221697-72 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Stellungnahme zum Änderungsantrag Koalition: Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023/2024 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2022 bis 2027 Antrag zur Vorlage 221697
Kerndaten
- Nummer
- 221697-72 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 17.03.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Kulturausschusses Aktuelle Informationen der Verwaltung
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 221697-72 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 41 Kulturamt Dezernat: Dez. IV Stellungnahme zum Änderungsantrag Koalition: Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023/2024 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2022 bis 2027 Antrag zur Vorlage 221697 Beratungsfolge Kulturausschuss 28.03.2023 Aktuelle Informationen der Verwaltung Inhalt der Stellungnahme: Der Änderungsantrag 221697-27 AA wurde in der Kulturausschusssitzung am 28.02.2023 eingebracht und beschlossen. Demnach sollen die Honorarmittel der Ludwig-van-Beethoven-Musikschule im Jahr 2023 um 75.000 EUR und im Jahr 2024 um 125.000 EUR erhöht werden, um die Situation der freiberuflich beschäftigten der Musikschule weiter zu verbessern. Um für die weitere Bera- tung weitgehende Informationen zu den Honorarsätzen und einer möglichen Erhöhung bereit zu stellen, ergänzt die Verwaltung den Änderungsantrag um eine Stellungnahme. Ausgangssituation: Die Honorarkräfte der LvBM werden für ihren Unterricht pro gegebener Unter- richtseinheit (45 Min.) bisher mit 25 EUR honoriert. Für kürzere oder längere Unterrichtseinheiten passt sich das Honorar entsprechend an; der Unterricht in den Großgruppen der Elementaren Musikerziehung und in den OGS- Kooperationen wird mit 30 EUR je Schulstunde und der Unterricht in den Je- Kits-Klassen nach einem vom Land NRW vorgegebenen Satz von 38,46 EUR je Schulstunde honoriert. Bezahlt wird nur der geleistete Unterricht. Die Vorbe- reitungszeit wird nicht extra honoriert. Schulferien oder Feiertage werden nicht durchbezahlt. Es besteht kein Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Mögliche Erhöhung der Honorarsätze um 31,25% Die Musikschulleitung hat für den Doppelhaushalt 2023/2024 bereits eine jährli- che Ausgabe für Honorare inklusive Beitrag zur Künstlersozialkasse von 400.000 EUR angemeldet. Durch eine Aufstockung der Honorarmittel um 75.000 EUR im Jahr 2023 (bei einer möglichen Honorarerhöhung zum 1. JuniSeite 1 von 3 Seite 2 2023) und um 125.000 EUR im Jahr 2024 erhöhen sich die Honorarmittel inklu- sive dem Beitrag zur KSK um insgesamt 31,25%. Der Honorarsatz für die gegebene Unterrichtseinheit (45 Min.) könnte damit auf gerundet 33 EUR und der Honorarsatz für den Unterricht in den Großgruppen der Elementaren Musikerziehung und in den OGS-Kooperationen auf gerundet 39 EUR je Schulstunde erhöht werden. Der Unterricht in den JeKits-Klassen wird weiterhin nach dem vom Land NRW vorgegebenen Satz von 38,46 EUR je Schulstunde honoriert. Für kürzere oder längere Unterrichtseinheiten passt sich das Honorar entsprechend an. Aufstellung Honorarsatz aktuell & Honorarsatz erhöht (Auswahl) Unterrichtsan- gebot (Auswahl) Unterrichtsein- heit Honorar- satz aktu- ell Honorar- satz um 31,25 % erhöht Erhöhter Honorar- satz ge- rundet Instrumental- & Vokalunterricht 45 Min. 25,00 € 32,81 € 33,00 € Elementarer Gruppenunterricht 45 Min. 30,00 € 39,38 € 39,00 € OGS-Kooperation 45 Min 30,00 € 39,38 € 39,00 € Unterricht JeKits 2-4 45 Min. 38,46 € 38,46 € Unterricht JeKits 1 & JeKits- Ensemble (Faktor 1,2) 45 Min. 46,15 € 46,15 € Teilnahme Konfe- renzen Teilnahme 33,33 € 43,75 € 44,00 € Teilnahme an Mu- sikschulkonzerten Teilnahme 33,33 € 43,75 € 44,00 € Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe 1.4.05 Produktgruppenbezeichnung Kultur und Wissenschaft Produkt Produktbezeichnung Musikschule Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich FolgekostenSeite 2 von 3 Seite 3 Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 75.000 (2023) 125.000 (2024) 141700405 70.1900 75.000 (2023) 125.000 (2024) Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich 75.000 (2023) 125.000 (2024) Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 07:58 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de