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221697-127 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023/2024 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2022 bis 2027

Nummer
221697-127 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
27.04.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Rates 27.04.2023 Entscheidung federführend
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  1. 221697 Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023/2024 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2022 bis 2027

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
221697-127 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
20 Stadtkämmerei
Dezernat:
Dez. II
Einbringung der Haushaltssatzung für die
Haushaltsjahre 2023/2024 und des Finanz- und
Investitionsprogramms 2022 bis 2027
Beratungsfolge
Rat 27.04.2023 Entscheidung
Inhalt der Stellungnahme:
Hinweis:
Sofern im Rat noch haushaltsplanrelevante Anträge gestellt und beschlossen
werden, müssen diese in das Zahlenwerk eingearbeitet werden. Die Auswir-
kungen auf den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung werden in der Nie-
derschrift zur Sitzung des Rates dargestellt.
Aus der Sitzung der Bezirksvertretung Beuel vom 17.04.2023 haben sich keine
Änderungen ergeben. Anregungen der Bezirksvertretung Bonn, die parallel zur
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe am
18.04.2023 getagt hat sowie Nachmeldungen der Verwaltung zum Rat werden
in Veränderungsliste B ausgewiesen.
Die Verwaltung schlägt vor,
die als “Liste B” gekennzeichneten Anregungen der Fachausschüsse und Än-
derungssätze der Verwaltung einzeln zu beschließen,
die als “Liste C” gekennzeichnete Veränderungsliste, die die Empfehlungen der
Fachausschüsse sowie die bereits in den Fachausschüssen beschlossenen
Veränderungen der Verwaltung enthält, en bloc zu beschließen.
Zum Stand 25.04.2023 ergibt sich die als Anlage beigefügte Haushaltssatzung.
Bestandteil dieser Haushaltssatzung ist eine Anhebung des Gewerbesteuerhe-
besatzes auf 565 v. H. ab 2024.
Es wird folgender, abweichender/neuer Beschluss gefasst:
Die Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023/2024 wird unter Berücksich-
tigung der in der heutigen Sitzung des Rates beschlossenen Änderungen be-
schlossen.
1. Beteiligung der Bürgerschaft und Abgabepflichtigen
Der von der Stadtkämmerin aufgestellte und von der OberbürgermeisterinSeite 1 von 153
Seite 2
bestätigte Entwurf der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023/2024
wurde mit seinen Anlagen in der Sitzung des Rates am 08.12.2022 eingebracht
und zur weiteren Beratung an die Fachausschüsse und Anhörung an die Be-
zirksvertretungen verwiesen (DS-Nr. 221697).
Im Amtsblatt Nr. 56 der Bundesstadt Bonn vom 21.12.2022 wurde darauf hin-
gewiesen, dass der Entwurf der Haushaltssatzung 2023/2024 sowie die mittel-
fristige Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2021 bis 2027 mit den vor-
geschriebenen Anlagen ab dem 09.12.2022 für die Dauer des Beratungsverfah-
rens im Rat eingesehen werden kann. Das Beratungsverfahren endet mit der
Verabschiedung der Haushaltssatzung durch den Rat, die für die Sitzung am
27.04.2023 vorgesehen ist.
In der o. a. Amtlichen Bekanntmachung wurde auch darauf hingewiesen, dass
Einwohner und Abgabepflichtige gegen den Entwurf der Haushaltssatzung
Einwendungen erheben können, über die der Rat in öffentlicher Sitzung be-
schließt.
2. Anhörung von Institutionen
Mit gemeinsamen Runderlassen des Innenministers und des Finanzministers
vom 01.03.1954 und 05.03.1955 ist den Gemeinden empfohlen worden, vor
Festsetzung der Hebesätze durch den Rat
• den zuständigen Berufsvertretungen,
• der Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg,
• der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen und
• der Handwerkskammer zu Köln
Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Dies ist mit Schreiben vom
27.02.2023 erfolgt.
