221697-60 AA · Änderungsantrag
CDU-Änderungsantrag: hier: Beleuchtungskonzept - Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023/2024 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2022 bis 2027 Antrag zur Vorlage 221697
Kerndaten
- Nummer
- 221697-60 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 07.03.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sondersitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (2.346 Zeichen)
Änderungsantrag öffentlich 221697-60 AA Antragsteller/in: CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Bert Moll Dr. Ursula Sautter Jürgen Wehlus Christian Gold CDU-Änderungsantrag: hier: Beleuchtungskonzept - Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023/2024 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2022 bis 2027 Antrag zur Vorlage 221697 Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 09.03.2023 Empfehlung Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 18.04.2023 Empfehlung Rat 27.04.2023 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags 1. Die Verwaltung wird beauftragt auszuführen, ob die Kosten für die Erstellung eines umfassenden Beleuchtungskonzeptes ermittelt sind und auf welche Höhe diese sich belaufen. (vgl. Beschluss Hauptausschuss von 28.04.2022, DS -02 AA). 2. Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur Sommerpause ein umfassendes Beleuchtungskonzept für das Stadtgebiet zu erstellen, das sowohl die zentralen Aspekte der Verkehrssicherheit und der sozialen Sicherheit, den Schutz der menschlichen Gesundheit und der existierenden Fauna sowie die Betriebskosten- und Energieeffizienz angemessen berücksichtigt und zu all diesen Handlungsfeldern Grundsätze, Empfehlungen und Hinweise enthält (CDU-Antrag DS ). 3. Die erforderlichen Mittel werden in den Haushalt 2023 eingestellt. Begründung Die öffentliche Beleuchtung in einer Stadt dient nicht allein der Verkehrssicherheit während der Dämmerung und Dunkelheit, sie trägt auch zur (subjektiven wie objektiven) sozialen Sicherheit im öffentlichen Raum bei. Unter beiden Gesichtspunkten müssen gute Voraussetzungen für eine möglichst gefahrlose Mobilität der Menschen sowie für eine hohe Aufenthaltsqualität auf Straßen, Plätzen und Grünanlagen zu schaffen.Seite 1 von 2 Seite 2 Beleuchtung in der Stadt kann Sicherheit und Atmosphäre schaffen, gleichzeitig aber nicht nur die Lebensbedingungen einzelner Tiergruppen (z.B. Insekten und Vögel) sondern auch die Gesundheit der Menschen beeinträchtigen. Daher sind die Sicherheits- und Gestaltungsanforderungen an künstliche Beleuchtung im Stadtraum auch unter diesen Aspekten zu entwickeln und umzusetzen. Zusätzlich müssen die Faktoren Energie- und Betriebskosteneffizienz, die in einer nachhaltig (bewirtschafteten) Kommune (SDG 11) von zentraler Bedeutung sind, berücksichtigt werden. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:21 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de