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221802-04 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Richtlinien zur Förderung von Gewaltprävention

Nummer
221802-04 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
28.09.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 29.09.2022 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Schulausschusses 18.10.2022 Kenntnisnahme
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  1. 221802 Richtlinien zur Förderung von Gewaltprävention

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
221802-04 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Richtlinien zur Förderung von Gewaltprävention
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 29.09.2022 Kenntnisnahme
Schulausschuss 18.10.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme zu AA 02:
1. Änderungswunsch:
Die Förderhöhen werden vereinheitlicht.
Stellungnahme hierzu:
Die 100-prozentige Förderung der Maßnahmen für junge Menschen stellt eine
Besonderheit dar. Ausschlaggebend hierfür ist das Ziel, möglichst viele junge
Menschen in Bonn direkt zu erreichen und ihnen die Teilnahme an
gewaltpräventiven Maßnahmen zu ermöglichen. Aus diesem Grund wurde auch
der Kreis der antragsberechtigten Träger sehr weit gefasst.
Fachkräfteschulungen sollen mit 90 Prozent der anerkennungsfähigen Kosten
gefördert werden. Da zu den antragsberechtigen Trägern alle anerkannten
Träger der Jugendhilfe sowie alle Schulen aber auch z.B. Vereine gehören,
handelt es sich um mehrere tausend Fachkräfte aus den Bereichen
Kindertagesbetreuung, Hilfen zur Erziehung, Kinderschutz, Jugendschutz,
Schule, Offene Ganztagsschule, Schulsozialarbeit, Jugendsozialarbeit,
Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit, Sportjugend, Jugendkulturarbeit usw.
Aufgrund der großen Anzahl an möglichen Fachkräfteschulungen sollte der
Träger aus Sicht des Amtes für Kinder, Jugend und Familie hier einen Beitrag
leisten. Ein weiterer Grund für einen geringen Eigenanteil des Trägers ist, dass
die Schulung und Qualifizierung der haupt- und ehrenamtlichen Fachkräfte
grundsätzlich zu den Aufgaben eines jeden Trägers gehören. Träger können
diese Kosten auch im Rahmen ihrer Förderung oder Finanzierung durch die
Stadt abrechnen (sofern dafür keine anderen städtischen Finanzmittel in
Anspruch genommen werden). Bei Jugendverbänden dient die Förderung nach
den Richtlinien zur Förderung der Jugendverbandsarbeit unter anderem auch
zur Finanzierung eines solchen Trägeranteils.
Für die Förderungen von Konzeptentwicklung und der Anschaffung von
Materialien gelten Förderobergrenzen, um möglichst alle gewaltpräventiven
Maßnahmen, an denen junge Menschen teilnehmen, bedienen zu können.
Darüber hinaus handelt es sich bei gewaltpräventivem Material voraussichtlich
in erster Linie um Kooperations- und Teamspielmaterial, wie z.B. der
Fröbelturm, der für unter 100 Euro erhältlich ist.
2. Änderungswunsch:Seite 1 von 2
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Bürgerschaftliches Engagement wird anerkannt.
Stellungnahme hierzu:
Die Anerkennung von bürgerschaftlichem Engagement mithilfe der
Anerkennung von fiktiven Kosten wird im Bereich der Maßnahmen für Kinder-
und Jugendliche dazu führen, dass wir die ohnehin hohe Förderung von 100 %
noch überschreiten. Auch im Bereich der Fachkräfteschulungen ist auf diese
Weise eine Förderung von mehr als 100 % möglich. Dies kann dazu führen,
dass die zur Verfügung stehenden Mittel über ehrenamtliche Angebote z.B. im
Sport oder in der Jugendverbandsarbeit sehr schnell aufgebraucht sind.
Tatsächlich entstandene Kosten im Zusammenhang mit einer geförderten
Maßnahme, z.B. auch für die Vor- und Nachbereitung von Maßnahmen,
können abgerechnet werden.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 10:20 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de