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221796-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Temporäre Lösung für Radstation und WC am Bahnhof Bad Godesberg

Nummer
221796-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
25.11.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 30.11.2022 Kenntnisnahme
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  1. 221796 Bürgerantrag: Temporäre Lösung für Radstation und WC am Bahnhof Bad Godesberg

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
221796-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn
Dezernat:
SGB
Bürgerantrag: Temporäre Lösung für Radstation
und WC am Bahnhof Bad Godesberg
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 30.11.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung:
Die Planung und Errichtung der endgültigen Radstation am Bahnhof Bad
Godesberg wird nun durch das Städtische Gebäudemanagement Bonn (SGB)
bearbeitet. Derzeit wird die durch die Verwaltung im Jahr 2018 beauftragte
Machbarkeitsstudie intern mit den heutigen Anforderungen abgeglichen und der
Bedarf unter Einbindung des Planungsdezernates final definiert. In enger
Abstimmung mit der DB und dem Eisenbahnbundesamt wird die weitere
Vorgehensweise des Planungsablaufes festgelegt. Im nächsten Schritt soll
schnellstmöglich ein Architekturbüro mit der Planung beauftragt werden. Die
daraus resultierende Vorplanung wird der Bezirksvertretung Bad Godesberg
sodann inklusive aller Informationen in Bezug auf Kosten und Termine, auch
hinsichtlich des Einreichens des Finanzierungsantrags bei der Bezirksregierung
zur Aufnahme in das jährliche Förderprogramm, vorgelegt.
Aufgrund der knappen personellen Kapazitäten im SGB ist eine Bindung
weiterer Kapazitäten für die Untersuchung einer weiteren Lösung, wie sie die
Errichtung von temporären Bauten darstellen würde, zurzeit nicht möglich.
Zudem würde die Aufstellung einer Containeranlage den Umgebungsschutz
des frisch sanierten Empfangsgebäudes beeinträchtigen, so dass eine bauliche
Erweiterung auch in dieser Hinsicht eine große planerische Herausforderung
darstellen würde.
Die Verwaltung empfiehlt daher, den Bürgerantrag abzulehnen, um parallele
Zeit- und Kapazitätenbindungen sowie zusätzliche Kosten zu vermeiden und
wie o.a. die Planung für eine dauerhaften Unterbringung der Radstation in dem
denkmalgeschützten Bahnhofsgebäude voranzutreiben.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 12:04 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de