221802-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Richtlinien zur Förderung von Gewaltprävention
Kerndaten
- Nummer
- 221802-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 20.09.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Entscheidung federführend
- Sitzung des Schulausschusses Empfehlung
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 221802-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. V Richtlinien zur Förderung von Gewaltprävention Beratungsfolge Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 29.09.2022 Entscheidung Schulausschuss 18.10.2022 Empfehlung Inhalt der Stellungnahme: Nachträglich stellt die Verwaltung die Stellungnahme der AG 78 Jugendförderung zur Verfügung. Anlage/n 1 221802 Stellungnahme_RiLi_Gewaltprävention_beschlossen (öffentlich)Seite 1 von 2 Stellungnahme der AG 78 Jugendförderung zum Entwurf der Richtlinie zur Förderung der Gewaltprävention Die AG 78 Jugendförderung begrüßt, dass die Bundesstadt Bonn gemäß dem Beschluss des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie vom 19.12.2019 nunmehr eine Richtlinie zur Förderung der Gewaltprävention erlässt und damit die Handlungsempfehlungen der Auftragsstudie der Philipps- Universität Marburg umsetzt. Die Mitglieder erkennen an, dass der Gewaltprävention durch eine 100%-ige Förderung bestimmter Maßnahmen (Zf. 4.1.1) ein besonderer Stellenwert eingeräumt wird. Leider ist nicht vollständig nachvollziehbar, warum die Schulungen von Fachkräften (Zf. 4.1.2) weniger gewürdigt werden als andere Maßnahmen, wo doch gerade diese Fortbildungen aufgrund ihr Multiplikator:innenfunktion eine besondere Breitenwirkung entfalten. Auch kann die Grundlage für die Festsetzung der Förderung für die Konzeptionsentwicklung (Zf. 4.1.3) oder zur Anschaffung von Materialien (Zf. 4.1.4) jeweils auf maximal 500€ nicht erkannt werden. Wir empfehlen bei Schulungen und Konzeptförderungen auch eine 100 % Förderung. Bei Anschaffungen sollte die Wertgrenze auf 800 Euro ohne Mehrwertsteuer gesetzt werden, die damit der Wertgrenze für kleinere Anschaffungen nach der „Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit – Maßnahmen und Anschaffungen“ entspräche. Im Zuge der Qualitätssicherung begrüßen die Mitglieder, dass die Richtlinie einen besonderen Fokus auf die Qualifikation des durchführenden Personals (Zf.1.2.3) wirft. Als Element der Qualitätsentwicklung wird die Verpflichtung zur Evaluation und Dokumentation (Zf. 4) ausdrücklich befürwortet. Ebenso ist die starke Anbindung an der „Grünen Liste Prävention“, den dort dokumentierten Qualitätsstandards sowie die fachliche Beratung durch die Fach- und Koordinierungsstelle Gewaltprävention positiv hervorzuheben. Ebenso sehen die Mitglieder es als gelungen an, dass grundsätzlich eine Förderung von jungen Menschen bis einschließlich 26 Jahren vorgesehen ist. Dies erscheint insbesondere geeignet, um Jugendverbände zur Durchführung von Gewaltpräventionsmaßnahmen zu motivieren. Um das große Engagement der dort ehrenamtlich Tätigen anzuerkennen, wäre es wünschenswert, analog zur Ziffer 2.8 der „Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit – Maßnahmen und Anschaffungen“ das bürgerschaftliche Engagement als fiktive Kosten anzuerkennen. Insgesamt kommen die Mitglieder der AG 78 Jugendförderung zu der Einschätzung, dass unter Berücksichtigung der vorgenannten Änderungen - Vereinheitlichung der Förderhöhen, - Anerkennung von bürgerschaftlichem Engagement die Verabschiedung der Richtlinie zur Förderung der Gewaltprävention zu befürworten ist. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33Seite 2 von 2
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