221871 · Beschlussvorlage
Einleitungsbeschluss sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 7014-1 "Deutschherrenstraße 175-187", Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Lannesdorf
Kerndaten
- Nummer
- 221871
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 15.12.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Anhörung
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Anhörung
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- Einleitungsbeschluss sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 7014-1 "Deutschherrenstraße 175-187", Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Lannesdorf - hier: Mitteilung zu Prüfauftrag unter Ziff. A des Beschlusses des Rates zu DS 221871 am 23.03.2023
- Einleitungsbeschluss sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 7014-1 "Deutschherrenstraße 175-187", Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Lannesdorf
- Koalitionsänderungsantrag: Einleitungsbeschluss sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 7014-1 "Deutschherrenstraße 175-187", Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Lannesdorf Antrag zur Vorlage 221871
- Einleitungsbeschluss sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 7014-1 "Deutschherrenstraße 175-187", Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Lannesdorf Antrag zur Vorlage 221871
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Beschlussvorlage öffentlich 221871 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Einleitungsbeschluss sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 7014-1 "Deutschherrenstraße 175-187", Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Lannesdorf Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 17.01.2023 Anhörung Bezirksvertretung Bad Godesberg 18.01.2023 Anhörung Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 25.01.2023 Empfehlung Rat 09.02.2023 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Dem Antrag der VDH Projektmanagement GmbH vom 28.06.2016 - übergeleitet im Jahr 2020 in die Lubig Real Estate GmbH &CO.KG - auf Einleitung des Planverfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (Nr. 7014-1) für ein Gebiet im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Lannesdorf, zwischen den Straßen Deutschherrenstraße und Paracelsusstraße sowie dem Schenkpfädchen, wird gemäß § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) entsprochen. 2. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 7014-1 der Bundesstadt Bonn für ein Gebiet im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Lannesdorf, zwischen den Straßen Deutschherrenstraße und Paracelsusstraße sowie dem Schenkpfädchen ist nach § 3 Abs. 2 BauGB einschließlich seiner Begründung öffentlich auszulegen. Begründung Plangebiet Das im Ortszentrum von Lannesdorf im Stadtbezirk Bad Godesberg liegende Vorhabengrundstück umfasst eine Fläche von rund 1,24 ha zwischen der Deutschherrenstraße im Südwesten und der Paracelsusstraße im Nordosten des Plangebiets. Zusammen mit der im städtischem Eigentum verbleibenden Wegeparzelle des nordwestlich angrenzenden Schenkpfädchens ergibt sichSeite 1 von 189 Seite 2 eine Plangebietsgröße von rund 1,27 ha. Der an diesem Standort im Jahre 1949 gegründete Metallverarbeitungsbetrieb Lubig wurde aufgrund der Lage inmitten von Lannesdorf und den damit verbundenen Emissionen für die umgebende Wohnbebauung aufgegeben. Im Jahr 1999 wurde die Produktion und im Jahr 2014 die Verwaltung nach Deuselbach im Landkreis Bernkastel-Wittlich verlagert. Im Zusammenhang mit dem Abriss fanden bereits umfangreiche Baumfällungen statt. Nur wenige, vereinzelte Bäume stehen derzeit noch. Das restliche Plangebiet ist im hohem Maß verdichtet, anthropogen geprägt und befindet sich im Entwicklungsstand einer Brach- und Ruderalfläche. Das Plangebiet neigt sich von der Deutschherrenstraße Richtung Paracelsusstraße. Der Höhenunterschied beträgt rund 3,0 m. Die Deutschherrenstraße wiederum fällt auf der Länge des Plangebiets mit ca. 2,6 % in Richtung Schenkpfädchen um ca. 2,5 m. Die benachbarte Bebauung ist westlich und südlich im Bereich Deutschherrenstraße / Drachenburgstraße von einer gemischten Nutzung aus Handel, Gewerbe, Dienstleistung und Wohnen bestimmt. Von der Paracelsusstraße her prägt nördlich und östlich die Wohnnutzung den Charakter des Gebietes. Planungsvorgaben und geltendes Planungsrecht Der Flächennutzungsplan (FNP) der Bundesstadt Bonn stellt das Plangebiet als gemischte Baufläche (M) dar. Diese umfasst südlich angrenzend weitere Bereiche von Lannesdorf. Im Übrigen schließen umlaufend Wohnbauflächendarstellungen an. Zudem liegt das Plangebiet im Umgriff eines zentralen Versorgungsbereiches der mit dem Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2008 definiert wurde. Weiter wurde die Fläche bereits 2008 als Möglichkeit für eine Verkaufsflächenerweiterung des Lebensmittelmagneten gesehen. Die geplante gemischte Nutzung – Einzelhandel und Wohnen – entspricht von der grundsätzlichen Ausrichtung den Darstellungen des Flächennutzungsplanes. Alleine wegen der Vorgaben des § 11 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) zum großflächigen Einzelhandel muss der Teilbereich mit der geplanten Einzelhandelsnutzung als Sondergebiet dargestellt werden. Im Rahmen der hierzu parallel erforderlichen Änderung des Flächennutzungsplans wird auch die Darstellung der östlichen Teilfläche an die Wohnbauflächendarstellung der umgebenden Grundstücke angepasst. Für das Plangebiet und seine nähere Umgebung besteht - mit Ausnahme an der Paracelsusstraße in nordöstlicher Angrenzung zum Plangebiet, - kein qualifizierter Bebauungsplan. Der Bebauungsplan Nr. 8315-28 überlappt jedoch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan um rund 4,50 m parallel zur nordöstlichen Grundstücksgrenze und setzt hier nicht überbaubare Grundstücksflächen eines allgemeinen Wohngebiets fest. Mit Rechtskraft des vorliegenden Bebauungsplan Nr. 7014-1 wird dieser Teilbereich ersetzt. Zusätzlich besteht ein Fluchtlinienplan „1/L“ aus dem Jahr 1895, welcher im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 7014-1 ausschließlich Fluchtlinien im Bereich der Deutschherrenstraße und Verkehrsflächen beidseits des Schenkpfädchens festsetzt. Dieser Fluchtlinienplan mit Zielsetzung zur Schaffung eines neuenSeite 2 von 189 Seite 3 Erschließungssystems parallel zur Drachenburgsstaße in Höhe des Schenkpfädchens wird heute nicht mehr verfolgt und ist durch den Bebauungsplan Nr. 8315-28 bereits in Teilen überplant. Mit Rechtskraft des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 7014-1 wird der Fluchtlinienplan in dessen Geltungsbereich ebenfalls ersetzt. Bauvorhaben sind heute u.a. nach § 34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) zu beurteilen. Städtebauliche Ziele Nach der Aufgabe der gewerblichen Nutzung und Abräumung des Geländes an der Deutschherrenstraße plant die Eigentümerin, die Flächen einer Neubebauung und Nutzung unterzuziehen. Die Planung der Vorhabenträgerin sieht rund 2.500 m² Verkaufsfläche vor, die sich auf rund 1.800 m² Lebensmitteleinzelhandel und knapp 700 m² Drogeriemarkt verteilt. Die Planung entspricht insofern den im Einzelhandels- und Zentrenkonzept formulierten städtebaulichen Zielsetzungen der Bundesstadt Bonn für diesen Bereich. Weiter ist die Errichtung von ca. 88 Wohnungen auf dem Einzelhandelsgebäude an der Deutschherrenstraße sowie ca. 72 Wohnungen an der Paracelsusstraße geplant. Mit diesem Konzept erfährt der Lannesdorfer Ortskern eine Erweiterung durch eine gemischte Nutzung, die seine Versorgungsfunktion stärkt und gleichzeitig die bisherige Lücke im städtebaulichen Zusammenhang schließt. Dem hohen Wohnraumbedarf in der Bundesstadt Bonn wird dabei auf der Grundlage der Beschlusslage zur Einleitung des Planverfahrens durch ca. 30% geförderten Wohnungsbau und 70% frei finanzierten Wohnungen Rechnung getragen. Die vorliegende städtebauliche Planung dient der Zuführung des ehemaligen Betriebsgeländes der Firma Lubig einer dem Standort gerechten Entwicklung als Einzelhandelsstandort und Wohnquartier. Für die mit dem Vorhaben verbundene Nutzungsänderung durch Ansiedlung eines Vollsortimenters sowie eines Drogeriemarktes als ergänzende Marktflächen des Versorgungsbereichs und Schaffung neuen Wohnraums in kompakter Bauweise ist die Beurteilung auf der Grundlage des § 34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) nicht ausreichend, so dass ein Planungserfordernis für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 7014-1 besteht. Gleichzeitig werden die betroffenen Umweltbelange aufgenommen, bewertet und die Ergebnisse in die Planung eingestellt sowie die Auswirkungen auf die Versorgungsbereiche im projektrelevanten Einzugsgebiet untersucht. Öffentlicher geförderter Wohnungsraum Nach Regelung der Beschlusslage DS-Nr. 1613742EB5 (30.03.2017) zum Bonner Baulandmodell (BBM) gilt das Vorhaben als Altfall, da eine Planungsvereinbarung vor dem Stichtag des 30.03.2017 unterzeichnet wurde und somit von der seinerzeit beschlossenen verbindlichen 30 %- Quotenregelung ausgenommen ist. Auch wenn es zwischenzeitlich – im Jahr 2016 - einen Vorhabenträgerwechsel gegeben hat, so gilt die Rechtsfolge derSeite 3 von 189 Seite 4 Planungsvereinbarung jedoch weiter und somit auch die seinerzeit geltenden Bestimmungen des Baulandmodells. Der Rat der Bundesstadt Bonn hatte dem Vorhaben einer Einzelhandels- und Wohnentwicklung im Grundsatz zugestimmt und am 07.05.2009 die Einleitung der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen (DS-Nr. 0910930). Die Grundlagen der Planung, nämlich die Errichtung von Einzelhandelsbetrieben, blieben gegenüber der heutigen Planung unverändert, wurden jedoch im laufenden Verfahren weiterentwickelt (siehe Kap. „Planungsablauf“). Ungeachtet dieser Gegebenheiten, plant die Vorhabenträgerin die im Jahr 2017 beschlossene Quotenregelung von 30 % Wohnfläche für öffentlich geförderten Wohnungsbau zu realisieren. Vorhabenbeschreibung Das Plangebiet gliedert sich topografisch in den höher gelegenen westlichen Teil an der Deutschherrenstraße und den tiefer gelegenen Teil an der Paracelsusstraße. Die Höhendifferenz von ca. drei Metern entspricht etwa der Höhe eines Geschosses. An der Deutschherrenstraße sind ein großflächiger Lebensmittelmarkt sowie ein Drogeriemarkt geplant. Unter diesen Betrieben ist eine Tiefgarage vorgesehen, die parallel zum Schenkpfädchen entlang der nordwestlichen Grundstücksgrenze angefahren wird. Der Gebäudekomplex mit der Einzelhandelsfläche im Erdgeschoss setzt sich insgesamt aus drei bis vier sichtbaren Geschossen von der Deutschherrenstraße und drei bis sechs sichtbaren Geschossen von der rückwärtigen Seite zusammen. Die in den Obergeschossen oberhalb des Marktes enthaltenden Wohnungen werden U-förmig um einen gemeinsamen Dachgarten angeordnet. Die Höhenentwicklung wird dabei so gestaffelt, dass das Gebäude in Richtung des Ortskerns straßenseitig mit IV sichtbaren Geschossen deutlich herausgestellt wird, um dann in nördlicher Richtung mit III sichtbaren Geschossen auf den Maßstab der anschließenden II geschossigen freistehenden Bebauung abzufallen. Rückwärtig des Marktgebäudes sind im Bereich der Marktebene und der Tiefgaragenebene zusätzlich Wohnungen vorgesetzt, wodurch sich die Anzahl der sichtbaren Geschosse erhöht. Der Markt ist folglich von dieser Seite aus nicht direkt wahrnehmbar. Der Zugang zu den Einzelhandelsbetrieben erfolgt über eine Erdgeschosszone, deren Fassade entlang der Deutschherrenstraße zugunsten einer Vorfläche zurückgesetzt ist und mit einem Plateau barrierefrei an den öffentlichen Gehweg anschließt. Aufgrund des Straßengefälles in nördlicher Richtung wird das Plateau des Vorbereichs zu den dem Gehweg parallel verlaufenden privaten Vorflächen jeweils mit Treppenanlagen angeglichen. Das Marktgebäude schließt als Grenzbebauung an die bestehende Bebauung Deutschherrenstraße Nr. 189 (Apotheke) an, und führt die geschlossene Bauweise des Ortskerns an dieser Stelle fort. Die Fortsetzung der Grenzbebauung über die Gebäudetiefe des Marktgebäudes ist aus städtebaulichen Sicht verträglich. Die mittlerweile niedergelegten Fabrikgebäude der Firma Lubig waren zu Teilen ebenfalls als GrenzbebauungSeite 4 von 189 Seite 5 errichtet. Auf dem Niveau der Paracelsusstraße sind vier Wohngebäude mit Etagenwohnungen auf einer gemeinsamen Tiefgarage vorgesehen. Jeweils zwei der vier- bzw. fünfgeschossigen Baukörper bilden einen über zwei Seiten offenen Hof. Der Raum zwischen den Gebäuden wird als Garten gestaltet. Er dient teilweise der gemeinsamen Nutzung und teilweise als Freibereich der Erdgeschosswohnungen. Das IV-geschossige Gebäudeteil an der Paracelsusstraße wird zu Norden und Osten aufgrund seiner exponierten Lage zum öffentlichem Straßenraum