221795-02 · Beschlussvorlage
Digitalisierung der Gremienarbeit
Kerndaten
- Nummer
- 221795-02
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 09.10.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Anhörung
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Anhörung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Anhörung
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Hauptausschusses Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Anhörung
- Sitzung des Unterausschusses für Digitalisierung und Organisation Empfehlung
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 221795-02 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-1: Dezernats- und Verwaltungssteue- rung Dezernat: Dez. OB Digitalisierung der Gremienarbeit Beratungsfolge Unterausschuss für Digitalisierung und Organisation 24.10.2023 Empfehlung Hauptausschuss 02.11.2023 Empfehlung Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 08.11.2023 Empfehlung Bezirksvertretung Bonn 14.11.2023 Anhörung Bezirksvertretung Bad Godesberg 22.11.2023 Anhörung Bezirksvertretung Hardtberg 28.11.2023 Anhörung Bezirksvertretung Beuel 06.12.2023 Anhörung Rat 12.12.2023 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Die Verwaltung wird beauftragt eine Sitzungstechnik für den Ratssaal dauer- haft für einen Zeitraum von 4 Jahren anzumieten. Es wird außerdem eine Anmietung von Sitzungstechnik in Form eines Rah- menvertrages für die Sitzungen in Beuel, Bad Godesberg und Hardtberg aus- geschrieben. 2. Die Verwaltung verfolgt die Beschaffung einer eigenen Sitzungstechnik vor- erst nicht weiter. 3. Auf die Ausstattung moderner Sitzungstechnik für die Sitzungsräume 1 und 2/3 (Schätzkosten 70.000 €) wird vorerst verzichtet, da das Angebot des Stre- amings von Ausschusssitzungen von der Bürgerschaft nur sehr begrenzt ange- nommen wird. Sollte dafür ein Bedarf entstehen, wird die Anmietung von Tech- nik den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt. 4. Der Einleitung des Vergabeverfahrens für die anzumietende Sitzungstechnik im Stadthaus wird zugestimmt. (Beschlusskompetenz Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe) Begründung Zu 1. und 2. Im Rahmen des Projekts zu Digitalisierung der Gremienarbeit wurden dieSeite 1 von 4 Seite 2 Kosten für die Beschaffung einer Sitzungstechnik für das Stadthaus und für die Stadtbezirke mit einem Gesamtvolumen von bis zu 1,8 Mio. Euro kalkuliert. (MV 221795-01) Im Verlauf des Projekts wurden hingegen auch Risiken identifiziert, die gegen die Anschaffung der Sitzungstechnik sprechen. 1. Zukunft des Stadthauses Aktuell ist noch nicht kalkulierbar, ob das Stadthaus über das Jahr 2027 hinaus genutzt werden kann. Darüber hinaus ist auch die Unterbringung der Stadtverwaltung in einem neuen Objekt ab 2035 noch nicht abschließen geklärt. Im Falle der Beschaffung von Sitzungstechnik müsste diese im ungünstigen Fall bereits 2027 an ein neues Gebäude angepasst werden. Es bestünde auch die Möglichkeit, dass in einem neuen Verwaltungsgebäude bereits Technik verbaut ist. 2. Hybride Gremiensitzungen Bisher ist nicht abzusehen, wie sich die Akzeptanz und die technischen Anforderungen an die Sitzungstechnik entwickeln, nach dem grade erst Softwarekomponenten für die Durchführung von hybriden Sitzungen zertifiziert wurden. Mit einer Mietlösung wäre die Stadt wesentlich flexibler als mit der Beschaffung von Sitzungstechnik. 3. Dauer der Beschaffung Es wird davon ausgegangen, dass beim Erwerb mit einer Lieferzeit von mindestens einem Jahr Lieferzeit zu rechnen ist. Bei einer Lösung zur Miete ist von einer früheren Verfügbarkeit zu rechnen. 