221697-73 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Stellungnahme der AG nach § 78 SGB VIII - Jugendförderung zum Haushalt
Kerndaten
- Nummer
- 221697-73 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 10.03.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 221697-73 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. V Stellungnahme der AG nach § 78 SGB VIII - Jugendförderung zum Haushalt Beratungsfolge Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 15.03.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Der Verwaltung wurde nachträglich die Stellungnahme der AG nach § 78 SGB VIII - Jugendförderung zur Verfügung gestellt (siehe Anlage). Unter anderem bezieht sich die Stellungnahme auch auf die DS-Nr.: 220960 (Kinder- und Jugendförderplan), 222178 (OT-Richtlinie), 230410 (JobCoach). Anlage/n 1 221697-73 Stellungnahme AG78_Hauhalt_Jugend (öffentlich)Seite 1 von 2 AG nach § 78 SGB VIII - Jugendförderung beim Amt für Kinder, Jugend und Familie der Bundesstadt Bonn Jasmina Weinmann, Sprecherin Manuel Esser, Stellv. Sprecher Bonn, 06.03.2023 Jugendarbeit in Bonn: Die Herausforderungen werden immer größer, der Etat immer kleiner. Das passt nicht zusammen! Gerade jetzt kommen Nichtbewilligungen geplanter weiterer Mittel (OT-Förderung, Kinder- und Jugendförderplan, Jobcoach) zu einer Unzeit. Angesichts der sozialen und gesellschaftlichen Auswirkungen der Pandemie, des Ankommens zahlreicher Menschen aus der Ukraine und des eklatanten Fachkräftemangels im gesamten sozialen Sektor brauchen wir Träger, die weiterhin in der Lage sind, Angebote und Einrichtungen trotz deutlicher Kostensteigerungen zu betreiben. Freie Träger und Verwaltung haben sich auf die Zusage im Koalitionsvertrag verlassen, dass offene Kinder- und Jugendarbeit ausreichend finanziert wird: „Wir planen eine Aufstockung der Mittel für den nächsten Freizeitstättenbedarfsplan nach dem tatsächlichen Bedarf in den Jugendzentren sowie nach sozialräumlichen Aspekten“. (Koalitionsvertrag, Seite 32) Die letzte nennenswerte finanzielle Änpassung fand Anfang der 2000er statt. In den letzten 20 Jahren sind Standards besser geworden und dadurch Kosten gestiegen. Eine Anpassung der Finanzierung ist längst überfällig. Hierzu hat die Verwaltung in einem ausgedehnten Prozess mit den freien Trägern die aktuellen Bedarfe erhoben. Dieses Ergebnis soll nun ignoriert werden. Ein so hoher Eigenanteil ist nicht mehr zeitgemäß. Für Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit ist mindestens eine Förderung von 85% gesetzlich vorgeschrieben. Werden jetzt aber die notwendigen Mittel nicht zur Verfügung gestellt, dann bedeutet das, dass der Eigenanteil auf über 15% steigt. Ein finanzielles „Weiter-so“ führt dazu, dass wir wichtige Anlaufstellen für junge Menschen in unserer Stadt verlieren. Bereits jetzt haben einige Träger Krisengespräche mit der Verwaltung geführt, da offene Kinder- und Jugendarbeit nicht mehr finanzierbar ist. Wir werden die Situation haben, dass Einrichtungen nicht geöffnet bleiben können, da das Geld nicht für alle reichen wird. Im Bereich der Jugendberufshilfe ist „Jobcoach“ ein etabliertes Programm mit guten Erfolgen bei der Vermittlung von Hauptschulabsolvent*innen in Ausbildungsplätze und ausgesprochen niedriger Abbrecher*innenquote. Aber bereits heute übersteigt die Nachfrage das Angebot an Plätzen (100) bei weitem. Daher ist der Vorschlag der Verwaltung richtig, das Programm auszuweiten und ab 2023 weiterhin zusätzlich 50 Plätze zu finanzieren sowie eine Aufstockung auf 200 Plätze vorzunehmen: Gerade jetzt ist es wichtig, dass 100 Jugendliche mehr eine Chance auf einen guten Übergang vom Schul- ins Berufsleben erhalten! Im Kinder- und Jugendförderplan hat Politik Ziele beschlossen, an deren Umsetzung bereits Verwaltung, ein Begleitgremium der AG78 Jugendförderung und der Kinder- und Jugendring arbeiten. Der Plan soll kein Dokument für die Akte werden, sondern in der Umsetzung einen lebendigen Beitrag zur bedarfsgerechten Angebotsvielfalt für Kinder- und Jugendliche in Bonn sein. Schon jetzt ist klar, dass wir mit einer Millionen Euro nur einen Teil des Förderplans umsetzen, eine unverbindliche Kostenschätzung für die auskömmliche Finanzierung aller Ziele lag bei 2,8 Millionen Euro. Die AG78 Jugendförderung sieht eine bessere finanzielle Ausstattung der drei Bereiche Kinder- und Jugendförderplan, Jobcoach und offene Kinder- und Jugendarbeit als dringend geboten an.Seite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 09:54 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de