221697-27 AA · Änderungsantrag
Änderungsantrag Koalition: Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023/2024 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2022 bis 2027 Antrag zur Vorlage 221697
Kerndaten
- Nummer
- 221697-27 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 28.02.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Kulturausschusses Empfehlung
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 221697-27 AA Antragsteller/in: Dr. Roswitha Sachsse-Schadt Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Fenja Wittneven-Welter SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Jürgen Repschläger DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Corinna Heumann Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Änderungsantrag Koalition: Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023/2024 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2022 bis 2027 Antrag zur Vorlage 221697 Beratungsfolge Kulturausschuss 28.02.2023 Empfehlung Inhalt des Änderungsantrags 1. Haushaltsantrag der Koalition zu Kulturförderung Freie Träger (1.04.02) Der Haushaltssatzung für 2023/2024 sowie der Mittelfristigen Finanzplanung wird mit folgenden Änderungen der Transferaufwendungen in der Produktgruppe 1.04.02 „Kulturförderung freie Träger“ zugestimmt: a) [4102118] Der Zuschuss für das Haus der Springmaus wird mit Beginn des Jahres 2024 auf insgesamt 58.000 Euro erhöht. b) [4102133] Der Zuschuss für den Europäischen Musikrat wird um 300 Euro pro Jahr auf insgesamt 5000 Euro pro Jahr erhöht. c) [Erstantrag] Das Kleine Theater Bad Godesberg wird in die institutionelle Kulturförderung aufgenommen und bekommt mit Beginn des Jahres 2024 jährlich 23.700 Euro. d) [4102125] Der Zuschuss für die Brotfabrik Theater gGmbH wird mit Beginn 2023 um 26.000 auf insgesamt 130.000 reduziert. e) [Erstantrag] Der Tanzgenerator wird in die institutionelle Projektförderung aufgenommen und bekommt mit Beginn des Jahres 2023 26.000 Euro pro Jahr. (Für das Jahr 2024 entscheidet der Rat Ende 2023 über die Neuverteilung der Gesamtmittel für die Brotfabrik/Traumpalast i.H.v. 242.000 Euro. Grundlage dafür soll ein von den drei genannten Zuschussempfängern dem Kulturamt bis spätestens 31.10.2023 vorzulegendes abgestimmtes Betreiberkonzept sein. Das Betreiberkonzept muss Aussagen zur künftigen Verwaltung aller Räume des Kulturzentrums Brotfabrik und zur gewünschtenSeite 1 von 2 Seite 2 Verteilung der Mittel in Höhe von insgesamt 242.000 Euro auf die drei genannten Institutionen enthalten. Die Vorlage des Konzeptes sollte bis zum 31.10. erfolgen, damit im November der Kulturausschuss und im Dezember Finanzausschuss und Rat erreicht werden können.) 2. Haushaltsantrag der Koalition bzgl. Honorarkräfte Ludwig-van-Beethoven- Musikschule (1.04.05) Der Haushaltssatzung für 2023/2024 sowie der Mittelfristigen Finanzplanung wird mit folgenden Änderungen der Produktgruppe 1.04.05 „Musikschule“ zugestimmt: [417900] Die Mittel für Honorarkräfte an der Ludwig-van-Beethoven- Musikschule werden 2023 um 75.000 Euro und 2024 um 125.000 Euro erhöht. Begründung Zu 1.: Erfolgt mündlich. Zu 2.: Um die Stundensätze der Honorarkräfte von derzeit 25 EUR deutlich zu erhöhen, werden für die Laufzeit 2023 75.000 EUR und für 2024 125.000 EUR zusätzlich eingestellt. Im letzten Haushalt wurden bereits zehn zusätzliche Stellen (VZÄ) geschaffen, um für Honorarkräfte den Einstieg in eine Festanstellung zu eröffnen. In einem zweiten Schritt werden jetzt mit den zusätzlichen Mitteln die Stundensätze der verbleibenden Honorarkräfte angehoben, um die Situation der Beschäftigten der Musikschule weiter zu verbessern und gerechter zu gestalten. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 08:56 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de