mit einer Fassade ohne Auskragungen (Balkone) ausgeführt. Die Zufahrt zur Tiefgarage erfolgt über einen Stich von der Paracelsusstraße. Die Höhe der Gebäude ist aus der angrenzenden Bebauung mit vier Vollgeschossen und einem Satteldach abgeleitet. Die beiden Quartiere werden durch eine so genannte „Grüne Fuge“ – eine aufgeweitete Wegeerschließung in Pflasterung und ungebundener Wegedecke mit Baumreihe – optisch voneinander getrennt. Entlang der nordwestlichen Grenze der Baugrundstücke verläuft auf einer 2,25 m breiten Parzelle das Schenkpfädchen als Verbindungsweg zwischen Paracelsusstraße und Deutschherrenstraße. Dieser öffentliche Weg soll in seiner Funktion als Quartiersverbindung zwischen der Paracelsusstraße und der Deutschherrenstraße durch eine Verbreiterung auf 3,0 m gestärkt und gleichzeitig für die fußläufige Erschließung des neuen Wohngebietes ausgebaut werden. Des Weiteren werden Anpassungen an den Verkehrsanlagen in den jeweiligen Zufahrtsbereichen in der Deutschherren- und Paracelsusstraße notwendig. Die Kosten für diese Erschließungsarbeiten im Zusammenhang mit dem Vorhaben trägt die Vorhabenträgerin. Baumschutz / Prüfung Fassadenbegrünung Im Plangebiet befinden sich noch sechs satzungsgeschützte Bäume. Keiner dieser Bäume kann im Zuge der Realisierung der Planung erhalten werden. Sie werden durch Neupflanzungen an geeigneten Stellen innerhalb des Plangebiets kompensiert. Zwei dieser Bäume weisen durch ihre Mehrstämmigkeit in ihrer Summe einen Stammumfang von mehr als 2 m auf. Darüber hinaus wurden in Vorbereitung der Sanierung des Altstandortes bereits Fällgenehmigungen mit der Auflage erteilt, die Ersatzpflanzungen auf dem Baugrundstück vorzunehmen. Da von den ursprünglich 15 satzungsgeschützten Bäumen drei wegen Zustandsveränderung/ Fehldeklaration aus der Ausgleichsverpflichtung entfallen, sind zur Kompensation des Verlustes satzungsgeschützter Bäume insgesamt 12 Bäume zu pflanzen. Fassadenbegrünung ist sowohl innerhalb des Sondergebietes als auch im Allgemeinen Wohngebiet vorgesehen. In den Ansichten der Vorhabenpläne ist dies dargestellt. PlanungsablaufSeite 5 von 189 Seite 6 Im März 2009 wurde seitens der Vorhabenträgerin ein Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes im Sinne des § 12 Baugesetzbuch (BauGB) für die Fläche des ehemaligen Fabrikgeländes gestellt. Der Rat der Bundesstadt Bonn hatte dem Vorhaben einer Einzelhandels- und Wohnentwicklung im Grundsatz zugestimmt und am 07.05.2009 die Einleitung der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen (DS-Nr. 0910930). Die von der Bezirksvertretung Bad Godesberg am 29.09.2009 beschlossene frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde auf Grundlage eines mit der Verwaltung abgestimmten Vorhaben- und Erschließungsplans mit einem Lebensmittelvollsortimenter, sechs Wohnungen in Obergeschossen, sowie einer oberirdischen großflächigen Stellplatzanlage durchgeführt. Das weitere Verfahren wurde anschließend aufgrund einer Altlastproblematik nicht fortgeführt. Nach Abschluss eines Sanierungsvertrages zur Altlastensanierung im Jahr 2016 durch die Josef Lubig GmbH mit der Stadt Bonn hat die damalige Vorhabenträgerin in Abstimmung mit der Eigentümerin einen erneuten Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gestellt. Die Bezirksvertretung Bad Godesberg hatte darauf am 08.03.2017, unter Vorbehalt der vorherigen planerischen Umsetzung von städtebaulichen Maßgaben, eine erneute frühzeitige Beteiligung für das Vorhaben einer Einzelhandelsnutzung mit ebenerdigen Pkw- Stellplätzen und einer Wohnnutzung an der Deutschherrenstraße beschlossen (DS-Nr. 1710452). Daraufhin erfolgte ein Wechsel des Projektträgers von der damaligen Vorhabenträgerin zu Lubig Real Estate GmbH & Co. KG und die Beauftragung des Architekturbüros BauWerkStadt mit dem Ziel, ein neues städtebauliches Konzept mit mehr Aufenthaltsqualität zu erarbeiten. Nachdem die Vorhabenträgerin Lubig Real Estate das Vorhaben nunmehr deutlich weiterentwickelt hat und an Stelle der oberirdischen Stellplatzanlage eine Wohnbebauung plant, wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB auf der Grundlage dieser neuen Vorhabenplanung von der Bezirksvertretung Bad Godesberg am 25. August 2020 beschlossen (DS- Nr.: 201273) und im Zeitraum vom 12.04.2021 bis einschließlich 07.05. 2021 durchgeführt. Die öffentliche Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung konnten auf der Internetseite der Stadt Bonn und unter www.bonn- macht-mit.de sowie im Ratssaalfoyer des Stadthauses eingesehen werden. Die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 BauGB erfolgte im Zeitraum vom 18.10.2021 bis 19.11.2021. Im Ergebnis wurden im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im Wesentlichen folgende Themenbereiche thematisiert: - Parkplatzsituation, - zukünftiges Verkehrsaufkommen, Regelung des Verkehrsflusses sowie Straßenausbau, - bauliche Dichte und Architektur, - Erhaltung des bisherigen Dorfcharakters,Seite 6 von 189 Seite 7 - Aktualität des „Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzepts“ - (Verkehrs-)Lärm und Lärmschutz. Zur Darstellung der zu erwartenden Verkehrssituation wurde ein Verkehrsgutachten erarbeitet, welches im Ergebnis die Möglichkeit zur Erschließung des Plangebietes nicht negiert. Die zu erwartenden Lärmimmissionen wurden gleichfalls durch ein Gutachten untersucht, dessen Ergebnisse zum passiven Schallschutz in die Festsetzungen des Bebauungsplanes aufgenommen wurden. Die Auswirkungen des Lebensmittelladens und des Drogeriemarktes wurden mittels einer Auswirkungsanalyse dargelegt und der Standort in Lannesdorf als geeignet bewertet. Bis zum Satzungsbeschluss wird ein Klimagutachten erstellt, welches insbesondere die bioklimatischen Auswirkungen des Vorhabens untersucht. Planverfahren Der vorhabenbezogene Bebauungsplan ist – auch wenn es sich hier um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt – aufgrund der erforderlichen Umweltprüfung nach dem UVPG (Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung, Nr. 18.8 i. V. mit Nr. 18.6 der Anlage 1) im Normalverfahren durchzuführen. Die hier geforderte Umweltverträglichkeitsprüfung der Einzelhandelsbetriebe wird als Umweltprüfung nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) durchgeführt. Dieser förmliche Umweltbericht ist Teil der Begründung. Die mit der Planung zusätzlich vorbereiteten naturschutzrechtlichen Eingriffe sind zu bilanzieren und bei einer negativen Biotopwertdifferenz durch geeignete Maßnahmen auszugleichen. Durchführungsvertrag Noch vor Fassung des Satzungsbeschlusses wird zwischen der Vorhabenträgerin und der Bundesstadt Bonn ein Durchführungsvertrag abgeschlossen. In diesem sollen die zentralen Elemente des dem Bebauungsplan zu Grunde liegenden städtebaulichen Konzepts, welche nicht ohnehin durch Festsetzungen verbindlich sind, vertraglich vereinbart werden: • Ein wesentlicher Regelungsinhalt ist die Verpflichtung zur Durchführung des Vorhabens mit der Errichtung von öffentlich gefördertem Wohnraum sowie der Durchführung der notwendigen Erschließungsarbeiten (Ausbau Schenkpfädchen, Anpassungen Zufahrtsbereiche Deutschherren- und Paracelcusstraße). • Weitere Regelungsinhalte sind Maßnahmen zur Energieeffizienz (Ratsbeschluss vom 22.10.2015, DS-Nr.: 1512547) und die Erstellung einer Konzeption zur Energieversorgung (Hauptausschuss vom 14.11.1995, DS-Nr. 9500876NV2), die Verpflichtung zur Errichtung von PV-Anlagen (Ratsbeschluss vom 16.09.2021, DS-Nr.: 210919), die Durchführung von vorgesehenen Mobilitätsmaßnahmen (Fahrradabstellplätze) sowie Regelungen zur Sicherung der architektonischen Qualität (Fassadenwettbewerb). Diese Vertragsbestandteile werden zum Satzungsbeschluss konkretisiert.Seite 7 von 189 Seite 8 ➢ Energieeffizienz-Standard Gesichert ist der Effizienzhaus-55-Standard. Die Vorhabenträgerin präferiert die Nutzung von Erdwärme, eine Probebohrung ist jedoch aufgrund der seinerzeit gegebenen Altlasten auf dem Vorhabengelände ohne Risikoeinschätzung nicht ohne weiteres möglich. Der Effizienzstandard-40 ist nach derzeitigem Stand nur mittels Wärmepumpen erreichbar. Das Energiekonzept wird im weiteren Verfahren konkretisiert. ➢ Großtagespflege Die Vorhabenträgerin orientiert sich bei den Auswirkungen des Vorhabens an den nach Einleitung des Planverfahrens gefassten Beschlüssen des Rates der Bundesstadt Bonn zum Bonner Baulandmodell (BBM) und erklärt sich bei dem noch zu ermittelnden Bedarf grundsätzlich bereit, in den Gebäuden Räume für eine Großtagespflege vorzuhalten. Eine Verpflichtung der Vorhabenträgerin besteht aufgrund der „Altfallregelung“ des BBM nicht. Eine entsprechende Vereinbarung hierzu wird ggf im Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan verbindlich getroffen. Das Vorhaben im Kontext der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Nachhaltige Entwicklung ist eine Gemeinschaftsaufgabe aller an der Bauleitplanung beteiligten Akteure. Einzelne Fachinteressen sollen vor allen Dingen im Hinblick der Ziele der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie (DS- Nummer:1812770) sowie des Leitbildes zu Klimaschutz und Klimaanpassung, mit dem Vorhaben bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden auch in der Bauleitplanung bestmöglich in Einklang gebracht werden bzw. bei Interessenskonflikten abgewogen werden. Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen wird entsprechend der Mehrstufigkeit von Planverfahren ein ebenfalls mehrstufiger Nachhaltigkeitscheck durchgeführt (DS-Nummer: 220501). Zu Beginn der vorliegenden Planung lag der Beschluss zur Durchführung eines Nachhaltigkeitschecks noch nicht vor. Es wurden jedoch notwendige Gutachten erstellt und bei den Planfestsetzungen berücksichtigt. Die Planbegründung und der Umweltbericht enthalten detaillierte Aussagen zu allen Belangen, die bei der Planerstellung zu berücksichtigen sind. Auf dieser Grundlage wird der Nachhaltigkeitscheck direkt durch Stufe III durchgeführt. Hier steht die Frage im Vordergrund, welche im Verfahren erreichten Qualitäten im Hinblick auf die Nachhaltigkeitsstrategie sich durch Festsetzungen im Bebauungsplan oder durch Vereinbarungen im Städtebaulichen Vertrag verbindlich sichern lassen. Hinweis: Die angehängte Übersicht des Nachhaltigkeitschecks Stufe III stellt keine „Nachhaltigkeitsbescheinigung“ dar, sondern stellt das beabsichtigte Vorhaben im Kontext der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie dar. Planentwurf Der vorhabenbezogene Bebauungsplanentwurf Nr. 7014-1 wird hiermit zur Beratung und Beschlussfassung der öffentlichen Auslegung vorgelegt. Die Begründung zum Bebauungsplanentwurf sowie die Auswertung derSeite 8 von 189 Seite 9 Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung sind als Anlage beigefügt. Die Originale der eingereichten Stellungnahmen und die Gutachten liegen eine Viertelstunde vor und während den Sitzungen den Mitgliedern der Ausschüsse sowie der Bezirksvertretung zur Einsicht bereit. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 7014-1 haben die Öffentlichkeit und die Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange erneut Gelegenheit, sich über die Planung zu informieren und hierzu gegebenenfalls eine Stellungnahme abzugeben. Anlage/n 1 Übersichtsplan 7014-1 (öffentlich) 2 VBP 7014-1 Offenlage (öffentlich) 3 VEP 7014-1 Blatt 1 (öffentlich) 4 VEP 7014-1 Blatt 2 (öffentlich) 5 VEP 7014-1 Blatt 3 (öffentlich) 6 7014-1 Begründung mit Umweltbericht (öffentlich) 7 7014-1_Gesamtabwägung_FrühzBeteiligung (öffentlich) 8 Checkliste Nachhaltiges Planen 7014-1 (öffentlich)Seite 9 von 189 Bebauungsplan Nr..77001144--11 Bundesstadt Bonn,, Stadtplanungsamt Geltungsbereich des Bebauungsplans Stadtbezirk Bad Godesberg Ortsteil Lannesdorf Maßstab 11:: 22550000 Datum:: 1155..0099..22002222 110000 mSeite 10 von 189 Seite 11 von 189 Seite 12 von 189 Seite 13 von 189 Seite 14 von 189 Bundesstadt Bonn Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7014-1 - Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Lannesdorf Begründung mit UmweltberichtSeite 15 von 189 Inhalt A Städtebauliche Begründung ........................................................................... 1 1 Allgemeine Vorgaben ..................................................................................... 1 1.1 Plangebiet................................................................................................................ 1 1.2 Planungsvorgaben ................................................................................................... 2 1.2.1 Regionalplan ..................................................................................................... 