Bis zum Zeitpunkt der Fertigstellung dieser Vorlage am 13.04.2023 liegt kei-
ne Stellungnahme vor.
Außerdem wurden folgende Einrichtungen um Stellungnahme zum HPL-Ent-
wurf gebeten:
• der Deutsche Gewerkschaftsbund Kreis Region Bonn/Rhein-Sieg,
• der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands,
• Haus & Grund Bad Godesberg e. V.,
• Haus & Grund Bonn, Rhein-Sieg e. V.,
• Deutscher Mieterbund Bonn/Rhein-Sieg/Ahr e.V.,
• die Gewerkschaft ver.di,
• die Gewerkschaft KOMBA Ortsverband Bonn und
• der DBB Kreisverband Bonn/Rhein-Sieg.
Es liegen schriftliche Stellungnahmen des Deutschen Gewerkschaftsbundes
Kreis Region Bonn/Rhein-Sieg sowie des Christlichen Gewerkschaftsbunds
Deutschland vor.
Frau Stadtkämmerin Heidler hat am 28.03.2023 den Entwurf des Haushalts-
plans 2023/2024 mit seinen Eckdaten bei der IHK Bonn im „Arbeitskreis Wirt-
schaft Bonn mit der Stadt Bonn“ erläutert.Seite 2 von 153
Seite 3
3. Beteiligung der Bezirksregierung Köln
Die Verwaltung hat den Haushaltsplanentwurf der Kommunalaufsicht in Köln
am 15.12.2022 persönlich übergeben. Mit der frühzeitigen Einbindung der
Kommunalaufsicht soll das nach der Beschlussfassung durch den Rat zum ver-
abschiedeten Haushaltsplan 2023/2024 mit der in der Haushaltssatzung vorge-
sehenen Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage abzuwickelnde aufsichts-
behördliche Verfahren erleichtert werden. Diese Verfahrensweise wurde in der
Vergangenheit ebenfalls praktiziert und hat sich bewährt.
4. Beratungsunterlagen
Der HPL-Entwurf wurde nach seiner Einbringung im Rat am 08.12.2022 von
allen Gremien von Februar bis März 2023 in einer Lesung beraten. Bis zum
18.04.2023 wurde in 2. Lesung die Beratungen zum HPL-Entwurf 2023/2024
nebst Finanzplanung in den Bezirksvertretungen durchgeführt.
Anlage/n
1 Haushaltssatzung 2023/2024 (öffentlich)
2 Gesamtergebnisplanung (öffentlich)
3 Veränderungsliste B (öffentlich)
4 Veränderungsliste C_Teil 1 (öffentlich)
5 Veränderungsliste C_Teil 2 (öffentlich)
6 Veränderungsliste C_Teil 3 (öffentlich)Seite 3 von 153
Haushaltssatzung der Bundesstadt Bonn für die Haushaltsjahre 2023/2024
Aufgrund der §§ 78ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Be-
kanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. April 2022
(GV. NRW. S. 490), hat der Rat der Bundesstadt Bonn mit Beschluss vom 27.04.2023 folgende Haus-
haltssatzung erlassen:
§ 1 Ergebnisplan und Finanzplan
Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2023 und 2024, der die für die Erfüllung der Aufgaben der
Bundesstadt Bonn voraussichtlich erzielbaren Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie einge-
henden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen
enthält, wird
im Ergebnisplan mit einem
2023 2024
Gesamtbetrag der Erträge auf 1.688.431.222,68 EUR 1.786.741.008,87 EUR
Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.746.484.970,01 EUR 1.840.274.640,31 EUR
abzüglich globaler Minderaufwand von 16.000.000,00 EUR 16.400.000,00 EUR
somit auf 1.730.484.970,01 EUR 1.823.874.640,31 EUR
im Finanzplan mit einem
2023 2024
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufen-
der Verwaltungstätigkeit auf 1.556.201.552,90 EUR 1.652.039.417,71 EUR
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufen-
der Verwaltungstätigkeit auf 1.637.895.128,25 EUR 1.724.511.316,96 EUR
Nachrichtlich: Globaler Minderaufwand von 16.000.000,00 EUR 16.400.000,00 EUR
