221697-34 AA · Änderungsantrag
Haushaltsantrag der Koalition zur Förderung einer Hebammenambulanz - Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023/2024 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2022 bis 2027 Antrag zur Vorlage 221697
Kerndaten
- Nummer
- 221697-34 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 01.03.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
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Änderungsantrag öffentlich 221697-34 AA Antragsteller/in: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Eva Kuzu Prof. Dr. Detmar Jobst SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Max Biniek DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Claudia Falk Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Fabio Sánchez Copano 01.03.2023 Haushaltsantrag der Koalition zur Förderung einer Hebammenambulanz - Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023/2024 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2022 bis 2027 Antrag zur Vorlage 221697 Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 01.03.2023 Empfehlung Inhalt des Änderungsantrags Die Stadt Bonn fördert den Aufbau einer Hebammenambulanz mit Mitteln für Sach- und Personalkosten in Höhe von 50.000 € für 2023 – wie von der Verwaltung bereits in den Haushalt eingestellt – und für das Jahr 2024 mit 40.000€. Die Förderung ist als Ausschreibung bekannt zu geben. Es wird ein Konzept zur Bewerbung erwartet. Begründung Die Versorgung schwangerer Frauen ist in Bonn teils defizitär. Dies liegt in der nicht immer möglichen Verfügbarkeit freiberuflich tätiger Hebammen und in der Schließung etlicher geburtshilflicher Abteilungen begründet. Die Schwangerschafts-Vorsorge teilen sich Hebammen und GynäkologInnen, Entbindungen finden ganz überwiegend in Kreissälen statt. Die nachgeburtliche Betreuung von Mutter, Kind und Familie übernehmen freiberuflich tätige Hebammen, deren Anzahl und Verfügbarkeit in Bonn nicht ausreicht, um dem Bedarf zu genügen. Viele familiäre Schwierigkeiten von Eltern mit Neugeborenen können durch eine gute Hebammenversorgung vermieden werden. Fehlt fachliche Hilfe im Wochenbett, bei der Entbindung und in derSeite 1 von 2 Seite 2 Säuglingspflege, kann es zu Notsituationen kommen. Von früher sechs geburtshilflichen Abteilungen stehen in Bonn nur noch vier zur Verfügung. Auch in Bonns Umgebung haben drei Kreissäle die Versorgung eingestellt. Insbesondere an Wochenenden und Feiertagen findet eine ärztliche Versorgung schwangerer Frauen ausschließlich in diesen verbliebenen geburtshilflichen Kliniken statt. Durch die gleichzeitige Versorgung ambulanter schwangerer und entbindender Frauen kommt es dort regelmäßig zu Engpässen. Eine Hebammenambulanz kann das Angebot ambulanter Schwangerschaftsbetreuung erweitern und ambulante Akutsituationen entschärfen. Die Antragsteller*innen sehen insbesondere im Bonner Norden eine Versorgungslücke. Auch wäre anzustreben, dass die Öffnungszeiten am Mittwoch- und Freitagnachmittag, einschließlich Wochenende mit abgedeckt werden könnten. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:24 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de