2 1.2.2 Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen zu großflächigem Einzelhandel 2 1.2.3 Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzept...................................................... 3 1.2.4 Flächennutzungsplan ........................................................................................ 5 1.2.5 Geltendes Planungsrecht .................................................................................. 5 1.2.6 Sonstige Planungen / Satzungen / Nachrichtliche Übernahmen........................ 6 1.2.6.1 Vergnügungsstätten ................................................................................... 6 1.2.6.2 Denkmalschutz .......................................................................................... 6 1.2.6.3 Baumschutz / Naturschutz ......................................................................... 7 1.3 Planungsanlass und Erfordernis der Planaufstellung ............................................... 7 1.4 Planungsablauf / Planverfahren ............................................................................... 8 1.5 Nutzungseignung ..................................................................................................... 9 2 Inhalt der Planung ........................................................................................ 10 2.1 Ziele und Zwecke des Bebauungsplans..................................................................10 2.2 Vorhabenbeschreibung ...........................................................................................10 2.3 Festsetzungen des Bebauungsplans ......................................................................12 2.3.1 Art der baulichen Nutzung................................................................................12 2.3.1.1 Allgemeines Wohngebiet (WA)..................................................................12 2.3.1.2 ...........................................13 2.3.1.3 Ferienwohnungen .....................................................................................15 2.3.2 Maß der baulichen Nutzung .............................................................................15 2.3.2.1 Grundflächenzahl ......................................................................................15 2.3.2.2 Geschossflächenzahl ................................................................................16 2.3.2.3 Maximale Gebäudehöhen .........................................................................17 2.3.2.4 Bauweise ..................................................................................................18 2.3.2.5 Überbaubare Grundstücksflächen .............................................................21 2.3.3 Höhenlage baulicher Anlagen (Geländehöhe)..................................................21 2.3.4 Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen .......................................22 2.3.5 Grün- und Freiflächen / Pflanzgebote...............................................................22 2.3.5.1 Flächige Begrünungsmaßnahmen, Tiefgaragenbegrünung und Dachgärten 22Seite 16 von 189 2.3.5.2 Pflanzung von Einzelbäumen....................................................................23 2.3.5.3 Dachbegrünung/Fassadenbegrünung .......................................................23 2.3.6 Ausgleichsmaßnahmen / Ersatzmaßnahmen ...................................................24 2.3.7 Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen ...................................................24 2.3.7.1 Schalltechnische Untersuchungen ............................................................25 2.3.7.2 Schalltechnische Schutzmaßnahmen........................................................29 2.3.8 Verkehrsflächen / Flächen für den ruhenden Verkehr ......................................30 2.3.9 Örtliche Bauvorschriften ...................................................................................31 2.3.9.1 Werbeanlagen...........................................................................................31 2.3.9.2 Flachdächer ..............................................................................................31 2.4 Erschließung...........................................................................................................31 2.4.1 Äußere Erschließung .......................................................................................31 2.4.2 Interne Erschließung ........................................................................................31 2.4.2.1 Motorisierter Individualverkehr (MIV) .........................................................32 2.4.2.2 Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) ................................................33 2.4.2.3 Fahrrad- und Fußgängeranbindung ..........................................................34 2.4.3 Ruhender Verkehr / Parkstände .......................................................................34 2.4.3.1 Stellplätze Vorhaben .................................................................................34 2.4.3.2 Parkstände im öffentlichen Raum ..............................................................35 2.4.4 Mobilitätskonzept .............................................................................................35 2.4.5 Technische Infrastruktur...................................................................................37 2.4.5.1 Strom-, Gas- und Wasserversorgung, Telekommunikation .......................37 2.4.5.2 Energiekonzept .........................................................................................37 2.4.5.3 Entwässerung / Kanal ...............................................................................37 2.4.5.4 Abfallentsorgung .......................................................................................38 3 Auswirkungen der Planung .......................................................................... 38 3.1 Städtebauliche Auswirkungen .................................................................................38 3.2 Verkehrliche Auswirkungen ....................................................................................42 3.3 Auswirkungen auf die soziale Infrastruktur ..............................................................42 3.4 Kosten und Finanzierung ........................................................................................43 B Umweltbericht .............................................................................................. 44 1 Einleitung ..................................................................................................... 44 1.1 Kurzdarstellung der Inhalte und Ziele des Bebauungsplans....................................44 1.2 Ziele des Umweltschutzes in Fachgesetzten und Fachplänen ................................45 1.3 Plangebiet...............................................................................................................49 1.4 Planerische Vorgaben ............................................................................................50Seite 17 von 189 2 Bestandsaufnahme, Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen ................................................................................... 50 2.1 Bestandsaufnahme des Umweltzustandes (Basisszenario) und Nullvariante ..........50 2.1.1 Naturräumliche Gliederung ..............................................................................51 2.1.2 Potenzielle natürliche Vegetation .....................................................................51 2.1.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung - Nullvariante ......................................................................................52 2.2 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung und die Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter .............................................52 2.2.1 Schutzgut Flora, Fauna, Lebensräume und Biodiversität .................................52 2.2.1.1 Bestandsaufnahme ...................................................................................52 2.2.1.2 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes .............................53 2.2.1.3 Ergebnis....................................................................................................54 2.2.2 Schutzgut Boden und Fläche ...........................................................................54 2.2.2.1 Bestandsaufnahme ...................................................................................54 2.2.2.2 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes .............................54 2.2.2.3 Ergebnis....................................................................................................55 2.2.3 Schutzgut Wasser ............................................................................................55 2.2.3.1 Bestandsaufnahme ...................................................................................55 2.2.3.2 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes .............................56 2.2.3.3 Ergebnis....................................................................................................56 2.2.4 Schutzgut Klima und Luft .................................................................................56 2.2.4.1 Bestandsaufnahme ...................................................................................56 2.2.4.2 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes .............................57 2.2.4.3 Ergebnis....................................................................................................60 2.2.5 Schutzgut Mensch und seine Gesundheit ........................................................61 2.2.5.1 Bestandsaufnahme ...................................................................................61 2.2.5.2 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes .............................61 2.2.5.3 Ergebnis....................................................................................................64 2.2.6 Schutzgut Landschaftsbild und Erholung .........................................................65 2.2.6.1 Bestandsaufnahme ...................................................................................65 2.2.6.2 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes .............................65 2.2.6.3 Ergebnis....................................................................................................65 2.2.7 Schutzgut Kultur- und Sachgüter .....................................................................65 2.2.7.1 Bestandsaufnahme ...................................................................................65 2.2.7.2 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes .............................66 2.2.7.3 Ergebnis....................................................................................................66Seite 18 von 189 2.2.8 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern und Kumulation benachbarter Plangebiete ......................................................................................................67 2.2.9 Sonstige Umweltbelange .................................................................................69 2.2.9.1 Umgang mit Emissionen, Abfall und Abwasser .........................................69 2.2.9.2 Nutzung erneuerbarer Energien, Energieeinsparung ................................69 2.2.9.3 Anfälligkeit für schwere Unfälle und Katastrophen.....................................69 2.2.9.4 Kumulierung benachbarter Plangebiete ....................................................69 2.2.9.5 Anfälligkeit des Vorhabens gegenüber Folgen des Klimawandels .............69 2.3 Vermeidungs-, Verminderungs- und Ausgleichmaßnahmen sowie Überwachungsmaßnahmen ....................................................................................70 2.3.1 Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen ..................................................70 2.3.2 Maßnahmen zum Artenschutz .........................................................................70 2.3.3 Maßnahmen zum Ausgleich und zur Kompensation ........................................71 2.4 Plankonforme Alternativprüfungen ..........................................................................71 2.5 Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung ..................................................................72 3 Prüfmethoden und Zusammenfassung ........................................................ 