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221697-99 AA · Änderungsantrag

Haushaltsantrag der Koalition (Jugendförderplan) Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023/2024 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2022 bis 2027 Antrag zur Vorlage

Nummer
221697-99 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
29.03.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sondersitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 18.04.2023 Empfehlung
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Übergeordnet

  1. 221697 Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023/2024 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2022 bis 2027

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Änderungsantrag
öffentlich
221697-99 AA
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Anja Lamodke
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Max Biniek
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Julia Schenkel
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Beate Saul
Haushaltsantrag der Koalition (Jugendförderplan)
Einbringung der Haushaltssatzung für die
Haushaltsjahre 2023/2024 und des Finanz- und
Investitionsprogramms 2022 bis 2027
Antrag zur Vorlage
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
18.04.2023 Empfehlung
Inhalt des Änderungsantrags
Für den Jugendförderplan werden pro Jahr 500.000 € zur Förderung der Ziele
eingesetzt. Nicht verausgabte Mittel aus 2023 können in das Jahr 2024
übertragen werden.
Begründung
Mit der Verabschiedung des Jugendförderplans ist die Bundesstadt Bonn
erstmalig ihrer Pflicht nachgekommen einen solchen Plan aufzustellen. Sehr
umfassend wurden dort 39 Handlungsziele beschrieben. Für die Umsetzung
der Ziele sind Finanzmittel zur Verfügung zu stellen. Die Koalitionsmitglieder
sind der Auffassung, dass zum Start zunächst 500.000 € jährlich etatisiert
werden sollten. Somit kann das Jugendamt mit der Umsetzung beginnen.
Gerade zu Beginn des ersten Jugendförderplans der Stadt ist es schwer
auszumachen, in welcher Höhe Haushaltsmittel tatsächlich notwendig sind. Zu
unscharf sind teilweise Handlungsfelder, Bedarfe und Bestand definiert, hierzu
wird es in den kommenden beiden Jahren mehr Erkenntnisse geben und eine
Anpassung der Haushaltsmittel für kommende Haushalte kann dann immer
noch erfolgen.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 10:46 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de