im Ergebnisplan
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der
Investitionstätigkeit auf 75.560.699,30 EUR 104.247.580,07 EUR
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der
Investitionstätigkeit auf 358.988.256,46 EUR 447.553.633,80 EUR
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der
Finanzierungstätigkeit auf 440.757.697,56 EUR 504.610.096,90 EUR
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der
Finanzierungstätigkeit auf 215.975.806,59 EUR 230.470.711,48 EUR
festgesetzt.Seite 4 von 153
Der vorgenannte globale Minderaufwand im Ergebnisplan gemäß § 75 Absatz 2 Satz 4 GO NRW wird in
den folgenden Teilplänen abgebildet:
1.01.16 Personalmanagement
1.02.19 Brandschutz
1.03.01 Grundschulen
1.05.01 Grundsicherungsl. SGB II
1.05.02 Leistungen nach SGB XII
1.05.11 Schwerbehindertenrecht
1.06.02 Tageseinrichtungen f. Kinder
1.06.05 Sonst. Leistungen zur Förderungen junger Menschen u. Familien
1.12.01 Gemeindestraßen
1.16.05 Allg. Zuweisungen/Umlagen/Abgaben
§ 2 Kreditermächtigungen für Investitionen 2023 2024
Der Gesamtbetrag der Kredite (ohne Um-
schuldung), deren Aufnahme für Investitionen
erforderlich ist, wird auf 290.757.697,56 EUR 354.610.096,90 EUR
davon Konzernfinanzierung 33.532.000,00 EUR 70.000.000,00 EUR
festgesetzt.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
2023 2024
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungs-
ermächtigungen, der zur Leistung von Investi-
tionsauszahlungen in künftigen Jahren erfor-
derlich ist, wird auf 55.055.010,00 EUR 97.459.738,45 EUR
festgesetzt.
§ 4 Ausgleichsrücklage und Allgemeine Rücklage
2023 2024
Die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage
aufgrund des voraussichtlichen Jahresergeb-
nisses im Ergebnisplan wird auf 42.053.747,33 EUR 16.698.718,65 EUR
Die Verringerung der allgemeinen Rücklage
aufgrund des voraussichtlichen Jahresergeb-
nisses im Ergebnisplan wird auf 0 EUR 20.434.912,79 EUR
festgesetzt.Seite 5 von 153
§ 5 Kredite zur Liquiditätssicherung
2023 2024
Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquidi-
tätssicherung in Anspruch genommen werden
dürfen, wird auf 1.400.000.000,00 EUR 1.400.000.000,00 EUR
davon Konzernfinanzierung 100.000.000,00 EUR 100.000.000,00 EUR
festgesetzt.
§ 6 Steuersätze
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 wie folgt festge-
setzt:
2023 2024
1. Grundsteuer
1.1 für land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) auf 340 v.H. 340 v.H.
1.2 für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 680 v.H. 680 v.H.
2. Gewerbesteuer auf 490 v.H. 565 v.H.
§ 7 Regelungen zur Bewirtschaftung
1. Planungen zu Investitionsvorhaben über 2 Mio. EURO, die durch eigene Kräfte oder Dritte erstellt
werden, sind vorab dem Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen, dem Ausschuss für Finanzen,
Beteiligungen und Vergabe sowie dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen. Dies betrifft auch die
Umsetzung von bereits früher beschlossenen Planungen.
Nach Zustimmung durch die Gremien sind die Planungen mit einer Kostenschätzung gem. der Leis-
tungsphase 1 u. 2 HOAI zu erstellen.
Nach Ermittlung der Kosten gem. Leistungsphase 1 u. 2 sind diese erneut den genannten Gremien
vorzulegen, damit sie in Kenntnis der Gesamtkosten des Projektes entscheiden können, ob das Pro-
jekt realisiert und in den Haushalt bzw. die dazugehörige mittelfristige Finanzplanung aufgenommen
wird.
