221697-127 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023/2024 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2022 bis 2027
Kerndaten
- Nummer
- 221697-127 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 27.04.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 221697-127 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 20 Stadtkämmerei Dezernat: Dez. II Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023/2024 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2022 bis 2027 Beratungsfolge Rat 27.04.2023 Entscheidung Inhalt der Stellungnahme: Hinweis: Sofern im Rat noch haushaltsplanrelevante Anträge gestellt und beschlossen werden, müssen diese in das Zahlenwerk eingearbeitet werden. Die Auswir- kungen auf den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung werden in der Nie- derschrift zur Sitzung des Rates dargestellt. Aus der Sitzung der Bezirksvertretung Beuel vom 17.04.2023 haben sich keine Änderungen ergeben. Anregungen der Bezirksvertretung Bonn, die parallel zur Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe am 18.04.2023 getagt hat sowie Nachmeldungen der Verwaltung zum Rat werden in Veränderungsliste B ausgewiesen. Die Verwaltung schlägt vor, die als “Liste B” gekennzeichneten Anregungen der Fachausschüsse und Än- derungssätze der Verwaltung einzeln zu beschließen, die als “Liste C” gekennzeichnete Veränderungsliste, die die Empfehlungen der Fachausschüsse sowie die bereits in den Fachausschüssen beschlossenen Veränderungen der Verwaltung enthält, en bloc zu beschließen. Zum Stand 25.04.2023 ergibt sich die als Anlage beigefügte Haushaltssatzung. Bestandteil dieser Haushaltssatzung ist eine Anhebung des Gewerbesteuerhe- besatzes auf 565 v. H. ab 2024. Es wird folgender, abweichender/neuer Beschluss gefasst: Die Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023/2024 wird unter Berücksich- tigung der in der heutigen Sitzung des Rates beschlossenen Änderungen be- schlossen. 1. Beteiligung der Bürgerschaft und Abgabepflichtigen Der von der Stadtkämmerin aufgestellte und von der OberbürgermeisterinSeite 1 von 153 Seite 2 bestätigte Entwurf der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023/2024 wurde mit seinen Anlagen in der Sitzung des Rates am 08.12.2022 eingebracht und zur weiteren Beratung an die Fachausschüsse und Anhörung an die Be- zirksvertretungen verwiesen (DS-Nr. 221697). Im Amtsblatt Nr. 56 der Bundesstadt Bonn vom 21.12.2022 wurde darauf hin- gewiesen, dass der Entwurf der Haushaltssatzung 2023/2024 sowie die mittel- fristige Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2021 bis 2027 mit den vor- geschriebenen Anlagen ab dem 09.12.2022 für die Dauer des Beratungsverfah- rens im Rat eingesehen werden kann. Das Beratungsverfahren endet mit der Verabschiedung der Haushaltssatzung durch den Rat, die für die Sitzung am 27.04.2023 vorgesehen ist. In der o. a. Amtlichen Bekanntmachung wurde auch darauf hingewiesen, dass Einwohner und Abgabepflichtige gegen den Entwurf der Haushaltssatzung Einwendungen erheben können, über die der Rat in öffentlicher Sitzung be- schließt. 2. Anhörung von Institutionen Mit gemeinsamen Runderlassen des Innenministers und des Finanzministers vom 01.03.1954 und 05.03.1955 ist den Gemeinden empfohlen worden, vor Festsetzung der Hebesätze durch den Rat • den zuständigen Berufsvertretungen, • der Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg, • der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen und • der Handwerkskammer zu Köln Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Dies ist mit Schreiben vom 27.02.2023 erfolgt. Bis zum Zeitpunkt der Fertigstellung dieser Vorlage am 13.04.2023 liegt kei- ne Stellungnahme vor. Außerdem wurden folgende Einrichtungen um