73 3.1 Technische Verfahren und Schwierigkeiten bei der Umweltprüfung ........................73 3.2 Maßnahmen zur Überwachung von Umweltauswirkungen (Monitoring) ..................74 3.3 Allgemein verständliche Zusammenfassung ...........................................................74 3.4 Referenzliste der Quellen, die für die im Bericht enthaltenden Beschreibungen und Bewertungen herangezogen wurden ......................................................................76 4 Anhang Ergänzende Pflanzliste ................................................................................. 79Seite 19 von 189 Bundesstadt Bonn, Bebauungsplan Nr. 7014-1 Begründung 1 A Städtebauliche Begründung 1 Allgemeine Vorgaben Die Eigentümerin der Flächen des ehemaligen Metallverarbeitungsbetriebes Lubig plant nach der erfolgten Aufgabe der gewerblichen Nutzung und Abräumung des Geländes eine Neubebauung. Aufgrund der Lage in nördlicher Angrenzung des Ortszentrums im Ortsteil von Lannesdorf soll der hier vorhandene Versorgungsbereich auf das Plangebiet erweitert und somit gestärkt werden. Hierzu ist eine bedarfsgerechte Einzelhandelsnutzung für die Nahversorgung und eine Wohnnutzung zur Ergänzung der innerstädtischen Wohnbebauung vorgesehen. 1.1 Plangebiet Das im Ortszentrum von Lannesdorf im Stadtbezirk Bad Godesberg liegende Vorhabengrundstück (Flurstück 1051, Flur 2) umfasst eine Fläche von rund 1,24 ha zwischen der Deutschherrenstraße im Südwesten und der Paracelsusstraße im Nordosten. Zusammen mit der rund 300 m² großen in städtischem Eigentum verbleibenden Wegeparzelle des nordwestlich angrenzenden Schenkpfädchens (Flurstück 745) ergibt sich eine Plangebietsgröße von rund 1,27 ha. Das Plangebiet neigt sich vom Süd-Westen, von der Deutschherrenstraße Richtung der Paracelsusstraße im Norden. Der Höhenunterschied beträgt rund 3,0 m. Die Deutschherrenstraße wiederum fällt auf der Länge des Plangebiets mit ca. 2,6 % Gefälle in Richtung Schenkpfädchen um ca. 2,5 m ab. Der hier im Jahre 1949 gegründete Metallverarbeitungsbetrieb wurde aufgrund der Lage inmitten von Lannesdorf und den damit verbundenen Emissionen für die umgebende Wohnbebauung aufgegeben. Im Jahr 1999 wurde die Produktion und im Jahr 2014 die Verwaltung nach Deuselbach im Landkreis Bernkastel-Wittlich verlagert. Im nördlichen Teil des Plangebiets war bis in das Jahr 2017 umfangreicher, Baum- und Gehölzbestand vorhanden, der z.T. satzungsgeschützt ist und in gewissem Umfang artenschutzrechtlich relevant war. Nur wenige, vereinzelte Bäume stehen derzeit noch, denn im Zusammenhang mit dem Abriss fanden bereits umfangreiche Baumfällungen statt. Für die dabei betroffenen satzungsgeschützten Bäume sind Ersatzpflanzungen im Bebauungsplan festgesetzt. Das restliche Plangebiet ist in hohem Maß verdichtet, anthropogen geprägt und befindet sich im Entwicklungsstand einer Brach- und Ruderalfläche mit derzeitig noch wenig Pflanzenbewuchs. Die benachbarte Bebauung ist westlich und südlich im Bereich Deutschherrenstraße / Drachenburgstraße von einer gemischten Nutzung aus Handel, Gewerbe, Dienstleistung und Wohnen bestimmt. Von der Paracelsusstraße her prägt nördlich und östlich die Wohnnutzung den Charakter des Gebietes.Seite 20 von 189 Bundesstadt Bonn, Bebauungsplan Nr. 7014-1 Begründung 2 1.2 Planungsvorgaben 1.2.1 Regionalplan Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln; Teilabschnitt Region Bonn /Rhein-Sieg (GEP Region Bonn/Rhein-Sieg) weist für den Geltungsbereich des Plangebietes einen Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) aus. In den Allgemeinen Siedlungsbereichen (ASB) sollen Wohnungen, Wohnfolgeeinrichtungen, wohnungsnahe Freiflächen, zentralörtliche Einrichtungen und sonstige Dienstleistungen sowie gewerbliche Arbeitsstätten in der Weise zusammengefasst werden, dass sie nach Möglichkeit unmittelbar, d.h. ohne größeren Verkehrsaufwand untereinander erreichbar sind (vgl. Kap. D.I. Ziel 2.1.9 LEP NRW). Innerhalb der ASB sollen entsprechend dem Bedarf in der Bauleit- planung dargestellt bzw. festgesetzt werden: Flächen für den Wohnungsbau und die damit verbundenen Folgeeinrichtungen, Flächen für die zentralörtlichen Einrichtungen, Flächen für die sonstigen privaten und öffentlichen Einrichtungen der Bildung und Kultur sowie der sozialen und medizinischen Betreuung, gewerbliche Bauflächen für die Bestandssicherung und Erweiterung vorhandener Gewerbebetriebe und für die Ansiedlung neuer, überwiegend nicht erheblich belästigender Gewerbebetriebe, wohnungsnahe Sport-, Freizeit-, Erholungs- und sonstige Grünflächen. Des Weiteren formuliert der Regionalplan als Ziel, dass in der Bauleitplanung Sondergebiete für Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe und sonstige Handelsbetriebe im Sinne von § 11 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) nur in ASB geplant werden . Somit ist die geplante Nutzung Einzelhandel Standort mit rund 2.500 m² Verkaufsfläche und 160 Wohneinheiten aus den Zielen und Darstellungen des Regionalplanes entwickelt. 1.2.2 Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen zu großflächigem Einzelhandel1 Mit dem Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen bestehen Ziele und Grundsätze der Raumordnung, die im Rahmen des Bauleitplanverfahrens in der Abwägung beachtet (Ziele) bzw. berücksichtigt (Grundsätze) werden müssen. Für das Planvorhaben sind folgende Ziele und Grundsätze von Bedeutung: Ziel 6.5-1: Standorte nur in Allgemeinen Siedlungsbereichen Kerngebiete und Sondergebiete für Vorhaben im Sinne des § 11 Abs. 3 BauNVO dürfen nur in regionalplanerisch festgelegten Allgemeinen Siedlungsbereichen dargestellt und festgesetzt werden. Der Regionalplan stellt für den Untersuchungsstandort einen Allgemeinen Siedlungsbereich dar, das landesplanerische Ziel wird somit gewahrt. 1 [Quelle: Auswirkungsanalyse Entwicklung zusätzlicher Einzelhandelsnutzungen an der Deutschherrenstraße im Nahversorgungszentrum (D-Zentrum) Bonn-Lannesdorf Überarbeitung Oktober 2020, BBE Handelsberatung, Kap. 6.4]Seite 21 von 189 Bundesstadt Bonn, Bebauungsplan Nr. 7014-1 Begründung 3 Ziel 6.5-2: Zentrenrelevante Kernsortimente: Standorte nur in zentralen Versorgungsbereichen Dabei dürfen Kerngebiete und Sondergebiete für Vorhaben im Sinne des § 11 Abs. 3 BauNVO mit zentrenrelevanten Kernsortimenten nur: - in bestehenden zentralen Versorgungsbereichen sowie - in neu geplanten zentralen Versorgungsbereichen in städtebaulich integrierten Lagen, die aufgrund ihrer räumlichen Zuordnung sowie verkehrsmäßigen Anbindung für die Versorgung der Bevölkerung zentrale Funktionen des kurz-, mittel- oder langfristigen Bedarfs erfüllen sollen, dargestellt und festgesetzt werden. Zentrenrelevant sind - die Sortimente gemäß Anlage 1 und - weitere von der jeweiligen Gemeinde als zentrenrelevant festgelegte Sortimente (ortstypische Sortimentsliste). Der Planstandort befindet sich innerhalb des zentralen Versorgungsbereiches Lannesdorf, der Nahversorgungsfunktionen für Lannesdorf und die benachbarten Ortsteile Muffendorf, Ober- Mehlem und (faktisch) Pennenfeld übernehmen soll. Auch die geplante Dimensionierung der geplanten Einzelhandelsbetriebe ist - bezogen auf das sortimentsrelevante Nachfragepoten- zial im zugeordneten Verflechtungsbereich - als maßstabsgerecht zu bewerten. Unter Berücksichtigung des Einwohner- bzw. Kaufkraftpotenzials im Nahversorgungsbereich srelevante Kaufkraft) ist die projektierte Dimensionierung des Lebensmittel- und des Drogeriemarktes mit zusammen ca. 3.300 m² Verkaufsfläche als bedarfsgerecht zu bewerten. Der zu erwartende nahversorgungsrelevante nahversorgungsrelevanten Kaufkraft im zugeordneten Verflechtungsbereich. Das Planvorhaben entspricht somit der im kommunalen Einzelhandelskonzept vorgesehenen Versorgungsbedeutung des zentralen Versorgungsbereiches Lannesdorf und hält damit gleichzeitig das landesplanerische Ziel ein. Ziel 6.5-3: Beeinträchtigungsverbot Durch die Darstellung und Festsetzung von Kerngebieten und Sondergebieten im Sinne des § 11 Abs. 3 BauNVO mit zentrenrelevanten Sortimenten dürfen zentrale Versorgungsbereiche von Gemeinden nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Im Rahmen der vorliegenden Auswirkungsanalyse konnte nachgewiesen werden, dass von dem Vorhaben keine wesentliche Beeinträchtigung der Versorgungsstrukturen und keine Gefährdung (anderer) städtebaulich schutzwürdiger zentraler Versorgungsbereiche und deren Entwicklungsfähigkeit ausgehen wird. Das Beeinträchtigungsverbot wird somit gewahrt. 1.2.3 Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzept Das Ziel des Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Bundesstadt Bonn von 2008, mit Fortschreibung im Jahr 2012, ist die Stärkung der gewachsenen Stadt-, Stadtbezirks- und Ortsteilzentren. Zum einen soll die zentrale Versorgungsfunktion und die wohnungsnaheSeite 22 von 189 Bundesstadt Bonn, Bebauungsplan Nr. 7014-1 Begründung 4 Versorgung gesichert werden. Zum anderen soll die Einzelhandels- und Funktionsvielfalt der Innenstadt, der Stadtbezirks- und Ortsteilzentren erhalten und gestärkt werden. Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Bundesstadt Bonn stuft die Ortsmitte von Lannesdorf als D-Zentrum in Bonn ein. E Das im attraktiven Dorfkern von Lannesdorf am Brunnenplatz gelegene gefährdete Nahversorgungszentrum besticht durch seine funktionale Vielfalt und soll trotz seiner Nähe zum nicht integrierten Einzelhandelsstandort an der Drachenburgstraße aktiv gestützt werden. In diesem Zusammenhang ist neben Privataktivitäten der Eigentümer und Handeltreibenden die städtebauliche Erweiterung nach Norden durch die Einbeziehung des Grundstücks der ehemaligen Maschinenfabrik Lubig als Möglichkeit der Verkaufsflächenerweiterung des Lebensmittelmagneten zu sehen In der Auswirkungsanalyse zur Entwicklung des Einzelhandels2 heißt es hier: Das Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzept gibt Leitlinien zur Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben vor, grenzt die zentralen Versorgungsbereiche ab und definiert die zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimente. Sowohl der Lebensmittel- als auch der Drogeriemarkt ist als Einzelhandelsbetrieb mit nahversorgungsrelevantem Kernsortiment zu bewerten. Der Ansiedlungsstandort ist einem zentralen Versorgungsbereich zugeordnet. Zentrale Versorgungsbereiche werden als Vorrangstandorte zur Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben vor allem mit zentren- und nahversorgungsrelevanten (Kern-)Sortimenten bestimmt. Dabei sollen sich neue Einzelhandelsbetriebe an der Versorgungsfunktion des jeweiligen zentralen Versorgungsbereiches orientieren. Das Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzept weist demgemäß Zentren der Kategorien A (Innenstadt) bis D (Nahversorgungszentrum) aus. Grundsätzlich sollen in C- und D-Zentren keine großflächigen Einzelhandelsbetriebe mit zentrenrelevanten Kernsortimenten angesiedelt werden. Um den Größenordnungen der jeweiligen Betriebseinheiten Rechnung zu tragen, wurde für Lebensmittelmärkte in C-Zentren eine Ausnahmeregelung mit max. 1.500 m² Verkaufsfläche aufgenommen. In D-Zentren sind großflächige Lebensmittelmärkte nur dann ausnahmsweise genehmigungsfähig, wenn das Vorhaben eine sinnvolle Ergänzung benachbarter Zentren darstellt. In jedem Fall soll sich die Dimensionierung des Vorhabens an der im Nahbereich lebenden Einwohnerzahl orientieren. Das Untersuchungsvorhaben ist dem D-Zentrum Lannesdorf zugeordnet, das Versorgungsfunktionen für die angrenzenden Ortsteile Lannesdorf, Muffendorf, Pennenfeld und Obermehlem mit zusammen ca. 19.850 Einwohnern (inkl. 160 zusätzlicher Einwohner des Wohnbauvorhabens) übernehmen soll. Der projektierte Lebensmittelmarkt3 überschreitet die Grenze der Großflächigkeit deutlich, stellt jedoch eine sinnvolle Ergänzung benachbarter Versorgungszentren dar, ohne die Versorgungsstrukturen und deren Entwicklungsfähigkeit der benachbarten zentralen Versorgungsbereiche Mehlem (C-Zentrum), Pennenfeld, Heiderhof und Rüngsdorf (D-Zentren) wesentlich einzuschränken. Nach der vorgelegten Umsatzprognose kann der projektierte Supermarkt am Vorhabenstandort innerhalb des zugewiesenen Verflechtungsbereiches des D-Zentrums ca. - 2 [Quelle: Auswirkungsanalyse Entwicklung zusätzlicher Einzelhandelsnutzungen an der Deutschherrenstraße im Nahversorgungszentrum (D-Zentrum) Bonn-Lannesdorf Überarbeitung Oktober 2020, BBE Handelsberatung, Kap. 6.3] 3 Anmerkung: Im Rahmen der Prüfung wurde die Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes mit ca. 2.500 m² und eines Drogeriemarktes mit 800 m² zu Grunde gelegt.Seite 23 von 189 Bundesstadt Bonn, Bebauungsplan Nr. 7014-1 Begründung 5 Dies entspricht einer Kaufkraftbindung von etwa 16 %, eine - bezogen auf den Versorgungsanspruch an ein D-Zentrum - immer noch geringe Versorgungsleistung. Im Fazit ist festzuhalten, dass der projektierte Lebensmittelmarkt als heute marktüblicher Betriebstyp mit ca. 2.500 m² Verkaufsfläche den seit 2008 gültigen Grenzwerte für Lebensmittelmärkte in D-Zentren deutlich überschreitet. Gleichwohl ist das Planvorhaben mit den Vorgaben des Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes aus Sicht der Gutachter vereinbar. Denn die Versorgungsfunktion orientiert sich am zugeordneten Verflechtungsbereich und das Vorhaben stellt eine sinnvolle Ergänzung der benachbarten zentralen Versorgungsbereiche dar. Auch der projektierte Drogeriemarkt entspricht als nicht-großflächiger Einzelhandelbetrieb den Vorgaben des Einzelhandelskonzeptes. 