221697-100 AA · Änderungsantrag
BBB-Änderungsantrag: Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023/2024 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2022 bis 2027
Kerndaten
- Nummer
- 221697-100 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 05.04.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 221697-100 AA Antragsteller/in: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Marcel Schmitt BBB-Änderungsantrag: Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023/2024 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2022 bis 2027 Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 18.04.2023 Empfehlung Inhalt des Änderungsantrags Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, 1. in einer Synopse bis zur Sitzung des Finanzausschusses am 26.04.2023 darzustellen, mit welchen inhaltlichen Veränderungen und entsprechenden finanziellen Auswirkungen bis ins Jahr 2027 sie beabsichtigt, auf die aufsichtsbehördlichen Anmerkungen zum Haushaltsplanentwurf vom 14.03.2023 zu reagieren. 2. spätestens dem Rat in seiner Sitzung am 27.04.2023 folgende im Sinne der mit Schreiben vom 14.03.2023 erklärten aufsichtsbehördlichen Bedenken überarbeiteten Unterlagen vorzulegen: a. Haushaltsentwurf 2023/24 nebst mittelfristiger Finanzplanung bis 2027, b. Stellenplanfortschreibung c. Gesamtstellenplan Begründung Die für die Genehmigung des städtischen Haushalts zuständige Bezirksregierung hat mit Schreiben vom 14.03.2023 mitgeteilt, dass auch bei Korrektur der offensichtlich falschen Ansätze z.B. für die Umlage an den LVR und die Personalkostensteigerungen erhebliche Bedenken gegen eine Genehmigung des Haushaltsentwurfes 2023/24 und der mittelfristigen Finanzplanung bis 2027 bestehen. Im Falle einer Nichtbeachtung der Anmerkungen der Bezirksregierung Köln, insbesondere zur Ausweitung des Stellenplans und der fehlenden Konsolidierungsbemühungen, dürften der Stadt im Falle eines erneuten Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) sogar verschärfte aufsichtsbehördliche Auflagen drohen.Seite 1 von 2 Seite 2 Zur Vermeidung eines neuen HSK sind aus Sicht des Antragstellers eine umfassende Überarbeitung des Haushaltsentwurfes mit einer erheblichen Reduzierung der Ausgaben bis 2027 im dreistelligen Millionenbereich und eine Reduzierung der Stellenausweitung auf das zwingend zur Bewältigung von Pflichtaufgaben erforderliche Maß unabdingbar. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:21 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de