221697-99 AA · Änderungsantrag
Haushaltsantrag der Koalition (Jugendförderplan) Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023/2024 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2022 bis 2027 Antrag zur Vorlage
Kerndaten
- Nummer
- 221697-99 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 29.03.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
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Änderungsantrag öffentlich 221697-99 AA Antragsteller/in: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Anja Lamodke SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Max Biniek DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Julia Schenkel Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Beate Saul Haushaltsantrag der Koalition (Jugendförderplan) Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023/2024 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2022 bis 2027 Antrag zur Vorlage Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 18.04.2023 Empfehlung Inhalt des Änderungsantrags Für den Jugendförderplan werden pro Jahr 500.000 € zur Förderung der Ziele eingesetzt. Nicht verausgabte Mittel aus 2023 können in das Jahr 2024 übertragen werden. Begründung Mit der Verabschiedung des Jugendförderplans ist die Bundesstadt Bonn erstmalig ihrer Pflicht nachgekommen einen solchen Plan aufzustellen. Sehr umfassend wurden dort 39 Handlungsziele beschrieben. Für die Umsetzung der Ziele sind Finanzmittel zur Verfügung zu stellen. Die Koalitionsmitglieder sind der Auffassung, dass zum Start zunächst 500.000 € jährlich etatisiert werden sollten. Somit kann das Jugendamt mit der Umsetzung beginnen. Gerade zu Beginn des ersten Jugendförderplans der Stadt ist es schwer auszumachen, in welcher Höhe Haushaltsmittel tatsächlich notwendig sind. Zu unscharf sind teilweise Handlungsfelder, Bedarfe und Bestand definiert, hierzu wird es in den kommenden beiden Jahren mehr Erkenntnisse geben und eine Anpassung der Haushaltsmittel für kommende Haushalte kann dann immer noch erfolgen. Anlage/n KeineSeite 1 von 2 Seite 2Seite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:46 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de