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221802-05 AA · Änderungsantrag

Koalitionsänderungsantrag:Richtlinien zur Förderung von Gewaltprävention Antrag zur Vorlage 221802

Nummer
221802-05 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
29.09.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 29.09.2022 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 221802 Richtlinien zur Förderung von Gewaltprävention

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Änderungsantrag
öffentlich
221802-05 AA
Antragsteller/in:
Dörthe Ewald
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Anja Lamodke
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Julia Schenkel
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Beate Saul
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
29.09.2022
Koalitionsänderungsantrag:Richtlinien zur
Förderung von Gewaltprävention
Antrag zur Vorlage 221802
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 29.09.2022 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Die Richtlinien werden um folgende Punkte ergänzt, bzw. verändert.
zu Punkt 2.2:
- Fachkräfteschulungen und Konzeptentwicklungen werden zu 100% gefördert.
- Der Wert von Anschaffungen/ Material wird auf 800 € festgesetzt.
Zur Anerkennung Bürgerschaftlichen Engagement wird in der Richtlinie
folgendes als Punkt 1.2.7. ergänzt:
„1.2.7. Bei der Ermittlung der anerkennungsfähigen Kosten sind
Arbeitsleistungen, die im Rahmen bürgerschaftlichen Engagements erbracht
werden, als fiktive Aus- gaben zu berücksichtigen. Pro ehrenamtlich geleisteter
Arbeitsstunde können 15 Euro angesetzt werden. Bei Arbeitsleistungen, die
eine besondere fachliche Qualifikation erfordern, kann ein höherer Betrag pro
Arbeitsstunde angesetzt werden. Arbeitsleistungen von Personen, die beim
Antragsstellenden in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, können nicht
berücksichtigt werden. Die Höhe der fiktiven Ausgaben für bürgerschaftliches
Engagement darf 20 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben nicht
überschreiten.
Als Beleg für die geleisteten Arbeitsstunden sind einfache Stundennachweise
zu erstellen, die vom Ehrenamtlichen zu unterschreiben sind. Sie müssen den
Namen des ehrenamtlich Tätigen, Datum, Dauer und Art der Leistung
beinhalten. Sie sind von der Leitung der Maßnahme gegenzuzeichnen.“
BegründungSeite 1 von 2
Seite 2
Erfolgt mündlich.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 11:32 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de