221698-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Kunstrasenplatz für den VfL Lengsdorf e.V.
Kerndaten
- Nummer
- 221698-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 25.09.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Kenntnisnahme
- Sitzung des Sportausschusses Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 221698-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 52 Sport- und Bäderamt Dezernat: Dez. IV Kunstrasenplatz für den VfL Lengsdorf e.V. Beratungsfolge Bezirksvertretung Hardtberg 18.10.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die städtische Sportanlage an der Rita-Maiburg-Straße besteht zum aktuellen Zeitpunkt aus einem Naturrasenplatz in wettbewerbstauglicher Größe und einem Kunstrasen-Kleinspielfeld. Der ursprüngliche Tennenplatz wurde 2017 vom VfL Lengsdorf 1972 e.V. in einer Vereinsmaßnahme zu einem Naturrasenplatz umgebaut. Diese Baumaßnahme wurde seinerzeit mit Mitteln der Sportförderung bezuschusst. Gemäß Abschnitt I, Ziff. 3.3 der Sportförderrichtlinien wurde eine Zuschusshöhe von 59.853,07 € gewährt. Hinzu kommt die Förderung der im Mai 2019 durch den Verein eingebauten Bewässerungsanlage in Höhe von 4.832,59 €. Auf Grund der Regenerationsphasen eines Naturrasenplatzes ist dieser nicht ganzjährig bespielbar. Um jedoch einen ganzjährigen Trainingsbetrieb zu ermöglichen, wurde vom VfL Lengsdorf der Wunsch geäußert, ein zusätzliches Kunstrasen-Kleinspielfeld zu errichten. Gemäß politischem Beschluss wurde die Umsetzung dieser Maßnahme finanziell durch städtische Haushaltsmittel in Höhe von 229.713,12 € getragen (DS 1811430). Dank dieser Erweiterung besteht auch in den Wintermonaten die Möglichkeit, einen geregelten Trainingsbetrieb aufrecht zu erhalten und die Außensportanlage zudem für den Schulsport nutzen zu können. Die Belastungsgrenze bei einem Naturrasenplatz liegt bei jährlich 800 Stunden. Gemäß aktuellem Belegungsplan weist diese Anlage im Vergleich zu anderen Sportstätten eine eher niedrige Auslastung von maximal 700 Nutzungsstunden durch den VfL Lengsdorf auf und wird zudem nicht regelmäßig von Schulklassen oder weiteren Sportvereinen genutzt. Erst über einen Nutzungsumfang von 800 Stunden hinaus kommt eine Umwandlung in einen Kunstrasenplatz in Betracht. Da die Anlage bereits durch ein Kunstrasen-Kleinspielfeld erweitert wurde, ist ein zusätzlicher Umbau zur Ermöglichung einer höheren Nutzungsintensität nicht begründbar. Aus sportfachlicher Sicht kann die Umwandlung des Platzes in einen Kunstrasenplatz nicht befürwortet werden.Seite 1 von 2 Seite 2 Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung Hardtberg nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung und lehnt den Bürgerantrag ab. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:23 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de