1.2.4 Flächennutzungsplan Der Flächennutzungsplan (FNP) der Bundesstadt Bonn stellt das Plangebiet als gemischte Baufläche (M) dar. Diese erstreckt sich von dem am Nordrand der Mischbaufläche gelegenen Plangebiet bis zu der Wohnbebauung am Floßweg und an der Hoverstraße im Süden, von der Ellesdorfer Straße im Osten bis zu Lynsbergstraße im Westen. Die Mischbau-fläche erfasst den Kern des Ortsteils Lannesdorf. Das Plangebiet grenzt mit Ausnahme seiner Südkante umlaufend an Wohnbauflächen- darstellungen an. Die geplante gemischte Nutzung Einzelhandel und Wohnen entspricht von der grundsätzlichen Ausrichtung den Darstellungen des Flächennutzungsplanes. Alleine wegen der Vorgaben des § 11 der BauNVO zum großflächigen Einzelhandel muss der Teilbereich mit der geplanten Einzelhandelsnutzung als Sondergebiet dargestellt werden. Im Rahmen der hierzu parallel erforderlichen Änderung des Flächennutzungsplans wird auch die Darstellung der östlichen Teilfläche an die Wohnbauflächendarstellung der umgebenden Grundstücke angepasst. 1.2.5 Geltendes Planungsrecht Für das Plangebiet und seine nähere Umgebung besteht mit Ausnahme der Wohnbebauung an der Paracelsusstraße in nordöstlicher Angrenzung zum Plangebiet, für die der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 8315-28 ein allgemeines Wohngebiet (WA) festsetzt, kein verbindliches Planungsrecht durch einen qualifizierten Bebauungsplan. Der Bebauungsplan Nr. 8315-28 überlappt den vorliegenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 7014-1 um rund 4,50 m im Bereich der nordöstlichen Grundstücksgrenze. Mit Rechtskraft des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 7014-1 wird dieser Teilbereich ersetzt. Nach bisherigem Recht sind hier nicht überbaubare Grundstücksflächen des angrenzenden allgemeinen Wohngebiets festgesetzt und es bestehen Baulasten des benachbarten Wohngebäudes und seiner Garagen. Das Plangebiet wird durch den Fluchtlinienplan überlagert, welcher im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 7014-1 ausschließlich Fluchtlinien im Bereich der Deutschherrenstraße und Verkehrsflächen beidseits des Schenkpfädchens festsetzt. Dieser Fluchtlinienplan mit Zielsetzung zur Schaffung eines neuen Erschließungssytems parallel zur Drachenburgstraße wird heute nicht mehr verfolgt und ist durch den Bebauungsplan Nr. 8315-28 bereits in Teilen überplant. Mit Rechtskraft desSeite 24 von 189 Bundesstadt Bonn, Bebauungsplan Nr. 7014-1 Begründung 6 vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 7014-1 wird der Fluchtlinienplan in dessen Geltungsbereich ebenfalls ersetzt. Bauvorhaben im Plangebiet sind heute u.a. nach § 34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) zu beurteilen. 1.2.6 Sonstige Planungen / Satzungen / Nachrichtliche Übernahmen 1.2.6.1 Vergnügungsstätten Um die bauplanungsrechtlichen Möglichkeiten, die Ansiedlung von Vergnügungsstätten, Sexshops und Bordellen in den Stadtbezirkszentren aus städtebaulichen Gründen steuern zu können, beauftragte der Rat der Stadt Bonn in seiner Sitzung am 31.05.2012 die Verwaltung, ein auf Spielhallen/Wettbüros fokussiertes städtebauliches Entwicklungskonzept (Spielhallenkonzept oder Spielhallenrahmenplan) zu erarbeiten. Dieser Auftrag wurde zum Jahre 1988 zu überarbeiten. In Folge wurden zunächst die Ziele und Leitlinien eines Bonner Vergnügungsstättenkonzeptes durch den Rat beschlossen, welche die Grundlage auch für die vorliegende Planung bilden. Die Ansiedlung von Vergnügungsstätten, Sexshops und Bordellen soll sich grundsätzlich auf die Hauptgeschäftsbereiche in der Bonner Innenstadt und in den Stadtbezirkszentren beschränken. Somit sind die Ortsteilzentren, zu den auch das Lannesdorfer Zentrum zählt, als ungeeignet für eine Ansiedlung der vorgenannten Einrichtungen eingestuft. Durch diesen Ausschluss werden die Ortsteilzentren, die kleinteiliger und privater sind, vor negativen Auswirkungen geschützt. Eine Zulässigkeit dieser Nutzungen ist im allgemein Wohngebiet nicht gegeben und im Sondergebiet nicht vorgesehen. 1.2.6.2 Denkmalschutz Das Denkmalschutzgesetz bildet die Grundlage auf welcher die Zeugnisse der menschlichen Entstehungs- und Entwicklungsgeschichte - einzelne Gebäude, technische Bauten oder ganze Bereiche wie Straßenzüge, die Altstädte und Parkanlagen dem Schutz unterliegen. Innerhalb des Plangebiets sind Denkmäler jeglicher Art nicht bekannt. In der näheren Nachbarschaft existieren vier Baudenkmäler: Bildstock VII, Kreuzwegstationen Muffendorf/Lannesdorf an der Kreuzung Deutschherrenstraße mit der Splickgasse (A 2481), Bildstock VII, Lannesdorf mit Motiven der 7 Schmerzen Mariens - Bildstock III in der Drachenburgstraße (A 2481), Bildstock VII, Lannesdorf mit Motiven der 7 Schmerzen Mariens - Bildstock I in der Lannesdorfer Straße (A 2481) und Steinkreuz Lannesdorf - Kirchberg Anna-Kreuz in der Lannesdorfer Straße (A 2353)4. Aufgrund der Entfernung sowie der abschirmenden Wirkung der vorhandenen Bebauung werden alle vier Denkmäler von der vorliegenden Planung nicht beeinträchtigt. Belange der Bodendenkmalpflege sind nach derzeitigem Kenntnisstand nicht berührt. Die großflächige Erdbewegung im Rahmen der Sanierung des Altstandortes hat keine Befunde hervorgebracht. 4 Denkmalschutz _ Bundesstadt Bonn, https://www.bonn.de/themen-entdecken/planen-bauen/denkmalschutz.phpSeite 25 von 189 Bundesstadt Bonn, Bebauungsplan Nr. 7014-1 Begründung 7 1.2.6.3 Baumschutz / Naturschutz Zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes sind die städtischen Laubbäume mit einem Stammumfang von 100 cm und mehr, bei Nadelbäumen 150 cm und mehr, gemessen in einer Höhe von 100 cm durch die Baumschutzsatzung der Stadt Bonn unter Schutz gestellt. Die Bäume sollen wegen ihrer Seltenheit, Eigenart und Schönheit sowie zur Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- und Landschaftsbildes erhalten und gepflegt werden. Für alle Bäume die unter die Baumschutzsatzung fallen und die nicht erhalten werden können, ist eine Fällgenehmigung bei der Unteren Naturschutzbehörde zu beantragen. Über die Fällgenehmigung von privaten Bäumen mit einem Stammumfang von mehr als 200 cm berät die Baumkommission und entscheidet die Bezirksvertretung. Wird die Rodung der satzungsgeschützten Bäume gestattet, so ist der Antragsteller gem. § 7 der Satzung verpflichtet Ersatzpflanzungen im Plangebiet, auf gewachsenem Boden außerhalb des Bereiches von Tiefgaragen, vorzunehmen. Des Weiteren sind für die Wurzel- und Kronen-/Traufbereiche genügend Platz einzuplanen (ausreichende Entfernung zu Fassaden/Leitungen/Grundstücksgrenzen) damit eine Ausgleichpflanzung anerkannt werden kann. Neben dem Ziel der dauerhaften Erhaltung ist eine regelmäßige Pflege und Ersatz bei Abgang verpflichtend. Die konkrete Regelung über Anzahl, Baumarten und Standorte werden im Zusammenhang mit der Baugenehmigung getroffen. Diese Vorschriften gelten nicht für Obstbäume, mit Ausnahme von Nussbäumen und Esskastanien. Der im Plangebiet vorhandene Baumbestand wurde 2017 gutachterlich erfasst und bewertet. Im Zuge der Abrissarbeiten und des Bauvorhabens wurden bereits oder müssen noch insgesamt 12 satzungsgeschützte Bäume gefällt werden für die Ersatzpflanzungen im Plangebiet vorzunehmen sind. Für die derzeit noch auf der Fläche stehenden Bäume ist zudem noch eine Fällgenehmigung bei der Unteren Naturschutzbehörde zu beantragen. Natura-2000, Natur- und Landschaftsschutzgebiete, schutzwürdige Biotope oder Biotopverbundflächen sind nicht betroffen 1.3 Planungsanlass und Erfordernis der Planaufstellung Nach der Aufgabe der gewerblichen Nutzung und Abräumung des Geländes an der Deutschherrenstraße plant die Eigentümerin die Flächen einer Neubebauung und Nutzung unterzuziehen. Die Planung der Vorhabenträgerin sieht rund 2.500 m² Verkaufsfläche vor, die sich auf rund 1.800 m² Lebensmittel-Einzelhandel und knapp 700 m² Drogeriemarkt verteilt. Die Planung entspricht insofern den im Einzelhandels- und Zentrenkonzept formulierten städtebaulichen Zielsetzungen der Bundesstadt Bonn für diesen Bereich und liegt unterhalb der im Einzelhandelsgutachten untersuchten Summe der Verkaufsflächengrößen von 3.300 m² (siehe auch Kap. 1.2.3). Weiter ist die Errichtung von ca. 88 Wohnungen auf dem Einzelhandelsgebäude an der Deutschherrenstraße sowie ca. 72 Wohnungen an der Paracelsusstraße geplant. Mit diesem Konzept erfährt der Lannesdorfer Ortskern eine Erweiterung durch eine gemischte Nutzung, die seine Versorgungsfunktion stärkt und gleichzeitig die bisherige Lücke im städtebaulichen Zusammenhang schließt. Dem hohen Wohnraumbedarf in der Bundesstadt Bonn wird dabei auf der Grundlage der Beschlusslage zur Einleitung des Planverfahrens durch ca. 30% geförderten Wohnungsbau und 70% frei finanzierten Wohnungen Rechnung getragen.Seite 26 von 189 Bundesstadt Bonn, Bebauungsplan Nr. 7014-1 Begründung 8 Für die mit dem Vorhaben verbundene Nutzungsänderung durch Ansiedlung eines Vollsortimenters als ergänzende Marktfläche des Versorgungsbereichs und Schaffung neuen Wohnraums in kompakter Bauweise ist die Beurteilung auf der Grundlage des § 34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) nicht ausreichend, so dass ein Planungserfordernis für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 7014-1 besteht. 1.4 Planungsablauf / Planverfahren Im März 2009 wurde seitens der Vorhabenträgerin die VDH Projektmanagement GmbH in Abstimmung mit Lubig ein Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes im Sinne des § 12 BauGB auf der Fläche des ehemaligen Fabrikgeländes gestellt. Der Rat der Bundesstadt Bonn hatte dem Vorhaben einer Einzelhandels- und Wohnentwicklung im Grundsatz zugestimmt und am 07.05.2009 die Einleitung der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen (DS-Nr. 0910930). Die von der Bezirksvertretung Bad Godesberg am 29.09.2009 beschlossene frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde auf Grundlage eines mit der Verwaltung abgestimmten Vorhaben- und Erschließungsplans mit einem Lebensmittelvollsortimenter, sechs Wohnungen in Obergeschossen, sowie einer oberirdischen großflächigen Stellplatzanlage durchgeführt. Das weitere Verfahren wurde anschließend aufgrund einer Altlastproblematik nicht fortgeführt. Nach Abschluss eines Sanierungsvertrages zur Altlastensanierung im Jahr 2016 durch die Josef Lubig GmbH mit der Stadt Bonn hat die damalige Vorhabenträgerin in Abstimmung mit der Eigentümerin einen erneuten Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gestellt. Die Bezirksvertretung Bad Godesberg hatte darauf am 08.03.2017, unter Vorbehalt der vorherigen planerischen Umsetzung von städtebaulichen Maßgaben, eine erneute frühzeitige Beteiligung für das Vorhaben einer Einzelhandelsnutzung mit ebenerdigen Pkw- Stellplätzen und einer Wohnnutzung an der Deutschherrenstraße beschlossen (DS-Nr. 1710452). Daraufhin erfolgte ein Wechsel des Projektträgers von der damaligen Vorhabenträgerin zu Lubig Real Estate GmbH & Co. KG und die Beauftragung des Architekturbüros BauWerkStadt mit dem Ziel, ein neues städtebauliches Konzept mit mehr Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum zu erarbeiten. Nachdem die Vorhabenträgerin Lubig Real Estate das Vorhaben nunmehr deutlich weiterentwickelt hat und an Stelle der oberirdischen Stellplatzanlage eine Wohnbebauung plant, wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3(1) BauGB auf der Grundlage dieser neuen Vorhabenplanung von der Bezirksvertretung Bad Godesberg am 25. August 2020 beschlossen (DS-Nr.: 201273) und im Zeitraum vom 12.04.2021 bis einschließlich 07.05. 2021 durchgeführt. Die öffentliche Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung konnten auf der Internetseite der Stadt Bonn und unter www.bonn-macht- mit.de sowie im Ratssaalfoyer des Stadthauses eingesehen werden. Die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 BauGB erfolgte im Zeitraum vom 18.10.2021 bis 19.11.2021. Im Ergebnis wurden im Rahmen dieser frühzeitigen Beteiligung im Wesentlichen folgende Themenbereiche thematisiert: - Das Zentrenkonzept und die Notwendigkeit einer Zentrumsergänzung wurden in Bezug auf Notwendigkeit und Umfang hinterfragt, - die geplante Dichte, die Zahl der Wohnungen und den geförderten Wohnungsbau,Seite 27 von 189 Bundesstadt Bonn, Bebauungsplan Nr. 7014-1 Begründung 9 - das Verkehrsaufkommen und der Parkraum sowie Lärmemission, - die Architektur, - die Schaffung bezahlbaren Wohnraum und dessen Einfluss die Bevölkerungsstruktur, - die Auswirkungen auf das lokale Klima - die Grün- und Freiflächenplanung - die Entwässerung sowie - die Auswirkungen auf die im Ortskern vorhandenen Betriebe. Zur Klärung einiger Sachverhalte wurden im weiteren Verfahren diverse Gutachten beauftragt und in der Erstellung des Bebauungsplans berücksichtigt. