221697-31 AA · Änderungsantrag
CDU-Änderungsantrag zur Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023/2024 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2022 bis 2027 Antrag zur Vorlage 221697 (Bereich Planung)
Kerndaten
- Nummer
- 221697-31 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 01.03.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 221697-31 AA Antragsteller/in: Bert Moll Ulrich Gödeke CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn CDU-Änderungsantrag zur Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023/2024 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2022 bis 2027 Antrag zur Vorlage 221697 (Bereich Planung) Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 15.03.2023 Empfehlung Inhalt des Änderungsantrags Die Verwaltung wird zum Entwurf des Haushaltes 2023/2024 zu den Produktbereichen 1.01, 1.09, 1.10 mit folgender Maßgabe beauftragt: Produktgruppe 1.09.01 Raumplanung Die Erhöhung des Haushaltsansatzes im Vergleich zum Vorjahr um rund 20 % wird textlich erläutert und die programmatischen Schwerpunkte werden benannt. Die Kennzahlen werden um eine Kennzahl für abgeschlossene Verfahren der Raumplanung ergänzt. Produktgruppe 1.09.02 Maßnahmen des besonderen Städtebaurechts Die Absenkung des Haushaltsansatzes im Vergleich zum Vorjahr um 26 bzw. 12 % wird textlich erläutert und mit der Zweckbestimmung ergänzt, dass integrierte Stadtentwicklungskonzepte für die Stadtbezirke Bonn, Beuel und Hardtberg außer dem bereits im Haushaltsentwurf genannten ISEK Bad Godesberg aufgestellt werden. Produktgruppe 1.09.07 Liegenschaftskataster, Geoinformationsdaten Die Erhöhung des Haushaltsansatzes im Vergleich zum Vorjahr um 15 bzw. 17 % wird textlich unter anderem zur Modernisierung des Geoportals erläutert. Sollte der Haushaltsansatz zur Weiterentwicklung des Geoportals nicht auskömmlich sein, ist dieser zu erhöhen.Seite 1 von 2 Seite 2 Produktgruppe 1.09.08 Grundstücksneuordnung Der Haushaltsansatz zur Grundstücksneuordnung wird um 300.000 €/pro Jahr erhöht. Die Ansätze im Teilergebnisplan sind rückläufig von ca. 500.000 € als Ergebnis 2021 auf einen Ansatz von 107.00 € ab dem Haushaltsjahr 2023. Die Erhöhung ist stadtentwicklungspolitisch gerechtfertigt, weil die Grundstücksneuordnung ein wichtiges Instrument ist, mehr bebaubare Flächen auszuweisen und damit für die Wohnbebauung weitere Flächen anbieten zu können. Produktgruppe 1.10.01 Maßnahmen der Bauaufsicht Die Fortschreibung des Haushaltsansatzes wird textlich erläutert insbesondere im Hinblick auf die Maßnahmen nach dem Onlinezugangsgesetz. Sollte der Haushaltsansatz zur Realisierung der Maßnahmen nach dem Onlinezugangsgesetz nicht auskömmlich sein, ist dieser zu erhöhen. Produktbereich 1.01.28 Innere Verwaltung Der Haushaltsansatz wird im Hinblick auf die programmatischen Schwerpunkte und die Gründung einer Stadtentwicklungsgesellschaft und deren Finanzierung textlich erläutert. Sollte der Haushaltsansatz zur Gründung einer Stadtentwicklungsgesellschaft nicht auskömmlich sein, ist dieser zu erhöhen. Begründung Begründung: Der Etat für Wohnen, Planen und Bauen im Doppelhaushalt der Bundesstaat Bonn für die Jahre 2023 und 2024 muss auskömmlich und angemessen sein. Die notwendigen Maßnahmen für die zukünftige Entwicklung müssen erkennbar aufgenommen und in den Zweckbestimmungen der Produktbereiche verankert sein. Zu den Maßnahmen zählen die Finanzierung einer Stadtentwicklungsgesellschaft, die Grundstücksneuordnung, die Weiterentwicklung der integrierten Stadtentwicklungs- und Ortsteilkonzepte sowie der Geoinformationssysteme. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 08:35 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de