Stellungnahme zum HPL-Ent- wurf gebeten: • der Deutsche Gewerkschaftsbund Kreis Region Bonn/Rhein-Sieg, • der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands, • Haus & Grund Bad Godesberg e. V., • Haus & Grund Bonn, Rhein-Sieg e. V., • Deutscher Mieterbund Bonn/Rhein-Sieg/Ahr e.V., • die Gewerkschaft ver.di, • die Gewerkschaft KOMBA Ortsverband Bonn und • der DBB Kreisverband Bonn/Rhein-Sieg. Es liegen schriftliche Stellungnahmen des Deutschen Gewerkschaftsbundes Kreis Region Bonn/Rhein-Sieg sowie des Christlichen Gewerkschaftsbunds Deutschland vor. Frau Stadtkämmerin Heidler hat am 28.03.2023 den Entwurf des Haushalts- plans 2023/2024 mit seinen Eckdaten bei der IHK Bonn im „Arbeitskreis Wirt- schaft Bonn mit der Stadt Bonn“ erläutert.Seite 2 von 153 Seite 3 3. Beteiligung der Bezirksregierung Köln Die Verwaltung hat den Haushaltsplanentwurf der Kommunalaufsicht in Köln am 15.12.2022 persönlich übergeben. Mit der frühzeitigen Einbindung der Kommunalaufsicht soll das nach der Beschlussfassung durch den Rat zum ver- abschiedeten Haushaltsplan 2023/2024 mit der in der Haushaltssatzung vorge- sehenen Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage abzuwickelnde aufsichts- behördliche Verfahren erleichtert werden. Diese Verfahrensweise wurde in der Vergangenheit ebenfalls praktiziert und hat sich bewährt. 4. Beratungsunterlagen Der HPL-Entwurf wurde nach seiner Einbringung im Rat am 08.12.2022 von allen Gremien von Februar bis März 2023 in einer Lesung beraten. Bis zum 18.04.2023 wurde in 2. Lesung die Beratungen zum HPL-Entwurf 2023/2024 nebst Finanzplanung in den Bezirksvertretungen durchgeführt. Anlage/n 1 Haushaltssatzung 2023/2024 (öffentlich) 2 Gesamtergebnisplanung (öffentlich) 3 Veränderungsliste B (öffentlich) 4 Veränderungsliste C_Teil 1 (öffentlich) 5 Veränderungsliste C_Teil 2 (öffentlich) 6 Veränderungsliste C_Teil 3 (öffentlich)Seite 3 von 153 Haushaltssatzung der Bundesstadt Bonn für die Haushaltsjahre 2023/2024 Aufgrund der §§ 78ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Be- kanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. April 2022 (GV. NRW. S. 490), hat der Rat der Bundesstadt Bonn mit Beschluss vom 27.04.2023 folgende Haus- haltssatzung erlassen: § 1 Ergebnisplan und Finanzplan Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2023 und 2024, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Bundesstadt Bonn voraussichtlich erzielbaren Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie einge- henden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird im Ergebnisplan mit einem 2023 2024 Gesamtbetrag der Erträge auf 1.688.431.222,68 EUR 1.786.741.008,87 EUR Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.746.484.970,01 EUR 1.840.274.640,31 EUR abzüglich globaler Minderaufwand von 16.000.000,00 EUR 16.400.000,00 EUR somit auf 1.730.484.970,01 EUR 1.823.874.640,31 EUR im Finanzplan mit einem 2023 2024 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufen- der Verwaltungstätigkeit auf 1.556.201.552,90 EUR 1.652.039.417,71 EUR Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufen- der Verwaltungstätigkeit auf 1.637.895.128,25 EUR 1.724.511.316,96 EUR Nachrichtlich: Globaler Minderaufwand von 16.000.000,00 EUR 16.400.000,00 EUR im Ergebnisplan Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 75.560.699,30 EUR 104.247.580,07 EUR Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 358.988.256,46 EUR 447.553.633,80 EUR Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 440.757.697,56 EUR 504.610.096,90 EUR Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 215.975.806,59 EUR 230.470.711,48 EUR festgesetzt.Seite 4 von 153 Der vorgenannte globale Minderaufwand im Ergebnisplan gemäß § 75 Absatz 2 Satz 4 GO NRW wird in den