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan ist auch wenn es sich hier um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt aufgrund der erforderlichen Umweltprüfung nach dem UVPG (Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung, Nr. 18.8 i. V. mit Nr. 18.6 der Anlage 1) im Normalverfahren durchzuführen. Die hier geforderte Umweltverträglichkeitsprüfung der Einzelhandelsbetriebe wird als Umweltprüfung nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) durchgeführt. Dieser förmliche Umweltbericht ist Teil dieser Begründung. Die mit der Planung zusätzlich vorbereiteten naturschutzrechtlichen Eingriffe sind unter Berücksichtigung der bestehenden Eingriffe im Sinne des § 1a (3) Satz 5 BauGB zu bilanzieren und bei einer negativen Biotopwertdifferenz durch geeignete Maßnahmen auszugleichen. Vor Fassung des Satzungsbeschlusses über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird gemäß § 12 BauGB der Vertrag über die Durchführung des Vorhabens und der Erschließungsmaßnahmen (Durchführungsvertrag) abgeschlossen. 1.5 Nutzungseignung Das Plangebiet liegt in der direkten Nachbarschaft zum historischen Zentrum Lannesdorf um den Brunnenplatz mit Wohnen, Handels- und wesentlich nicht störenden Gewerbebetrieben. Dieses Zentrum bietet keinen Raum für Anpassung der Handelsflächen des örtlichen Vollsortimenters (EDEKA) am Brunnenplatz an die aktuellen Anforderungen des Lebensmittel- Einzelhandels. Der Ortskern soll aber als Nahversorgungszentrum wesentliche Versorgungs- funktionen für den Siedlungsraum Lannesdorf, Muffendorf und Obermehlem übernehmen. Im Vorfeld der Erarbeitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 7018-4 wurde dies im Rahmen eine Auswirkungsanalyse zur Entwicklung zusätzlicher Einzelhandelsnutzungen 5 noch einmal bestätigt. Aktuell kann der Standort mit den vorhandenen kleinteiligen Einzelhandels- und Dienstleistungsbetrieben nur eine sehr ausschnittweise Versorgung sicherstellen. Insbesondere der ansässige Edeka-Markt kann aufgrund der sehr geringen Geschäftsgröße von ca. 350 m² Verkaufsfläche nicht die notwendige Ausstrahlungskraft entfalten. Der städtebaulich nicht integrierte Einzelhandelsstandort an der Drachenburgstraße weiter östlich übernimmt weitreichende Versorgungsfunktionen auch für Lannesdorf, was sich negativ auf die Wirtschaftskraft und die Vielfalt der Betriebe im Lannesdorfer Zentrum auswirkt. Aus der siedlungsstrukturellen Einbindung ergeben sich für das Nahversorgungszentrum Lannesdorf Potenziale für einen großflächigen Lebensmittelmarkt und einen ergänzenden Drogeriemarkt, die die wohnungsnahe Versorgung für Lannesdorf, Muffendorf, Pennenfeld 5 Auswirkungsanalyse Entwicklung zusätzlicher Einzelhandelsnutzungen an der Deutschherrenstraße im Nahversorgungszentrum (D-Zentrum) Bonn-Lannesdorf Überarbeitung Oktober 2020, BBE HandelsberatungSeite 28 von 189 Bundesstadt Bonn, Bebauungsplan Nr. 7014-1 Begründung 10 und Obermehlem übernehmen können. Die Nähe zum bestehenden Ortsteilzentrum und der damit verbundenen fußläufigen Erreichbarkeit sowie der begünstigte Zugang zum ÖPNV prädestiniert das Plangebiet zur Entwicklung bzw. Erweiterung eines vielfältigen Einzelhandelsstandorts sowie eines Wohnquartiers. Durch diese Nutzung des Areals wird das Zentrum in seiner Funktion als Wohn- und Einzelhandelsstandort gestärkt. Aufgrund der Größe des Vorhabens und der Wettbewerbssituation sind städtebaulich negative Auswirkungen auf andere zentrale Versorgungsbereiche oder die wohnungsnahe Versorgung auszuschließen. Die geplante Ansiedlung von nahversorgungsbezogenen Einzelhandels- betrieben im zentralen Versorgungsbereich Lannesdorf ist mit den Vorgaben des gemeindlichen Einzelhandelskonzeptes und den landesplanerischen Zielsetzungen vereinbar. Dabei ist von Bedeutung, dass sich die Größe der Betriebe an der Versorgungsfunktion für den zugewiesenen Verflechtungsbereich orientieren. (siehe auch Kap. 3.1 Städtebauliche Auswirkungen). 2 Inhalt der Planung 2.1 Ziele und Zwecke des Bebauungsplans Die vorliegende städtebauliche Planung dient der Zuführung des ehemaligen Betriebsgeländes der Firma Lubig einer dem Standort gerechten und gewollten Entwicklung als Einzelhandelsstandort und Wohnquartier. Die geplante Neustrukturierung der Fläche und die Erschließung des Marktes erfordern die Schaffung eines verbindlichen Planungsrechts. Gleichzeitig werden die betroffenen Umweltbelange aufgenommen, bewertet und die Ergebnisse in die Planung eingestellt sowie die Auswirkungen auf die Versorgungsbereiche im projektrelevanten Einzugsgebiet untersucht. Der vorliegende vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 7014- . Die Errichtung eines vielfältigen Einzelhandelsstandorts und neuer Wohnbebauung wirkt sich positiv auf das Ortszentrum und die umgebenden Wohngebiete aus. 2.2 Vorhabenbeschreibung Das Plangebiet gliedert sich topografisch in den höher gelegenen westlichen Teil an der Deutschherrenstraße und den tiefer gelegenen Teil an der Paracelsusstraße. Die Höhendifferenz von ca. drei Metern entspricht etwa der Höhe eines Geschosses. An der Deutschherrenstraße ist ein Einzelhandelsgebäude mit einer Verkaufsfläche von insgesamt ca. 2.500 m² (ca. 1.800 m² Lebensmittelmarkt + 700 m² Drogeriemarkt) geplant. Unter diesem Gebäude ist eine Tiefgarage vorgesehen, die parallel zum Schenkpfädchen entlang der nordwestlichen Grundstücksgrenze angefahren wird. Der Gebäudekomplex mit der Einzelhandelsfläche im Erdgeschoss setzt sich insgesamt aus drei bis vier sichtbaren Geschossen von der Deutschherrenstraße und drei bis sechs sichtbaren Geschossen von der rückwärtigen Seite zusammen. Die Obergeschosse oberhalb des Marktes enthalten 88 Wohnungen, die U-förmig um einen gemeinsamen Dachgarten herum angeordnet sind. Die Höhenentwicklung wird dabei so gestaffelt, dass das Gebäude in Richtung des Ortskerns an der Drachenburgstraße straßenseitig mit IV sichtbaren Geschossen deutlich herausgestellt wird, um dann in nordwestlicher Richtung mit III sichtbarenSeite 29 von 189 Bundesstadt Bonn, Bebauungsplan Nr. 7014-1 Begründung 11 Geschossen auf den Maßstab der anschließenden II geschossigen freistehenden Bebauung abzufallen. In rückwärtiger Angrenzung zum Grundriss des Marktgebäudes sind im Bereich der Marktebene und der Tiefgaragenebene zusätzlich Wohnungen vorgesetzt, wodurch sich die Anzahl der sichtbaren Geschosse erhöht. Der Markt ist folglich von dieser Seite aus nicht direkt wahrnehmbar. Der Zugang zu den Einzelhandelsbetrieben erfolgt über eine Erdgeschosszone (69,30 m ü.NHN), deren Fassade entlang der Deutschherrenstraße zugunsten einer Vorfläche zurückgesetzt ist und mit einem Plateau barrierefrei an den öffentlichen Gehweg anschließt. Aufgrund des Straßengefälles in nördliche Richtung (71,00 68,5 m ü.NHN) wird das Plateau zu den dem Gehweg parallel verlaufenden privaten Vorflächen jeweils mit Treppenanlagen angeglichen. Das Marktgebäude schließt als Grenzbebauung an die bestehende Bebauung Deutschherrenstraße Nr. 189 an und führt die geschlossene Bauweise des Ortskerns an dieser Stelle fort. Die Fortsetzung der Grenzbebauung über die Gebäudetiefe des Marktgebäudes ist aus der städtebaulichen Sicht verträglich. Die mittlerweile niedergelegten Fabrikgebäude der Firma Lubig waren zu Teilen ebenfalls als Grenzbebauung errichtet. Auf dem Niveau der Paracelsusstraße sind vier Wohngebäude mit Etagenwohnungen für 72 Wohnungen auf einer gemeinsamen Tiefgarage vorgesehen. Jeweils zwei der vier- bzw. fünfgeschossigen Baukörper bilden einen über zwei Seiten offenen Hof. Der Raum zwischen den Gebäuden wird als Garten gestaltet. Er dient teilweise der gemeinsamen Nutzung und teilweise als Freibereich der Erdgeschosswohnungen. Die Zufahrt zur Tiefgarage erfolgt über einen Stich von der Paracelsusstraße. Die Höhe der Gebäude ist aus der angrenzenden Bebauung mit vier Vollgeschossen und einem Satteldach abgeleitet. Die nun vorgesehene Wohn- und Geschäftsnutzung an Stelle des ehemaligen Gewerbebetriebes, trägt dazu bei, das Ortszentrum zu stärken und dem erhöhten Wohnungsbedarf in der Stadt Bonn Rechnung zu tragen. eine aufgeweitete Wegeerschlie- ßung in Pflasterung und ungebundener Wegedecke mit Baumreihe optisch voneinander getrennt. Der Entwurf gliedert die Bauvolumina durch Freiraumachsen zwischen den Gebäuden bzw. durch einen Dachgarten auf dem Dach des Einzelhandels. Innerhalb dieser Freiräume sind neben Wegen und Freisitzbereichen vier Kinderspielflächen angeordnet. Jeweils zwei Flächen finden sich in den Innenhöfen der Wohnbebauung an der Paracelsusstraße und innerhalb des Dachgartens auf dem Marktgebäude. Die Größe der Spielflächen orientiert sich dabei an den Vorgaben der Spielplatzsatzung der Stadt Bonn. Durch die parallele Führung der Zuwegung zum Schenkpfädchen erhält der öffentlich zugängliche Verkehrsraum eine Erweiterung und Aufwertung. Gleichfalls über diese Verkehrsfläche erschlossen wird die in das Gebäude integrierte und durch Toranlagen eingehauste Anlieferung der Einzelhandelsbetriebe. Es ist geplant das Anfahren und Verlassen der Garagen von Pkw sowohl über die Deutschherren- als auch über die Paracelsusstraße zu ermöglichen. Das Anfahren der Lkw für die Anlieferung erfolgt ausschließlich in Einbahnverkehr von der Paracelsusstraße zur Deutschherrenstraße. Der ruhende Pkw- Verkehr der geplanten Nutzung wird vollständig in zwei Tiefgaragen, die einmal über die parallel zu Schenkpfädchen geführte Zuwegung und einmal über eine Zufahrt an der Paracelsusstraße angefahren werden, untergebracht. Innerhalb des neuen Quartiers entstehtSeite 30 von 189 Bundesstadt Bonn, Bebauungsplan Nr. 7014-1 Begründung 12 so ein autofreier Binnenraum. Lediglich die Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge dürfen dort das Plangebiet befahren. Im nordwestlichen Teil des Baugrundstücks sind nach den Abbruchsarbeiten noch insgesamt sechs (5x Laubbäume; 1x Nadelbaum) nach der Satzung der Bundesstadt Bonn geschützte Bäume vorhanden, die bei Realisierung des Vorhabens nicht erhalten werden können. Diese, sowie alle im Zuge der Baufeldfreimachung zuvor entfernten, satzungsgeschützten Bäume, werden durch Neupflanzungen innerhalb des Plangebietes kompensiert. Der Entwurf sieht zwischen den beiden Gebäudekomplexen neun Bäume und vor dem südöstlichen Wohngebäude drei weitere Bäume mit direktem Bodenkontakt als Ersatzpflanzungen nach der Baumschutzsatzung vor. An der Deutschherrenstraße sind im Eingangsbereich der Märkte drei weitere Bäume mit Bodenkontakt zur Gestaltung und zur sommerlichen Verschattung der Fassade geplant. Auf dem Dach des Einzelhandelsgebäudes sowie auf der Tiefgarage im Allgemeinen Wohngebiet sieht der Vorhabenplan zusätzlich mehrere kleine Bäume vor. Die jeweils obersten Dachflächen der Gebäude erhalten eine extensive Dachbegrünung. Für die Tiefgarage der Wohnbebauung an der Paracelsusstraße berücksichtigt der konstruktive Aufbau eine intensive Begrünung. Entlang des Schenkpfädchens ist eine Schallschutzwand (teilweise) bzw. ein schmaler Grünstreifen zu den angrenzenden Erschließungsflächen vorgesehen. 2.3 Festsetzungen des Bebauungsplans 2.3.1 Art der baulichen Nutzung Innerhalb des im Bebauungsplan festgesetzten räumlichen Geltungsbereiches des Vorhaben- und Erschließungsplans sind im Rahmen der festgesetzten Nutzungen nur solche Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich die Vorhabenträgerin in einem Durchführungsvertrag verpflichtet. Dies sind die geplanten Einzelhandelsbetriebe und die Wohnnutzung. Änderun- gen des Durchführungsvertrags oder der Abschluss eines neuen Durchführungsvertrages mit dem Ziel, auch andere Nutzungen des im Bebauungsplan festgesetzten Zulässigkeitskatalogs zu etablieren, sind zulässig. 