221861-01 AA · Änderungsantrag
CDU-Änderungsantrag: Städtische Erwerbsinitiative für Grundstücke des Baulandkatasters Antrag zur Vorlage 221861
Kerndaten
- Nummer
- 221861-01 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 16.11.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
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Änderungsantrag öffentlich 221861-01 AA Antragsteller/in: Bert Moll Ulrich Gödeke CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn CDU-Änderungsantrag: Städtische Erwerbsinitiative für Grundstücke des Baulandkatasters Antrag zur Vorlage 221861 Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 16.11.2022 Empfehlung Inhalt des Änderungsantrags Die Verwaltung wird beauftragt, 1. aus den Daten des Baulandkatasters ein Innenentwicklungskonzept im Sinne des § 176a BauGB vorzulegen und Grundstücke zu ermitteln, die aus städtischer Sicht ein besonderes Entwicklungspotenzial aufweisen. 2. Das Ergebnis ist den politischen Gremien mit dem Ziel vorzulegen, zur möglichen Aktivierung von identifizierten Flächen für zunächst etwa 20 Grundstücke Kontakt mit den Eigentümer*innen aufzunehmen, um diese für eine Mobilisierung des Baulandes zu gewinnen. 3. Dabei ist auch das Ankaufinteresse seitens der Stadt zu bekunden, um innere Potenzial- und Entwicklungsflächen zu entwickeln. Bei positiver Resonanz auf das erklärte Ankaufinteresse sind verwaltungsseitig konkrete Verhandlungen zu führen und den politischen Gremien zur Beratung vorzulegen. Begründung Um der Innenentwicklung zusätzliche Impulse zu verleihen, sollten die erhobene Daten des Baulandkatasters (Innenentwicklungsatlas) im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen der Verwaltung für einen ersten konzeptionellen Innentwicklungsansatz zielgerichtet genutzt werden; als Grundlage für eine aufsuchende Beratung, wie sie von der Verwaltung bereits angekündigt worden ist. Inwieweit diese Bemühungen lohnend sind, soll anhand einer Stichprobe von Grundstücken zunächst modellhaft verifiziert werden. Darüber hinaus soll sich die Stadt auch selbst als Akteur der Grundstücksentwicklung über einen Grundstückankauf einbringen,Seite 1 von 2 Seite 2 insbesondere bei Potenzial- und Entwicklungsflächen, wo die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden müssen und das Engagement für die Stadt sowohl städtebaulich als auch wirtschaftlich von Vorteil ist. Über das Ergebnis dieser Bemühungen ist nach angemessener Zeit eine erste Bilanz zu ziehen, ob die Maßnahmen geeignet sind, eine schonende Innenentwicklung ressourceneffizient voranzutreiben. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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