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221697-67 AA · Änderungsantrag

Haushaltsantrag der Koalition (Mehr Schutz für Natur und Viertel): Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023/2024 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2022 bis 2027 Antrag zur Vorlage

Nummer
221697-67 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
08.03.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 09.03.2023 Empfehlung
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Übergeordnet

  1. 221697 Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023/2024 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2022 bis 2027

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Änderungsantrag
öffentlich
221697-67 AA
Antragsteller/in:
08.03.2023
Haushaltsantrag der Koalition (Mehr Schutz für
Natur und Viertel): Einbringung der
Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre
2023/2024 und des Finanz- und
Investitionsprogramms 2022 bis 2027
Antrag zur Vorlage
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
09.03.2023 Empfehlung
Inhalt des Änderungsantrags
1. Zur Weiterentwicklung und Stärkung des Ordnungsdienstes und des
Naturschutzes werden in 2023 100 TEUR konsumtiv sowie in 2024 600 TEUR
konsumtiv und 150 TEUR investiv in den Haushalt eingestellt. Diese
finanziellen Mittel können auch als Kosten für Personal, Ausstattung und
Mobilitätsmittel verwendet werden. Dieses Budget ist insbesondere für eine
präventiv ausgerichtete Weiterentwicklung des Ordnungsdienstes und des
Naturschutzes einzusetzen.
2. Die Stadtverwaltung (insbesondere Ämter 67 und 33) wird beauftragt, bis zur
Sommerpause 2023 einen Entwurf vorzulegen, mit dem der nachhaltige Schutz
der Bonner Naturschutzgebiete sichergestellt werden kann. In diesem Rahmen
sollen u.a. Personalstellen geschaffen werden, die den gesetzlich
vorgeschriebenen Naturschutz vor Ort durchsetzen sowie Aufklärungsarbeit
leisten können. Eine Umsetzung erfolgt ab dem Jahr 2024. Ergänzend prüft das
Amt 33, ob es innerhalb der letzten Stellenplanfortschreibung eine oder
mehrere Stellen für diesen Bereich zusätzlich umwidmen kann.
Begründung
Der Ordnungsdienst übernimmt vielfältige Aufgaben in der Stadt. Dazu gehören
nicht nur Einsätze „auf den Straßen“, sondern auch in den
Naturschutzgebieten. Zur Stärkung der Ordnungskräfte in beiden
Einsatzgebieten und zur Weiterentwicklung der bestehenden Strukturen des
Stadtordnungsdienstes wird dieses Budget in den Haushalt eingebracht.Seite 1 von 3
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Mit Drucksache 222378 wurde das Konzept „Sicherheit, Ordnung und
Sauberkeit“ zur Weiterentwicklung des Ordnungsdienstes der Stadt Bonn
vorgestellt. Dabei befindet sich die Verwaltung noch in einem konzeptionellen
Status. Gleichwohl sind schon jetzt einzelne Maßnahmen abzusehen, für die es
zusätzlicher personeller, investiver und konsumtiver Mittel bedarf.
Folgende Aufgaben und Ziele sollen bei der Weiterentwicklung des
Ordnungsdienstes umgesetzt werden:
1.) Zeitliche und räumliche Erhöhung der Sichtbarkeit mit Fokus auf dezentrale
Quartiere
2.) Laufende Kooperation mit anderen Ämtern der Stadt, insbesondere dem
Jugendamt, Sozialamt, Umweltamt. Hier soll der Fokus insbesondere auf
Prävention liegen
3.) Verstärkte Kooperation mit der Polizei
4.) Das Ordnungsamt soll als unterstützender und helfender Partner vor Ort
wahrgenommen werden
5.) Es ist anzustreben, dezentrale und bedarfsgerechte
Ordnungspartnerschaften mit Polizei, bonnorange und örtlichen Akteuren
aufzubauen und zu etablieren
Eine weitere Aufgabe, die zukünftig eine große Priorität haben muss, ist der
nachhaltige Schutz der Bonner Naturschutzgebiete. Mit dem in den letzten
Jahren stark angestiegenen Besucherdruck in den Schutzgebieten (bspw.
Siegaue, Ennert, Kottenforst, Rodderberg) hat sich die Situation der ansässigen
Flora und Fauna verschlechtert (siehe DS 212093 / DS 212092). Es kommt
immer wieder zu Verstößen gegen die gebotenen Verhaltensregeln (Hunde
anzuleinen, Wege nicht zu verlassen, kein Feuer zu entfachen etc.), die den
Arten- und Naturschutz gefährden. Zum einen müssen diese
Ordnungswidrigkeiten geahndet werden. Zum anderen muss ihnen aber auch
präventiv entgegengewirkt werden, bspw. durch proaktive Aufklärungsarbeit
über die geltenden Verhaltensregeln und ihre Bedeutung für den Erhalt der
Artenvielfalt.
Mögliche Konzepte können dabei explizite Rangerstellen sein bzw. vorhandene
Strukturen und Prozesse weiterentwickeln und mit vorhanden Personal die
Ziele erreichen oder auf externe Konzepte zu setzen.
Aufgaben und Ziele sind:Seite 2 von 3
Seite 3
• Schutzgebiete nachhaltig zu schützen und ihr Naturerlebnis auch
zukünftig für die Menschen zu bewahren
• Aufsuchende Aufklärungsarbeit über die geltenden Verhaltensregeln
und ihrer Bedeutung für den Erhalt der Artenvielfal
• Bewusstsein der Bevölkerung über Verhaltensregeln in Schutzgebieten
stärken
• regelmäßige ordnungsbehördliche Kontrollen und Verwarnungen in den
Schutzgebieten; Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
• Durchsetzung der gesetzlichen Verpflichtung zum Arten- und
Naturschutz
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 10:35 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de