2.3.1.1 Allgemeines Wohngebiet (WA) Innerhalb des Plangebiets an der Paracelsusstraße wird von der Vorhabenträgerin in Anpassung an die vorhandene Nutzung ausschließlich Wohnbebauung errichtet. Die bestehende Wohnbebauung in nordöstlicher Angrenzung beidseits der Paracelsusstraße ist über den Bebauungsplan Nr. 8315-28 als ein allgemeines Wohngebiet (WA) festsetzt. Somit ist die Ausweisung bzw. Fortführung eines allgemeinen Wohngebiets (WA) als aus der Nachbarschaft abgeleitet und der Sicherung des Gebiets als Wohnstandort dienend, begründet. Der vorliegende vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 7014- Baunutzungsverordnung (BauNVO) zulässigen Nutzungen [Wohngebäude, die der Versorgung dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe; Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke] eines allgemeinen Wohngebiets (WA) zu, da auch innerhalb von Wohngebäuden eine Nutzungsmischung von Wohnen und Arbeiten nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden soll. Die nach § 4 (3) BauNVO ausnahmsweise zulässige NutzungenSeite 31 von 189 Bundesstadt Bonn, Bebauungsplan Nr. 7014-1 Begründung 13 [Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige nicht störende Gewerbebetrieb, Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetrieb, Verwaltungen] werden zur Wahrung des innenstädtischen Charakters des Zentrums und dessen Stärkung gemäß § 1 (6) Nr. 1 BauNVO nicht Bestandteil des Bebauungsplanes. Gleichzeitig wird durch diesen Ausschluss das oftmals höhere Verkehrsaufkommen dieser Nutzungen unterbunden. 2.3.1.2 Sondergebiet (SO) Einzelhandel In dem zur Deutschherrenstraße orientierten Teilbereich sind ein Vollsortimenter und ein Dogeriemarkt im Erdgeschossbereich sowie Wohnen in den Obergeschossen geplant. Bei der Festsetzung der Gebietskategorie eines Sondergebietes (SO) orientiert sich die Planung vom Grundsatz her an der Charakteristik bzw. Zulässigkeit der Nutzungen in einem Urbanen Gebiet (MU). Urbane Gebiete ermöglichen eine flexiblere Nutzungsdurchmischung als andere Baugebietstypen. Sie dienen dem Wohnen sowie der Unterbringung von Gewerbebetrieben und sozialen, kulturellen und anderen Einrichtungen, die die Wohnnutzung nicht wesentlich stören. Die Nutzungsmischung muss nicht gleichgewichtig sein. Gemäß § 6a (2) BauNVO sind innerhalb eines Urbanen Gebiets: 1. Wohngebäude, 2. Geschäfts- und Bürogebäude, 3. Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften sowie Betriebe des Beherbergungsgewerbes, 4. sonstige Gewerbebetriebe, 5. Anlagen für Verwaltungen sowie für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke allgemein zulässig. Nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) sind jedoch großflächige Einzelhandelsbetriebe (d.h. Betriebe mit einer Verkaufsfläche von mehr als 800 m²) formal in einem Urbanen Gebiet (MU) nicht vorgesehen. Diese können nach § 11 (3) Satz1 BauNVO ausschließlich in Sonder- gebieten (SO) und Kerngebieten (MK) festgesetzt werden. Einer Ausweisung als Kerngebiet (MK) steht vorliegend entgegen, dass das Zentrum Lannesdorf nicht maßgeblich durch zentrale Einrichtungen der Wirtschaft, Büro- und Verwaltungsgebäude und sonstige Gewerbebetriebe geprägt ist und diese auch künftig nicht erfolgen soll. Eine Beschränkung des Kerngebietes auf die Wohn- und die Einzelhandelsnutzung wiederum ist nicht zulässig, da bei einer Gliederung nach § 1 (5) BauNVO die allgemeine Zweckbestimmung des Baugebiets gewahrt bleiben muss, sodass die bestimmenden Nutzungen nicht ausgeschlossen werden können. Durch den Nutzungskatalog des MK hat der Verordnungsgeber der BauNVO (Baunutzungsverordnung) jedoch verdeutlicht, dass großflächige Einzelhandelsbetriebe und Wohnungen dem Grundsatz nach für miteinander gebietsverträglich gehalten werden. Der vorliegende Bebauungsplan setzt daher zur Reglementierung der großflächigen Einzelhandelsnutzung einerseits und zur Erweiterung des Ortskerns andererseits ein Gebietsdefinition wird eine urbane Nutzungsmischung im Lannesdorfer Zentrum ermöglicht, die den für die Nahversorgung erforderlichen Einzelhandel in die Wohnbebauung integriert. Nutzungskonflikte sind mit dieser Baugebietstypisierung und den hier getroffenen Festsetzungen nicht zu erwarten.Seite 32 von 189 Bundesstadt Bonn, Bebauungsplan Nr. 7014-1 Begründung 14 a) Versorgung Unter Berücksichtigung der Versorgungsfunktion des zu ergänzenden Nahversorgungs- zentrums wird die Zulässigkeit des geplanten Nutzungskonzepts (2.500 m² Verkaufsfläche gesamt) mit einem Lebensmittelmarkt mit bis zu 2.500 m² Verkaufsfläche und einem Drogeriemarkt mit bis zu 800 m² Verkaufsfläche planungsrechtlich festgesetzt. Diese Festsetzung ermöglicht - unter Einhaltung der im Verträglichkeitsgutachten untersuchten Verkaufsflächenobergrenzen eine spätere Umverteilung von Verkaufsflächen zwischen dem Vollsortimenter und dem Drogeriemarkt. Kleinflächige Läden in den Bereichen Backshops/Café, Blumen, Toto/Lotto und Zeitschriften/Kiosk sollen innerhalb dieser Verkaufsflächen ermöglicht werden. Das Erfordernis zur Ansiedlung dieser Märkte bzw. inwieweit hierdurch eine Beeinträchtigung anderer Versorgungsbereiche hervorgerufen werden könnte, wurde mittels einer Auswir- kungsanalyse geprüft. Im Fazit ist festzuhalten, dass die projektierten Einzelhandelsbetriebe der Verbesserung der Versorgung in der Stadt Bonn dienen werden. Dabei ist von Bedeutung, dass sich die Größe der Betriebe an der Versorgungsfunktion für den zugewiesenen Verflechtungsbereich orientieren (siehe auch Kap. 1.2.2 Landesentwicklungsplan NRW/ 1.2.3 Bonner Einzelhandelskonzept/ 1.5 /3.1 Städtebauliche Auswirkungen). Darüber hinaus soll ein eigenständig nutzbarer Laden, welcher nicht in einen der Märkte integriert ist, für beispielsweise Gastronomiebetriebe (Imbiss, Café) oder sonstige kleinere Läden das Angebot ergänzen. Dies wird durch die Zulässigkeit von Läden, bis zu einer Grundfläche von 100 m² planungsrechtlich ermöglicht. Die Größenbeschränkung der Verkaufsfläche bewirkt eine weitergehende Steuerung des Einzelhandels. Üblicherweise besteht bei einem Angebotebauungsplan für eine auf das Sondergebiet insgesamt bezogene Verkaufsflächenobergrenze keine Ermächtigungsgrundlage. Eine baugebietsbezogene, vorhabenunabhängige Verkaufsflächenobergrenze zur Steuerung des Einzelhandels ist ebenso wie eine Beschränkung der Anzahl der Märkte planungsrechtlich nicht möglich. Dies soll grundsätzlich auch Grundlage für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan sein. Denn die Festsetzung lassen zwar in ihrer Summe eine höhere Verkaufsfläche zu, als die derzeitige Planung des Vorhabenplans, die insgesamt baulich erzielbare Verkaufsfläche ist jedoch durch die Größe des Gebäudes begrenzt. Zur Reglementierung der Anzahl der Betriebe dient auch die Darstellung im Vorhabenplan (Teil 2, Blatt 2/3) sowie die vertragliche Vereinbarung im Durchführungsvertrag. Eine weitere Ausdehnung der Marktbereiche ist darüber hinaus nicht erforderlich und wurde in der Auswirkungsanalyse auch nicht betrachtet. Beachtlich ist, dass die Verkaufsflächen baulich und funktional eigenständiger Betriebe nicht zusammengerechnet werden können. Ein Einzelhandelbetrieb ist nur dann als selbständig anzusehen, wenn er unabhängig von anderen Betrieben genutzt werden kann und als eigenständiges Vorhaben genehmigungsfähig wäre. Zur Verkaufsfläche gehören sämtliche Bereiche, welche durch die Kundschaft betreten werden können, sowohl innerhalb wie außerhalb. Darüber hinaus auch die sog. Käse-, Fleisch- und Wursttheken die üblicherweise nicht durch die Kundschaft betreten werden. b) Wohnen / Freie Berufe Entsprechend des städtebaulichen Konzepts wird insgesamt eine Wohnnutzung zugelassen. Räume für die Berufsausübung freiberuflich Tätiger und solcher Gewerbebetreibender, die ihren Beruf in ähnlicher Art ausüben sind derzeit nicht vorgesehen, sollen aber grundsätzlichSeite 33 von 189 Bundesstadt Bonn, Bebauungsplan Nr. 7014-1 Begründung 15 ermöglicht werden. Diese selbständig ausgeführten Berufe (z.B. Schriftsteller, Künstler) oder die der Versorgung dienenden Berufe (Ärzte, Rechtsanwälte, Heilpraktiker, Steuerberater o.ä.) wären üblicherweise auch in anderen Baugebieten zulässig und können den Standort grundsätzlich beleben. c) Öffentlich geförderter Wohnraum Um auf das starke Bevölkerungswachstum in Bonn mit einem differenzierten Angebot von Wohnbebauung und bezahlbaren Wohnungen zu reagieren, ist es Zielsetzung der Stadt Bonn, möglichst in allen Bonner Stadtteilen mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Vor diesem Hintergrund verfolgt die Bundesstadt Bonn das sozialpolitische Ziel, geförderten Wohnraum in notwendigem Umfang zur Verfügung zu stellen. Dies ist vor allem im Hinblick auf auslaufende städtische Mietpreisbindungen wichtig. Angesichts der im Bonner Stadtgebiet nur noch wenigen vorhandenen bebaubaren Flächenpotentiale für den Wohnungsbau, liegt die Schaf- fung von gefördertem Wohnungsbau vornehmlich im Bereich baulich bereits genutzter Flächen, in der Verdichtung vorhandener baulicher Strukturen und in der Baulücken- schließung. Die vorliegende Planung wurde bereits 2009 eingeleitet und unterliegt somit den seinerzeit geltenden Bestimmungen. Auch wenn sie damit nicht den aktuellen Vorgaben des Bonner Baulandmodells in der Fassung von 2018 unterliegt werden dennoch 30 % der Bruttogrundfläche der Wohnräume förderfähig hergestellt. Im Bebauungsplan wird diese Quote verbindlich festgesetzt. 2.3.1.3 Ferienwohnungen Um Zweckentfremdung von Wohnraum zu verhindern, werden im Plangebiet Ferienwohnungen generell ausgeschlossen. Wesentliches Ziel des Bebauungsplanes ist es, Wohnraum für dauerhaftes Wohnen zu schaffen und so dem bestehenden Wohnbedarf in Bonn Rechnung zu tragen. Die Feriennutzung von Wohnungen hat gegenüber einer dauerhaften Wohnnutzung deutliche wirtschaftliche Vorteile für den Eigentümer, bei gleichzeitigen Nachteilen für das Wohnumfeld und die Infrastruktur. Da auch am Standort Lannesdorf nicht ausgeschlossen werden kann, dass innerhalb des Plangebietes Wohnungen als Ferienwohnungen vermietet und damit dem allgemeinen Wohnungsmarkt entzogen werden, ist der Ausschluss erforderlich. 2.3.2 Maß der baulichen Nutzung 2.3.2.1 Grundflächenzahl Innerhalb des Allgemeinen Wohngebiets (WA) wird die Grundflächenzahl (GRZ) mit 0,4 festgesetzt. Dies entspricht dem Orientierungswert für die Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung nach § 17 BauNVO (Baunutzungsverordnung). Innerhalb des Sondergebiets ist die Grundflächenzahl (GRZ) mit 0,85 festgesetzt und überschreitet damit den Orientierungswert. Eine Überschreitung der Grundflächenzahl (GRZ 1) durch Tiefgaragen, Zufahrten und Nebenanlagen im Sinne des § 14 Baunutzungsverordnung (BauNVO) (GRZ 2) wird vom Gesetzgeber grundsätzlich um bis zu 50 %, jedoch maximal bis zu einer GRZ 2 von 0,8 erlaubt. Im Bebauungsplan können jedoch hiervon abweichende Bestimmungen getroffen werden [§ 19 (4) Satz 3 BauNVO]. Sowohl im WA als auch im SO wird die Regelgrenze überschritten. Bei Umsetzung des städtebaulichen Konzepts mit großflächigem Einzelhandel und seinen Tiefgaragen würde mit einer Einschränkung der Nutzungsziffern eineSeite 34 von 189 Bundesstadt Bonn, Bebauungsplan Nr. 7014-1 Begründung 16 zweckentsprechende Grundstücksnutzung allerdings nicht realisierbar sein. Hier gilt es auch zu berücksichtigen, dass durch die ehemalige Fabriknutzung bereits eine Flächenversiegelung von 2/3 vorhanden war. Die geplante Überschreitung der GRZ 2 ist angesichts der Überformung des Bodens durch die Bodensanierung und das Fehlen der Mutterbodenabdeckung vertretbar, auch wenn dadurch die bestehenden Auswirkungen auf die natürliche Funktion des Bodens verstetigt werden. Der aus städtebaulichen Gründen notwendigen Überschreitung stehen verschiedene, im vorhabenbezogenen Bebauungsplan festgesetzte Begrünungsmaßnahmen gegenüber, um die Auswirkungen auf das Stadtklima und die natürliche Bodenfunktion zumindest teilweise zu kompensieren und die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu wahren. Beachtlich hierbei ist auch, dass öffentliche Verkehrsflächen aus der Berechnung der GRZ nicht anzurechnen sind, private Verkehrsflächen (hier das GFL) als versiegelter Bereich allerdings in die GRZ 2 einzubeziehen sind und somit rechnerisch einen höheren Wert in der Festsetzung bedingen. In den nicht unterbauten Grundstücksteilen werden 12 Baumpflanzungen mit natürlichem Bodenanschluss vorgesehen. Auf den unterbauten, aber nicht versiegelten Flächen (Dachgarten im SO / Tiefgaragendach im WA) ist eine Bodensubstratschicht von 40 bzw. 50 cm zuzüglich einer Drainschicht aufzubringen, um auch größere Sträucher pflanzen zu können. Darüber hinaus werden auf den nicht durch Gebäudetechnik genutzten Dachflächen Solaranlagen installiert und die Dachflächen dauerhaft begrünt; an geeigneten Fassadenbereichen wird eine Fassadenbegrünung vorgesehen. Diese Maßnahmen tragen zum Erhalt des Stadtklimas bei und leisten darüber hinaus einen Beitrag zur Aufwertung des städtebaulichen Erscheinungsbildes. Mit diesen Maßnahmen wird gewährleistet, dass die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse nicht beeinträchtigt und nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt minimiert werden. Erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt sind durch die Festsetzung der GRZ somit nicht zu erwarten. 