4. Aktualität der Technik Laut Aussagen von Fachleuten ist davon auszugehen, dass Sitzungstechnik innerhalb von 5 Jahren nicht mehr dem Stand der Technik entspricht. Mit eine Lösung zur Miete ist es möglich kurzfristiger auf modernere Technik umzusteigen. Im Rahmen der Ausschreibung für die Anmietung von Sitzungstechnik soll auf die im Prozess identifizierten Verbesserungswünsche eingegangen werden: - Möglichkeit einer 2. Kameraperspektive, um Redner aus dem Plenum von vorne zu zeigen - Einblendung Bauchbinden für die Sitzungen des Stadtrates - Vorschaubildschirme für die Sitzungsleitungen - Zuverlässige Zuschaltmöglichkeit für Berichterstatter - Erweiterung der Mikrofonanlage um induktive Hörschleifen (Beschluss HA vom 07.05.2020 DS-Nr..: 200515)Seite 2 von 4 Seite 3 Eine dauerhafte Anmietung von Sitzungstechnik für die Außenstellen Bad Godesberg, Hardtberg und Beuel sollte darüber hinaus verzichtet werden. Aufgrund der begrenzten Anzahl von Sitzungen und der übrigen Nutzung der Sitzungsräume ist der dauerhafte Aufbau eines Systems nicht möglich. Der Auf- und Abbau der Technik kann vom vorhandenen Personal nicht geleistet werden. Es wird daher vorgeschlagen, im Wege von Rahmenvereinbarungen die Sitzungstechnik inklusive des Auf- und Abbaus sowie der personellen Betreuung für die jeweiligen Sitzungen zu mieten. Die Verwaltung rechnet mit jährlichen Mietkosten von unter 80.000 Euro, die dem Kaufpreis von geschätzten 1,8 Mio. Euro gegenüberstehen. Zu 3 Aufgrund der aktuellen Haushaltslage wurde die Wirksamkeit des Streamingangebotes hinterfragt. Neben einem vergleichsweise hohen Interesse an Sitzungen des Rates fiel dabei auf, dass die "Einschaltquote" von Ausschusssitzungen sehr gering ist. Beispielsweise liegt die durchschnittliche gleichzeitige Zuschauerzahl bei den Augustsitzungen von JHA, HA und Planungsausschuss bei 1. Beim Mobilitätsausschuss bei 5 und den BVen bei 4 oder 3 Zuschauern. Die maximale gleichzeitige Besucherzahl liegt bei den genannten Gremien zwischen 7 und 20 Zuschauern. Häufig sind Teile der Zuschauer dabei der Verwaltung zuzuordnen. Diese Zahlen decken sich mit der Einschätzung der Kolleg*innen, die für das Streaming nebentätig sind und über längere Zeiträume die Klickzahlen beobachten. Es wird daher vorgeschlagen, keine Streamingtechnik für die Sitzungsräume anzumieten und nur noch die Sitzungen des Rates zu streamen und bei besonderem Bedarf von Ausschusssitzungen aus dem Ratssaal. Das Einsparpotenzial beläuft sich dabei auf ca. 70.000 € für nicht anfallende Miete für Sitzungstechnik in den Sitzungsräumen und ca. 4.000 Euro Lohnkosten für nicht erfolgte Streambetreuung in Nebentätigkeit. Hybride Gremiensitzung In der letzten Woche wurden die ersten Softwarelösungen zur Durchführung kommunaler Gremiensitzungen vom Land NRW zertifiziert. Die Verwaltung wird die Anforderungen und die Umsetzungsmöglichkeit prüfen und plant den politischen Gremien in einer gesonderten Vorlage Vorschläge bezüglich einer Einführung zu machen. Denkbar wäre hierbei eine Testphase im Ratssaal. Sollten die Test erfolgreich sein und ein entsprechender Bedarf für die Durchführung von hybriden Sitzungen in weiteren Räumen bestehen, könnte die notwendige Technik ebenfalls angemietet werden. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 102000118 Politische Gremien 10200011801 Politische GremienSeite 3 von 4 Seite 4 Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 80.000,00 102000118/ 74.1000 2024 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich 80.000,00 Vergabeart öffentlich x offen (EU) aufgeforderte Firmen beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb Freihändig bzw. Verhandlungsver- gabe Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der vorgeschriebenen Vergabeart Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto VOB UVgO VgV 600.000,00 (4 Jahre) Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto (konsumtiv) / Finanzposition (investiv) CO-Kontierung (konsum- tiv) / Finanzstelle (investiv) 102000118 Politische Gremien 545100 9201118 Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von Haushaltsresten Mittel ja x nein ja x nein freigegeben x vorgesehen Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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