entwickeln, wird dann ebenso informiert. Hierzu wird aktuell eine Einladung der Beteiligten seitens der Vorhabenträgerin vorbereitet, um über die Möglichkeiten zur Stärkung des Standorts Lannesdorf zu beraten. Dem nachfolgend nochmals aufgeführten Prüfauftrag unter Ziff. A wurde bereits durch Beauftragung eines ergänzenden Verkehrsgutachtens gefolgt. Die Bekanntmachung der Offenlage wurde bis zur Vorlage des Gutachtens zurückgestellt. „Im weiteren Verlauf des Verfahrens ist zu prüfen, ob die Durchfahrt neben dem Schenkpfädchen durch versenkbare Poller oder andere Lösungen auf den Anlieferverkehr für die Märkte beschränkt werden kann und Kund:innen der Märkte, die mit dem Auto anfahren, ausschließlich über die Deutschherrenstr.Seite 1 von 2 Seite 2 Zugang zur vorderen Tiefgarage erhalten. Die Durchfahrt ist im Bereich der Wohnbebauung verkehrsberuhigt auszuführen.“ Das neu beauftragte Gutachten beschreibt die verkehrlichen Auswirkungen einer solchen Durchgangssperre für den Pkw-Verkehr im Umfeld. Damit sind insgesamt drei Varianten der Verkehrsführung in Diskussion: Variante 1: Durchlässigkeit für den gesamten Verkehr über die neu geplante Erschließungsstraße Variante 2: Durchlässigkeit für den Verkehr mit hohem Streckenwiderstand Variante 3: Durchgangssperre für den Pkw- Verkehr Da sich die neu untersuchte Verkehrslenkung auch auf die Verkehrsverteilung innerhalb der Ortslage auswirken könnte, wurde zudem eine Ergänzung des schalltechnischen Prognosegutachtens beauftragt, welches die Auswirkungen der aus den prognostizierten Verkehrsmengen resultierenden Lärmimmissionen aufzeigt. Die beiden Untersuchungsergebnisse zur Variante 3 wurden im Sinne einer nachvollziehbaren und umfänglichen Information der Öffentlichkeit mit in die Entwurfsbegründung zum Bebauungsplanentwurf aufgenommen und somit – ebenso wie die beiden Gutachten - öffentlich ausgelegt. Die neu eingefügten Erläuterungen sind zur Kenntlichmachung gegenüber der beschlossenen Begründung in blauer kursiver Schrift eingefügt. Hiermit kann gewährleistet werden, dass die Öffentlichkeit über die abwägungsrelevanten Belange vollumfänglich informiert ist und somit die Anstoßwirkung zur Beteiligung am Planverfahren bewirkt werden kann. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 12:15 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de