221697-124 AA · Änderungsantrag
Haushaltsantrag der Koalition zur Erhöhung der Transferaufwendungen in Dez. V - Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023/2024 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2022 bis 2027 Antrag zur Vorlage 221697
Kerndaten
- Nummer
- 221697-124 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 18.04.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
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Änderungsantrag öffentlich 221697-124 AA Antragsteller/in: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Malte Lömpcke SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Angelika Esch DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Dr. Michael Faber Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Friederike Martin Haushaltsantrag der Koalition zur Erhöhung der Transferaufwendungen in Dez. V - Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023/2024 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2022 bis 2027 Antrag zur Vorlage 221697 Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 18.04.2023 Empfehlung Inhalt des Änderungsantrags Die im Haushaltsplanentwurf nachgemeldeten Ansätze der Ämter 40, 50 und 51 (Erhöhung der Ansätze um 8 Prozent in 2023 und um 2,5 Prozent in 2024 ff.) werden angepasst. Für das Haushaltsjahr 2023 werden die bei der Nachmeldung erhöhten Ansätze in 2023 nicht um 8,5 Prozent, sondern einmalig um 5 Prozent erhöht und in 2024 um 3 Prozent und dann ab 2025, wie bereits im ursprünglichen Haushaltsplanentwurf vorgesehen, mit 2 Prozent dynamisiert. Die Erhöhung der konkreten Zuschüsse und Förderungen erfolgt nicht pauschal, sondern bedarfsgerecht. Es werden keine gesonderten Erhöhungen für Energiekosten eingeplant. Begründung Aufgrund der durch den Ukraine-Krieg gestiegenen Kosten wird die Stadt Bonn ihre Transferaufwendungen für Träger sozialer Leistungen erhöhen. Vor dem Hintergrund von Landesprogrammen zur Abfederung der durch den Ukraine- Krieg verursachten Preissteigerungen, vor allem im Energiesektor, besteht keine Notwendigkeit schon jetzt darüberhinausgehende Mittel einzuplanen. Wichtige Dienstleistungen wie Tagespflege, Kitas, Integrationsassistenzen, Bereitstellung von OGS-Plätzen wurden bereits kürzlich aufgestockt und sind mit 2 Prozent pro Jahr dynamisiert. Es wird weiter am Ansatz einer bedarfsgerechten Förderung der Träger, die über die vielfältigen Dienstleistungen hinweg sehr unterschiedlich ausfällt, festgehalten. Dies bedarfSeite 1 von 2 Seite 2 aber keiner einheitlichen und pauschalen Erhöhung des Ansatzes der Ämter 40, 50 und 51. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:23 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de