folgenden Teilplänen abgebildet: 1.01.16 Personalmanagement 1.02.19 Brandschutz 1.03.01 Grundschulen 1.05.01 Grundsicherungsl. SGB II 1.05.02 Leistungen nach SGB XII 1.05.11 Schwerbehindertenrecht 1.06.02 Tageseinrichtungen f. Kinder 1.06.05 Sonst. Leistungen zur Förderungen junger Menschen u. Familien 1.12.01 Gemeindestraßen 1.16.05 Allg. Zuweisungen/Umlagen/Abgaben § 2 Kreditermächtigungen für Investitionen 2023 2024 Der Gesamtbetrag der Kredite (ohne Um- schuldung), deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf 290.757.697,56 EUR 354.610.096,90 EUR davon Konzernfinanzierung 33.532.000,00 EUR 70.000.000,00 EUR festgesetzt. § 3 Verpflichtungsermächtigungen 2023 2024 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungs- ermächtigungen, der zur Leistung von Investi- tionsauszahlungen in künftigen Jahren erfor- derlich ist, wird auf 55.055.010,00 EUR 97.459.738,45 EUR festgesetzt. § 4 Ausgleichsrücklage und Allgemeine Rücklage 2023 2024 Die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage aufgrund des voraussichtlichen Jahresergeb- nisses im Ergebnisplan wird auf 42.053.747,33 EUR 16.698.718,65 EUR Die Verringerung der allgemeinen Rücklage aufgrund des voraussichtlichen Jahresergeb- nisses im Ergebnisplan wird auf 0 EUR 20.434.912,79 EUR festgesetzt.Seite 5 von 153 § 5 Kredite zur Liquiditätssicherung 2023 2024 Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquidi- tätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.400.000.000,00 EUR 1.400.000.000,00 EUR davon Konzernfinanzierung 100.000.000,00 EUR 100.000.000,00 EUR festgesetzt. § 6 Steuersätze Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 wie folgt festge- setzt: 2023 2024 1. Grundsteuer 1.1 für land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 340 v.H. 340 v.H. 1.2 für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 680 v.H. 680 v.H. 2. Gewerbesteuer auf 490 v.H. 565 v.H. § 7 Regelungen zur Bewirtschaftung 1. Planungen zu Investitionsvorhaben über 2 Mio. EURO, die durch eigene Kräfte oder Dritte erstellt werden, sind vorab dem Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen, dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe sowie dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen. Dies betrifft auch die Umsetzung von bereits früher beschlossenen Planungen. Nach Zustimmung durch die Gremien sind die Planungen mit einer Kostenschätzung gem. der Leis- tungsphase 1 u. 2 HOAI zu erstellen. Nach Ermittlung der Kosten gem. Leistungsphase 1 u. 2 sind diese erneut den genannten Gremien vorzulegen, damit sie in Kenntnis der Gesamtkosten des Projektes entscheiden können, ob das Pro- jekt realisiert und in den Haushalt bzw. die dazugehörige mittelfristige Finanzplanung aufgenommen wird. 2. Neue investive Maßnahmen, deren Gesamtkosten über 250.000 EUR betragen, sind zu Gunsten des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe gesperrt.Seite 6 von 153 3. Mit Maßnahmen, für die Zuweisungen bewilligt werden, darf erst begonnen werden, wenn sicher- gestellt ist, dass die Vorfinanzierung nicht über 12 Monate hinausgeht. Maßnahmen, für die Zuweisungen bewilligt werden, dürfen erst begonnen werden, wenn ein Bewilli- gungsbescheid vorliegt. Werden mögliche Zuweisungen nicht oder nicht in der geplanten Höhe be- willigt, dürfen die Maßnahmen nur nach besonderem Beschluss des Rates begonnen werden. Dabei ist eine Deckung für den fehlenden Zuschuss zu beschließen. 4. Freigaben für den investiven Haushalt werden durch die Stadtkämmerei bewilligt. Für die Durchfüh- rung von Maßnahmen, die nicht im Einzelnen erläutert sind, ist die Genehmigung der Kämmerei er- forderlich. 