221861 · Antrag
Städtische Erwerbsinitiative für Grundstücke des Baulandkatasters
Kerndaten
- Nummer
- 221861
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 22.09.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Empfehlung
- Sitzung des Hauptausschusses Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Volltext
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Antrag öffentlich 221861 Antragsteller/in: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Paul Brückner SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Gabriel Kunze DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Holger Schmidt Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Frank Fremerey 21.09.2022 Städtische Erwerbsinitiative für Grundstücke des Baulandkatasters Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 16.11.2022 Empfehlung Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 23.11.2022 Empfehlung Hauptausschuss 01.12.2022 Entscheidung Inhalt des Antrags Die Verwaltung wird beauftragt, aus dem städtischen Baulandkataster Grundstücke mit aus städtischer Sicht besonderem Entwicklungspotenzial zu ermitteln. Eine Liste von zunächst 20 entsprechenden Grundstücken ist dem Fachausschuss zur Beschlussfassung mit dem Tenor vorzulegen, dass den Eigentümer*innen gegenüber schriftlich städtisches Ankaufinteresse bekundet wird. Bei positiver Resonanz auf das erklärte Ankaufinteresse sind verwaltungsseitig konkrete Verhandlungen zu führen, wobei eine mögliche Ankaufentscheidung im Rahmen der allgemeinen Zuständigkeitsregelungen Gremienzustimmung bedarf. Begründung Die Stadt erfasst in ihrem Baulandkataster (relativ einfach) bebaubare, aber unbebaute Grundstücke. Bei Aufnahme in das Kataster werden die Eigentümer*innen über diese Aufnahme bzw. die Bebaubarkeit informiert. Danach stehen die Grundstücke über viele Jahre mit der Bemerkung „Verfügbarkeit unbekannt“ im Kataster, meist ohne dass hieraus Weiteres folgt. Sicherlich beruht das mangelnde Engagement der Eigentümer*innen für eine Bebauung häufig auf Gründen, die nicht beeinflussbar sind. Es erscheint jedoch nicht ausgeschlossen - zumal nach Jahren -, dass ein konkretes städtisches Ankaufinteresse in Einzelfällen auf Verkaufsbereitschaft stößt. In dem Fall müssten sich Verhandlungen über ein spätestens dann zu konkretisierendes Ankaufangebot anschließen. Ob die Stadt auf diesem Weg möglicherweise erworbene Grundstück nach Ankauf angesichts des vielfältigen Bedarfs dann selbst nutzt oder an Genossenschaften, Vebowag o.Ä. weiterreicht, ist amSeite 1 von 2 Seite 2 konkreten Grundstück zu entscheiden. In jedem Fall würde der Erwerb entsprechender Grundstücke – zumeist ja im Innenbereich – die städtische Bodenverfügbarkeit erhöhen und zu einer sinnvollen Nutzung führen, sodass es folgerichtig ist, hierfür auf Eigentümer*innen mit städtischem Ankaufinteresse zuzugehen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:51 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de