← zurück zu 221697

221697-124 AA · Änderungsantrag

Haushaltsantrag der Koalition zur Erhöhung der Transferaufwendungen in Dez. V - Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023/2024 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2022 bis 2027 Antrag zur Vorlage 221697

Nummer
221697-124 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
18.04.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sondersitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 18.04.2023 Empfehlung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 59,5 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 221697 Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023/2024 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2022 bis 2027

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (2.104 Zeichen)
Änderungsantrag
öffentlich
221697-124 AA
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Malte Lömpcke
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Angelika Esch
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Dr. Michael Faber
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Friederike Martin
Haushaltsantrag der Koalition zur Erhöhung der
Transferaufwendungen in Dez. V - Einbringung der
Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre
2023/2024 und des Finanz- und
Investitionsprogramms 2022 bis 2027
Antrag zur Vorlage 221697
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
18.04.2023 Empfehlung
Inhalt des Änderungsantrags
Die im Haushaltsplanentwurf nachgemeldeten Ansätze der Ämter 40, 50 und
51 (Erhöhung der Ansätze um 8 Prozent in 2023 und um 2,5 Prozent in 2024
ff.) werden angepasst. Für das Haushaltsjahr 2023 werden die bei der
Nachmeldung erhöhten Ansätze in 2023 nicht um 8,5 Prozent, sondern
einmalig um 5 Prozent erhöht und in 2024 um 3 Prozent und dann ab 2025, wie
bereits im ursprünglichen Haushaltsplanentwurf vorgesehen, mit 2 Prozent
dynamisiert. Die Erhöhung der konkreten Zuschüsse und Förderungen erfolgt
nicht pauschal, sondern bedarfsgerecht. Es werden keine gesonderten
Erhöhungen für Energiekosten eingeplant.
Begründung
Aufgrund der durch den Ukraine-Krieg gestiegenen Kosten wird die Stadt Bonn
ihre Transferaufwendungen für Träger sozialer Leistungen erhöhen. Vor dem
Hintergrund von Landesprogrammen zur Abfederung der durch den Ukraine-
Krieg verursachten Preissteigerungen, vor allem im Energiesektor, besteht
keine Notwendigkeit schon jetzt darüberhinausgehende Mittel einzuplanen.
Wichtige Dienstleistungen wie Tagespflege, Kitas, Integrationsassistenzen,
Bereitstellung von OGS-Plätzen wurden bereits kürzlich aufgestockt und sind
mit 2 Prozent pro Jahr dynamisiert. Es wird weiter am Ansatz einer
bedarfsgerechten Förderung der Träger, die über die vielfältigen
Dienstleistungen hinweg sehr unterschiedlich ausfällt, festgehalten. Dies bedarfSeite 1 von 2
Seite 2
aber keiner einheitlichen und pauschalen Erhöhung des Ansatzes der Ämter
40, 50 und 51.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 10:23 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de