221802-04 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Richtlinien zur Förderung von Gewaltprävention
Kerndaten
- Nummer
- 221802-04 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 28.09.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Kenntnisnahme
- Sitzung des Schulausschusses Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 221802-04 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. V Richtlinien zur Förderung von Gewaltprävention Beratungsfolge Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 29.09.2022 Kenntnisnahme Schulausschuss 18.10.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme zu AA 02: 1. Änderungswunsch: Die Förderhöhen werden vereinheitlicht. Stellungnahme hierzu: Die 100-prozentige Förderung der Maßnahmen für junge Menschen stellt eine Besonderheit dar. Ausschlaggebend hierfür ist das Ziel, möglichst viele junge Menschen in Bonn direkt zu erreichen und ihnen die Teilnahme an gewaltpräventiven Maßnahmen zu ermöglichen. Aus diesem Grund wurde auch der Kreis der antragsberechtigten Träger sehr weit gefasst. Fachkräfteschulungen sollen mit 90 Prozent der anerkennungsfähigen Kosten gefördert werden. Da zu den antragsberechtigen Trägern alle anerkannten Träger der Jugendhilfe sowie alle Schulen aber auch z.B. Vereine gehören, handelt es sich um mehrere tausend Fachkräfte aus den Bereichen Kindertagesbetreuung, Hilfen zur Erziehung, Kinderschutz, Jugendschutz, Schule, Offene Ganztagsschule, Schulsozialarbeit, Jugendsozialarbeit, Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit, Sportjugend, Jugendkulturarbeit usw. Aufgrund der großen Anzahl an möglichen Fachkräfteschulungen sollte der Träger aus Sicht des Amtes für Kinder, Jugend und Familie hier einen Beitrag leisten. Ein weiterer Grund für einen geringen Eigenanteil des Trägers ist, dass die Schulung und Qualifizierung der haupt- und ehrenamtlichen Fachkräfte grundsätzlich zu den Aufgaben eines jeden Trägers gehören. Träger können diese Kosten auch im Rahmen ihrer Förderung oder Finanzierung durch die Stadt abrechnen (sofern dafür keine anderen städtischen Finanzmittel in Anspruch genommen werden). Bei Jugendverbänden dient die Förderung nach den Richtlinien zur Förderung der Jugendverbandsarbeit unter anderem auch zur Finanzierung eines solchen Trägeranteils. Für die Förderungen von Konzeptentwicklung und der Anschaffung von Materialien gelten Förderobergrenzen, um möglichst alle gewaltpräventiven Maßnahmen, an denen junge Menschen teilnehmen, bedienen zu können. Darüber hinaus handelt es sich bei gewaltpräventivem Material voraussichtlich in erster Linie um Kooperations- und Teamspielmaterial, wie z.B. der Fröbelturm, der für unter 100 Euro erhältlich ist. 2. Änderungswunsch:Seite 1 von 2 Seite 2 Bürgerschaftliches Engagement wird anerkannt. Stellungnahme hierzu: Die Anerkennung von bürgerschaftlichem Engagement mithilfe der Anerkennung von fiktiven Kosten wird im Bereich der Maßnahmen für Kinder- und Jugendliche dazu führen, dass wir die ohnehin hohe Förderung von 100 % noch überschreiten. Auch im Bereich der Fachkräfteschulungen ist auf diese Weise eine Förderung von mehr als 100 % möglich. Dies kann dazu führen, dass die zur Verfügung stehenden Mittel über ehrenamtliche Angebote z.B. im Sport oder in der Jugendverbandsarbeit sehr schnell aufgebraucht sind. Tatsächlich entstandene Kosten im Zusammenhang mit einer geförderten Maßnahme, z.B. auch für die Vor- und Nachbereitung von Maßnahmen, können abgerechnet werden. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:20 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de