221697-79 AA · Änderungsantrag
CDU-ÄnderungsantragEinbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023/2024 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2022 bis 2027 Antrag zur Vorlage 221697
Kerndaten
- Nummer
- 221697-79 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 14.03.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Empfehlung
- Sondersitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Empfehlung
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 221697-79 AA Antragsteller/in: CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Feyza Yildiz David Lutz 14.03.2023 CDU-ÄnderungsantragEinbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023/2024 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2022 bis 2027 Antrag zur Vorlage 221697 Beratungsfolge Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 15.03.2023 Empfehlung Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 18.04.2023 Empfehlung Rat 27.04.2023 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags Für die drei Familienbildungsstätten (Kath. Familienbildungsstätte Lennéstr., Haus der Familie, Werkstatt Friedenserziehung) werden finanzielle Fördermittel in Höhe von 336.084 Euro pro Jahr für den Doppelhaushalt 2023/2024 bereitgestellt. Begründung Die Angebote der Familienbildungsstätten richten sich an Familien, Eltern und Kinder und sind vielfältig: Eltern-Kind-Angebote, geburts- und familienvorbereitende Kurse, Selbsthilfeangebote, Vorträge und Kurse in verschiedenen Bereichen, wie Gesundheit, Pädagogik, Bildung usw. Der Bedarf an familienorientierten Angeboten und Hilfen ist in Bonn vorhanden und wird durch die drei oben genannten Familienbildungsstätten abgedeckt. Durch die zentrale Lage und die gute Erreichbarkeit der drei Familienbildungsstätten werden viele Sozialräume im Bonner Stadtgebiet erreicht. Die Projektförderung der Familienbildungsstätten ermöglicht den Bonner Familien die Wahrnehmung dieser Angebote und Hilfen. Ohne die FörderungSeite 1 von 2 Seite 2 durch die Stadt Bonn würden die Familienbildungsstätten an ihre finanziellen Grenzen stoßen und sind existenzgefährdend. Der Förderauftrag ist gemäß § 16 des SGB VIII festgelegt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:20 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de