2.3.2.2 Geschossflächenzahl Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist im WA mit einer GFZ von 1,2 festgesetzt und entspricht somit dem Orientierungswert gemäß § 17 Baunutzungsverordnung (BauNVO). Das Vorhaben nutzt diese Geschossflächenzahl mit einer Geschossfläche von rund 6.500 m² auf dem rund 5.645 m² großen Grundstück mit rund 1,15 im Wesentlichen aus. Die Festsetzung einer Geschossflächenzahl (GFZ) im SO erfolgt nicht, da durch die enge Festsetzung der überbaubaren Grundstücksflächen, der maximalen Grundfläche und der maximalen Gebäudehöhen das Maß der baulichen Nutzung hinreichend bestimmt ist. Um die Ausmaße der baulichen Verdichtung zu prüfen, wurde für den gesamten Baublock des SO die Baumasse bzw. Baumassenzahl rechnerisch ermittelt. Die in allen Geschossen oberhalb der Deutschherrenstraße ermittelte Baumasse ergibt eine Baumassenzahl (BMZ) von rund 8,15 und hält damit die Orientierungswerte des § 17 BauNVO für die Obergrenze der Baumassenzahl in einem Sondergebiet ein. Eine zu massive Bebauung kann insofern ausgeschlossen werden. Als Besonderheit des Entwurfs ist die Gestaltung der sichtbaren Außenflächen der Tiefgarage und des Marktgebäudes durch vorgebaute Wohnräume zu nennen. Durch diese wird dasSeite 35 von 189 Bundesstadt Bonn, Bebauungsplan Nr. 7014-1 Begründung 17 Vorhaben in die umgebende Wohnbebauung gestalterisch und funktional integriert. Zwischen der geplanten Wohnbebauung und dem Marktgebäude entsteht so in der grünen Fuge ein attraktiver bewohnbarer Stadtraum. Bedingt durch die von der tiefergelegenen Paracelsusstraße aus aufgebauten Wohnbebauung liegt das neue Gelände an der Rückseite des Marktgebäudes rund 3,50 m tiefer, als im Mittel die Verkehrsfläche der Deutschherrenstraße. Formal wird dadurch das Geschoss mit der Tiefgarage und den vorgebauten Wohnräumen zum Vollgeschoss und ist somit auf die Baumasse anzurechnen. Die daraus resultierende Baumasse von rund 11,0 überschreitet den Orientierungswert für die Obergrenze des Maßes der baulichen Nutzung nach § 17 BauNVO um 10 %. Da sich das unterste Geschoss städtebaulich aber weiterhin als überwiegend unterirdisches Geschoss präsentiert, bleibt diese Überschreitung ohne nachteilige Wirkung. Dies gilt umso mehr, als die Überschreitung durch einen geringfügigen Verzicht auf die Anpassung der Geländehöhe zur grünen Fuge vermieden werden könnte. In diesem Fall würde jedoch die befensterte Fassade durch eine massive Rückwand der Garage ersetzt, woraus sich in der Gesamtbetrachtung sogar ein städtebaulicher Nachteil ergäbe. Auch bei dieser Überschreitung ist zu beachten, dass bei einer Reduzierung der Baumasse und somit der Baumassenzahl eine Umsetzung des städtebaulichen Konzepts mit großflächigem Einzelhandel in Kombination mit dringend erforderlichem (gefördertem) Wohnraum und den notwendigen Tiefgaragen nicht realisierbar ist. Die Überschreitung des Orientierungswertes ist auch vor dem Hintergrund vertretbar, als dass: - alle bauordnungsrechtlichen Abstandsflächen eingehalten werden, - weder in Bezug auf Belichtung, Besonnung, Belüftung, Sozialabstand und den Brandschutz erhebliche nachteilige Auswirkungen zu erwarten sind, - die Belange des Verkehrs und der Verkehrswende umfassend im Plan berücksichtigt sind, - eine intensive Begrünung der Freiräume, an Fassaden und auf den Dachflächen erfolgt und der geplanten Baumasse im Sondergebiet auch keine sonstigen öffentlichen Belange entgegenstehen. 2.3.2.3 Maximale Gebäudehöhen Auf die Festsetzung der Zahl der Vollgeschosse wird verzichtet, da das Maß der baulichen Nutzung aus dem Vorhaben selbst und der festgelegten Gebäudehöhe ausreichend bestimmt ist. Bauordnungsrechtlich handelt es sich bei dem obersten Geschoss des südlichen Gebäudewinkels im Allgemeinen Wohngebiet um ein Staffelgeschoss, bei dem des nördlichen Winkels aufgrund der dortigen Grundfläche trotz der Staffelung um ein Vollgeschoss. Auch die gestaffelten Baumassen des Gebäudes innerhalb des geplanten Sondergebietes sind ohne Unterscheidung nach Vollgeschossen und Nicht-Vollgeschossen städtebaulich bewertet und festgesetzt. Zur Reglementierung der Höhenentwicklung der geplanten Bebauung sind die zulässigen Gebäudehöhen durch den Eintrag in der Planzeichnung bestimmt. Hierzu wurden die detaillierten Höhen der Vorhabenplanung geringfügig aufgerundet. Zur Berücksichtigung der Höhenentwicklung der Bestandsbebauung sind die festgesetzten Gebäudehöhen mit 85,20 m ü.NHN (Attika 81,43 m ü.NHN) und mit 82,00 m ü. NHN in Richtung Schenkpfädchen und der sich hier anschließenden zweigeschossigen Doppelhausbebauung abgestuft. festgesetzt. Die gemeinschaftlichSeite 36 von 189 Bundesstadt Bonn, Bebauungsplan Nr. 7014-1 Begründung 18 nutzbare Terrassenfläche inmitten der U-förmigen Bebauung ist mit maximal 75,80 m ü.NHN festgesetzt. Für die Wohnbebauung an der Paracelsusstraße sind die Gebäudehöhen überwiegend mit 79,55 m ü.NHN bestimmt, was vier Geschossen entspricht. Durch das Variieren dieser Höhe mit einem zusätzlichen gestaffelten Geschoss und einer Höhe von 82,65 m ü.NHN auf dem nördlichen Bebauungswinkel und einer Staffelung nach unten mit einer Höhe von 76,45 m ü.NHN, reagiert der Entwurf auf die Bestandsbebauung, sowohl der Reihenhausbebauung (Paracelsustraße 94-106) als auch auf den viergeschossigen Geschosswohnungsbau an der (Paracelsustraße 112-118). Die überdachte Tiefgaragenzufahrt erhält mit 69,90 m ü.NHN ebenfalls eine Höhenbegrenzung. Mit der Reglementierung, dass Aufzugsüberfahrten, Dachaufbauten für Treppenhäuser, solarenergetische Anlagen sowie technische Anlagen die gemäß Planzeichnung festgesetzten maximalen Gebäudehöhen um bis zu 3,50 m überschreiten dürfen, soll grundsätzlich die Errichtung dieser notwendigen Anlagen ermöglicht werden. Um dabei das architektonische Erscheinungsbild der Gebäude nicht erheblich zu beeinträchtigen, müssen diese mit Ausnahme von Aufzugschächten und Solaranlagen - einen Abstand von der Attika (Oberkante) der Gebäude einhalten, der mindestens Ihrer Höhe über der Attika entspricht. Um der Bildung zusätzlicher Technikgeschosse vorzubeugen, wird die Zulässigkeit der Höhenüberschreitung weiter durch eine Begrenzung des Anteils an der jeweiligen Dachfläche auf 30 % eingeschränkt. Sofern keine technischen Anforderungen entgegenstehen, sind die Anlagen zudem einzuhausen. 2.3.2.4 Bauweise a) Allgemeines Wohngebiet Die Wohnbebauung (WA) an der Paracelsusstraße -förmig konzipierten Wohngebäuden geschlossen, die an den offenen Bereichen durch Punkthäuser ergänzt werden. Die Bebauung erfolgt in offener Bauweise mit Gebäudefassadelängen von 15,50 m bis zu 40,50 m sowie mit mindestens 4,20 m tiefen seitlichen Grenzabständen. Für das Allgemeine Wohngebiet wird die offene Bauweise festgesetzt. Diese Bauweise entspricht im Wesentlichen der Baustruktur der Etagenwohnungsbauten in westlicher Angrenzung zum Plangebiet an der Paracelsusstraße. Die Reihenhausbebauung Paracelsusstraße 94 bis 106 im Norden weicht insofern von der geplanten Wohnbebauung ab, ist aber gleichfalls als verdichtete Zeilenbebauung zu sehen. b) Sondergebiet Die Bebauung an der Deutschherrenstraße ist in geschlossener Bauweise mit zu errichten. Damit wird die für Deutschherrenstraße und das Ortsteilzentrum typische Blockrandbebauung fortgeführt und gesichert. Für die unmittelbare Erweiterung des Zentrums durch das Einzelhandelsgebäude mit Wohnungen im Obergeschoss wird die geschlossene Bauweise des Ortskerns nach Norden bis nahe dem Schenkpfädchen weitergeführt.Seite 37 von 189 Bundesstadt Bonn, Bebauungsplan Nr. 7014-1 Begründung 19 bb) Grenzbebauung des südlich angrenzenden Nachbargrundstücks Die neue Bebauung in geschlossener Bauweise grenzt an die Grundstücksflächen der Deutschherrenstraße 189 / 189a. Dieses Grundstück mit einer Tiefe von rund 97,50 m ist an der Deutschherrenstraße über seine gesamte Breite mit einem rund 18 m tiefen, dreigeschossigen Wohn- und Geschäftshaus (Apotheke) bebaut. Über eine Tordurchfahrt an der nördlichen Außenwand wird ein erster Hof erschlossen, der zu einer Rampe für eine Garage im Untergeschoss des Vorderhauses und zu einem zweigeschossigen rückwärtigen Gebäude führt. Dieses knapp 16 m tiefe Hintergebäude Nr. 189a wird derzeit zu Wohnzwecken genutzt. An die südliche Grundstückgrenze zu Nr. 197 ist das Gebäude grenzständig angebaut, zur Grundstücksgrenze des Plangrundstücks hält die Außenwand einen Grenzabstand von 3 Metern. Beide Gebäude sind mit einem Flachdach versehen und weisen keine gestaffelten Geschosse zusätzlich auf. Über den nördlichen Bauwich wird im rückwärtigen Teil des Grundstücks ein Parkplatz über dessen verbleibende Länge von etwas über 50 m mit etwa unmarkierten 19 Stellplätzen erschlossen. Entlang seiner südlichen Grundstücksgrenze ist das Grundstück seinerseits über ¾ seiner Länge mit dem überwiegend zweigeschossigen Gebäude auf dem Grundstück Deutschherrenstraße 197 angebaut. Zur Erschließung der Garage im Untergeschoss des Vorderhauses liegt die Hoffläche auf dem südlichen Nachbargrundstück rund 1,35 m unterhalb des Niveaus der Deutschherrenstraße. Entsprechend liegt der erste Hof rund 0,70 m tiefer, als das Plangrundstück. Im Bereich des Parkplatzes wiederum liegt das Plangrundstück rund 1,00 m tiefer, als das südliche Nachbar- grundstück. Die beiden Grundstücke sind derzeit durch eine Mauer mit einer Kronenhöhe von rund 1,00 m unterhalb der Straßenoberkante getrennt. ABBILDUNG 2 LUFTBILD MIT EHEMALIGEN FABRIKBAUTEN ABBILDUNG 1 LUFTBILD DEUTSCHHERRENSTRAßE NR. 189, 189ASeite 38 von 189 Bundesstadt Bonn, Bebauungsplan Nr. 7014-1 Begründung 20 Die festgesetzte geschlossene Bauweise setzt jedoch nicht nur die Bauweise auf den südlich angrenzenden Grundstücken fort. Sie ist ebenso schlüssig aus der bis 2017 vorhandenen Grenzbebauung von rund 60 m über die beiden hinteren Drittel der südlichen Nachbargrenze abgeleitet. An einen zweigeschossigen Verwaltungsbau in Höhe des Hinterhauses Deutschherrenstraße 189a schloss sich bis zu ihrem Abriss eine annähernd ebenso hohe Werkhalle an. Die geplante Bebauung sieht erstmals eine ca. 18,65 m tiefe viergeschossige Bebauung in der Flucht des dreigeschossigen Nachbargebäudes (Deutschherrenstraße Nr. 189) sowie einen in diesem Teilbereich eingeschossigen Einzelhandelsbetrieb vor. Der Anschluss im vorderen Bereich mit einer Höhendifferenz von rund 3,70 m ist städtebaulich sinnvoll und als Landmarke zur Markierung der Zentrumserweiterung aus der Blickrichtung Brunnenplatz gedacht. Die Höhe berücksichtigt auch die Möglichkeit einer Aufstockung des angrenzenden Nachbargebäudes durch ein Dach- oder Staffelgeschoss. Das geplante Erdgeschoss mit der Einzelhandelsfläche erstreckt sich über das Vorderhaus (Nr. 189) hinaus mit einem Geschoss bis zum Ende des benachbarten Hinterhauses (Nr. 189a) eingeschossig. Hieran schließt sich ein zweigeschossiger Teil mit einem Wohngeschoss auf der Marktebene an (78,50 m ü.NHN). Insgesamt nimmt die geplante Bebauung eine Tiefe von rund 61 m ein. Der östliche Teil des Nachbargrundstücks bleibt hingegen zukünftig anbaufrei. Sowohl das Vorderhaus als auch das Hintergebäude weisen Freisitzbereiche in Form von einer Dachterrasse im 1. Obergeschoss des Vorderhauses und von Loggien am Hinterhaus auf. Das südlich angrenzende Gebäude Deutschherrenstraße 197 besitzt ebenfalls eine Dachterrasse zum 1. Obergeschoss. Um zu diesen Außenwohnbereichen einen angemessenen Abstand zu wahren, wird die geplante Gartennutzung auf der Dachfläche des Marktgebäudes um 3 m von der Grundstücksgrenze zurückverlegt und der Abstandsbereich durch eine Zaunanlage gegen Betreten gesichert. Balkone werden ebenfalls von der Nachbargrenze abgesetzt. Um die Auswirkungen des geplanten Vorhabens auf die Bestandsbebauung Nr. 189a zu prüfen, wurde die Belichtungssituation des Hintergebäude vor und nach Realisierung der geplanten Bebauung durch einen Gutachter simuliert und bewertet.6 Nach der Simulation sind die Anforderungen der DIN EN 17037 an die Raumhelligkeit wegen der Nordausrichtung des Gebäudes und der umgebenden Bebauung bereits im Ausgangszustand mit dem zweigeschossigen Gebäude der Firma Lubig nicht erfüllt. Da die Grenzbebauung im östlich Grundstücksteil zukünftig entfällt, verbessert sich die Belichtung der nach Osten orientierten Wohnräume in beiden Geschossen des nachbarlichen Hinterhauses. Für die nach Westen orientierten Schlafräume erfolgt hingegen insbesondere durch die Fortsetzung der Bebauung an der Deutschherrenstraße eine zusätzliche Verschattung, die die Beleuchtungsstärken noch einmal mindern. Die Lage der betroffenen Nachbargebäude im dicht bebauten Ortskern sowie im Schatten des Vorderhauses bedingt bereits eine nicht vermeidbare Minderung der Tageslichtversorgung. Zusätzlich weist d
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:56 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de