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221697-69 AA · Änderungsantrag

Haushaltsantrag der Koalition zu Mitteln für das Gutachten „Rheinaue Nord“ – Änderungsantrag zur Vorlage 221697 Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023/2024 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2022 bis 2027

Nummer
221697-69 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
08.03.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 09.03.2023 Empfehlung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 60,8 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 221697 Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023/2024 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2022 bis 2027

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Änderungsantrag
öffentlich
221697-69 AA
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Dr. Beate Bänsch-Baltruschat
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Luca Samlidis
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Hanno von Raußendorf
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Dr. Dominik Maxein
08.03.2023
Haushaltsantrag der Koalition zu Mitteln für das
Gutachten „Rheinaue Nord“ – Änderungsantrag zur
Vorlage 221697 Einbringung der Haushaltssatzung
für die Haushaltsjahre 2023/2024 und des Finanz-
und Investitionsprogramms 2022 bis 2027
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
09.03.2023 Empfehlung
Inhalt des Änderungsantrags
Für die Erstellung eines Gutachtens für die ökologische Aufwertung der
Grünflächen entlang des Rheins im Norden der Stadt (Arbeitstitel „Rheinaue
Nord“) wird ein Gutachten extern vergeben. Dies soll in Kooperation mit den
umliegenden Gemeinden erfolgen. Hierfür werden Mittel von 60.000 € in den
Haushalt für das Jahr 2023 eingestellt.
Begründung
Es handelt sich bei dem Gebiet um die Freifläche zwischen dem Bonner
Stadtteil Graurheindorf und Hersel. Das Gebiet wird derzeit z.T.
landwirtschaftlich genutzt, zudem liegen dort eine Ausgleichsfläche
(Obstwiese), Brachen und ein kleines Waldstück. Das Gebiet dient der
Naherholung und bietet deutliches Potenzial zur ökologischen Aufwertung.
Der vom Ortsausschuss Auerberg gestellte Bürgerantrag zielt auf eine
Aufwertung der ökologischen Wertigkeit und der Naherholung ab. Eine
Aufwertung des Gebietes ist sinnvoll, weil hierdurch Offenlandarten in ihrem
Vorkommen gestärkt werden können. Deren Lebensräume gehen an anderer
Stelle durch Bauvorhaben häufig verloren. Der Erholungswert kann durch die
Verbesserung des Naturerlebnisses gesteigert werden. Gleichzeitig können
fruchtbare Böden für die landwirtschaftliche Nutzung dauerhaft erhalten
bleiben. Der AUKLA stimmte der ökologischen Aufwertung zu, lehnt aberSeite 1 von 2
Seite 2
Maßnahmen der Naherholung ab, die der ökologischen Aufwertung entgegen
stehen wie z.B. Hundewiesen (Beschluss wie Stellungnahme der Verwaltung).
Zur gezielten Aufwertung ist die Erstellung eines Konzeptes erforderlich.
Da es sich hierbei um ein Projekt ohne Vorgeschichte handelt und die
Verwaltung überlastet ist, ist die externe Vergabe des Gutachtens sinnvoll.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 10:47 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de