← zurück zu 221847

221847-03 · Große Anfrage

BBB-Anfrage Erlass einer Bewohnerparkausweisgebührensatzung und -ordnung

Nummer
221847-03
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
05.07.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 29.11.2023 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Rates 22.08.2023 Kenntnisnahme
  3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 16.08.2023 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 66,1 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 221847 Erlass einer Bewohnerparkausweisgebührensatzung und -ordnung

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (1.834 Zeichen)
Große Anfrage
öffentlich
221847-03
Fragesteller/in:
Marcel Schmitt
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
05.07.2023
BBB-Anfrage Erlass einer
Bewohnerparkausweisgebührensatzung und -
ordnung
Beratungsfolge
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 15.08.2023 Kenntnisnahme
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
16.08.2023 Kenntnisnahme
Rat 22.08.2023 Kenntnisnahme
Fragestellung
1. Wurden die von der Ratsmehrheit* mit Beschluss des Rates vom
27.Oktober 2022 unter Drucksachennummer 221847 gefassten
Regelungen zum Erlass einer Bewohnerparkausweisgebührensatzung
und -ordnung vor dem Hintergrund des vom Bundesverwaltungsgericht
Anfang Juni 2023 ergangenen Urteils mit dem Aktenzeichnen BVerwG 9
CN 2.22 auf
a) Rechtssicherheit geprüft und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
b) finanzielle Auswirkungen untersucht und wenn ja, mit welchem Resultat?
2. Für den Fall, dass die im Bonner Regelwerk enthaltenen Ermäßigungen aus
sozialen Gründen als unzulässig anzusehen sind:
a) Wie viele Anwohnerparkausweise sind nach der neuen Gebührenordnung
bereits zum vollen Satz und wie viele zum ermäßigten Satz erteilt worden?
b) Wie wird die Oberbürgermeisterin die Rückabwicklung von (bis zum Erlass
einer Neufassung unter Berücksichtigung des Urteils des BVerwG)
rechtswidrigen Gebührenbescheiden regeln?Seite 1 von 2
Seite 2
*Beschlussauszug:
Mehrheit gegen CDU, BBB, FDP und AfD bei Enthaltung Stv. Poppe-Reiners
(Rheingrün) i.V. mit ST-01
Begründung
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 13. Juni 2023 die Bestimmungen
der Stadt Freiburg zu den dortigen Anwohnerparkgebühren u.a. wegen
den in dem Regelwerk enthaltenen Ermäßigungen aus sozialen Gründen
für unzulässig erklärt. Möglicherweise sind die Bonner Regelungen zur
Rabattierung der Gebühr für Inhaber des Bonn-Ausweises ebenfalls als
rechtswidrig anzusehen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 11:00 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de