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221861 · Antrag

Städtische Erwerbsinitiative für Grundstücke des Baulandkatasters

Nummer
221861
Art
Antrag
Veröffentlicht
22.09.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 22.09.2022
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 02.02.2023

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 01.02.2023 Empfehlung
  2. Sitzung des Hauptausschusses 02.02.2023 Entscheidung federführend
  3. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 25.01.2023 Empfehlung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 65,5 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 221861-02 ST Städtische Erwerbsinitiative für Grundstücke des Baulandkatasters
  2. 221861-01 AA CDU-Änderungsantrag: Städtische Erwerbsinitiative für Grundstücke des Baulandkatasters Antrag zur Vorlage 221861

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Text anzeigen (2.443 Zeichen)
Antrag
öffentlich
221861
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Paul Brückner
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Gabriel Kunze
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Holger Schmidt
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Frank Fremerey
21.09.2022
Städtische Erwerbsinitiative für Grundstücke des
Baulandkatasters
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 16.11.2022 Empfehlung
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
23.11.2022 Empfehlung
Hauptausschuss 01.12.2022 Entscheidung
Inhalt des Antrags
Die Verwaltung wird beauftragt, aus dem städtischen Baulandkataster
Grundstücke mit aus städtischer Sicht besonderem Entwicklungspotenzial zu
ermitteln. Eine Liste von zunächst 20 entsprechenden Grundstücken ist dem
Fachausschuss zur Beschlussfassung mit dem Tenor vorzulegen, dass den
Eigentümer*innen gegenüber schriftlich städtisches Ankaufinteresse bekundet
wird. Bei positiver Resonanz auf das erklärte Ankaufinteresse sind
verwaltungsseitig konkrete Verhandlungen zu führen, wobei eine mögliche
Ankaufentscheidung im Rahmen der allgemeinen Zuständigkeitsregelungen
Gremienzustimmung bedarf.
Begründung
Die Stadt erfasst in ihrem Baulandkataster (relativ einfach) bebaubare, aber
unbebaute Grundstücke. Bei Aufnahme in das Kataster werden die
Eigentümer*innen über diese Aufnahme bzw. die Bebaubarkeit informiert.
Danach stehen die Grundstücke über viele Jahre mit der Bemerkung
„Verfügbarkeit unbekannt“ im Kataster, meist ohne dass hieraus Weiteres folgt.
Sicherlich beruht das mangelnde Engagement der Eigentümer*innen für eine
Bebauung häufig auf Gründen, die nicht beeinflussbar sind. Es erscheint jedoch
nicht ausgeschlossen - zumal nach Jahren -, dass ein konkretes städtisches
Ankaufinteresse in Einzelfällen auf Verkaufsbereitschaft stößt. In dem Fall
müssten sich Verhandlungen über ein spätestens dann zu konkretisierendes
Ankaufangebot anschließen. Ob die Stadt auf diesem Weg möglicherweise
erworbene Grundstück nach Ankauf angesichts des vielfältigen Bedarfs dann
selbst nutzt oder an Genossenschaften, Vebowag o.Ä. weiterreicht, ist amSeite 1 von 2
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konkreten Grundstück zu entscheiden. In jedem Fall würde der Erwerb
entsprechender Grundstücke – zumeist ja im Innenbereich – die städtische
Bodenverfügbarkeit erhöhen und zu einer sinnvollen Nutzung führen, sodass es
folgerichtig ist, hierfür auf Eigentümer*innen mit städtischem Ankaufinteresse
zuzugehen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 19:51 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de