5. Es kann durch Zweckbindungsvermerk bestimmt werden, dass Mehrerträge/Mindererträge bestimm- te Ermächtigungen für Aufwendungen erhöhen bzw. vermindern. Dies gilt entsprechend für Mehrein- zahlungen und Mehrauszahlungen für Investitionen. Über den Haushaltsansatz hinausgehende, durch Vermerk zweckgebundene Erträge/Einzahlungen, können grundsätzlich nach der Genehmigung für Mehraufwendungen/-auszahlungen verwendet werden. Diese Mehrausgaben gelten nicht als überplanmäßige Ausgaben. 6. Die Mittel im Ergebnis- und Investitionshaushalt sind entsprechend den Wirkungsvorgaben, Zielver- einbarungen und Zweckbindungen zu verwenden. Umschichtungen innerhalb eines Budgets, die zu einer Veränderung der vereinbarten Wirkungsvorgaben, Zielvereinbarungen und Zweckbindungen führen, sind nur im Benehmen mit den zuständigen Fachausschüssen zulässig. Soweit der Haushalt keine eindeutigen Wirkungsvorgaben, Zielvereinbarungen und Zweckbindungen enthält, sind die Mit- tel gemäß den Produktbeschreibungen zu verwenden. 7. Budgetverantwortung Der/Die Verantwortliche für die jeweilige Budgetebene stellt sicher, dass das Budget seiner/ihrer Budgetebene im Falle eines Zuschussbudgets nicht überschritten und im Falle eines Überschuss- budgets nicht unterschritten wird. Die Budgetverantwortlichen sind für einen effektiven und wirt- schaftlichen Einsatz der ihnen anvertrauten Ressourcen zuständig. Im Haushaltsplan wird zu jeder Produktgruppe der/die Budgetverantwortliche genannt. 8. Budgetüberschreitungen Über- und außerplanmäßige Ausgabeermächtigungen, die nicht aus dem Budget des jeweiligen De- zernates gedeckt werden können, bedürfen der Genehmigung durch den Rat.Seite 7 von 153 § 8 Stellenplan Die im Stellenplan enthaltenen Vermerke „künftig umzuwandeln“ (k.u.) und „künftig wegfallend“ (k.w.) werden unverzüglich an dieser Stelle wirksam. Die/Der Stelleninhaberin/Stelleninhaber wird zeitnah auf eine andere Stelle umgesetzt. Der Stellenplan für 2023/2024 wird in der Fassung des Ratsbeschlusses vom 27.04.2023 festge- stellt.Seite 8 von 153 Gesamtergebnisplan Version 6U zur Sitzung des Rates am 27.04.2023 Stand: 25.04.2023 Kostenart / Bezeichnung Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Plan 2026 Plan 2027 * Steuern und ähnliche Abgaben 712.642.806,46- 781.364.236,33- 809.278.933,20- 834.726.996,10- 856.963.663,78- * Zuwendungen und allgemeine Umlagen 388.139.254,33- 409.548.518,40- 416.328.181,35- 415.447.186,89- 409.698.203,03- * Sonstige Transfererträge 33.769.827,64- 35.613.200,71- 34.361.622,67- 34.300.370,67- 34.091.054,67- * Öffentlich-Rechtliche Leistungsentgelte 229.393.224,02- 230.749.808,74- 232.077.199,72- 236.429.284,04- 240.327.127,22- * Privatrechtliche Leistungsentgelte 31.463.959,94- 32.835.117,30- 33.072.581,30- 34.521.282,30- 37.403.309,30- * Kostenerstattungen/-umlagen 123.025.309,98- 122.800.227,76- 120.357.517,08- 120.190.312,08- 120.392.943,50- * Sonstige ordentliche Erträge 61.749.834,96- 61.865.946,67- 61.699.838,97- 61.764.722,67- 61.944.158,12- * Aktivierte Eigenleistungen 2.500.000,00- 2.500.000,00- 2.500.000,00- 2.500.000,00- 2.500.000,00- * Personalaufwendungen 399.122.376,80 419.529.803,25 419.629.566,92 426.113.615,34 430.567.465,15 * Versorgungsaufwendungen 41.340.421,07 41.943.954,51 42.363.293,16 42.685.986,41 43.011.906,61 * Aufwendungen für Sach-/Dienstleistung 275.083.966,98 271.528.345,14 266.439.699,01 268.604.132,15 267.973.861,85 * Bilanzielle Abschreibungen 70.334.767,75 75.180.785,28 82.164.353,95 95.239.513,82 98.000.459,46 * Transferaufwendungen 737.286.770,99 790.575.295,98 803.721.682,09 830.922.415,76 853.663.494,84 * Sonstige ordentliche Aufwendungen 175.698.446,25 176.578.460,15 166.184.746,67 167.640.508,98 161.869.985,69 * Finanzerträge 12.286.428,31- 14.686.867,38- 16.323.739,42- 18.349.121,74- 17.887.791,55- * Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 