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221697-72 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Stellungnahme zum Änderungsantrag Koalition: Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023/2024 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2022 bis 2027 Antrag zur Vorlage 221697

Nummer
221697-72 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
17.03.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Kulturausschusses 28.03.2023 Aktuelle Informationen der Verwaltung
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Übergeordnet

  1. 221697 Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023/2024 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2022 bis 2027

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
221697-72 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
41 Kulturamt
Dezernat:
Dez. IV
Stellungnahme zum Änderungsantrag Koalition:
Einbringung der Haushaltssatzung für die
Haushaltsjahre 2023/2024 und des Finanz- und
Investitionsprogramms 2022 bis 2027
Antrag zur Vorlage 221697
Beratungsfolge
Kulturausschuss 28.03.2023 Aktuelle
Informationen
der Verwaltung
Inhalt der Stellungnahme:
Der Änderungsantrag 221697-27 AA wurde in der Kulturausschusssitzung am
28.02.2023 eingebracht und beschlossen. Demnach sollen die Honorarmittel
der Ludwig-van-Beethoven-Musikschule im Jahr 2023 um 75.000 EUR und im
Jahr 2024 um 125.000 EUR erhöht werden, um die Situation der freiberuflich
beschäftigten der Musikschule weiter zu verbessern. Um für die weitere Bera-
tung weitgehende Informationen zu den Honorarsätzen und einer möglichen
Erhöhung bereit zu stellen, ergänzt die Verwaltung den Änderungsantrag um
eine Stellungnahme.
Ausgangssituation:
Die Honorarkräfte der LvBM werden für ihren Unterricht pro gegebener Unter-
richtseinheit (45 Min.) bisher mit 25 EUR honoriert. Für kürzere oder längere
Unterrichtseinheiten passt sich das Honorar entsprechend an; der Unterricht in
den Großgruppen der Elementaren Musikerziehung und in den OGS-
Kooperationen wird mit 30 EUR je Schulstunde und der Unterricht in den Je-
Kits-Klassen nach einem vom Land NRW vorgegebenen Satz von 38,46 EUR
je Schulstunde honoriert. Bezahlt wird nur der geleistete Unterricht. Die Vorbe-
reitungszeit wird nicht extra honoriert. Schulferien oder Feiertage werden nicht
durchbezahlt. Es besteht kein Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
Mögliche Erhöhung der Honorarsätze um 31,25%
Die Musikschulleitung hat für den Doppelhaushalt 2023/2024 bereits eine jährli-
che Ausgabe für Honorare inklusive Beitrag zur Künstlersozialkasse von
400.000 EUR angemeldet. Durch eine Aufstockung der Honorarmittel um
75.000 EUR im Jahr 2023 (bei einer möglichen Honorarerhöhung zum 1. JuniSeite 1 von 3
Seite 2
2023) und um 125.000 EUR im Jahr 2024 erhöhen sich die Honorarmittel inklu-
sive dem Beitrag zur KSK um insgesamt 31,25%.
Der Honorarsatz für die gegebene Unterrichtseinheit (45 Min.) könnte damit auf
gerundet 33 EUR und der Honorarsatz für den Unterricht in den Großgruppen
der Elementaren Musikerziehung und in den OGS-Kooperationen auf gerundet
39 EUR je Schulstunde erhöht werden. Der Unterricht in den JeKits-Klassen
wird weiterhin nach dem vom Land NRW vorgegebenen Satz von 38,46 EUR je
Schulstunde honoriert. Für kürzere oder längere Unterrichtseinheiten passt sich
das Honorar entsprechend an.
Aufstellung Honorarsatz aktuell & Honorarsatz erhöht (Auswahl)
Unterrichtsan-
gebot
(Auswahl)
Unterrichtsein-
heit
Honorar-
satz aktu-
ell
Honorar-
satz um
31,25 %
erhöht
Erhöhter
Honorar-
satz ge-
rundet
Instrumental- &
Vokalunterricht
45 Min. 25,00 € 32,81 € 33,00 €
Elementarer
Gruppenunterricht
45 Min. 30,00 € 39,38 € 39,00 €
OGS-Kooperation 45 Min 30,00 € 39,38 € 39,00 €
Unterricht JeKits
2-4
45 Min. 38,46 € 38,46 €
Unterricht JeKits 1
& JeKits-
Ensemble (Faktor
1,2)
45 Min. 46,15 € 46,15 €
Teilnahme Konfe-
renzen
Teilnahme 33,33 € 43,75 € 44,00 €
Teilnahme an Mu-
sikschulkonzerten
Teilnahme 33,33 € 43,75 € 44,00 €
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe
1.4.05
Produktgruppenbezeichnung
Kultur und Wissenschaft
Produkt Produktbezeichnung
Musikschule
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich FolgekostenSeite 2 von 3
Seite 3
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
75.000 (2023)
125.000 (2024)
141700405
70.1900
75.000 (2023)
125.000 (2024)
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
75.000 (2023)
125.000 (2024)
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 07:58 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de