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221847-10 · Antrag

BBB-Antrag Änderung der Bewohnerparkausweisgebührensatzung Drucksachengruppe 221847

Nummer
221847-10
Art
Antrag
Veröffentlicht
20.02.2026
Letzte Änderung
25.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Einreichung erledigt · 20.02.2026
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 12.03.2026

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Rates 12.03.2026 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 69,7 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 221847 Erlass einer Bewohnerparkausweisgebührensatzung und -ordnung

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Antrag
öffentlich
221847-10
Antragsteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Marcel Schmitt
Johannes Schott
Jutta Acar
BBB-Antrag Änderung der
Bewohnerparkausweisgebührensatzung
Drucksachengruppe 221847
Beratungsfolge
Rat 12.03.2026 Entscheidung
Inhalt des Antrags
1. Der Oberbürgermeister unterbreitet dem Stadtrat in seiner Sitzung am
Donnerstag, den 7. Mai 2026, eine Beschlussvorlage mit dem Ziel, die in Artikel
II der Bewohnerparkausweisgebührenordnung aufgeführten Gebührensätze
zum 01.06.2026, hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt, wie folgt
(beispielhafte Darstellung) zu ändern:
Artikel II
§ 2 – Gebühren für Bewohnerparkausweise
(1) Die Gebühren für die Ausstellung der Ausweise werden ab dem 01.06.2026
wie folgt
festgelegt:
• Gültigkeit 6 Monate: 15 Euro
• Gültigkeit 12 Monate: 30 Euro
• Gültigkeit 24 Monate: 60 Euro
• Ersatzausstellung nach Verlust: 10 Euro
• Änderung der Parkzone und/oder des amtlichen Kennzeichens: 15 Euro
2. Der Oberbürgermeister berichtet zur Sitzung des Stadtrates am 12. März
2026 in Fortschreibung der Informationen aus der Mitteilungsvorlage 221847-
09,
- wie sich die Zahl der beantragten Anwohnerparkausweise in 2025 im
Vergleich zum Vorjahr verändert hat,
- wie sich die Einnahmen des Jahres 2025 im Vergleich zu den Jahren 2023
und 2024 entwickelt haben und wie sich der Plan/Ist-Vergleich für das jeweiligeSeite 1 von 2
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Jahr darstellt.
Begründung
Ab Februar 2022 konnten die Kommunen in Nordrhein-Westfalen die Gebühren
für Bewohnerparkausweise selbst festlegen. Davor war die Gebührenhöhe
bundesrechtlich auf 30,70 EUR pro Jahr begrenzt. In der Folge beschloss die
ehemalige grün-rote Ratsmehrheit die Gebühr für einen Bewohnerparkausweis
schrittweise auf 30 Euro pro Monat anzuheben. Mit diesem unter Zuhilfenahme
abstruser Rechnungsansätze festgelegten Jahressatz in Höhe von 360 EUR ist
Bonn nach einer im letzten Jahr veröffentlichten Studie der Deutschen
Umwelthilfe Gebühren-Spitzenreiter unter 107 untersuchten Städten in
Deutschland. Der grün-rote Ansatz, Anwohnern in bestimmten Gebieten den
Kfz-Besitz so zu vermiesen, dass dort möglichst viele der drangsalierten
Bürgerinnen und Bürger ihr Auto entnervt aufgeben, soll mit der BBB-Initiative
der Vergangenheit angehören.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 11:47 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de