47.618.220,17 64.937.996,00 75.308.539,45 85.310.827,73 92.015.946,53 * Außerordentliche Erträge 93.460.577,04- 94.777.085,58- 97.142.120,76- 109.650.813,80- * Interne Verrechnungen * Globaler Minderaufwand 16.000.000,00- 16.400.000,00- 16.800.000,00- 16.800.000,00- 16.800.000,00- ** Summe 42.053.747,33 37.133.631,44 15.870.146,78 31.836.909,90 149.094.868,96Seite 9 von 153 Seite 10 von 153 Seite 11 von 153 Seite 12 von 153 Seite 13 von 153 Seite 14 von 153 Seite 15 von 153 Seite 16 von 153 Seite 17 von 153 Seite 18 von 153 Seite 19 von 153 Veränderungsliste C Nachmeldungen der Verwaltung mit vorheriger Gremien- beratung/Empfehlungen der FachausschüsseSeite 20 von 153 Seite 21 von 153 Seite 22 von 153 Seite 23 von 153 Seite 24 von 153 Seite 25 von 153 Seite 26 von 153 Seite 27 von 153 Seite 28 von 153 Seite 29 von 153 Seite 30 von 153 Seite 31 von 153 Seite 32 von 153 Seite 33 von 153 Seite 34 von 153 Seite 35 von 153 Seite 36 von 153 Seite 37 von 153 Seite 38 von 153 VeränderungslisteDoppelhaushalt2023-2024Versionalt:998 vom25.04.2023Versionneu:6U ErgebnisplanProfit-Center111000116Personalmanagement KontengruppeK11-160SonstigeordentlicheAufwendungen Ansatz2023Ansatz2024Ansatz2025Ansatz2026Ansatz2027 Alt11.219.400,0011.252.400,0011.285.400,0011.285.400,0011.285.400,00 +/-0,000,000,000,007.409,10- Neu11.219.400,0011.252.400,0011.285.400,0011.285.400,0011.277.990,90 Begründung:NachmeldungderVerwaltung: DadasNKF-CUIGkeineIsolierungfürdasHaushaltsjahr2027vorsieht, wirdunterstellt,dassesin2027zukeinenHaushaltsbelastungeninfolge desKriegesgegendieUkrainekommenwird.DieAnsätzewerden entsprechendum7.409,10EURreduziert. Seite 39 von 153 Seite 40 von 153 Seite 41 von 153 Seite 42 von 153 Seite 43 von 153 Seite 44 von 153 Seite 45 von 153 Seite 46 von 153 Seite 47 von 153 Seite 48 von 153 Seite 49 von 153 Seite 50 von 153 Seite 51 von 153 Seite 52 von 153 Seite 53 von 153 Seite 54 von 153 Seite 55 von 153 Seite 56 von 153 Seite 57 von 153 Seite 58 von 153 Seite 59 von 153 Seite 60 von 153 Seite 61 von 153 Seite 62 von 153 Seite 63 von 153 Seite 64 von 153 Seite 65 von 153 Seite 66 von 153 Seite 67 von 153 Seite 68 von 153 Seite 69 von 153 Seite 70 von 153 Seite 71 von 153 Seite 72 von 153 Seite 73 von 153 Seite 74 von 153 Seite 75 von 153 Seite 76 von 153 Seite 77 von 153 Seite 78 von 153 Seite 79 von 153 Seite 80 von 153 Seite 81 von 153 Seite 82 von 153 Seite 83 von 153 Seite 84 von 153 Seite 85 von 153 Seite 86 von 153 Seite 87 von 153 Seite 88 von 153 Seite 89 von 153 Seite 90 von 153 Seite 91 von 153 Seite 92 von 153 Seite 93 von 153 Seite 94 von 153 Seite 95 von 153 Seite 96 von 153 Seite 97 von 153 Seite 98 von 153 Seite 99 von 153 Seite 100 von 153 Seite 101 von 153 Seite 102 von 153 Seite 103 von 153 Seite 104 von 153 Seite 105 von 153 Seite 106 von 153 Seite 107 von 153 Seite 108 von 153 Seite 109 von 153 Seite 110 von 153 Seite 111 von 153 Seite 112 von 153 Seite 113 von 153 Seite 114 von 153 Seite 115 von 153 Seite 116 von 153 Seite 117 von 153 Seite 118 von 153 Seite 119 von 153 Seite 120 von 153 Seite 121 von 153 Seite 122 von 153 Seite 123 von 153 Seite 124 von 153 Seite 125 von 153 Seite 126 von 153 Seite 127 von 153 Seite 128 von 153 Seite 129 von 153 Seite 130 von 153 Seite 131 von 153 Seite 132 von 153 Seite 133 von 153 Seite 134 von 153 Seite 135 von 153 Seite 136 von 153 Seite 137 von 153 Seite 138 von 153 Seite 139 von 153 Seite 140 von 153 Seite 141 von 153 Seite 142 von 153 Seite 143 von 153 Seite 144 von 153 Seite 145 von 153 Seite 146 von 153 Seite 147 von 153 Seite 148 von 153 Seite 149 von 153 Seite 150 von 153 Seite 151 von 153 Seite 152 von 153 Seite 153 von 153
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:18 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de