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221697-34 AA · Änderungsantrag

Haushaltsantrag der Koalition zur Förderung einer Hebammenambulanz - Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023/2024 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2022 bis 2027 Antrag zur Vorlage 221697

Nummer
221697-34 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
01.03.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sondersitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 18.04.2023 Empfehlung
  2. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 01.03.2023 Empfehlung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 61,9 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 221697 Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023/2024 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2022 bis 2027

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Änderungsantrag
öffentlich
221697-34 AA
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Eva Kuzu
Prof. Dr. Detmar Jobst
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Max Biniek
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Claudia Falk
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Fabio Sánchez Copano
01.03.2023
Haushaltsantrag der Koalition zur Förderung einer
Hebammenambulanz - Einbringung der
Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre
2023/2024 und des Finanz- und
Investitionsprogramms 2022 bis 2027
Antrag zur Vorlage 221697
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
01.03.2023 Empfehlung
Inhalt des Änderungsantrags
Die Stadt Bonn fördert den Aufbau einer Hebammenambulanz mit Mitteln für
Sach- und Personalkosten in Höhe von 50.000 € für 2023 – wie von der
Verwaltung bereits in den Haushalt eingestellt – und für das Jahr 2024 mit
40.000€. Die Förderung ist als Ausschreibung bekannt zu geben. Es wird ein
Konzept zur Bewerbung erwartet.
Begründung
Die Versorgung schwangerer Frauen ist in Bonn teils defizitär. Dies liegt in der
nicht immer möglichen Verfügbarkeit freiberuflich tätiger Hebammen und in der
Schließung etlicher geburtshilflicher Abteilungen begründet.
Die Schwangerschafts-Vorsorge teilen sich Hebammen und GynäkologInnen,
Entbindungen finden ganz überwiegend in Kreissälen statt. Die nachgeburtliche
Betreuung von Mutter, Kind und Familie übernehmen freiberuflich tätige
Hebammen, deren Anzahl und Verfügbarkeit in Bonn nicht ausreicht, um dem
Bedarf zu genügen. Viele familiäre Schwierigkeiten von Eltern mit
Neugeborenen können durch eine gute Hebammenversorgung vermieden
werden.
Fehlt fachliche Hilfe im Wochenbett, bei der Entbindung und in derSeite 1 von 2
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Säuglingspflege, kann es zu Notsituationen kommen. Von früher sechs
geburtshilflichen Abteilungen stehen in Bonn nur noch vier zur Verfügung. Auch
in Bonns Umgebung haben drei Kreissäle die Versorgung eingestellt.
Insbesondere an Wochenenden und Feiertagen findet eine ärztliche
Versorgung schwangerer Frauen ausschließlich in diesen verbliebenen
geburtshilflichen Kliniken statt. Durch die gleichzeitige Versorgung ambulanter
schwangerer und entbindender Frauen kommt es dort regelmäßig zu
Engpässen. Eine Hebammenambulanz kann das Angebot ambulanter
Schwangerschaftsbetreuung erweitern und ambulante Akutsituationen
entschärfen.
Die Antragsteller*innen sehen insbesondere im Bonner Norden eine
Versorgungslücke. Auch wäre anzustreben, dass die Öffnungszeiten am
Mittwoch- und Freitagnachmittag, einschließlich Wochenende mit abgedeckt
werden könnten.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 10:24 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de