2. Neue investive Maßnahmen, deren Gesamtkosten über 250.000 EUR betragen, sind zu Gunsten des
Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe gesperrt.Seite 6 von 153
3. Mit Maßnahmen, für die Zuweisungen bewilligt werden, darf erst begonnen werden, wenn sicher-
gestellt ist, dass die Vorfinanzierung nicht über 12 Monate hinausgeht.
Maßnahmen, für die Zuweisungen bewilligt werden, dürfen erst begonnen werden, wenn ein Bewilli-
gungsbescheid vorliegt. Werden mögliche Zuweisungen nicht oder nicht in der geplanten Höhe be-
willigt, dürfen die Maßnahmen nur nach besonderem Beschluss des Rates begonnen werden. Dabei
ist eine Deckung für den fehlenden Zuschuss zu beschließen.
4. Freigaben für den investiven Haushalt werden durch die Stadtkämmerei bewilligt. Für die Durchfüh-
rung von Maßnahmen, die nicht im Einzelnen erläutert sind, ist die Genehmigung der Kämmerei er-
forderlich.
5. Es kann durch Zweckbindungsvermerk bestimmt werden, dass Mehrerträge/Mindererträge bestimm-
te Ermächtigungen für Aufwendungen erhöhen bzw. vermindern. Dies gilt entsprechend für Mehrein-
zahlungen und Mehrauszahlungen für Investitionen.
Über den Haushaltsansatz hinausgehende, durch Vermerk zweckgebundene Erträge/Einzahlungen,
können grundsätzlich nach der Genehmigung für Mehraufwendungen/-auszahlungen verwendet
werden. Diese Mehrausgaben gelten nicht als überplanmäßige Ausgaben.
6. Die Mittel im Ergebnis- und Investitionshaushalt sind entsprechend den Wirkungsvorgaben, Zielver-
einbarungen und Zweckbindungen zu verwenden. Umschichtungen innerhalb eines Budgets, die zu
einer Veränderung der vereinbarten Wirkungsvorgaben, Zielvereinbarungen und Zweckbindungen
führen, sind nur im Benehmen mit den zuständigen Fachausschüssen zulässig. Soweit der Haushalt
keine eindeutigen Wirkungsvorgaben, Zielvereinbarungen und Zweckbindungen enthält, sind die Mit-
tel gemäß den Produktbeschreibungen zu verwenden.
7. Budgetverantwortung
Der/Die Verantwortliche für die jeweilige Budgetebene stellt sicher, dass das Budget seiner/ihrer
Budgetebene im Falle eines Zuschussbudgets nicht überschritten und im Falle eines Überschuss-
budgets nicht unterschritten wird. Die Budgetverantwortlichen sind für einen effektiven und wirt-
schaftlichen Einsatz der ihnen anvertrauten Ressourcen zuständig. Im Haushaltsplan wird zu jeder
Produktgruppe der/die Budgetverantwortliche genannt.
8. Budgetüberschreitungen
Über- und außerplanmäßige Ausgabeermächtigungen, die nicht aus dem Budget des jeweiligen De-
zernates gedeckt werden können, bedürfen der Genehmigung durch den Rat.Seite 7 von 153
§ 8 Stellenplan
Die im Stellenplan enthaltenen Vermerke „künftig umzuwandeln“ (k.u.) und „künftig wegfallend“ (k.w.)
werden unverzüglich an dieser Stelle wirksam. Die/Der Stelleninhaberin/Stelleninhaber wird zeitnah
auf eine andere Stelle umgesetzt.
Der Stellenplan für 2023/2024 wird in der Fassung des Ratsbeschlusses vom 27.04.2023 festge-
stellt.Seite 8 von 153
Gesamtergebnisplan Version 6U zur Sitzung des Rates am 27.04.2023
Stand: 25.04.2023
Kostenart / Bezeichnung Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Plan 2026 Plan 2027
* Steuern und ähnliche Abgaben 712.642.806,46- 781.364.236,33- 809.278.933,20- 834.726.996,10- 856.963.663,78-
* Zuwendungen und allgemeine Umlagen 388.139.254,33- 409.548.518,40- 416.328.181,35- 415.447.186,89- 409.698.203,03-
* Sonstige Transfererträge 33.769.827,64- 35.613.200,71- 34.361.622,67- 34.300.370,67- 34.091.054,67-
* Öffentlich-Rechtliche Leistungsentgelte 229.393.224,02- 230.749.808,74- 232.077.199,72- 236.429.284,04- 240.327.127,22-
* Privatrechtliche Leistungsentgelte 31.463.959,94- 32.835.117,30- 33.072.581,30- 34.521.282,30- 37.403.309,30-
* Kostenerstattungen/-umlagen 123.025.309,98- 122.800.227,76- 120.357.517,08- 120.190.312,08- 120.392.943,50-
* Sonstige ordentliche Erträge 61.749.834,96- 61.865.946,67- 61.699.838,97- 61.764.722,67- 61.944.158,12-
* Aktivierte Eigenleistungen 2.500.000,00- 2.500.000,00- 2.500.000,00- 2.500.000,00- 2.500.000,00-
* Personalaufwendungen 399.122.376,80 419.529.803,25 419.629.566,92 426.113.615,34 430.567.465,15
* Versorgungsaufwendungen 41.340.421,07 41.943.954,51 42.363.293,16 42.685.986,41 43.011.906,61
* Aufwendungen für Sach-/Dienstleistung 275.083.966,98 271.528.345,14 266.439.699,01 268.604.132,15 267.973.861,85
* Bilanzielle Abschreibungen 70.334.767,75 75.180.785,28 82.164.353,95 95.239.513,82 98.000.459,46
* Transferaufwendungen 737.286.770,99 790.575.295,98 803.721.682,09 830.922.415,76 853.663.494,84
* Sonstige ordentliche Aufwendungen 175.698.446,25 176.578.460,15 166.184.746,67 167.640.508,98 161.869.985,69
* Finanzerträge 12.286.428,31- 14.686.867,38- 16.323.739,42- 18.349.121,74- 17.887.791,55-
* Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 47.618.220,17 64.937.996,00 75.308.539,45 85.310.827,73 92.015.946,53
* Außerordentliche Erträge 93.460.577,04- 94.777.085,58- 97.142.120,76- 109.650.813,80-
* Interne Verrechnungen
* Globaler Minderaufwand 16.000.000,00- 16.400.000,00- 16.800.000,00- 16.800.000,00- 16.800.000,00-
** Summe 42.053.747,33 37.133.631,44 15.870.146,78 31.836.909,90 149.094.868,96Seite 9 von 153
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Veränderungsliste C
Nachmeldungen der Verwaltung mit vorheriger Gremien-
beratung/Empfehlungen der FachausschüsseSeite 20 von 153
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VeränderungslisteDoppelhaushalt2023-2024Versionalt:998
vom25.04.2023Versionneu:6U
ErgebnisplanProfit-Center111000116Personalmanagement
KontengruppeK11-160SonstigeordentlicheAufwendungen
Ansatz2023Ansatz2024Ansatz2025Ansatz2026Ansatz2027
Alt11.219.400,0011.252.400,0011.285.400,0011.285.400,0011.285.400,00
+/-0,000,000,000,007.409,10-
Neu11.219.400,0011.252.400,0011.285.400,0011.285.400,0011.277.990,90
Begründung:NachmeldungderVerwaltung:
DadasNKF-CUIGkeineIsolierungfürdasHaushaltsjahr2027vorsieht,
wirdunterstellt,dassesin2027zukeinenHaushaltsbelastungeninfolge
desKriegesgegendieUkrainekommenwird.DieAnsätzewerden
entsprechendum7.409,10EURreduziert.
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Datenstand: 03.11.2026, 10:18 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de